Darf ich Verkaufte bilder noch als Referenz nutzen? 52
[gone] V-Pics - bin dann mal weg!
17.04.2013
Ich kann die Bank verstehen. Die haben dir ja Geld für die Bilder gezahlt und nun machst du auch noch (offenbar ungefragt) Werbung für dich damit. Ist nicht so toll. Stell dir vor, du gehst in ein Studio und lässt Bilder von dir machen. Die bezahlst du und plötzlich hängen die Bilder im Schaufenster! Ich frage meine Kunden grundsätzlich, ob sie mir die Veröffentlichung eines Bildes erlauben. Wenn ja, freut es mich. Wenn nicht, ist es auch ok.
#3Report
[gone] Andreas Jorns
17.04.2013
Wenn Dein Vertrag mit der Bank nichts Gegenteiliges besagt, darfst Du die im Auftrag angefertigten Bilder selbstverständlich NICHT veröffentlichen! Das Urheberrecht hat damit nichts zu tun!
#4Report
17.04.2013
Mal die andere Seite betrachten:
Du schreibst einen Payjob (Geld an Modell) aus, gibst du da die entstandenen Bilder auch noch weiter?
(BTW: Dein Nick ist nicht mehr aktuell, du hast derzeit keinen Job ausgeschrieben)
Du schreibst einen Payjob (Geld an Modell) aus, gibst du da die entstandenen Bilder auch noch weiter?
(BTW: Dein Nick ist nicht mehr aktuell, du hast derzeit keinen Job ausgeschrieben)
#5Report
17.04.2013
Egal was der Vertrag sagt. das kannst du nicht gewinnen. Recht einfordern heisst Kunden verlieren und dazu noch riskieren, das dieser Kunde dir auch küntige Jobs versaut. Urheberechtlich ist das glaube ich anders. Aber es hilft dir nicht.
#6Report
17.04.2013
Bilder offline nehmen und mit der auftraggebenden Bank abklären, ob sie wenigstens eine Namensnennung gestatt, die du dann in deinen Referenzen aufführen kannst.
Ganz ehrlich: Wirklich prickelnd sind die Bilder eh nicht und in den Referenzen wäre der Name der Bank allein - also ohne die Bilder - meiner Ansicht nach werbewirksamer.
Ganz ehrlich: Wirklich prickelnd sind die Bilder eh nicht und in den Referenzen wäre der Name der Bank allein - also ohne die Bilder - meiner Ansicht nach werbewirksamer.
#7Report
wenn du keine nutzungsrechte hast, weil sie dir im vertrag nicht eingeräumt wurden, hast du keine nutzungsrechte. da kannst du noch soviel urheber sein.
und das ist ja auch gut so: denn u.a. genau dafür haben deine kunden gezahlt, dass nur sie die bilder nutzen können. und nicht auch noch du.
und das ist ja auch gut so: denn u.a. genau dafür haben deine kunden gezahlt, dass nur sie die bilder nutzen können. und nicht auch noch du.
#8Report
17.04.2013
vielen dank für die antworten...
An die die das erwähnt haben: Ich habe das nicht ungefragt gemacht, müdlich wurde mir das zunächst alles eingeräumt, und was privatkunden angeht ist es genau so, bzw erst recht, ich nutze sicher keine aktfotos öffentlich ohne zu fragen...
An die die das erwähnt haben: Ich habe das nicht ungefragt gemacht, müdlich wurde mir das zunächst alles eingeräumt, und was privatkunden angeht ist es genau so, bzw erst recht, ich nutze sicher keine aktfotos öffentlich ohne zu fragen...
#9Report
naja, mündliche absprachen sind immer so eine sache... ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
und dein eingangsbeitrag deutete andererseits an, dass dir der unterschied zwischen nutzungs- und urheberrechten nicht 100% klar ist.
und dein eingangsbeitrag deutete andererseits an, dass dir der unterschied zwischen nutzungs- und urheberrechten nicht 100% klar ist.
#10Report
17.04.2013
Mich würde das an deiner Stelle nicht so stören. Ich nehm mal an, dass du ja auch ein entsprechend bemessenes Honorar gekriegt haben wirst. Da ist das dann eben drin enthalten und auch durchaus üblich so. Außerdem wirst du ja wohl sicher nicht alle Bilder abgeliefert haben, sondern nur die, die sie auch zur Nutzung haben wollten, oder? Dann kannst du den dir verbliebenen Rest normalerweise schon für Eigenwerbung nutzen, wenn nicht handfeste Gründe dagegen sprechen (Personen auf dem Bild usw.).
