haftungsausschluss für locations 9

12.04.2013
hi
ich habe vor die nächsten tage in einem kieswerk und steinbruch zu shooten.
nun hätte gerne der besitzer ein schreiben in dem steht das er nicht haftet wenn einem model oder mir was in dem kieswerk passiert
nun meine frage
was muss rechtlich wirklich in so einem schreiben drinnen stehn, dass es für den location besitzer sicher ist.
will das ja rechtlich alles einwandfrei haben

wer kann mir da helfen
lg thomas
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
12.04.2013
Herr/Frau/Frl. ....................................................................................
Anschrift .....................................................................................nutzt am ...............
die Kiesgrube (Adresse)............
auf eigene Gefahr für ein Fotoshooting und verzichtet –außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Inhaber (Name).....
auf Ersatz etwaiger Unfallschäden.

Das erklärt meiner Meinung nach die Absicht ausreichend.
Nun kann man sicherlich noch -zig Paragraphen einbauen, oder auch zum Anwalt gehen. Ich denke aber, dass eine solche Erklärung zwischen 2 Nichtjuristen durchaus vor Gericht Bestandt hätte. Und zufrieden muss ja nur der Inhalber der Kiesgrube damit sein. ;)
12.04.2013
das hört isch doch schonmal gut an
wollte das eh so kurz und knapp wie möglich gestalten...
danke jan
[gone] Peter Donnersberg
12.04.2013
–außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit –

Diesen Passus würde ich rausnehmen, denn ich gehe davon aus, dass der Besitzer beim Shooting nicht anwesend ist oder mit Steinen wirft. ;-)

Einfügen könnte man: Auf Gefahrenstellen wurde ich hingewiesen.
Das könnten Wasserlöcher, rutschende Kiesberge usw, sein, falls dies zutrifft. Damit ist der Besitzer von der Haftung befreit.

Grüße, Peter
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
12.04.2013
–außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit –

Diesen Passus würde ich rausnehmen

Würde ich nicht, dann ein pauschaler Haftungsausschluss per "Rundumschlag" könnte rechtlich problematisch sein. So stand´s jedenfalls auf einer Anwaltsseite.
Das mit den Gefahrenstellen ist eine gute Idee...
[gone] User_289353
12.04.2013
Das Ganze müsste dann aber von jedem Beteiligten unterschrieben werden, also auch Models, Visa, ...

Du kannst ja nicht pauschal im Namen anderer auf irgendwelche Ansprüche verzichten.
13.04.2013
werde es auch so halten das ich meine models unterschreiben lasse...
den passus habe ich raus gelassen aber das mit den gefahrenstellen werde ich noch einbauen

danke euch für eure hilfe

schönes we
thomas
13.04.2013
Wenn Du für die Modelle keine Unfallversicherung hast für diese Art von shooting,
dann würde ich das den Modellen in den Vertrag schreiben: Keine Unfallversicherung für Modelle
abgeschlossen. Gerade reisende Modelle haben oft keinen vernünftigen Versicherungsschutz.

Heiner
15.04.2013
Ein Haftungsausschluß für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist nicht möglich. Damit ist uU. die gesamte Regelung nichtig - was für den Betroffenen (Model soll etwas nach links gehen, stürzt in ungesichertes Loch) gut sein kann.

Gruß,
Daniel Kötz

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