Erfahrung mit Fotoversicherung im Schadensfall 74
21.02.2013
Nein, es gibt kein von den Versicherern zertifiziertes Gepäck für Flugreisen, wichtig ist halt das es sich um einen Hartschalenkoffer aus Schlag und Drucksicheren Matterial handelt (Z.B. Dicker Kunststoff, Holz, Metall) mit ordentlichen Verschlüssen handelt.
Gruß
Sven
Gruß
Sven
#62Report
21.02.2013
Es ist schon so - mit einer Kulanzzahlung kann man eine evtl. anhängige Klage umgehen ....und vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand - man weis nie wie es ausgehen würde. Meist interpretieren die Gerichte (z.B. OLG Hamm) die Vertragsbedingungen so, wie es ein durchschnittlich verständiger Kunde eben versteht und da kann es mangels genauerer Erklärung sehr schnell zum Nachteil für die Gesellschaft ausgehen. Grundsätzlich hätten es die Versicherer doch in der Hand, die Vertragsbedingungen (Klauseln) zweifelsfrei und eindeutig zu formulieren. Ich bin überzeugt - ein guter Fachanwalt im Versicherungsrecht hätte mehr bewirkt wie die Kulanz. Allerdings hätte dann Urparktüte auch das Kostenrisiko gehabt und offensichtlich ist/war er nicht rechtschutzversichert.
#63Report
21.02.2013
@Sven
Ich wage in meiner morgendlichen Polemik zu behaupten, dass dann ggf. mit dem Verweis auf unzureichendes Füllmaterial im Innenraum der Hartschalenverpackung die Zahlung erstmal zurückgehalten wird... ;-)
Ich wage in meiner morgendlichen Polemik zu behaupten, dass dann ggf. mit dem Verweis auf unzureichendes Füllmaterial im Innenraum der Hartschalenverpackung die Zahlung erstmal zurückgehalten wird... ;-)
#64Report
21.02.2013
Das eine Kamera nicht lose in einem Hartschalenkoffer liegen sollte, sollte verständlich sein. Wenn Dir der gesunde Menschenverstand sagt das eine Backsteinpolsterung nicht so ideal und Schaumstoff oder weiche Kleidung besser ist, wirst Du im Schadenfall auch keine Probleme haben. Wichtig ist das, dass wertvolle Zeugs im Koffer nicht rumrutschen kann und gegen Schläge und Druck von aussen Geschütz ist. Ich denke das ist keine all zu unverschämte Forderung ;-)
Gruß
Sven
Gruß
Sven
#65Report
[gone] nofkabu
21.02.2013
@Sven
Sorry Sven, aber wo steht das mit den Backsteinen in der Bedingung? Eng gepackt halten sie die Geräte prima am Platz. Die Dinger sind sogar so stabil, dass man Häuser draus baut. Sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Und jetzt? Dann kommt bestimmt die Einrede der nicht passenden Polsterung. Muss die sein? Nein. Denn wenn sich innen nix bewegt, kann auch nix kaputt gehen. Die Backsteine hätten sogar den charmanten Vorteil, dass der Mann, der den Koffer in den Container wirft, den ganz bestimmt nicht wirft. Und wenn doch ist klar, wer es war. Nämlich der, der sich am nächsten Tag mit einem Bandscheibenvorfall beim Arzt befindet.
Versicherungen neigen dazu, alles regeln zu wollen, aber in so einem Fall gibt es keine klaren Regeln? Finde ich sehr seltsam.
Es wäre ein Leichtes, hier klare Vorgaben zu machen, die für beide Seiten verbindlich sind. Schaum- oder Polsterstoffe haben bestimmte Nachgiebigkeitswerte, Außenrahmen und Deckelflächen lassen sich ebenfalls in Steifigkeit und Bruchlast beziffern. Also bitte.
