Darf ich Verkaufte bilder noch als Referenz nutzen? 52
19.04.2013
http://www.gosee.de/news/photographers
Sorry fürs Luftschlösschen abreissen, liebe Amateure und Porträtbudenromantiker.
Sorry fürs Luftschlösschen abreissen, liebe Amateure und Porträtbudenromantiker.
#42Report
19.04.2013
@ Viktor Vieth
Das Fotografen-Business scheint aber generell nicht so der Bringer zu sein. Klick! ;-)
Das Fotografen-Business scheint aber generell nicht so der Bringer zu sein. Klick! ;-)
#43Report
22.04.2013
@Viktor: danke, ich wollte die seite auch schon posten.
@Patrick.
motive die vom kunden nicht verwendet werden, werden nicht veröffentlicht. ich nutze nur veröffentlichungen als arbeitsbeispiele, warum sollte ich ausschuss herzeigen.
vertraglich ist dass bei mir so geregelt dass ich mir immer ein recht einräume die bilder als eigenwerbung nutzen zu dürfen. man muss natürlich warten bis die bilder vom kunden veröffentlicht werden (von produktion bis druck dauert es schon mal 6 monate) dann bekomme ich fast immer ein PDF vom kunden mit der fertigen druckvorlage die ich dann auf meiner webseite poste, oder ich fotografier die veröffentlichung ab.
nach ablauf der nutzungsrechte könnte man theoretisch die bilder weitervertaufen (nennt man zweitnutzung) mach ich aber nicht, da bei modeproduktionen der kunde die modelverträge mit dem model abschliesst (so hab ich das gerne, da die rechnung dann an den kunden geht und ich hab kein gescherre habe ) und bei produktfotos handel es sich meistens um spezielle peodukte und darstellungen die sich schwer weiterverkaufen lassen.
@Patrick.
motive die vom kunden nicht verwendet werden, werden nicht veröffentlicht. ich nutze nur veröffentlichungen als arbeitsbeispiele, warum sollte ich ausschuss herzeigen.
vertraglich ist dass bei mir so geregelt dass ich mir immer ein recht einräume die bilder als eigenwerbung nutzen zu dürfen. man muss natürlich warten bis die bilder vom kunden veröffentlicht werden (von produktion bis druck dauert es schon mal 6 monate) dann bekomme ich fast immer ein PDF vom kunden mit der fertigen druckvorlage die ich dann auf meiner webseite poste, oder ich fotografier die veröffentlichung ab.
nach ablauf der nutzungsrechte könnte man theoretisch die bilder weitervertaufen (nennt man zweitnutzung) mach ich aber nicht, da bei modeproduktionen der kunde die modelverträge mit dem model abschliesst (so hab ich das gerne, da die rechnung dann an den kunden geht und ich hab kein gescherre habe ) und bei produktfotos handel es sich meistens um spezielle peodukte und darstellungen die sich schwer weiterverkaufen lassen.
#44Report
22.04.2013
@ Uiiii-Gen
Danke dir für die Info - auch in Bezug auf die Zweitnutzung.
Wobei ich deine Einstellung, daß nur Veröffentlichungen als Arbeitsbeispiele gezeigt werden, so pauschal nicht unbedingt teilen kann, da ich der Ansicht bin, daß sich ein Auftraggeber auch durchaus für ein Bild entscheiden könnte, was deinem persönlichen Geschmack nach vielleicht nur "zweite Wahl" wäre und du aus einer Serie lieber ein anderes als das letztendlich veröffentlichte zeigen wollen würdest. Muß sich ja nicht gleich um "Ausschuß" handeln. :-)
Danke dir für die Info - auch in Bezug auf die Zweitnutzung.
