Erfahrung mit Fotoversicherung im Schadensfall 74
15.02.2013
@andreas
Mir geht es nicht um den Koffer, sondern dass nach dieser Mitteilung:
„leider konnten wir beim Versicherer keine Kulanzregelung für Sie erreichen, so das er den Gesamtschaden aufgrund der mangelhaften Verpackung ablehnen wird. Ein entsprechendes Schreiben sollte Ihnen in den nächsten Tagen direkt vom Versicherer zugehen.“
dann doch 1.300 € ersetzt wurden, in dem nur der Sachverhalt von einem Juristen, der auch eine Versicherungsagentur hat, das Wording verändert hat. Hier passt für mich der Begriff Dreistigkeit, wie mit Versicherungsnehmern umgegangen wird. Versicherungen sind sicher keine Wohlfahrtsinstitute und ich frage mich, wieso sie nun doch von ihrer Position abgekommen sind?
@peter
jetzt bist Du mir schon zwei Fragen schuldig:
1 - der verlustige Akku - wie siehst Du das? (Hast Du angst, dass mitgelesen wird?)
2 - welche eigenen Fehler hab ich denn gemacht?
Wenn Schadensregulierungen öffentlich publiziert werden, wäre sicherlich mehr Transparenz für Endverbraucher von Risikoversicherungen gegeben, aber hier würde die Versicherungslobby nach Zensur schreien.
Mir geht es nicht um den Koffer, sondern dass nach dieser Mitteilung:
„leider konnten wir beim Versicherer keine Kulanzregelung für Sie erreichen, so das er den Gesamtschaden aufgrund der mangelhaften Verpackung ablehnen wird. Ein entsprechendes Schreiben sollte Ihnen in den nächsten Tagen direkt vom Versicherer zugehen.“
dann doch 1.300 € ersetzt wurden, in dem nur der Sachverhalt von einem Juristen, der auch eine Versicherungsagentur hat, das Wording verändert hat. Hier passt für mich der Begriff Dreistigkeit, wie mit Versicherungsnehmern umgegangen wird. Versicherungen sind sicher keine Wohlfahrtsinstitute und ich frage mich, wieso sie nun doch von ihrer Position abgekommen sind?
@peter
jetzt bist Du mir schon zwei Fragen schuldig:
1 - der verlustige Akku - wie siehst Du das? (Hast Du angst, dass mitgelesen wird?)
2 - welche eigenen Fehler hab ich denn gemacht?
Wenn Schadensregulierungen öffentlich publiziert werden, wäre sicherlich mehr Transparenz für Endverbraucher von Risikoversicherungen gegeben, aber hier würde die Versicherungslobby nach Zensur schreien.
#22Report
[gone] User_6449
15.02.2013
@ urparktüte
Ich bin Dir gar nichts schuldig, sondern Du schuldest Deiner Versicherung
und Deinem Makler Dank, daß Du trotz Deiner offensichtlich sehr groben
Fahrlässigkeit überhaupt etwas auf Kulanz bekommen hast.
Viele Grüße
Peter
Ich bin Dir gar nichts schuldig, sondern Du schuldest Deiner Versicherung
und Deinem Makler Dank, daß Du trotz Deiner offensichtlich sehr groben
Fahrlässigkeit überhaupt etwas auf Kulanz bekommen hast.
Viele Grüße
Peter
#23Report
17.02.2013
also in so nem "koffer" da würd ich nicht mal meine unterhosen transportieren...
für mein equipment werden stabile alukoffer oder zargesboxen mit entsprechender
auspolsterung und aufteilung transportiert und das wo ich meinen kram nur selbst
im kombi transportiere... kameras und co stecken in ner hochwertigen fototasche....
ich pack doch nicht teures equipment in ne alditüte.... wenn ich hochwertige sachen
hab dann muss auch ne hochwertige verpackung her... nur so hab ich lange was von
meinem equipment, das meine vorgehensweise richtig ist zeigt das ich noch nie nen
schaden hatte
für mein equipment werden stabile alukoffer oder zargesboxen mit entsprechender
auspolsterung und aufteilung transportiert und das wo ich meinen kram nur selbst
im kombi transportiere... kameras und co stecken in ner hochwertigen fototasche....
ich pack doch nicht teures equipment in ne alditüte.... wenn ich hochwertige sachen
hab dann muss auch ne hochwertige verpackung her... nur so hab ich lange was von
meinem equipment, das meine vorgehensweise richtig ist zeigt das ich noch nie nen
schaden hatte
#24Report
18.02.2013
Der verwendete Felix Koffer ist stabiler und auch teurer als vergleichbare Koffer, die z.B. im Lufthansakatalog angeboten werden und auch am Check-In übergeben werden. Mit diesem Koffer und entsprechendem Innenschutz habe ich schon weit über 50.000 Flugmeilen die sogenannten „sensiblen Blitzköpfe“ ohne geringsten Schaden transportiert.
In meinem Schadensfall ist nicht einmal sichergestellt, ob die Blitzköpfe im geschützten Felixkoffer beschädigt wurden oder in den Plastiktüten, wo die Blitzköpfe vorgefunden wurden, da der Felixkoffer nach der Übergabe der Koffer vollkommen leer war. Einen Versicherungsgeber, der Vorurteile gegenüber „Kinderkoffer“ hat, wie er den Trolley bezeichnet, beruft sich nur auf die Klausel „mangelhafte Verpackung“ und kann auch keine geeignete Verpackung nennen.