#11Report
17.04.2013
Das ist doch dasselbe wie bei den Modellen, die Gage wollen plus die Bilder.
Das wird nicht akzeptiert. Warum sollte es dann in diesem Falle anders sein?
Das wird nicht akzeptiert. Warum sollte es dann in diesem Falle anders sein?
#12Report
17.04.2013
wäre wahrscheinlich sinnig gewesen VORHER mal anzufragen ob man ggf welche zu Referenzzwecken nutzen darf ( und sich das auch schriftlich fixieren lassen).
So ist das Kind wahrscheinlich jetzt schon in den Brunnen gefallen
So ist das Kind wahrscheinlich jetzt schon in den Brunnen gefallen
#13Report
17.04.2013
Normalerweise solltest du einen Vertrag haben, in dem genau diese Sachen geklärt sind.
Wer erhält welche Nutzungsrechte? Sprichst du dem Kunden die exklusiven Nutzungsrechte zu? Dann darfst du nichts damit anstellen. Bei nicht exklusiven Nutzungsrechten dürftest du die Bilder ansich schon verwenden. Und dann gibt es noch so Geschichten, wie zum Beispiel exklusiv für ein Jahr und dann ist eine Zweitverwertung möglich, Sperrfristen usw.
In dem Fall kommt jedoch noch das Recht am eigenen Bild dazu, dass du auch von hier kennen solltest. Hast du da nicht von den abgebildeten Personen eine schriftliche Erlaubnis, kannst du die Sache eigentlich schon vergessen. Ein Wort zählt im Zweifelsfall nichts.
Nicht zu Verwechseln ist all das mit dem Urheberrecht. Das hast du mit dem Erbringen der kreativen Leistung und das kann nach deutschem Recht auch nicht abgetreten werden. Das bedeutet, dass du entscheiden darfst, wem welche Nutzungsrechte zustehen und diese verkaufen kannst. Aber auch nur in dem Rahmen, der dir zusteht.
Was hast du denn vertraglich vereinbart?
Wer erhält welche Nutzungsrechte? Sprichst du dem Kunden die exklusiven Nutzungsrechte zu? Dann darfst du nichts damit anstellen. Bei nicht exklusiven Nutzungsrechten dürftest du die Bilder ansich schon verwenden. Und dann gibt es noch so Geschichten, wie zum Beispiel exklusiv für ein Jahr und dann ist eine Zweitverwertung möglich, Sperrfristen usw.
In dem Fall kommt jedoch noch das Recht am eigenen Bild dazu, dass du auch von hier kennen solltest. Hast du da nicht von den abgebildeten Personen eine schriftliche Erlaubnis, kannst du die Sache eigentlich schon vergessen. Ein Wort zählt im Zweifelsfall nichts.
Nicht zu Verwechseln ist all das mit dem Urheberrecht. Das hast du mit dem Erbringen der kreativen Leistung und das kann nach deutschem Recht auch nicht abgetreten werden. Das bedeutet, dass du entscheiden darfst, wem welche Nutzungsrechte zustehen und diese verkaufen kannst. Aber auch nur in dem Rahmen, der dir zusteht.
Was hast du denn vertraglich vereinbart?
#14Report
Ganz ehrlich: Wirklich prickelnd sind die Bilder eh nicht und in den Referenzen wäre der Name der Bank allein - also ohne die Bilder - meiner Ansicht nach werbewirksamer
Noch unverblümter: Die gesamte Website ist als Referenz eher ungeeignet.
Was verbirgt sich eigentlich hinter "Industirie"?
#15Report
18.04.2013
Das ist doch dasselbe wie bei den Modellen, die Gage wollen plus die Bilder.
Das wird nicht akzeptiert. Warum sollte es dann in diesem Falle anders sein?
das ist nicht dasselbe, das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. die verwendung zu eigenwerbezwecken ist üblich und sollte auf jeden fall in den AGB's oder auf der rechnung erwähnt werden.
#16Report
das sollte ganz dringend vorher geklärt sein. sonst zahlt nämlich der kunde dafür, dass der fotograf werbefotos für sich selbst machen kann.
das mag üblich sein, macht die sache aber keinen deut cooler.
das mag üblich sein, macht die sache aber keinen deut cooler.