Wobei ich deine Einstellung, daß nur Veröffentlichungen als Arbeitsbeispiele gezeigt werden, so pauschal nicht unbedingt teilen kann, da ich der Ansicht bin, daß sich ein Auftraggeber auch durchaus für ein Bild entscheiden könnte, was deinem persönlichen Geschmack nach vielleicht nur "zweite Wahl" wäre und du aus einer Serie lieber ein anderes als das letztendlich veröffentlichte zeigen wollen würdest. Muß sich ja nicht gleich um "Ausschuß" handeln. :-)
#45Report
23.04.2013
sowas mach ich natürlich auch, aber seltener. ich verwende auch tests aber auch nur als strecken von 2-4 bildern.
als fotodesigner gebe ich meinem kunden vor der produktion einige lichtgestaltungsvorschläge ab, da kommt es oft vor dass ein ausgefallenes modernes licht dem kunden zu gewagt ist, ich nutze diese bilder, wenn sie meiner meinung nach supergut sind, trotzdem in der mappe, nur er kann sie dann nicht nutzen, da er sie ja abgelehnt hat.
wichtig ist die richtige mischung, nur veröffentlichungen sind langweilig, nur tests sind schlecht fürs geschäft
als fotodesigner gebe ich meinem kunden vor der produktion einige lichtgestaltungsvorschläge ab, da kommt es oft vor dass ein ausgefallenes modernes licht dem kunden zu gewagt ist, ich nutze diese bilder, wenn sie meiner meinung nach supergut sind, trotzdem in der mappe, nur er kann sie dann nicht nutzen, da er sie ja abgelehnt hat.
wichtig ist die richtige mischung, nur veröffentlichungen sind langweilig, nur tests sind schlecht fürs geschäft
#46Report
23.04.2013
@ Uiiii-Gen
Ah, ok. Also ist dann doch nicht alles gleich "Ausschuß". Macht für mich auch gleich viel mehr Sinn. :-)
Und so wie sich das anhört, läuft das im gehobenen Business also im Prinzip genau so, wie in jedem kleinen Wald- und Wiesenfotostudio: Man hat seine Aushänge und die setzen sich (größtenteils) aus "Normalobildern" - also den Fotos, welche die "Normalokundschaft" im Regelfall auch tatsächlich haben will - zusammen, sowie zusätzlich einigen ausgefallenen Blickfängern, die in der Form aber wohl nur super selten mal von einem Kunden gewünscht werden.
Ah, ok. Also ist dann doch nicht alles gleich "Ausschuß". Macht für mich auch gleich viel mehr Sinn. :-)
Und so wie sich das anhört, läuft das im gehobenen Business also im Prinzip genau so, wie in jedem kleinen Wald- und Wiesenfotostudio: Man hat seine Aushänge und die setzen sich (größtenteils) aus "Normalobildern" - also den Fotos, welche die "Normalokundschaft" im Regelfall auch tatsächlich haben will - zusammen, sowie zusätzlich einigen ausgefallenen Blickfängern, die in der Form aber wohl nur super selten mal von einem Kunden gewünscht werden.
#47Report
24.04.2013
Wenn Dein Vertrag mit der Bank nichts Gegenteiliges besagt, darfst Du die im Auftrag angefertigten Bilder selbstverständlich NICHT veröffentlichen!
Sagt in dieser Pauschalität jetzt welche Gesetzesvorschrift genau?
#48Report
24.04.2013
wenn du keine nutzungsrechte hast, weil sie dir im vertrag nicht eingeräumt wurden, hast du keine nutzungsrechte. da kannst du noch soviel urheber sein.
Der Urheber braucht überhaupt keine Nutzungsrechte, um sein Werk zu nutzen... ;-)
Der Urheber kann Dritten Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Er selbst hat zunächst mal immer alle Rechte an seinem Werk.
Ob Rechte Dritter - Recht am eigenen Bild, Eigentumsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, was auch immer - einer Veröffentlichung im Weg stehen können, muß man dann im Einzelfall klären.
Was die Rechte an den Fotos betrifft, so hat die Bank nur dann einen Anspruch darauf, daß der Urheber eine Nutzung unterlässt, wenn der Urheber der Bank ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat.
"Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt." (§31 UrhG Abs.3)
Sollte der Urheber der Bank also kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt haben, dann kann er die Fotos nach Belieben selbst für andere Zwecke nutzen - es sei denn, dem stünden wieder die Rechte Dritter entgegen. Was, wie schon geschrieben, ganz konkret im Einzelfall zu klären wäre.