Dass ich nach dem neuen Wording doch eine Entschädigung bekam, beruht nicht auf der Leistung der Makleragentur, wie im Beitrag von Atz@DD beschrieben wurde. Wie sich die Makleragentur für ihre Kunden einsetzt sieht man auch an der Rückerstattung des Versicherungsbeitrags für die restliche Laufzeit des Vertrags. Hier hat nämlich der Versicherer gekündigt und ich warte immer noch auf den Betrag. Vielleicht hab ich hier die Klausel „mangelhafte Bank“ übersehen.
@Jean Chiout Old School Art
wie Du so schön schreibst "ich pack doch nicht teures equipment in ne alditüte.... " , jedoch das Personal vom Luftfrachtführer und schon hast Du bei der Fotoversicherung keinen Schutz mehr, jedoch zahlt zumindest der Luftfrachtführer den Höchstsatz nach dem Montrealer Übereinkommen.
In meinem Schadensfall ist nicht einmal sichergestellt, ob die Blitzköpfe im geschützten Felixkoffer beschädigt wurden oder in den Plastiktüten, wo die Blitzköpfe vorgefunden wurden, da der Felixkoffer nach der Übergabe der Koffer vollkommen leer war. Einen Versicherungsgeber, der Vorurteile gegenüber „Kinderkoffer“ hat, wie er den Trolley bezeichnet, beruft sich nur auf die Klausel „mangelhafte Verpackung“ und kann auch keine geeignete Verpackung nennen.
Dass ich nach dem neuen Wording doch eine Entschädigung bekam, beruht nicht auf der Leistung der Makleragentur, wie im Beitrag von Atz@DD beschrieben wurde. Wie sich die Makleragentur für ihre Kunden einsetzt sieht man auch an der Rückerstattung des Versicherungsbeitrags für die restliche Laufzeit des Vertrags. Hier hat nämlich der Versicherer gekündigt und ich warte immer noch auf den Betrag. Vielleicht hab ich hier die Klausel „mangelhafte Bank“ übersehen.
@Jean Chiout Old School Art
wie Du so schön schreibst "ich pack doch nicht teures equipment in ne alditüte.... " , jedoch das Personal vom Luftfrachtführer und schon hast Du bei der Fotoversicherung keinen Schutz mehr, jedoch zahlt zumindest der Luftfrachtführer den Höchstsatz nach dem Montrealer Übereinkommen.
#25Report
[gone] deafening.silence
18.02.2013
@ urparktüte
Mit einem Vorschaden und vom Vorversicherer gekündigt könnte es durchaus schwer werden einen neuen Versicherer für deine Ausrüstung zu finden. Bin gespannt wo du landest.
Gruß
V.
Mit einem Vorschaden und vom Vorversicherer gekündigt könnte es durchaus schwer werden einen neuen Versicherer für deine Ausrüstung zu finden. Bin gespannt wo du landest.
Gruß
V.
#26Report
18.02.2013
Es mag zwar unschön sein, dass der Restbeitrag bei Kündigung im Schadenfall nicht
zurückerstattet wird, aber das ist eine übliche Bedingung in Versicherungsverträgen -
lies doch einfach Deinen mal durch ...
zurückerstattet wird, aber das ist eine übliche Bedingung in Versicherungsverträgen -
lies doch einfach Deinen mal durch ...
#27Report
19.02.2013
Hallo,
nachdem ich nun hier im Forum freigeschaltet wurde möchte ich die Dinge kurz richtig stellen.
Zunächst einmal wurde die Kulanzzahlung nicht vorgenommen weil irgend ein Rechtsanwalt etwas geschrieben hat, ein solches Schreiben gibt es nicht ! Noch weil irgend ein "Wording" = Bedingungen verändert wurden. Wir haben einfach nur auf den Versicherer eingewirkt damit der Kunden trotz wirklich grober Fahrlässigkeit zumindest einen Großteil seines entstandenen Schaden ersetzt bekommt und das nachdem der Schaden eigentlich schon komplett vom Versicherer abgelehnt wurde.
Hier mal die Fotos von den Transportbehältnissen:
http://www.poepping.de/bilder-r/1.jpeg
http://www.poepping.de/bilder-r/2.jpeg
http://www.poepping.de/bilder-r/3.jpeg
http://www.poepping.de/bilder-r/4.jpeg
Die Blitzköpfe waren im Felix-Koffer, dass beschädigte Stativ gar nur in der Segeltuchtasche verstaut.
Ich denke die Bilder sprechen für sich und es bedarf keines großen Kommentars mehr ob wir zu hohe Anforderungen an die Transportbehälnisse im Luftverkehr richten.
Das der Kunden nun hier im Forum noch nachritt obwohl wir wirklich mehr als Kundenfreundlich gehandelt haben, halte ich für menschlich schon sehr verwerflich !
Im übrigen erhält der Kunde auch noch seine anteilige Prämie zurück, da der Vertrag aber erst zum 15.02.2013 aufgehoben wurde bedarf dies noch etwa 1-2 Wochen Abwicklungszeit.
Gruß
Sven
nachdem ich nun hier im Forum freigeschaltet wurde möchte ich die Dinge kurz richtig stellen.
Zunächst einmal wurde die Kulanzzahlung nicht vorgenommen weil irgend ein Rechtsanwalt etwas geschrieben hat, ein solches Schreiben gibt es nicht ! Noch weil irgend ein "Wording" = Bedingungen verändert wurden. Wir haben einfach nur auf den Versicherer eingewirkt damit der Kunden trotz wirklich grober Fahrlässigkeit zumindest einen Großteil seines entstandenen Schaden ersetzt bekommt und das nachdem der Schaden eigentlich schon komplett vom Versicherer abgelehnt wurde.