Solange Versicherer sich genau bei solchen Punkten immer die Hintertür offen halten, versichere ich mein Equipment in Form einer Rücklage lieber selbst. Hat die letzten 30 Jahre immer funktioniert. Kapitalbindung oder Inflationsverlust? Mir egal. Meine Zeit und die Kosten des Rechtsstreits stehen in keinem Verhältnis dazu. Außerdem kommt ein nicht zu unterschätzender Motivationsschub auf, wenn man sich in so einem Fall von den Rücklagen lächelnd was schönes Neues kauft.
Sorry Sven, aber wo steht das mit den Backsteinen in der Bedingung? Eng gepackt halten sie die Geräte prima am Platz. Die Dinger sind sogar so stabil, dass man Häuser draus baut. Sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Und jetzt? Dann kommt bestimmt die Einrede der nicht passenden Polsterung. Muss die sein? Nein. Denn wenn sich innen nix bewegt, kann auch nix kaputt gehen. Die Backsteine hätten sogar den charmanten Vorteil, dass der Mann, der den Koffer in den Container wirft, den ganz bestimmt nicht wirft. Und wenn doch ist klar, wer es war. Nämlich der, der sich am nächsten Tag mit einem Bandscheibenvorfall beim Arzt befindet.
Versicherungen neigen dazu, alles regeln zu wollen, aber in so einem Fall gibt es keine klaren Regeln? Finde ich sehr seltsam.
Es wäre ein Leichtes, hier klare Vorgaben zu machen, die für beide Seiten verbindlich sind. Schaum- oder Polsterstoffe haben bestimmte Nachgiebigkeitswerte, Außenrahmen und Deckelflächen lassen sich ebenfalls in Steifigkeit und Bruchlast beziffern. Also bitte.
Solange Versicherer sich genau bei solchen Punkten immer die Hintertür offen halten, versichere ich mein Equipment in Form einer Rücklage lieber selbst. Hat die letzten 30 Jahre immer funktioniert. Kapitalbindung oder Inflationsverlust? Mir egal. Meine Zeit und die Kosten des Rechtsstreits stehen in keinem Verhältnis dazu. Außerdem kommt ein nicht zu unterschätzender Motivationsschub auf, wenn man sich in so einem Fall von den Rücklagen lächelnd was schönes Neues kauft.
#66Report
21.02.2013
... Nachgiebigkeitswerte, Außenrahmen und Deckelflächen lassen sich ebenfalls in Steifigkeit und Bruchlast beziffern ...Das schießt wohl etwas über das Ziel hinaus. Hartschalenkoffer wie verlinkt oder flightcase mit einer 'vernünftigen' Innenpolsterung, sollten schon eine ausreichende Beschreibung sein.
#67Report
[gone] nofkabu
21.02.2013
@Pixelbox:
Glaub mir, im Bedarfsfall zieht die Versicherung genau diese Begriffe aus dem gutachterlichen Buzzword-Bingo. Genau da liegt ja die Krux. Bei der Abwehr von Forderung kommen die Versicherer damit um die Ecke. Also von vornherein klare Bedingungen vorlegen oder im Zeitalter des Internets auf eine Liste mit akzeptierten Boxen verlinken. Gibt ja genug Boxen, die bruch- und tropensicher sind. Also einfach benennen und die Diskussion im Nachhinein ist um eine Nuance kleiner.
Glaub mir, im Bedarfsfall zieht die Versicherung genau diese Begriffe aus dem gutachterlichen Buzzword-Bingo. Genau da liegt ja die Krux. Bei der Abwehr von Forderung kommen die Versicherer damit um die Ecke. Also von vornherein klare Bedingungen vorlegen oder im Zeitalter des Internets auf eine Liste mit akzeptierten Boxen verlinken. Gibt ja genug Boxen, die bruch- und tropensicher sind. Also einfach benennen und die Diskussion im Nachhinein ist um eine Nuance kleiner.
#68Report
21.02.2013
Also über die Eignung und den konkreten Fall möchte ich jetzt nix schreiben. Aber aus eigener Erfahrung kann ich folgendes Beitragen. Ich bin schon sehr oft mit meiner Studioausrüstung geflogen und habe mich für zwei Varianten von geeignetem Gepäckstück entscheiden, die ich anderen heir mal ans HErz legen möchte:
Die Lightcases von Photofex
http://www.photoflex.com/products/transpac-single-kit-case
Sind explizit, wei auch welche von anderen Herstellern dafür gebaut, mit Fotoequipment im Flieger zu reisen.
