Eigene bilder ,die von einem dritten bearbeitet worden? 33
[gone] xxxxxx
03.03.2013
Hast du den Betreffenden mal angeschrieben?
Das würde ich als erstes mal machen...
Das würde ich als erstes mal machen...
#2Report
03.03.2013
Bin kein Jurist, aber ich denke mal, ob er Dich nennt oder nicht liegt an der Absprache. Sein Logo als Bildbearbeiter reinmachen dürfte er wohl auch, Du hast ihm ja sicher die Freigabe zu Bearbeitung gegeben, was er sicher nicht dürtfe wäre reinschreiben daß ER der Fotograf ist, denn das wäre ja ganz klar falsch.
Solange er sich nur als Bildbearbeiter nennt, sind das ja keine falschen Behauptungen.
Gruß Jens
Solange er sich nur als Bildbearbeiter nennt, sind das ja keine falschen Behauptungen.
Gruß Jens
#3Report
03.03.2013
Das Ursprungsbild ist deins.. also du bist der Urheber... er hat es nur bearbeitet ist nicht der Urheber.... er kann deshalb nur drunter schreiben Bearbeitung von... fotografiert von.....
#4Report
03.03.2013
ich habe noch nicht mal die einwiligung gegeben zur bearbeitung.und jeder der das bild sieht sieht am stempl nicht bearbeiter sondern geht davon aus das er auch der fotograf ist!
die bilder wurden mal in einer gruppen zusammen arbeit gemacht aber habe jetzt bei der trennung kein recht gegeben sie weiter zu verwenden(es gibt kein vertrag unter uns) die bilder schlummern wohl noch auf seiner festplate und er meint sie so zu verwenden....
und danke schonmal der beteildigung...
die bilder wurden mal in einer gruppen zusammen arbeit gemacht aber habe jetzt bei der trennung kein recht gegeben sie weiter zu verwenden(es gibt kein vertrag unter uns) die bilder schlummern wohl noch auf seiner festplate und er meint sie so zu verwenden....
und danke schonmal der beteildigung...
#5Report
03.03.2013
Bin kein Jurist, daher stellt das nur meine Meinung dar.
Wenn es um die reine Retusche und leichte weitere Bearbeitungen geht, bleibt der Fotograf der Urheber mit allen Rechten. Inkl. dem Recht zu bestimmen, wo und wie das Bild veröffentlicht wird.
Erst ab einer "schöpferischen Höhe" wird der Bildbearbeiter zum Urheber oder Miturheber. Was nun genau bin ich komplett unsicher.
Aber eventuell antwortet Tom ja noch in diesem Thread. Der weiß das bestimmt.
Wenn es um die reine Retusche und leichte weitere Bearbeitungen geht, bleibt der Fotograf der Urheber mit allen Rechten. Inkl. dem Recht zu bestimmen, wo und wie das Bild veröffentlicht wird.
Erst ab einer "schöpferischen Höhe" wird der Bildbearbeiter zum Urheber oder Miturheber. Was nun genau bin ich komplett unsicher.
Aber eventuell antwortet Tom ja noch in diesem Thread. Der weiß das bestimmt.
#6Report
03.03.2013
also rtusche ist es nicht nur,in farbe verändert(tintii alles rot ausser haut und so) und koplete andere umgebung bei einem anderem bild.....
ich denke das ich als fotograf zumindes genant werden muss...oder ...den mein ursprung ist noch genau zu erkennen!
danke nochmal und wenn --Tom--- das wüste wäre mihr echt geholfen!
lg frank
ich denke das ich als fotograf zumindes genant werden muss...oder ...den mein ursprung ist noch genau zu erkennen!
danke nochmal und wenn --Tom--- das wüste wäre mihr echt geholfen!
lg frank
#7Report
03.03.2013
wo gibt es denn das Bild zu sehen? ^^
#8Report
03.03.2013
auf f.book.......und einige andere auch hier.......
habe es sat mich auslutschen zu lassen und doof da zu stehen......
den gut sind die kreticken nicht und läuft auf mich zurück.
will ja nicht sagen das ich gut bin aber das auch nicht.....
habe es sat mich auslutschen zu lassen und doof da zu stehen......
den gut sind die kreticken nicht und läuft auf mich zurück.
will ja nicht sagen das ich gut bin aber das auch nicht.....
#9Report
03.03.2013
Was steht im Vertrag, den du mit dem Modell bzw. Bearbeiter abgeschlossen hast...fertig! Bzw. wie kam der Bearbeiter an das Bild???
#10Report
[gone] Andreas Jorns
03.03.2013
Ohne vertragliche Absprache darf er die Bilder noch nicht mal veröffentlichen.
Bearbeiten und veröffentlichen ist noch mehr verboten.
Anschliessend noch sein Logo drauf zu pappen, ist dann der absolute Gipfel.
Ich denke, der Kollege sollte sich sehr warm anziehen ...
Bearbeiten und veröffentlichen ist noch mehr verboten.
Anschliessend noch sein Logo drauf zu pappen, ist dann der absolute Gipfel.
Ich denke, der Kollege sollte sich sehr warm anziehen ...
#11Report
03.03.2013
wer hat denn die Bilder zur Bearbeitung freigegeben?