Hier mal die Fotos von den Transportbehältnissen:
http://www.poepping.de/bilder-r/1.jpeg
http://www.poepping.de/bilder-r/2.jpeg
http://www.poepping.de/bilder-r/3.jpeg
http://www.poepping.de/bilder-r/4.jpeg
Die Blitzköpfe waren im Felix-Koffer, dass beschädigte Stativ gar nur in der Segeltuchtasche verstaut.
Ich denke die Bilder sprechen für sich und es bedarf keines großen Kommentars mehr ob wir zu hohe Anforderungen an die Transportbehälnisse im Luftverkehr richten.
Das der Kunden nun hier im Forum noch nachritt obwohl wir wirklich mehr als Kundenfreundlich gehandelt haben, halte ich für menschlich schon sehr verwerflich !
Im übrigen erhält der Kunde auch noch seine anteilige Prämie zurück, da der Vertrag aber erst zum 15.02.2013 aufgehoben wurde bedarf dies noch etwa 1-2 Wochen Abwicklungszeit.
Gruß
Sven
#28Report
19.02.2013
Wir haben so einen "Felix" Trolley zuhause. Nach meiner Einschätzung brauchts schon rohe Gewalt um den So herzurichten, wie man auf dem Bild sieht ist der an sich stabile Rahmen völlig verbogen. Grobe Fahrlässigkeit .... na ich weiss ja nicht ...
anTon
anTon
#29Report
[gone] deafening.silence
19.02.2013
@ anTon
hier geht es nicht um die Stabilität eine Felixkoffers sondern um die Frage, ob du deine gute Fototechnik wirklich in so ein Teil verfrachtest und so transportieren lässt. Das macht kein normaler Mensch und genau da liegt die Defintion der groben Fahrlässigkeit. Nachdem der TO hier sogar zugegeben hat einen geeigneten Koffer für seine Ausrüstung zu besitzen, diesen aber nicht verwendet hat, grenzt es sogar an Vorsatz. Egal ob dieser Koffer nun besser oder schlechter ist.
In den Bedingungen steht unter NICHT versicherte Gefahren: mangelhafte Verpackung bei Transport.
Ein Felixkoffer ist keine geeignete Verpackung!
hier geht es nicht um die Stabilität eine Felixkoffers sondern um die Frage, ob du deine gute Fototechnik wirklich in so ein Teil verfrachtest und so transportieren lässt. Das macht kein normaler Mensch und genau da liegt die Defintion der groben Fahrlässigkeit. Nachdem der TO hier sogar zugegeben hat einen geeigneten Koffer für seine Ausrüstung zu besitzen, diesen aber nicht verwendet hat, grenzt es sogar an Vorsatz. Egal ob dieser Koffer nun besser oder schlechter ist.
In den Bedingungen steht unter NICHT versicherte Gefahren: mangelhafte Verpackung bei Transport.
Ein Felixkoffer ist keine geeignete Verpackung!
#30Report
19.02.2013
Die wertmäßige Aufteilung des Equipments < 10%, das am Check-In aufgegeben wurde und dem Rest, der im Handgepäck war fordert keine Sonderverpackung und stellt auch kein erhöhtes Risiko dar (so das Wording eines Juristen im Versicherungsbereich). Die Firma Coppenverlag Münster gaben Auskunft über die Stabilität des Koffers und bescheinigten auch, daß er für Flugreisen am Check-In mehr als geeignet ist. Der Kofferinhalt war auch von innen mit Schaumstoff und Baumwoll T-Shirst bestens geschützt. Ein Elinchrom Akku, der auch anfangs im Felixkoffer war, war z.B. unbeschädigt. Ein weiterer Akku fehlt und hier berufte sich die Makleragentur auf den § 3c) „Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen“ und akzeptierten nicht die Schadensmeldung bei der Reiseleitung, wo der Verlust dokumentiert war. Auch in dem Kontext wurde von einem befreundeten Juristen das Wording verändert und der Schadenbericht wurde dann akzeptiert.
Das Stativ war in der äußeren blauen Tasche und durch zwei Trapezhosen mit Rückenprotektoren mehr als reichlich geschützt. Zurückerhalten habe ich den leeren Felixkoffer und alle Gegenstände waren ungeschützt in zwei orangen Plastiksäcken. Die Bilder von den beiden Plastiksäcken hat auch die Makleragentur. Es ist auch gut möglich, dass erst danach die Blitzköpfe beschädigt wurden.
Jegliche Kulanz wurde bereits von der Makleragentur abgelehnt und wurde auch vom Versicherungsgeber in schriftlicher Form abgeleht. Anschließend hat mir ein befreundeten Juristen das Wording verändert und dieses per Mail an die Makleragentur gesendet.
In einem folgenden Telefonat kündigte ich dann an, dass ich den Schaden gerichtlich einfordern werde und erhielt nach 2 Tagen das Angebot von 1.300,-- EUR bei Unterzeichnung einer Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche. Unter Kundenfreundlichkeit verstehe ich was anderes, hier hat jedoch jeder ein anderes Weltbild und die Kulanzzahlung verdanke ich rückblickend meinem befreundeten Juristen.
Der ganze Vorfall ist sehr komplex und es geht auch nicht nur um den Felixkoffer, an dem sich alle aufhängen.
verFELIXt noch mal.