Nachteil schwer und wenn man pro Gepäckstück bezahlt auch teuer im Transport( ich komm oft auf etwa 35-40kg).
Alternativ:
Alukisten, die auch als Trolley umrüstbar sind, zB von Allit oder Zarges.
Nachteil, man muss sie auf Fotoequipment mit entsprechndem Innenleben umrüsten. Voretil leicht.
Man kann sich aber auch ein passendes Flightcase bauen lassen, da gibt es diverse Anbieter, die dann auch das Innenleben so gestalten, wie man es sich individuell wünscht.
Und im übrigen, Ranger, Kameras, Linse, Blitzköpfe habe ich bisher immer im normalen Handgepäck aufgegeben. Auch dafür gibt es passende Gepäckstücke, vom Pelicase bis hin zum Rucksack.
Die Lightcases von Photofex
http://www.photoflex.com/products/transpac-single-kit-case
Sind explizit, wei auch welche von anderen Herstellern dafür gebaut, mit Fotoequipment im Flieger zu reisen.
Nachteil schwer und wenn man pro Gepäckstück bezahlt auch teuer im Transport( ich komm oft auf etwa 35-40kg).
Alternativ:
Alukisten, die auch als Trolley umrüstbar sind, zB von Allit oder Zarges.
Nachteil, man muss sie auf Fotoequipment mit entsprechndem Innenleben umrüsten. Voretil leicht.
Man kann sich aber auch ein passendes Flightcase bauen lassen, da gibt es diverse Anbieter, die dann auch das Innenleben so gestalten, wie man es sich individuell wünscht.
Und im übrigen, Ranger, Kameras, Linse, Blitzköpfe habe ich bisher immer im normalen Handgepäck aufgegeben. Auch dafür gibt es passende Gepäckstücke, vom Pelicase bis hin zum Rucksack.
#69Report
21.02.2013
nofkabu schrieb:
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vor 40 Minuten
@Sven
Sorry Sven, aber wo steht das mit den Backsteinen in der Bedingung? Eng gepackt halten sie die Geräte prima am Platz. Die Dinger sind sogar so stabil, dass man Häuser draus baut. Sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Und jetzt? Dann kommt bestimmt die Einrede der nicht passenden Polsterung. Muss die sein? Nein. Denn wenn sich innen nix bewegt, kann auch nix kaputt gehen. Die Backsteine hätten sogar den charmanten Vorteil, dass der Mann, der den Koffer in den Container wirft, den ganz bestimmt nicht wirft. Und wenn doch ist klar, wer es war. Nämlich der, der sich am nächsten Tag mit einem Bandscheibenvorfall beim Arzt befindet.
Versicherungen neigen dazu, alles regeln zu wollen, aber in so einem Fall gibt es keine klaren Regeln? Finde ich sehr seltsam.
Es wäre ein Leichtes, hier klare Vorgaben zu machen, die für beide Seiten verbindlich sind. Schaum- oder Polsterstoffe haben bestimmte Nachgiebigkeitswerte, Außenrahmen und Deckelflächen lassen sich ebenfalls in Steifigkeit und Bruchlast beziffern. Also bitte.
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Ich bin Sprachlos !
Du solltest bei der EU anfangen die schreiben auch immer zich 1.000 Seiten lange Bedingungen in denen alles und nichts geregelt ist.
Auch wenn Du es nicht glauben magst, Versicherer sind sehr Kundenorientiert und eine offene Bedingung nutzt immer dem Kunden und nicht dem Versicherer !