#49Report
24.04.2013
Mit der Annahme von Geld für dein Werk bist du automatisch alle Nutzungsrechte daran los!
Völliger Quatsch.
#50Report
24.04.2013
Juristisch gesehen gilt die Annahme von Geld gegen Herausgabe der Fotos als Willenserklärung des Fotografen sein Werk einem anderen zu vermachen.
Noch größerer Quatsch.
#51Report
24.04.2013
Na, na - Tom. Wer wird denn gleich.
Werkvertrag - den magst Du doch eigentlich so.
Wohl kaum ein Pharmahersteller würde nickend dabei zusehen, wie
ein Mitarbeiter die Ergebnisse seiner bezahlten Arbeit einfach so veröffentlicht.
Ein Foto ist auch nichts anderes als eine bezahlte Leistung die nur dem zusteht, der sie bezahlt hat.
(Wenn nichts anderes vereinbart war.)
Werkvertrag - den magst Du doch eigentlich so.
Wohl kaum ein Pharmahersteller würde nickend dabei zusehen, wie
ein Mitarbeiter die Ergebnisse seiner bezahlten Arbeit einfach so veröffentlicht.
Ein Foto ist auch nichts anderes als eine bezahlte Leistung die nur dem zusteht, der sie bezahlt hat.
(Wenn nichts anderes vereinbart war.)
#52Report
Topic has been closed
WOW! "Spacker" und "Künstler" - gleich zwei Beleidigungen in einem Beitrag. Du machst dich!
Nein, diese Blättchen hatte ich in deiner Aufzählung keinesfalls überlesen, sonst hätte ich ja nicht schreiben können "schon allein diese...in deiner Aufzählung". Diese Formulierung bedeutet nämlich, daß es neben den von mir angesprochenen Punkten, eben den besagten Pubertätsblättchen, auch noch weitere Punkte auf deiner Liste gibt und diese auch registriert habe. Die Pubertätsblättchen mittendrin fand ich halt süß. :-)
Anders betrachtet ist es aber auch vollkommen in Ordnung. Du verdienst halt dein Geld damit. Ich verdiene mein Geld auch teilweise mit Leuten, mit denen ich mich privat niemals an einen Tisch setzen würde.
Also, immer schön locker bleiben. Ich weiß deine übrigen Veröffentlichungen durchaus zu schätzen!
Daß ich mit meinen Bildchen in diesen Redaktionen keine Chance hätte, weiß ich natürlich. Aber was möchtest du jetzt eigentlich damit aussagen? Etwa daß du in deinem Job erfolgreicher bist, als ich es mit meinem Hobby bin? Ganz ehrlich? Ich will doch ganz stark hoffen, daß dem so ist.
Und klaro werde ich weiterhin Polaroids knipsen. Zwar nicht nur, aber auch! ;-)
Aber einfach nochmal zurück zu meiner Ausgangsfrage, bei der du - warum auch immer - das Gefühl hattest, daß dir meine warme Pisse am Bein hinunterläuft:
Klaro, es gibt fotografische Bereiche, in denen Tear Sheets absolut üblich und auch absolut legitim sind. Aber wenn ich als Kunde dich als Auftragsfotografen anheuere, Bilder für Publikation X zu machen, wir vertraglich festhalten, daß dein Name nirgends in Erscheinung tritt und du dafür auch entsprechend Kohle siehst, darfst du dann trotzdem damit werben, für diese Publikation X Fotos gemacht zu haben?
Und was mich in diesem Zuge auch noch interessieren würde: Im Rahmen des o.g. Auftrags machst du meinethalben Fotos von 50 Motiven. Von diesen 50 Motiven verwende ich am Ende aber nur 20 Motive. Bezahlt wird selbstverständlich die komplette Dienstleistung, aber die exclusiven Nutzungsrechte zur Veröffentlichung erwerbe ich nur für die besagten 20 Motive. Was passiert mit den übrigen 30 Motiven, für die ich keine Nutzungsrechte erworben habe. Dürftest du damit dann Werbung machen?
Aber vielleicht rechnest du auch gar nicht so differenziert ab. Keine Ahnung!