Das Stativ war in der äußeren blauen Tasche und durch zwei Trapezhosen mit Rückenprotektoren mehr als reichlich geschützt. Zurückerhalten habe ich den leeren Felixkoffer und alle Gegenstände waren ungeschützt in zwei orangen Plastiksäcken. Die Bilder von den beiden Plastiksäcken hat auch die Makleragentur. Es ist auch gut möglich, dass erst danach die Blitzköpfe beschädigt wurden.
Jegliche Kulanz wurde bereits von der Makleragentur abgelehnt und wurde auch vom Versicherungsgeber in schriftlicher Form abgeleht. Anschließend hat mir ein befreundeten Juristen das Wording verändert und dieses per Mail an die Makleragentur gesendet.
In einem folgenden Telefonat kündigte ich dann an, dass ich den Schaden gerichtlich einfordern werde und erhielt nach 2 Tagen das Angebot von 1.300,-- EUR bei Unterzeichnung einer Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche. Unter Kundenfreundlichkeit verstehe ich was anderes, hier hat jedoch jeder ein anderes Weltbild und die Kulanzzahlung verdanke ich rückblickend meinem befreundeten Juristen.
Der ganze Vorfall ist sehr komplex und es geht auch nicht nur um den Felixkoffer, an dem sich alle aufhängen.
verFELIXt noch mal.
#31Report
19.02.2013
TO
So komplex finde ich die Thematik und den geschilderten Sachverhalt nicht.
Hier geht es ausschließlich um den Trolley also um DAS Gepäckstück, worin sich das von dir genannte hochwertige Equipment befand. Unabhängig davon, ob sich der Inhalt um ein Wert von 400 eur oder 40.000 eur beziffern lässt.
Du als Versicherungsnehmer hast dafür Sorge zu tragen, dass alles ordnungs- und sachgemäß verstaut ist.
Du scheinst mit dem Sachverhalt und dem Ausgang ja sehr unzufrieden zu sein, da deine Ansprüche nicht seitens der Versicherungsagentur erfüllt wird/wurde.
Und da setze ich doch gleich mal an. Deine Ansprüche sind keineswegs gerechtfertigt!
Ich bin mir sicher, dass deine Versicherungsunterlagen auch aussagen, dass du und zwar nur du für den ordnungsgemäßen und fachgerechten Transport deines Equipments zu sorgen hast. Nicht deine Versicherung!
Weshalb sollte demnach deine Versicherung für deine „unsachgemäßen Verpackungskünste“ zahlen und deine zu unrecht erhobenen Ansprüche, im vollem Umfang, entsprechen?
Dein Equipment im 5stelligen Bereich, umgeben von T-Shirts und bissl Schaumstoff in einem Stofftrolley, Plastetüten verpackt…nun, mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das keine fachgerechte Verpackung für die so hochwertige Ausrüstung ist und du nicht erwarten kannst, dass deine Versicherung für den entstandenen Schaden haftet.
Kulanz bedeutet Entgegenkommen und Entgegenkommen bedeutet, dass es eine Kann-Leistung (also kein Anspruch) ist und deine Versicherung kommt dir doch entgegen, trotz der Fahrlässigkeit deinerseits, die du nicht einsehen magst und du dich letztenendes auch noch über die Kundenunfreundlichkeit äußerst, grenzt schon an Dreistigkeit.
So komplex finde ich die Thematik und den geschilderten Sachverhalt nicht.
Hier geht es ausschließlich um den Trolley also um DAS Gepäckstück, worin sich das von dir genannte hochwertige Equipment befand. Unabhängig davon, ob sich der Inhalt um ein Wert von 400 eur oder 40.000 eur beziffern lässt.
Du als Versicherungsnehmer hast dafür Sorge zu tragen, dass alles ordnungs- und sachgemäß verstaut ist.
Du scheinst mit dem Sachverhalt und dem Ausgang ja sehr unzufrieden zu sein, da deine Ansprüche nicht seitens der Versicherungsagentur erfüllt wird/wurde.
Und da setze ich doch gleich mal an. Deine Ansprüche sind keineswegs gerechtfertigt!
Ich bin mir sicher, dass deine Versicherungsunterlagen auch aussagen, dass du und zwar nur du für den ordnungsgemäßen und fachgerechten Transport deines Equipments zu sorgen hast. Nicht deine Versicherung!
Weshalb sollte demnach deine Versicherung für deine „unsachgemäßen Verpackungskünste“ zahlen und deine zu unrecht erhobenen Ansprüche, im vollem Umfang, entsprechen?
Dein Equipment im 5stelligen Bereich, umgeben von T-Shirts und bissl Schaumstoff in einem Stofftrolley, Plastetüten verpackt…nun, mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das keine fachgerechte Verpackung für die so hochwertige Ausrüstung ist und du nicht erwarten kannst, dass deine Versicherung für den entstandenen Schaden haftet.
Kulanz bedeutet Entgegenkommen und Entgegenkommen bedeutet, dass es eine Kann-Leistung (also kein Anspruch) ist und deine Versicherung kommt dir doch entgegen, trotz der Fahrlässigkeit deinerseits, die du nicht einsehen magst und du dich letztenendes auch noch über die Kundenunfreundlichkeit äußerst, grenzt schon an Dreistigkeit.
#32Report
[gone] User_6449
19.02.2013
Dieser Thread entwickelt sich (nicht zuletzt durch "urparktütes" Eigentore)
immer weiter zu einer echten Positivwerbung für die Versicherungsagentur.