Gruß
sven
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vor 40 Minuten
@Sven
Sorry Sven, aber wo steht das mit den Backsteinen in der Bedingung? Eng gepackt halten sie die Geräte prima am Platz. Die Dinger sind sogar so stabil, dass man Häuser draus baut. Sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Und jetzt? Dann kommt bestimmt die Einrede der nicht passenden Polsterung. Muss die sein? Nein. Denn wenn sich innen nix bewegt, kann auch nix kaputt gehen. Die Backsteine hätten sogar den charmanten Vorteil, dass der Mann, der den Koffer in den Container wirft, den ganz bestimmt nicht wirft. Und wenn doch ist klar, wer es war. Nämlich der, der sich am nächsten Tag mit einem Bandscheibenvorfall beim Arzt befindet.
Versicherungen neigen dazu, alles regeln zu wollen, aber in so einem Fall gibt es keine klaren Regeln? Finde ich sehr seltsam.
Es wäre ein Leichtes, hier klare Vorgaben zu machen, die für beide Seiten verbindlich sind. Schaum- oder Polsterstoffe haben bestimmte Nachgiebigkeitswerte, Außenrahmen und Deckelflächen lassen sich ebenfalls in Steifigkeit und Bruchlast beziffern. Also bitte.
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Ich bin Sprachlos !
Du solltest bei der EU anfangen die schreiben auch immer zich 1.000 Seiten lange Bedingungen in denen alles und nichts geregelt ist.
Auch wenn Du es nicht glauben magst, Versicherer sind sehr Kundenorientiert und eine offene Bedingung nutzt immer dem Kunden und nicht dem Versicherer !
Gruß
sven
#70Report
21.02.2013
Auch wenn Du es nicht glauben magst, Versicherer sind sehr Kundenorientiert und eine offene Bedingung nutzt immer dem Kunden und nicht dem Versicherer !
Der Versicherer hat lieber auf Kulanz beglichen und - dann aber doch - dem Kunden gekündigt. Insofern bestätigt auch der konkrete Fall, dass die unklar formulierte Bedingung dem Kunden genützt hat. Richtig.
Aber!
Was halt die Vorurteile gegenüber Versicherungen trefflich bestätigt - und darauf aufmerksam zu machen ist für mich die Intention dieses Threads - ist der vorangegangene Versuch, die Regulierung zu verweigern. Auch anschließend fühlt sich eine "Kulanzregelung" aus Kundensicht doch wie ein Vorwurf an und signalisiert auch mir als Beobachter, dass ich mich auf die Versicherung im Zweifelsfall nicht verlassen kann, sondern auf Kulanz angewiesen sein werde, wenn ich mich nicht gleich in eine gerichtliche Auseinandersetzung ziehen lassen möchte.
Ich persönlich halte es wie einer meiner Vorredner und bilde private Rücklagen für Schadensfälle. Natürlich nicht in allen Lebensbereichen, sondern nur dort, wo ich mir die Rücklagen leisten kann.
#71Report
21.02.2013
@ChristophGerlach
wir sind hier alle nur Beobachter/innen ;)
aber nur weil man wieder etwas ließt, was einem Versicherungsnehmer geschehen ist und wie die Versicherungsgesellschaft handelte, werden wieder Vorurteile gegenüber Versicherungsgesellschaften laut.
gibt solche und solche genau wie es Fotografen gibt, die mit ihrem Eigentum, ihren Wertgegenständen halt so und so umgehen.
Jeder Versicherungsnehmer (egal um welchen Versicherungsgegenstand es sich handelt) erhält die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. die Fassung zzgl. zu seinen Vertragsunterlagen und dort sind sämtliche Punkte aufgeführt wie auch beispielsweise
Welche Sachen sind versichert?
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Welche Gefahren und Schäden sind ausgeschlossen?
Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Wie und Wer kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Entschädigung?
Sonstige Vertragsbestimmungen?
Welches Recht findet Anwendung?
und so weiter und so weiter.
Somit kann man auch klare Regeln schaffen und alles vertraglich festhalten ggf. anpassen.
Auch ein Versicherungsunternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Regulierung verweigern oder nach einem Schadensfall den Versicherungsnehmer kündigen, was auch in solchen Versicherungsbestimmungen aufgeführt wird.
