Der Bundesgerichtshof entscheidet in Sachen Sanssouci-Fotos 21

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
29.04.2013
Der Bundesgerichtshof entscheidet in Sachen Sanssouci-Fotos pro Schlösserstiftung und gegen die freie Fotografie


Mit Urteil vom 1. März 2013, dessen schriftliche Begründung jetzt vorliegt, steht fest: Ein Eigentümer, auch ein Eigentümer der öffentlichen Hand, kann die Veröffentlichung von Bildern, die auf seinem Gelände angefertigt wurden, untersagen. Das gilt auch dann, wenn er im Übrigen die Fotografie zu privaten Zwecken erlaubt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Hinweise an den Eingängen des Geländes angebracht werden oder ob es sich um einen großen, landschaftsartigen Park handelt.

Für Bildjournalisten, die bisher Bilder von Sanssouci verkauft haben, bedeutet das: Sie müssen ihre Bilder aus dem Vertrieb nehmen. Darüber hinaus heißt das aber auch für künftige Foto-Projekte, dass nunmehr stets die Akkreditierung oder Erlaubnis zu einer Veröffentlichung einzuholen ist, um Sanktionen wie im Fall Sanssouci zu vermeiden: Dort hat die betroffene Fotoagentur Ostkreuz seitenweise Aufstellungen mit den (Datei-)Namen der Bilder erhalten, die sie nach dem Willen der Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg aus dem Angebot zu nehmen hat.

Weil das gesamte Bundesgebiet im Eigentum von Privatleuten, Firmen oder öffentlicher Körperschaften steht, gefährdet das Urteil des Bundesgerichtshofs die Existenz vieler Bildjournalisten - kein Wunder, dass der DJV die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil unterstützt.

Problemlos können Bildjournalisten derzeit nur noch Bilder anbieten, die vom öffentlichen Straßenland oder aus der Luft gemacht wurden. Als vorläufige Lösung mag da manchem erscheinen, in Zukunft vermehrt mit Drohnen zu arbeiten, von denen aus fotografiert wird. Bis auch das in Kürze verboten sein wird.


Zitat: Deutscher Journalisten-verband

Meiner Meinung nach etwas reisserisch formuliert, denn es geht dabei nicht um die "öffentliche Hand", sondern um eine Stiftung, die AUCH aus öffentlicher Hand finanziert wird. Im Prinzip hat das Gericht nun nur festgestellt, dass eine Stiftung, die u.a. öffentliche Gelder bezieht, nicht per se Volkseigentum ist und deren Grundstücke nicht automatisch zum öffentlichen Straßenland gehören.

Details des Urteils hier---> weiter unten auf der Seite: http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/fotografien-privater-bauwerke-360977
29.04.2013
War wieder klar, jetzt muß ich ja aufpassen das ein Waldbesitzer nicht seine Eiche oder Tanne auf einem meiner Fotos erkennt ;-)
[gone] User_165787
29.04.2013
Als vorläufige Lösung mag da manchem erscheinen, in Zukunft vermehrt mit Drohnen zu arbeiten, von denen aus fotografiert wird. Bis auch das in Kürze verboten sein wird.

Drohnen? Ich glaube nicht, dass das von der Panoramafreiheit gedeckt wird :-) Meines Wissens sind selbst schon Trittleitern tabu
29.04.2013
Ich darf also Urlaub in Potsdam machen. Ich darf auch in den Park vom Schloss Sanssouci. Natürlich darf ich dort fotografieren. Aber wenn ich auch nur ein Bild auf Facebook meinen Freunden zeige, kann ich verklagt werden. Lieber Bundesgerichtshof, ihr lebt in einem vergangenen Jahrhundert.
29.04.2013
Ich darf also Urlaub in Potsdam machen. Ich darf auch in den Park vom Schloss Sanssouci. Natürlich darf ich dort fotografieren. Aber wenn ich auch nur ein Bild auf Facebook meinen Freunden zeige, kann ich verklagt werden. Lieber Bundesgerichtshof, ihr lebt in einem vergangenen Jahrhundert.