Die Versicherungsagentur Pöpping kannte ich bisher nicht und ich versende
auch keine Ausrüstung in ungeeigneten Transportbehältnissen.
Aber wenn die Versicherungsagentur sogar noch bei ganz offensichtlichen
Fehlern des Versicherungsnehmers eine Kulanzregelung rausholen konnte,
ist das wirklich eine super Sache!
Daher mein Resumé aus diesem Tread:
Vielen Dank an "urparktüte" für diesen Tip. Wenn ich eine Versicherung für
Fotozubehör auf Reisen brauche, ist nun Firma Pöpping meine erste Wahl.
Viele Grüße
Peter
immer weiter zu einer echten Positivwerbung für die Versicherungsagentur.
Die Versicherungsagentur Pöpping kannte ich bisher nicht und ich versende
auch keine Ausrüstung in ungeeigneten Transportbehältnissen.
Aber wenn die Versicherungsagentur sogar noch bei ganz offensichtlichen
Fehlern des Versicherungsnehmers eine Kulanzregelung rausholen konnte,
ist das wirklich eine super Sache!
Daher mein Resumé aus diesem Tread:
Vielen Dank an "urparktüte" für diesen Tip. Wenn ich eine Versicherung für
Fotozubehör auf Reisen brauche, ist nun Firma Pöpping meine erste Wahl.
Viele Grüße
Peter
#33Report
19.02.2013
@frau.m
Manchmal sind schon einfachste %-Rechnungen zu komplex, sonst würden 10% von 40.000 € keinen 5-stelligen Betrag ausmachen. Wenn Gegenstände in einem ordnungsgemäß verpackten und auch geschlossenem Koffer abhanden kommen, dann hat das in meinem Rechtsempfinden absolut nichts mit „Verlieren, Hängenbleiben, usw.“ zu tun, wie es Eingangs von der Makleragentur interpretiert wurde. Auch Rückblickend kann ich diese Agentur empfehlen, wenn man selbst in der Lage ist, den Sachverhalt im Wording entsprechend zu formulieren. Sonst hätte ich in die Röhre gekuckt.
Im übrigen bin ich mit der bezahlten Kulanz von 1.300,-- abslut zufrieden, da ich diesen Betrag auch vorgeschlagen habe. Es ist sicherlich eine Win Win Situation für Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, als ein Rechtsstreit der Zeit und Kosten beansprucht.
Übrigens die Umverpackung des Eqipments und sonstigem Inhalt vom Trolley in die Plastiktüten wurden vom Luftfrachtführer vorgenommen, obwohl ich davon ausgegangen bin, dass ich nach der Landung zumindest wieder mein Gepäck in gleichen Koffern vorfinde und nicht erst nach 50 Std. der Landung. Der Luftfrachtführer konnte schon ein 100% Verschulden seinerseits bestätigen und monierten nicht den Felixkoffer.
@Peter
wäre interessant zu wissen, was die Makleragentur für Argumentation hatte, damit 1.300,-- € Kulanzbetrag entstehen, wenn auch noch dazu die Versicherung gekündigt wurde und im Vorfeld ein Schadensersatz abgelehnt wurde? Sicherlich ein Betriebsgehimnis und ein Alleinstehungsmerkmal für Versicherungsagenturen. Hast Du gut erkennt, mit der ersten Wahl und hier sind wir uns auf jeden Fall einig.
Manchmal sind schon einfachste %-Rechnungen zu komplex, sonst würden 10% von 40.000 € keinen 5-stelligen Betrag ausmachen. Wenn Gegenstände in einem ordnungsgemäß verpackten und auch geschlossenem Koffer abhanden kommen, dann hat das in meinem Rechtsempfinden absolut nichts mit „Verlieren, Hängenbleiben, usw.“ zu tun, wie es Eingangs von der Makleragentur interpretiert wurde. Auch Rückblickend kann ich diese Agentur empfehlen, wenn man selbst in der Lage ist, den Sachverhalt im Wording entsprechend zu formulieren. Sonst hätte ich in die Röhre gekuckt.
Im übrigen bin ich mit der bezahlten Kulanz von 1.300,-- abslut zufrieden, da ich diesen Betrag auch vorgeschlagen habe. Es ist sicherlich eine Win Win Situation für Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, als ein Rechtsstreit der Zeit und Kosten beansprucht.
Übrigens die Umverpackung des Eqipments und sonstigem Inhalt vom Trolley in die Plastiktüten wurden vom Luftfrachtführer vorgenommen, obwohl ich davon ausgegangen bin, dass ich nach der Landung zumindest wieder mein Gepäck in gleichen Koffern vorfinde und nicht erst nach 50 Std. der Landung. Der Luftfrachtführer konnte schon ein 100% Verschulden seinerseits bestätigen und monierten nicht den Felixkoffer.
@Peter
wäre interessant zu wissen, was die Makleragentur für Argumentation hatte, damit 1.300,-- € Kulanzbetrag entstehen, wenn auch noch dazu die Versicherung gekündigt wurde und im Vorfeld ein Schadensersatz abgelehnt wurde? Sicherlich ein Betriebsgehimnis und ein Alleinstehungsmerkmal für Versicherungsagenturen. Hast Du gut erkennt, mit der ersten Wahl und hier sind wir uns auf jeden Fall einig.
#34Report
[gone] User_6449
19.02.2013
@ urparktüte
Die Makleragentur hat 1.300,- € auf Kulanz für Dich rausgeholt.