Man muss diese nur lesen.
Schließlich stimmst du ja als Versicherungsnehmer auch den Vertragsbestimmungen bei Vertragsunterzeichnung zu.
Was man auch nicht vergessen sollte, dass jeder Schadensfall ein Einzelfall ist und anhand der (F)aktenlage entschieden.
Ob die private Rücklage in den eigenen vier Wänden am sichersten ist, muss jeder für sich selbst entscheiden aber im Schadensfall haftet dann keiner.
wir sind hier alle nur Beobachter/innen ;)
aber nur weil man wieder etwas ließt, was einem Versicherungsnehmer geschehen ist und wie die Versicherungsgesellschaft handelte, werden wieder Vorurteile gegenüber Versicherungsgesellschaften laut.
gibt solche und solche genau wie es Fotografen gibt, die mit ihrem Eigentum, ihren Wertgegenständen halt so und so umgehen.
Jeder Versicherungsnehmer (egal um welchen Versicherungsgegenstand es sich handelt) erhält die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. die Fassung zzgl. zu seinen Vertragsunterlagen und dort sind sämtliche Punkte aufgeführt wie auch beispielsweise
Welche Sachen sind versichert?
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Welche Gefahren und Schäden sind ausgeschlossen?
Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Wie und Wer kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Entschädigung?
Sonstige Vertragsbestimmungen?
Welches Recht findet Anwendung?
und so weiter und so weiter.
Somit kann man auch klare Regeln schaffen und alles vertraglich festhalten ggf. anpassen.
Auch ein Versicherungsunternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Regulierung verweigern oder nach einem Schadensfall den Versicherungsnehmer kündigen, was auch in solchen Versicherungsbestimmungen aufgeführt wird.
Man muss diese nur lesen.
Schließlich stimmst du ja als Versicherungsnehmer auch den Vertragsbestimmungen bei Vertragsunterzeichnung zu.
Was man auch nicht vergessen sollte, dass jeder Schadensfall ein Einzelfall ist und anhand der (F)aktenlage entschieden.
Ob die private Rücklage in den eigenen vier Wänden am sichersten ist, muss jeder für sich selbst entscheiden aber im Schadensfall haftet dann keiner.
#72Report
21.02.2013
@frau.m
Es sind keine klaren Regeln da. Unter anderem ist bei meinem Schaden ein Akku und auch weitere Gegenstände, die ich am Flughafen im verschlossenem Koffer aufgegeben habe, bei der Rückgabe nicht mehr vorhanden gewesen. Die Versicherung beruhte sich dann auf §2 c des Versicherungsvertrags:
nicht ersatzpflichtige Schäden
Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen
Hab ich nun aus Deiner Sicht z.B. den Akku verloren oder liegengelassen, oder wie interpretierst Du das?
So klar sind die Regeln und lassen z.B. Interpretationsspielraum zu, dass der Akku am Rollfeld liegengelassen wurde.
Nach meinen jetzigen Erfahrungen werde ich keine Fotoversicherung mehr abschließen.
Man sollte auch bei der Kalkulation bedenken, dass auch die anscheinend immer aufwändiger werdende Korrespondenz mit der Versicherung einem selbst Zeit abverlangt und Geld kostet und auf der anderen Seite mit den Prämien auch das Versicherungspersonal und sonstiges bezahlt wird, die den Formularkrieg bearbeiten müssen. Wenn ich meinen Arbeitsausfall gegenrechnen würde, dann wären etwa 3000€, die ich von mehreren Versicherungen im gesamten erhalten habe, längst aufgebraucht.
No risk more work or no insurance more fun
Es sind keine klaren Regeln da. Unter anderem ist bei meinem Schaden ein Akku und auch weitere Gegenstände, die ich am Flughafen im verschlossenem Koffer aufgegeben habe, bei der Rückgabe nicht mehr vorhanden gewesen. Die Versicherung beruhte sich dann auf §2 c des Versicherungsvertrags:
nicht ersatzpflichtige Schäden
Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen
Hab ich nun aus Deiner Sicht z.B. den Akku verloren oder liegengelassen, oder wie interpretierst Du das?