#17Report
18.04.2013
Das sollte wie gesagt ganz klar Bestandteil des Vertrags sein. Ansonsten darf die Bank lt. UrhG davon ausgehen, dass du alle (abtretbaren) Rechte an sie abtrittst. Die Annahme des Geldes stellt im rechtlichen Sinne eine Willensbekundung dar. So einfach ist das.
#18Report
18.04.2013
so läuft es aber nun mal, schau dir doch die ganzen seiten der guten berufsfotografen oder fotoagenten an, alle habe sie veröffentlichungen auf ihren homepages.
ausserdem würde ich das nicht als eigenwerbung bezeichnen sondern als arbeitsbeispiele. wie soll denn ein neukunde sonst die qualität des fotografen einschätzen können.
tests und freie arbeiten sind fürn arsch, da weiss man nicht wie lange der fotograf dafür gebraucht hat, wie er unter zeitdruck arbeiten kann, ob er abgabetermine einhalten kann, ob er budgets einhalten kann oder ob dass nicht sogar zufallsfotos sind die zufällig vieleicht mal gut geworden sind.
bei bezahlten produktionen und kundenaufträgen (die alle ziemlich ähnlich ablaufen) kann man den fotografen schon besser einschätzen. ist zwar keine garantie aber doch eine sinnvolle information.
.
.
und eigentlich muss man das vorher nicht klären wenn man anständige AGB's hat, aber besser ist es um ausseinandersetungen zu vermeiden.
im zweifelsfall auf die AGB's verweisen und gut ists.
ausserdem würde ich das nicht als eigenwerbung bezeichnen sondern als arbeitsbeispiele. wie soll denn ein neukunde sonst die qualität des fotografen einschätzen können.
tests und freie arbeiten sind fürn arsch, da weiss man nicht wie lange der fotograf dafür gebraucht hat, wie er unter zeitdruck arbeiten kann, ob er abgabetermine einhalten kann, ob er budgets einhalten kann oder ob dass nicht sogar zufallsfotos sind die zufällig vieleicht mal gut geworden sind.
bei bezahlten produktionen und kundenaufträgen (die alle ziemlich ähnlich ablaufen) kann man den fotografen schon besser einschätzen. ist zwar keine garantie aber doch eine sinnvolle information.
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und eigentlich muss man das vorher nicht klären wenn man anständige AGB's hat, aber besser ist es um ausseinandersetungen zu vermeiden.
im zweifelsfall auf die AGB's verweisen und gut ists.
#19Report
18.04.2013
@Uiiii-Gen Aber die Berufsfotografen haben, wenn sie es als Referenz nutzen, garantiert auch eine Klausel in ihrem Vertrag, die ihnen das erlaubt!
Man kann natürlich auch dreist sein und es trotzdem machen. Wenn es der Bank nicht schmeckt, dann viel Spaß vor Gericht! Die sind dann nämlich nicht nur unbestreitbar im Recht, sondern haben auch den besseren Anwalt.
Man kann natürlich auch dreist sein und es trotzdem machen. Wenn es der Bank nicht schmeckt, dann viel Spaß vor Gericht! Die sind dann nämlich nicht nur unbestreitbar im Recht, sondern haben auch den besseren Anwalt.
#20Report
Topic has been closed
Meine frage steht schon oben, hier nochmal kurz der Fall:
Ich habe für eine große bank 15 jobs erledigt : Geschäftsbericht, Kundenevents, Veranstaltungen, Fremdfirmen für Geschäftsbericht, Imagefotos, und Moods.
Einige dieser Bilder habe ich online gestellt ( Facebook, Website)
Ich habe immer Rechnungen gestellt und alle fotos die ich gemacht habe als cd abgegeben.
http://lightmybusiness.weebly.com
Das ist die Seite, damit ihr seht was ich meine... und die ist auch noch nicht fertig wie man sieht... egal
So die bank will jetztz das ich alle Fotos die ich im Auftrag der Bank gemacht habe, aus dem Internet entferne.
Blöd ist nur das ich extrem viel für die gemacht habe und es echt richtig blöd wäre, nichts nutzen zu dürfen. Daher frag ich hier lieber nochmal nach ob ich als Urheber also keinerlei Rechte mehr habe, da irgendwas als referenz öffentlich nutzen zu dürfen?
Danke für eure Hilfe