Für Kulanzleistungen braucht man keine Begründung und kann
diese auch nicht einfordern, denn sie sind stets freiwillig und
basieren allein auf "gutem Willen".
Kurz gesagt:
Der Versicherer hat trotz Deiner offensichtlich mangelhaften
Transportbehältnisse immerhin 1.300,- € auf Kulanz gezahlt ...
Was hättest Du denn gern mehr?
Viele Grüße
Peter
Die Makleragentur hat 1.300,- € auf Kulanz für Dich rausgeholt.
Für Kulanzleistungen braucht man keine Begründung und kann
diese auch nicht einfordern, denn sie sind stets freiwillig und
basieren allein auf "gutem Willen".
Kurz gesagt:
Der Versicherer hat trotz Deiner offensichtlich mangelhaften
Transportbehältnisse immerhin 1.300,- € auf Kulanz gezahlt ...
Was hättest Du denn gern mehr?
Viele Grüße
Peter
#35Report
19.02.2013
@peter herold
Finanziell bin ich absolut zufrieden, wie Du auch im obigen Post lesen kann. Hier nochmals mein Statement dazu:
Im übrigen bin ich mit der bezahlten Kulanz von 1.300,-- absolut zufrieden, da ich diesen Betrag auch vorgeschlagen habe. Es ist sicherlich eine Win Win Situation für Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, als ein Rechtsstreit der Zeit und Kosten beansprucht.
Was ich sonst noch gerne mehr hätte: Dass im Vorfeld generell jegliche Regulierung von Seiten der Makleragentur und auch des Versicherungsgebers abgelehnt wurde. Erst wenn man mit dem Anwalt droht und die Sachlage umschreibt, dass es erst dann zu einer Regulierung kommt und als Leistung der Makleragentur hingestellt wird.
Wenn man nun davon ausgeht, dass Risokoversicherungen immer einen Deckungsbeitrag erwirtschaften, kann man das Verhalten der Versicherung sowohl positiv als auch negativ sehen.
Hohe Regulierungszahlungen = hohe Versicherungsprämie
Geringe Regulierungszahlungen = niedrigere Versicherungsprämie
Was hättest Du denn gerne (hohe oder geringe Regulierungszahlungen bei deinem Versicherungsgeber) ?
Finanziell bin ich absolut zufrieden, wie Du auch im obigen Post lesen kann. Hier nochmals mein Statement dazu:
Im übrigen bin ich mit der bezahlten Kulanz von 1.300,-- absolut zufrieden, da ich diesen Betrag auch vorgeschlagen habe. Es ist sicherlich eine Win Win Situation für Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, als ein Rechtsstreit der Zeit und Kosten beansprucht.
Was ich sonst noch gerne mehr hätte: Dass im Vorfeld generell jegliche Regulierung von Seiten der Makleragentur und auch des Versicherungsgebers abgelehnt wurde. Erst wenn man mit dem Anwalt droht und die Sachlage umschreibt, dass es erst dann zu einer Regulierung kommt und als Leistung der Makleragentur hingestellt wird.
Wenn man nun davon ausgeht, dass Risokoversicherungen immer einen Deckungsbeitrag erwirtschaften, kann man das Verhalten der Versicherung sowohl positiv als auch negativ sehen.
Hohe Regulierungszahlungen = hohe Versicherungsprämie
Geringe Regulierungszahlungen = niedrigere Versicherungsprämie
Was hättest Du denn gerne (hohe oder geringe Regulierungszahlungen bei deinem Versicherungsgeber) ?
#36Report
19.02.2013
Ich glaube ich muss nun doch noch etwas schreiben:
Die Versicherung hat die Pflicht, jeden Schadenfall genau anzusehen.
Die Versicherung zahlt nämlich nicht das Geld von irgendwelchen Abzockern,
denen man offenbar mit gutem Glauben etwas Geld stehlen dürfte,
sondern vom Geld, das die Inhaber einer vergleichbaren Police zahlen. Alles Geld, das
nicht zu Recht ausbezahlt wird zahlen andere Kunden der Versicherung -
und nicht die Versicherung.
Was alles an Anforderungen an Versicherungen gestellt wird - und mit welchen
Begründungen - übersteigt das literarische Werk der Gebrüder Grimm.
Bei Verlust, wenn es nicht eine entsprechende Wertsachenversicherung ist -
muss erst nachgewiesen werden (und zwar vom Versicherungsnehmer), dass
man das gute Stück überhaupt hatte - dass es in jenem Koffer oder Trolley
oder sonst was war - und nicht noch zu Hause herumliegt.
Dass die Fluggesellschaft den maximalen Betrag ausbezahlt, den sie muss -
ohne zu fragen ist klar. Alles andere kostet mehr als der Betrag.
Wegen unpassendem Transportbehälter. Es steht nirgendwo, was ein
passendes Transportbehältnis ist. Man könnte auch schreiben: Alles was
zu Beeinträchtigungen im Behältnis führt ist ungeeignet. Oder nicht?
Ich finde es gut, dass Du nun halbwegs zufrieden bist mit dem Betrag.
Auffallend ist nur noch: Die Geschichte des Versicherungsmaklers
und deine Geschichte passen noch nicht so ganz zusammen.
Heiner
Die Versicherung hat die Pflicht, jeden Schadenfall genau anzusehen.
