Anzeige wegen Umweltverschmutzung 23

22.03.2013
Hi,

ein bekannter Fotograf, mit dem ich vor einigen Jahren geshootet habe, wurde von der Polizei zur Zeugenaussage geladen da wir vor Jahren, in einer verlassenen Fabrik einen Feuerlöscher gefunden hatten und diesen für Aufnahmen verwendeten. Anzeigegrund ist wohl Umweltverschmutzung. Was kann da auf einen zukommen?

Danke schon mal im Vorraus.
22.03.2013
frag den richter, wenn es denn zu einer anklage kommt.
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
22.03.2013
vor Jahren?

Der Beitragstext muss 20 Zeichen oder länger sein.
22.03.2013
@ Kallex

Ja das Ganze ist 2009 aufgenommen worden. Dürfte theoretisch also so oder so keine Rolle mehr spielen zwecks Verjährung.




Ps...Ansonsten steh ich nicht so auf Klugscheißer die sich gern selbst lesen oder hören und nix adäquates zum Thema beitragen !!!
22.03.2013
Geht das nicht im Detail...?
Feuerlöscher=Umweltverschmutzung=???
Was habt ihr denn damit gemacht? In die Luft gesprengt? Auf der Strasse ausgeschüttet? Oder nur Bildchen davon gemacht?
Alte Fabrik hört sich eher nach Hausfriedensbruch an...
22.03.2013
Es sind ein paar Bilder auf denen ich mit einem Feuerlöscher zu sehen bin. Das Gelände ist seit Anfang der 90iger still gelegt und das Ding lag da halt rum.

http://www.model-kartei.de/videos/video/5132/

Auf dieses Video wird sich berufen bzw auf die Bilder darin. Ich denke wir wurden anonym angezeigt.
22.03.2013
einfach zwischen den zeilen lesen, dann findet man auch adäquates zum thema. ;)
[gone] User_6449
22.03.2013
Ich weiß zwar nicht, was ihr da mit dem Feuerlöscher veranstaltet habt, aber
das Auslösen ohne echten Notfall ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit ...

Mein Tip:

Das Verfahren wird eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft etwas Besseres zu
tun hat, als sich mit Kinderkacke zu beschäftigen.

Macht möglicherweise 80,- Euro ...

Viele Grüße
Peter
[gone] User_283609
22.03.2013
wegen (!), nicht zwecks! herrje, immer dieses forengruseldeutsch.
22.03.2013
Warum kann man nicht einen Beitrag weiter klicken wenn man nix produktives zu berichten hat?

Gruslig ist es auch wenn man keine Kommastellung beherrscht oder nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterscheiden kann. Wenn sich jetzt jeder deswegen aufregt, kommt man nie zum eigentlichen Thema.

@Phototraum

Ich hab die Stelle mit, "falls es zu einer Anzeige kommt" schon heraus gelesen. Ich frage jetzt gerade aber nicht den Richter sondern diejenigen, die sich damit auskennen um sich eventuell schon darauf vorbereiten zu können.
Wozu gibt es Rechtsschutzversicherungen? ^^

Ist ja ganz einfach, Aussage verweigern, dann versandet das ganze sowieso.
22.03.2013
Ja das denk ich auch. Fotos sagen zu dem ja wohl nur selten die Wahrheit wie wir hier alle wissen.
22.03.2013
ich unterstelle mal, dass sich hier (bisher) niemand damit auskennt.
selbst wenn, dann ist es wie lesen im kaffeesatz.

die höhe einer strafe hängt oft von dem bisherigen verhalten und evtl. auffälligkeiten
eines beschuldigten ab. davon hast du nichts bekannt gegeben und so wirst du hier
kaum eine antwort finden, selbst wenn sich jemand auskennen sollte.

ein geflügeltes wort lautet nicht ohne grund:
vor gericht und auf hoher see....
Ist ein Feuerwehrler anwesend? :D

Aber mein Halbwissen bez. Löschmittel sagt mal, ein CO2-Feuerlöscher kann schon mal keine Umweltverschmutzung darstellen, da einfach nur ein natürliches Gas zurück in den Kreislauf gelangt. *grübl*
[gone] User_6449
22.03.2013
Zitat Schalk*jetzt auch in münchen unterwegs*:
Gruslig ist es auch wenn man keine Kommastellung beherrscht oder nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung unterscheiden kann.

Ok, Du hast gewonnen, ich schreibe hier im Thread nichts mehr ...