ja du darfst Urlaub machen,
du darfst da Bilder machen im Park
und du darfst die Bilder auch auf Facebook und co zeigen, 
was du nicht darfst ist sie verkaufen an eine Stokargentur und co
du darfst keine, gewerbliche Shootings dort abhalten oder Postkarten produzieren
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
29.04.2013
ja du darfst Urlaub machen,
du darfst da Bilder machen im Park
und du darfst die Bilder auch auf Facebook und co zeigen, 
was du nicht darfst ist sie verkaufen an eine Stokargentur und co
du darfst keine, gewerbliche Shootings dort abhalten oder Postkarten produzieren

Viele Potsdamer Fotografen gehen mit ihren Hochzeitspaaren dorthin für die Brautfotos...ich unter anderem auch. Noch niemals wurde darüber von der Gartenverwaltung ein Fass aufgemacht...obwohl es ja im Prinzip auch ein gewerbliches Shooting ist. Aber die Gartenverwaltung vermietet ja auch fast alle Schlösser zum Heiraten. Auf dem Pfingstberg im Bellevue heiraten und dann keine Fotos machen dürfen? Für Hochzeitspaare und Fotografen schwer vorstellbar. Und auch noch nie so eingetreten. Da drückt die Stiftung anscheinend beide Augen zu...zum Glück!
29.04.2013
> du darfst die Bilder auch auf Facebook und co zeigen,
> was du nicht darfst ist sie verkaufen an eine Stokargentur und co

Äh. Facebook räumt sich für alle Fotos Rechte für seine Agentur ein.

> Da drückt die Stiftung anscheinend beide Augen zu...zum Glück!

Ich erinnere mich daran, wie das ZDF plötzlich seine Leute verklagt, weil sie Ausschnitte aus ihren eigenen Filmen für ihre Bewerbungsmappen verwenden. Das war jahrelang gängige Praxis. Es gibt einfach in beiden Fällen kein Gewohnheitsrecht, auch wenn man es sich als Fotograf gerne schönredet. Im vorliegenden Fehlurteil hat der Bundesgerichtshof einfach jeden Urlauber zum Täter gemacht. Dass wir auf die Milde der Herrschaften hoffen dürfen, ist ein schwacher Trost.
Äh. Facebook räumt sich für alle Fotos Rechte für seine Agentur ein.

Das is immer noch paranoider Bullshit.
 
29.04.2013
Ich habe das Glück, selbst in einem Baudenkmal zu leben. Manchmal wird es auch fotografiert. Wenn ich mir vorstelle, das jemand ein Bild davon macjt und es per Stocj verkauft, damit es in der nächsten Baumarkt Werbung erscheint, fände ich das doof!

PS: Ich habe das als Location schon ein paar mal vermietet. Was sag ich denen?
#10
29.04.2013
> >Äh. Facebook räumt sich für alle Fotos Rechte für seine Agentur ein.

> Das is immer noch paranoider Bullshit.

Dann mal die Quelle aus erster Hand: Facebook AGB

For ... photos ..., you specifically give us the following permission, ...: you grant us a non-exclusive, transferable, sub-licensable, royalty-free, worldwide license to use any IP content that you post on or in connection with Facebook ...
Jo, da steht nix von einer Agentur.
Das diese Rechte benötigt werden um Inhalte zu teilen zu lassen, worldwide, ist doch klar.
29.04.2013
Darum geht es hier überhaupt nicht. Ich meine, dass ein Upload im Urlaubsalbum auf Facebook nicht konform mit dem BGH-Urteil ist. Und wenn das so ist, kriminalisiert der BGH hier mal eben eine Million Deutsche. Gut, das sind wir von den Entscheidungen zu Filesharing, Remixes und WLan-Störerhaftung bereits gewohnt, aber dies ist halt ein weiterer Sargnagel aus einer anderen Disziplin als dem Urheberrecht.
 