Die Versicherung zahlt nämlich nicht das Geld von irgendwelchen Abzockern,
denen man offenbar mit gutem Glauben etwas Geld stehlen dürfte,
sondern vom Geld, das die Inhaber einer vergleichbaren Police zahlen. Alles Geld, das
nicht zu Recht ausbezahlt wird zahlen andere Kunden der Versicherung -
und nicht die Versicherung.
Was alles an Anforderungen an Versicherungen gestellt wird - und mit welchen
Begründungen - übersteigt das literarische Werk der Gebrüder Grimm.
Bei Verlust, wenn es nicht eine entsprechende Wertsachenversicherung ist -
muss erst nachgewiesen werden (und zwar vom Versicherungsnehmer), dass
man das gute Stück überhaupt hatte - dass es in jenem Koffer oder Trolley
oder sonst was war - und nicht noch zu Hause herumliegt.
Dass die Fluggesellschaft den maximalen Betrag ausbezahlt, den sie muss -
ohne zu fragen ist klar. Alles andere kostet mehr als der Betrag.
Wegen unpassendem Transportbehälter. Es steht nirgendwo, was ein
passendes Transportbehältnis ist. Man könnte auch schreiben: Alles was
zu Beeinträchtigungen im Behältnis führt ist ungeeignet. Oder nicht?
Ich finde es gut, dass Du nun halbwegs zufrieden bist mit dem Betrag.
Auffallend ist nur noch: Die Geschichte des Versicherungsmaklers
und deine Geschichte passen noch nicht so ganz zusammen.
Heiner
#37Report
20.02.2013
@Heiner
Für mich sind das auch zwei unterschiedliche Geschichten, die nur Übereinstimmung mit der bezahlten Summe von 1.300,-- € hat. Ergänzend kann ich auch noch zur Kündigung der Versicherung seitens des Versicherungsnehmers folgendes hinzufügen:
Versicherungsnehmer ist eine GmbH und nicht ich als Person.
Nach Weiterreichung meines Schadensberichts erhielt ich per Einschreiben die Kündigung des Versicherungsvertrags mit Bezug zu einem Schadendatum, das im Mai 2013 lag. Dieses Schreiben erhielt ich Anfang Dezember 2013. Nach Rückfrage, ob denn die Kündigung rechtskräftig ist, wenn der Versicherungsnehmer keine Kündigung erhält, hatte ich bezüglich der Auskunft seitens der Versicherung keine Rechtssicherheit. Nach Wochen erhielt dann auch die GmbH eine Kündigung mit korrektem Schadensdatum. Richtig ist auch, dass die anteilige Rückerstättung der Prämie noch offen ist. Hier bin mehr als neugierig, welches Kündigungsdatum hier verwendet wird. Wäre in der einmonatigen Restlaufzeit ein Schaden entstanden und ich hätte bei einem Shooting z.B. ein SchneiderKreuznach Objektiv im Schwimmteich versenkt, hätte ich kein gutes Gefühl, dass man bei einem Abschluss einer Riskoversicherung kauft. Ein gutes Gefühl hätte ich nur, wenn mir auf einen rumänischen Campingplatz aus dem Zelt eine Kamera gestohlen wird. In diesem Fall wird mir nur hier im Forum grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz unterstellt, weil ich nicht Urlaub auf meinem Ferienhaus auf Sardinien mache.
Übrigens ist es auch nicht selbstverständlich, dass die Fluggesellschaft den Höchstbetrag ausbezahlt. Das war ein Formularkrieg mit Einhaltung von Fristen und die benötigten auch Fotos von jedem Barcode und war auch ein Desaster. Die Fotoversicherung hat immer noch die Möglichkeit, die Fluggesellschaft in Regress zu nehmen, denn durch das Umpacken des Kofferinhalts in ungeschützte Plastiktüten ist evtl. Fahrlässigkeit gegeben. In solchen Fällen wünscht man sich als Versicherungsnehmer einen starken Partner und keinen der sich an einem Felixkoffer aufhängt, der stabiler ist wie Koffer in selben Größen anderer Hersteller.
Für mich sind das auch zwei unterschiedliche Geschichten, die nur Übereinstimmung mit der bezahlten Summe von 1.300,-- € hat. Ergänzend kann ich auch noch zur Kündigung der Versicherung seitens des Versicherungsnehmers folgendes hinzufügen:
Versicherungsnehmer ist eine GmbH und nicht ich als Person.
Nach Weiterreichung meines Schadensberichts erhielt ich per Einschreiben die Kündigung des Versicherungsvertrags mit Bezug zu einem Schadendatum, das im Mai 2013 lag. Dieses Schreiben erhielt ich Anfang Dezember 2013. Nach Rückfrage, ob denn die Kündigung rechtskräftig ist, wenn der Versicherungsnehmer keine Kündigung erhält, hatte ich bezüglich der Auskunft seitens der Versicherung keine Rechtssicherheit. Nach Wochen erhielt dann auch die GmbH eine Kündigung mit korrektem Schadensdatum. Richtig ist auch, dass die anteilige Rückerstättung der Prämie noch offen ist. Hier bin mehr als neugierig, welches Kündigungsdatum hier verwendet wird. Wäre in der einmonatigen Restlaufzeit ein Schaden entstanden und ich hätte bei einem Shooting z.B. ein SchneiderKreuznach Objektiv im Schwimmteich versenkt, hätte ich kein gutes Gefühl, dass man bei einem Abschluss einer Riskoversicherung kauft. Ein gutes Gefühl hätte ich nur, wenn mir auf einen rumänischen Campingplatz aus dem Zelt eine Kamera gestohlen wird. In diesem Fall wird mir nur hier im Forum grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz unterstellt, weil ich nicht Urlaub auf meinem Ferienhaus auf Sardinien mache.