Viele Grüße
Peter
22.03.2013
Ich kann keine Umweltverschmutzung erkennen...
Selbst wenn, müsste man erst mal die gesetzliche Grundlage herausfinden, wäre dann ne Ordnungswidrigkeit und die ist längst verjährt.

Wenn, dann Hausfriedensbruch, wenn ihr keine Erlaubnis zum Betreten gehabt habt.
Dann wäre der Knipser aber nicht als Zeuge vernommen worden, sondern als Beschuldigter und Du wärst auch erst mal vernommen worden. Außerdem ist das ein Antragsdelikt, der Eigentümer müsste also Anzeige erstattet haben. Irgendwie kommen mir Deine Schilderungen seltsam vor, oder es fehlen Infos, oder das, was Du geschrieben hast ist so nicht richtig, oder ich verstehs schlicht nicht...
22.03.2013
Feuerwehr ja
Wissen was zum Thema nichts
Hat auch nichts mit Feuerwehr zu tun,
sondern ev. mit Umweltverschmutzung.

Es ist aber so, dass einige Tätigkeiten mit Chemie-
und Feuerwehr zu Umweltproblemen führen.
Löschwasser in Bach zB.

Heiner
23.03.2013
Keiner muss zur Polizei oder mit ihr sprechen, nie.
Nicht als Zeuge und schon gar nicht als Beschuldigter.
Nur auf Ladungen vom Gericht bzw. Staatsanwaltschaft sollte reagiert werden, sonst drohen Ordnungsgeld bzw. Haft.
Also gar nicht erst hingehen, keine Aussage machen. Auch nicht mit denen über Belanglosigkeiten sprechen (Wetter, Fußball, ...). Schweigen ist Gold.
Dann hat die Ermittlungsbehörde nichts in der Hand. StA wird höchstwahrscheinlich einstellen (Kommt auch auf die örtlichen Gegebenheiten der StA an).

Wenn nicht, kommt irgendwann ein Strafbefehl oder eine Anklage.
Wenn der Strafbefehl annehmbar erscheint, vielleicht drüber nachdenken, den zu akzeptieren.
Wobei ich hierzu nach den mir vorliegenden Informationen keinen Grund sehe.
Umweltverschmutzung können sie nicht nachweisen. Wer sagt denn, dass die Bilder nicht bearbeitet sind, der Feuerlöscher also nur in die Hand genommen wurde, der Rest aber über Photoshop eingefügt wurde? Auf den Filmaufnahmen ist das nicht zu erkennen. Auch auf den Originalbildern dürfte das nicht feststellbar sein. Dafür bräuchte es ein Sachverständigengutachten mit ungewissem Ausgang, was in diesem Fall sicher nicht eingeholt wird, da unverhältnismäßig.

Deswegen spätestens dann zu einem Fachanwalt für Strafrecht gehen, nicht einfach zu einem Anwalt oder selber machen mangels Ahnung des Ablaufs eines Straf-/OWi-Verfahrens. Wird ein paar hundert Euro kosten, je nach Verfahrensgang. Nach RVG ist mindestens mit um die 500 zu rechnen.
Wenn das Verfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt wird, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Wenn der Richter im Zwischenverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt oder es zu einem Freispruch kommt, dann zahlt der Staat die Verteidigerkosten (nur die nach RVG, nicht welche nach Gebührenvereinbarung, sollte eine abgeschlossen worden sein).

Eine etwaige Rechtsschutzversicherung wird nur bei einem Fahrlässigkeitsdelikt zahlen.

MfG
hhm
23.03.2013
Was kann da auf einen zukommen?

Gar nichts, wenn Ihr einfach die Klappe haltet.

Wie soll da jemand nachweisen, wann jemand was getan hat? Davon abgesehen "verjähren" Ordnungswidrigkeiten nach spätestens 3 Jahren.
23.03.2013
Keiner muss zur Polizei oder mit ihr sprechen, nie.

Richtig.
Nicht als Zeuge und schon gar nicht als Beschuldigter.

Yepp.
Nur auf Ladungen vom Gericht bzw. Staatsanwaltschaft sollte reagiert werden, sonst drohen Ordnungsgeld bzw. Haft

Zeugen müssen vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen. Beschuldigte müssen nicht aussagen. Zeugen müssen auch nicht aussagen, wenn sie sich mit der Aussage einer Straftat oder OWi bezichtigen würden.

Insofern: einfach ignorieren. Wenn wirklich was von der StA oder einer Umweltbehörde kommt: ->Anwalt. Der tritt das dann auf Kosten der Staatskasse tot.

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