​kann die Veröffentlichung von Bildern, die auf seinem Gelände angefertigt wurden, untersagen.

das hat nix mit kriminalisieren zu tun. kann (!)  untersagen heisst nicht das es strafbar ist. Solangs nicht untersagt ist, ist es nicht verboten. So einfach is das.

 
Dann mache ich morgen in einem Park, Museum oder Ausflugsdampfer der staatlichen Schlösser- und Seenverwaltung ein Bild und poste es nächste Woche hier in der MK. Soweit problemlos .... sollte mir jedoch einfallen, 2020 doch noch einen (im Buchhandel oder online vertriebenen) Bildband herauszubringen, dann brauche ich dafür die Genehmigung der Schloßparkverwaltung ... dann warte ich mal die 7 Jahre ab, ob dieses Urteil dann noch Bestandskraft hat. Ansonsten fange ich mal 2018 mit dem Einholen der Genehmigungen an ...
Das man sich property Releases holt wenn man Geld verdienen will  ist eigentlich auch nix neues. 
30.04.2013
> Das man sich property Releases holt wenn man Geld verdienen will  ist eigentlich auch nix neues.

Stimmt, aber dass man von Passanten mit erlaubtem Handy in der Hand später ein Property Release verlangen kann, ist neu. Und absurd.
30.04.2013
Ich meine, dass ein Upload im Urlaubsalbum auf Facebook nicht konform mit dem BGH-Urteil ist. Und wenn das so ist, kriminalisiert der BGH hier mal eben eine Million Deutsche.

Das ist Unfug.

Die Preussische Schlösserverwaltung erlaubt das private Fotografieren auf ihrem Gelände, und sie erlaubt auch die Veröffentlichung dieser Fotos zu privaten Zwecken.

Das einzige das die Preussische Schlösserverwaltung nicht erlaubt (seit jeher, und nun durch den BGH bestätigt) ist die gewerbsmäßige Verwertung von Fotos, die auf ihrem Gelände gemacht werden, ohne vorherige Erlaubnis (für welche ein Entgelt zu zahlen ist).
30.04.2013
For ... photos ..., you specifically give us the following permission, ...: you grant us a non-exclusive, transferable, sub-licensable, royalty-free, worldwide license to use any IP content that you post on or in connection with Facebook ...


Jo, da steht nix von einer Agentur.
Das diese Rechte benötigt werden um Inhalte zu teilen zu lassen, worldwide, ist doch klar.

Doch. Da steht was von Agentur.

Da steht nämlich: "sub-licensable". Facebook darf mithin seinerseits Nutzungsrechte für die Fotos einräumen, die die User hochgeladen haben. Genau das machen Agenturen.

Allerdings steht dort auch "royalty-free", mithin kann Facebook keine Einzel-Entgelte für solche Nutzungsrechte kassieren. Nach gängigen Branchen-Usus allerdings wäre mit "royalty-free" durchaus auch eine pauschale Honorierung gedeckt.

("Royalty free" - im üblichen Sprachgebrauch der Bildagenturen: Kauf einmal, nutze unbegrenzt.)

Insofern könnte ein Hochladen bei Facebook schon zu Schwierigkeiten führen. Kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Aber daß jemand, der Fotos bei Facebook hochlädt, sich urheber- und ggf. persönlichkeitsrechtlich immer in Teufels Küche begibt, ist nun wirklich nichts neues.
30.04.2013
> Aber daß jemand, der Fotos bei Facebook hochlädt, sich urheber- und ggf. persönlichkeitsrechtlich immer in Teufels Küche begibt, ist nun wirklich nichts neues.

Und nun gilt das auch für Propertys. Die Rechtsprechung entfernt sich weiter von der Realität.

Topic has been closed