Fotoshooting mit 15 Jährigen Person 17
[gone] Belavue Fotografie
25.02.2013
Eltern lesen und unterschreiben den Vertrag!
Begleitperson wenn Du Ihn nicht persönl. kennst!
Dann kannste loslegen ...
Gruss ...
Begleitperson wenn Du Ihn nicht persönl. kennst!
Dann kannste loslegen ...
Gruss ...
#2Report
25.02.2013
Ich habe etliche Shootings mit Minderjährigen hinter mir...
Vorheriges Gespräch mit den "Erziehungsberechtigten", die BEIDE den Vertrag unterschrieben.
Einer der Beiden war auch beim Shooting dabei...
Wenn Du dich an die vertraglichen Absprachen mit den Erziehungsberechtigten hälst, dürften keine Probleme auftauchen...
Vorheriges Gespräch mit den "Erziehungsberechtigten", die BEIDE den Vertrag unterschrieben.
Einer der Beiden war auch beim Shooting dabei...
Wenn Du dich an die vertraglichen Absprachen mit den Erziehungsberechtigten hälst, dürften keine Probleme auftauchen...
#3Report
26.02.2013
Am besten noch die Eltern der Eltern unterschreiben lassen...!? ;)
Jedenfalls unterschreibt bei mir grundsätzlich EIN Elternteil. (und das reicht auch.)
Alles andere (Begleitperson oder auch nicht) geschieht auf Wunsch und bewirkt bei beliebiger Änderung KEIN automatisches Einwandern in den Knast,
:)
Jedenfalls unterschreibt bei mir grundsätzlich EIN Elternteil. (und das reicht auch.)
Alles andere (Begleitperson oder auch nicht) geschieht auf Wunsch und bewirkt bei beliebiger Änderung KEIN automatisches Einwandern in den Knast,
:)
#4Report
26.02.2013
Bei Stockshooting beide und bei einem normalen Fotoshooting ein Erziehungsberechtigter (+ Begleitperson). Das hat bei mir immer vollkommen ausgereicht.
LG
Rebecca
LG
Rebecca
#5Report
26.02.2013
Nur ein Elternteil muss nicht ausreichen.
ZB geschiedene Eltern mit beidseitiger Erziehungsberechtigung.
Ich habe es juristisch nicht durchgespielt, aber der Anwalt
des Vaters auf meiner Matte war schon mühselig genug.
Auf Verlangen des Vaters liess ich das shooting undiskutiert sausen.
Alter der Dame war 17.
Heiner
ZB geschiedene Eltern mit beidseitiger Erziehungsberechtigung.
Ich habe es juristisch nicht durchgespielt, aber der Anwalt
des Vaters auf meiner Matte war schon mühselig genug.
Auf Verlangen des Vaters liess ich das shooting undiskutiert sausen.
Alter der Dame war 17.
Heiner
#6Report
26.02.2013
wie oben. Allerdings kann der 15jährige in 3 Jahren der Veröffentlichung der Bilder widersprechen.
LG Rüdiger
LG Rüdiger
#7Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
26.02.2013
wie oben. Allerdings kann der 15jährige in 3 Jahren der Veröffentlichung der Bilder widersprechen.
Nur unter ganz besonderen Gründen, die er glaubhaft darlegen muss. Nicht, weil es ihm mal so einfällt oder weil er mit der Freundin nicht mehr zusammen ist. ;). Ich kann mir - ehrlich gesagt - solche Gründe bei eurem Shooting nicht verstellen.
Gründe wären z.B. freizügige Aufnahmen, die später der Karriere hinderlich wären.
#8Report
26.02.2013
Wen er Dich gefragt hat, ist es eine Auftragsarbeit für deren Erteilung er geschäftsfähig ist. Allerdings darfst Du dann keine Fotos für Dich verwenden. Dafür brauchst Du dann das Einverständnis der "Erziehungsberechtigten"
#9Report
26.02.2013
Das Einverständnis der Eltern ist nur für das Veröffentlichen, nicht für das Shooting notwendig - nach meinem Kenntnisstsand.
D.h.: wenn du ihn fotografierst, ihm die Bilder gibst und sie selber NICHT veröffentlichst, brauchst du keine Einverständniserklärung.
D.h.: wenn du ihn fotografierst, ihm die Bilder gibst und sie selber NICHT veröffentlichst, brauchst du keine Einverständniserklärung.
#10Report
26.02.2013
Im nichtkommerziellen Bereich sind Bilder mit Jugendlichen völlig unproblematisch. Einschränkungen, wie schon gesagt:
Veröffentlichung, da sollte mn sich absichern, aber auch wenn da keine "Einverständnis" der Eltern vorliegt, so ist dass bei normalen Aufnahmen nicht zwingend ein Problem, bzw. _ich_ mah mir da keinen Kopf.
Veröffentlichung, da sollte mn sich absichern, aber auch wenn da keine "Einverständnis" der Eltern vorliegt, so ist dass bei normalen Aufnahmen nicht zwingend ein Problem, bzw. _ich_ mah mir da keinen Kopf.
#11Report
[gone] SCCY
26.02.2013
Rechtlich gesehen bringt es garnichts wenn die Eltern unterschreiben, nur das Modell (auch wenn er minderjährig ist) muss den Vertrag unterschreiben. Es wäre aber besser wenn ein Elternteil beim Shooting dabei ist, nur um späteres Gerede/Gerüchte zu vermeiden.
lg
lg
#12Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
26.02.2013
Das Einverständnis der Eltern ist nur für das Veröffentlichen, nicht für das Shooting notwendig - nach meinem Kenntnisstsand.
Richtig! Allerdings ist er nur beschränkt geschäftsfähig und die Eltern könnten einen Auftrag an dich nachträglich widerrufen. Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden.
#13Report
26.02.2013
Meine Güte, muss unsere Jugend verroht sein, wenn man sich hier so viele Sorgen macht, dass es hinterher Gerüchte geben kann...
Wann kommt der Tipp, dass man am besten noch einen Jugendpsychologen zum Shooting mitnimmt?
Wann kommt der Tipp, dass man am besten noch einen Jugendpsychologen zum Shooting mitnimmt?
#14Report
26.02.2013
danke für die antworten.
eine vereinbarung hab ich ihn gesendet was er unterzeichnen lassen soll + kopie des persos von den elternteil was es unterschreibt.
begleitperson hatt er nicht geplant. ( ist es den notwending )
eine vereinbarung hab ich ihn gesendet was er unterzeichnen lassen soll + kopie des persos von den elternteil was es unterschreibt.
begleitperson hatt er nicht geplant. ( ist es den notwending )
#15Report
26.02.2013
Soweit der Fotograf nicht selbst Rechte erhalten soll, bedarf es keiner elterlichen Einwilligung. Fertig.
#16Report
26.02.2013
@ Mr. Kelkel: Das stimmt nicht.
#17Report
Topic has been closed
Er wollte Sportlich Fashion Bilder operkörperfrei. Wie sieht es da aus ? Gibt es da Tips wie ich mich absicheren kann. Nicht das es sonst irgentwie dargestellt wird wenn ich einige Bilder auch nutze als Referenz ?
MFG