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13.03.2013
KG Berlin: Zur Meinungs- und Kunstfreiheit des Films “Unlike U”
Der Film "Unlike U" stört die Berliner Verkehrsbetriebe weder in der Nutzung Ihres Eigentums noch ist eine Veröffentlichung des Filmmaterials unter Berücksichtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Verkehrsbetriebe rechtswidrig. So das KG Berlin in seinem Urteil.
Es geht dabei um "heimliche" Filmaufnahmen und Fotos auf dem Gelände der Berliner Verkehrsbetriebe. Die BVG wollte die Veröffentlichung der Aufnahmen untersagen lassen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) würden durch die Aufnahmen nicht an der Nutzung ihres Eigentums gehindert. Denn die Aufnahmen würden insbesondere nicht der optischen Darstellung der im Eigentum der BVG stehenden Betriebsmittel und Betriebsanlagen dienen, sondern Personen zeigen, die in rechtswidriger Art und Weise gegen die im Eigentum der Klägerin stehenden Betriebsmittel vorgehen würden.
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Der Film "Unlike U" stört die Berliner Verkehrsbetriebe weder in der Nutzung Ihres Eigentums noch ist eine Veröffentlichung des Filmmaterials unter Berücksichtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Verkehrsbetriebe rechtswidrig. So das KG Berlin in seinem Urteil.
Es geht dabei um "heimliche" Filmaufnahmen und Fotos auf dem Gelände der Berliner Verkehrsbetriebe. Die BVG wollte die Veröffentlichung der Aufnahmen untersagen lassen.
Hier der Artikel mit Link auf das (sehr interessante) Urteil:
http://www.rechtambild.de/2013/03/kg-berlin-zur-meinungs-und-kunstfreiheit-des-films-unlike-u/