Hier kommt alles stückchensweise ^^
Hier kommt alles stückchensweise ^^
#12Report
03.03.2013
laut dem TO niemand
"ich habe noch nicht mal die einwiligung gegeben zur bearbeitung"
"ich habe noch nicht mal die einwiligung gegeben zur bearbeitung"
#13Report
03.03.2013
joar, aber keiner kennt die Bilder. Kann ja gut sein das er im Vertrag mit seinem Model drinne stehen hat, das sie die Bilder auch bearbeiten lassen darf, oder? Deswegen meine Frage..
also dann noch mal Punkt für Punkt:
- steht es im Vertrag
- hat das Modell die vllt freigegeben ohne zu fragen?
- wurde der andere schon angeschrieben?
- um welche Bilder geht es?
also dann noch mal Punkt für Punkt:
- steht es im Vertrag
- hat das Modell die vllt freigegeben ohne zu fragen?
- wurde der andere schon angeschrieben?
- um welche Bilder geht es?
#14Report
03.03.2013
Frank hat alles relevante gesagt, was man zur Beurteilung wissen muss...
Vorausgesetzt, Du kannst auch Beweisen, dass Du die Bilder gemacht hast. Ich erwähne das, weil ich Fotografen kenne, die die Originalen Dateien löschen um Platz zu schaffen, oder auch RAW im Rahmen von Gruppenarbeiten ausgetauscht haben.
Also, Du kannst Beweisen, dass es Deine Bilder sind. Dann fertigst Du Screenshots von den Seiten als Beweismittel und vllt noch Zeugen hinzuziehen.
Wie Du dann vorgehst, dazu kann man keinen wirklichen Tipp geben, es kommt darauf an, wie Du so gepolt bist ;-)
Du kannst erst mal den Dieb anschreiben und das Entfernen fordern oder Du gehst gleich zum Anwalt und mahnst ab.
Bei allem, was Du machst, solltest Du aber auch bereit sein, dass in letzter Konsequenz durchzuziehen. Sonst kannst Du dir das sparen, kostet nur Nerven...
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn tatsächlich ein neues Werk entstanden sein sollte. Das wird hier m.E. aber kaum jemand beurteilen können.
Vorausgesetzt, Du kannst auch Beweisen, dass Du die Bilder gemacht hast. Ich erwähne das, weil ich Fotografen kenne, die die Originalen Dateien löschen um Platz zu schaffen, oder auch RAW im Rahmen von Gruppenarbeiten ausgetauscht haben.
Also, Du kannst Beweisen, dass es Deine Bilder sind. Dann fertigst Du Screenshots von den Seiten als Beweismittel und vllt noch Zeugen hinzuziehen.
Wie Du dann vorgehst, dazu kann man keinen wirklichen Tipp geben, es kommt darauf an, wie Du so gepolt bist ;-)
Du kannst erst mal den Dieb anschreiben und das Entfernen fordern oder Du gehst gleich zum Anwalt und mahnst ab.
Bei allem, was Du machst, solltest Du aber auch bereit sein, dass in letzter Konsequenz durchzuziehen. Sonst kannst Du dir das sparen, kostet nur Nerven...
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn tatsächlich ein neues Werk entstanden sein sollte. Das wird hier m.E. aber kaum jemand beurteilen können.
#15Report
03.03.2013
@Becci
Es gibt keinen Vertrag :-)
Es gibt keinen Vertrag :-)
#16Report
04.03.2013
Vielleicht ganz interessant zu lesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm
#17Report
04.03.2013
Fall:
wenn ein bild welches von mir gemacht wurde und ein anderer bearbeitet dieses und setzt dann seinen stempel als fotograf/uhrheber drunter...
Darf er das und mich als fotografen ausklamern,das heist mein werk als seine auch wenn es von ihm verendert wurde halt als seins nenne?
Lösung:
Dieses Verhalten ist unzulässig und begründet einen Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch. Die Bearbeitung als solch ist zulässig, nicht aber die Verwertung. Auf eine Absprache hinsichtlich der Urheberbenennung kommt es nicht an: Der Urheber ist zwingend zu nennen, wobei es vorliegend darauf nicht ankommt, weil schon das Bild nicht verwendet werden darf.
Fertig.
Gruß,
Daniel Kötz
wenn ein bild welches von mir gemacht wurde und ein anderer bearbeitet dieses und setzt dann seinen stempel als fotograf/uhrheber drunter...
Darf er das und mich als fotografen ausklamern,das heist mein werk als seine auch wenn es von ihm verendert wurde halt als seins nenne?
Lösung:
Dieses Verhalten ist unzulässig und begründet einen Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch. Die Bearbeitung als solch ist zulässig, nicht aber die Verwertung. Auf eine Absprache hinsichtlich der Urheberbenennung kommt es nicht an: Der Urheber ist zwingend zu nennen, wobei es vorliegend darauf nicht ankommt, weil schon das Bild nicht verwendet werden darf.
Fertig.
Gruß,
Daniel Kötz
#18Report
04.03.2013
......schön schön ........
und was ist ...."Verwertung"......??
HP, SC hier...?? Und welchen ".....Wert" stellt das dann da...?
und was ist ...."Verwertung"......??
HP, SC hier...?? Und welchen ".....Wert" stellt das dann da...?
#19Report
[gone] Andreas Jorns
04.03.2013
und was ist ...."Verwertung"......??
jedwede Veröffentlichung, würde ich sagen ...
#20Report
Topic has been closed
wer kann mir helfen.
wenn ein bild welches von mir gemacht wurde und ein anderer bearbeitet dieses und setzt dann seinen stempel als fotograf/uhrheber drunter...
Darf er das und mich als fotografen ausklamern,das heist mein werk als seine auch wenn es von ihm verendert wurde halt als seins nenne?