Gruppenvertrag 15
28.04.2013
Nein, idealerweise immer für jeden Kind einen einzelnen Vertrag machen, der von beiden Erziehungsberechtigten vorher unterschrieben wird.
#2Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
28.04.2013
Kopiere besser einen Einzel-Vertrag für jedes Kind und lasse den oder die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Ich kann mir vorstellen, dass Gruppenverträge nicht zulässig sind. Das Thema stellt sich mit Einzelverträgen gar nicht erst...
#3Report
28.04.2013
Das ist wie in der Schule oder Kindergarten.
Da bringt ja auch jedes Kind so'n Zettel mit. ;)
Also (leider) mit jeden Kind einen Vertrag sowie schon gesagt von BEIDEN Elternteilen unterschreiben lassen.
Nur so bist du auf der sicheren Seite.
LG und viel Spaß und Nerven aus Stahl *hi hi* =D
Da bringt ja auch jedes Kind so'n Zettel mit. ;)
Also (leider) mit jeden Kind einen Vertrag sowie schon gesagt von BEIDEN Elternteilen unterschreiben lassen.
Nur so bist du auf der sicheren Seite.
LG und viel Spaß und Nerven aus Stahl *hi hi* =D
#4Report
28.04.2013
Versteift euch nicht immer so auf BEIDE Elternteile - wenn ja: gut. wenn nur ein Elternteil: auch gut/ausreichend.
#5Report
[gone] Beautify & Photographie Rippel
28.04.2013
Vielen Dank für eure Antworten, denke werde es bei Einzelverträgen lassen.
Gruß, Hans :-)
Gruß, Hans :-)
#6Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
28.04.2013
Versteift euch nicht immer so auf BEIDE Elternteile
Versteift euch nicht immer auf "Eltern". Ein Erziehungsbrechtigter muss unterschreiben. Das ist nicht zwingend dasselbe...
#7Report
28.04.2013
Ist es denn ein Kindergarten? Bei uns in der Kommune ist ein entsprechender Passus schon im Anmeldeformular drin (ich frage das immer, wenn ich Fotos für die Presse mache von Kindern des Kindergartens, wenn sie nicht öffentlich auftreten). Kommt halt auch drauf an, für was du die Fotos willst. Im Zweifelsfall: Ja, Einzelverträge mit beiden Erziehungsberechtigten.
#8Report
28.04.2013
Versteift euch nicht immer auf "Eltern". Ein Erziehungsbrechtigter muss unterschreiben. Das ist nicht zwingend dasselbe...
1. "Erziehungsberechtigte" gibt es nicht.
2. Was es gibt, sind "Sorgeberechtigte".
3. Das Kind wird von den Sorgeberechtigten gemeinsam vertreten, daher müssen, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, auch beide Eltern unterschreibe.
§ 1629 BGB Vertretung des Kindes
(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
#9Report
28.04.2013
möchte demnächst eine TfP-Shooting mit einer Gruppe von Kids machen, Teil der Eltern sind anwesend.
Gibt es einen Art "Gruppenvertrag"
Wer kann mir helfen?
Jeder Rechtsanwalt.
#10Report
11.06.2014
hat jemand einen "Muster" Gruppenvertrag (Erwachsene, Modelle, Fotografen, Visa)
Danke im Voraus
Danke im Voraus
#12Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
12.06.2014
hat jemand einen "Muster" Gruppenvertrag (Erwachsene, Modelle, Fotografen, Visa)
"Gruppenverträge" sind meines Wissens nach nicht rechtssicher. Außer, die Gruppe gründet vorher schnell noch eine GBR. ;) Besser Einzelverträge kopieren und unterschreiben lassen. Frag dafür lieber einen Anwalt, denn es kursieren viele unsinnige Verträge im Netz.
#13Report
der Erziehungsberechtigte muß ja nicht unbedingt auch der Vater sein, aber manchmal ist er es auch.
#14Report
13.06.2014
3. Das Kind wird von den Sorgeberechtigten gemeinsam vertreten, daher müssen, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, auch beide Eltern unterschreibe.
§ 1629 BGB Vertretung des Kindes
(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
Da bei geplanten Fotos wohl keine "Gefahr im Verzug" besteht und die Teilnahme für das Kindeswohl auch nicht ganz dringend notwendig ist, wären im Umkehrschluß aus Satz 3 und Nichtvorliegen von Satz 4 "alle", im Regelfall also schon beide Unterschriften gefragt.
Komplizierter wären eher solche "Extrembeispiele", wo der Vater für 4 Tage auf Geschäftsreise ist oder für 6 Wochen im Auslandseinsatz - bei fehlender Kommunikationsmöglichkeit (ohne SMS/email) könnte das mit den 6 Wochen der schwierigere Fall sein, wenn der Fototermin schon in 3 Wochen sein soll. Als Gegenargument (gedanklich in Richtung "Ausgrenzung aus dem Klassenverband" gehend) anführbar wäre, daß wenn z.B. 24 von 27 Kindern auf dem Bild sind, dann das Fehlen der 3 "bedauert" würde. Es können aber auch eins oder 2 davon beim Shootingtermin gerade krank sein - dann wäre die Klasse auch nicht komplett.
#15Report
Topic has been closed
möchte demnächst eine TfP-Shooting mit einer Gruppe von Kids machen, Teil der Eltern sind anwesend.
Gibt es einen Art "Gruppenvertrag"
Wer kann mir helfen?
LG, Hans