Übrigens ist es auch nicht selbstverständlich, dass die Fluggesellschaft den Höchstbetrag ausbezahlt. Das war ein Formularkrieg mit Einhaltung von Fristen und die benötigten auch Fotos von jedem Barcode und war auch ein Desaster. Die Fotoversicherung hat immer noch die Möglichkeit, die Fluggesellschaft in Regress zu nehmen, denn durch das Umpacken des Kofferinhalts in ungeschützte Plastiktüten ist evtl. Fahrlässigkeit gegeben. In solchen Fällen wünscht man sich als Versicherungsnehmer einen starken Partner und keinen der sich an einem Felixkoffer aufhängt, der stabiler ist wie Koffer in selben Größen anderer Hersteller.
#38Report
[gone] deafening.silence
20.02.2013
Wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Makler pflegt muss in der Regel auch kein Anwalt herhalten.
Für ein gutes Verhältnis ist nicht nur der Makler zuständig!!
Und man sollte nicht vergessen, das du bei der Generali versichert warst und nicht bei deinem Makler.
Was deine Theorie von Regulierungszahlungen und Versicherungsprämien angeht ist die zwar grundlegend nicht verkehrt, aber die Generali ist ein leistungsstarkes Unternehmen, welches weiter vorn mitspielt. Bei einer Schadensregulierung von 1300,- Euro räuspern die mal kurz und dann gehts weiter.
Abschließend eine Anmerkung:
Als Versicherungsnehmer hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das vergessen viele!
Für ein gutes Verhältnis ist nicht nur der Makler zuständig!!
Und man sollte nicht vergessen, das du bei der Generali versichert warst und nicht bei deinem Makler.
Was deine Theorie von Regulierungszahlungen und Versicherungsprämien angeht ist die zwar grundlegend nicht verkehrt, aber die Generali ist ein leistungsstarkes Unternehmen, welches weiter vorn mitspielt. Bei einer Schadensregulierung von 1300,- Euro räuspern die mal kurz und dann gehts weiter.
Abschließend eine Anmerkung:
Als Versicherungsnehmer hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das vergessen viele!
#39Report
20.02.2013
@daefening
Als Endverbraucher kann ich nicht bei der Generali zu gleichen Konditionen eine Fotoversicherung abschließen, wie über die Makleragentur. Im Schadensfall ist auch die Makleragentur Ansprechpartner und habe nicht die Möglichkeit, direkt mit der Generali zu verhandeln. Auch bin ich allen Pflichten im Prozess der Schadensregulierung nachgekommen. Als Endverbraucher möchte ich auch kein gutes Verhältnis mit einer Makleragentur pflegen, nur weil ich dort eine Riskoversicherung abgeschlossen habe und nur im Schadensfall oder bei Veränderungen der versicherten Gegenstände Kontakt habe.
Italienische internationale Konzerne pfeifen aus dem letzten Loch und Du kannst ja mal einen Blick auf den Chart der Aktien legen. Die Generali z.B. war vor 3 Jahren noch auf 45 und nun auf 15. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normaler Schadensbearbeiter die Kompetenz besitzt, 1.300,--€ anzuweisen.
Als Endverbraucher kann ich nicht bei der Generali zu gleichen Konditionen eine Fotoversicherung abschließen, wie über die Makleragentur. Im Schadensfall ist auch die Makleragentur Ansprechpartner und habe nicht die Möglichkeit, direkt mit der Generali zu verhandeln. Auch bin ich allen Pflichten im Prozess der Schadensregulierung nachgekommen. Als Endverbraucher möchte ich auch kein gutes Verhältnis mit einer Makleragentur pflegen, nur weil ich dort eine Riskoversicherung abgeschlossen habe und nur im Schadensfall oder bei Veränderungen der versicherten Gegenstände Kontakt habe.
Italienische internationale Konzerne pfeifen aus dem letzten Loch und Du kannst ja mal einen Blick auf den Chart der Aktien legen. Die Generali z.B. war vor 3 Jahren noch auf 45 und nun auf 15. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normaler Schadensbearbeiter die Kompetenz besitzt, 1.300,--€ anzuweisen.
#40Report
Topic has been closed
Vielleicht nicht unbedingt Vorsatz, aber zumindest grobe Fahrlässigkeit wäre in Betracht
zu ziehen, da "urparktüte" ja hier im Thread selbst bestätigt hat einen geeigneten Koffer
zu besitzen, stattdessen jedoch das ungeeignete Plastikteil eingesetzt hat.
@ urparktüte
RIMOWA war nur ein Beispiel und einen Koffer von denen hast Du ja schon. Das Fabrikat
ist also nicht so wichtig und auch viele andere Hersteller wie z.B. Firma Kalms Flightcase
hier in Hannover (www.kalms.de) bieten geeignete Transportbehältnisse an.
Und möglicherweise wärst Du in Anbetracht der Lage sehr gut beraten keine weiteren
Auskünfte mehr zu geben, denn wie auch Dir gewiß nicht entgangen sein wird, liest Dein
ehemaliger Versicherer hier im Thread mittlerweile mit.
Denn der Versicherer hat ganz offensichtlich schon mehr geleistet als Dir aufgrund Deiner
eigenen Fehler zusteht und es könnte übel enden, ihn dafür nachträglich auch noch zu
verärgern ...
Viele Grüße
Peter