So klar sind die Regeln und lassen z.B. Interpretationsspielraum zu, dass der Akku am Rollfeld liegengelassen wurde.
Nach meinen jetzigen Erfahrungen werde ich keine Fotoversicherung mehr abschließen.
Man sollte auch bei der Kalkulation bedenken, dass auch die anscheinend immer aufwändiger werdende Korrespondenz mit der Versicherung einem selbst Zeit abverlangt und Geld kostet und auf der anderen Seite mit den Prämien auch das Versicherungspersonal und sonstiges bezahlt wird, die den Formularkrieg bearbeiten müssen. Wenn ich meinen Arbeitsausfall gegenrechnen würde, dann wären etwa 3000€, die ich von mehreren Versicherungen im gesamten erhalten habe, längst aufgebraucht.
No risk more work or no insurance more fun
#73Report
21.02.2013
@urparktüte
Aus meiner persönlichen Sicht, hast du ein nicht geeignetes Gepäckstück für deine Fotoausrüstung gewählt.
Wie dein Versicherungsvertrag geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnis und weiss natürlich auch nicht, welche Absprachen oder Schriftsätze du mit deiner Versicherung getätigt hast.
Man kann sich nur einen Eindruck von dem verschaffen, was hier an Informationen/ Bildmaterial hinterlegt wurde und du müsstest in deine Versicherungsunterlagen schauen, wie das bei dir im Schadensfall geregelt ist bzw. pass das für deine nächste Reise an.
Weswegen ist denn der Inhalt und somit auch der Akku abhanden gekommen?
Das wird hier doch anhand deiner Gesellschaft mitgeteilt !
(lt. 4. Absatz deines Eingansthreads)
„Im ersten Step erhielt ich … Meine Fotoversicherung lehnte jegliche Art der Regulierung ab, MIT DEM GRUND, DASS DER TROLLEY EINE MANGELHAFTE VERPACKUNG SEI und der fehlende Akku nicht polizeilich in Spanien gemeldet wurde.“
.
.
(vor 6 tagen schreibst du)
„Erst nach Zusendung der Schadenmeldung mit Fotos, drehte sich die Ansicht radikal, DA DER VERTRAG DIE KLAUSEL MIT DER MANGELHAFTEN VERPACKUNG BEINHALTET UND ER SICH DARAUF STÜTZT...
natürlich stützen die sich an der Verpackung also dem Trolley, der auf deinen Reisen entzwei gegangen ist und somit auch der Inhalt (auch dein Akku etc.) der in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Und wenn du nun sagst,
„Die Versicherung beruhte sich dann auf §2 c des Versicherungsvertrags:
nicht ersatzpflichtige Schäden
Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen“
Ich weiss jetzt nicht, bei welcher Versicherung du bist aber bei den meisten ähneln sich die Textbausteine in den Vertragsbestimmungen und es müsste bei dir auch stehen;
Welche Gefahren und Schäden sind ausgeschlossen?
1. Ausgeschlossene Gefahren
…
2. NICHT ERSATZPFLICHTIGE SCHÄDEN
Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch
a) natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten
Sachen, Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Verpackung bei
Transport oder Versand;
b) Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler;
c) Flugsand und Verschmutzung, Rost, Oxydation, Verschrammen
und Verkratzen, Glasbruch jeglicher Art bei Lampen und Scheinwerfern,
es sei denn, dass diese Schäden als unmittelbare Folge
von höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion oder eines
dem Transportmittel oder einem Versicherten zugestoßenen
Unfalls von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden,
jedoch bleiben auch hier bei Lampen und Scheinwerfern Schäden
von Fadenbruch oder Nichtfunktionieren ohne Bruch des
Glaskörpers ausgeschlossen;
d) Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen.
p.s. du als Kunde natürlich einen Aufwand hast ist klar aber du willst ja auch den Schaden ersetzt bekommen und musst gewisse Mitwirkung leisten. Da wirst du nicht drumrum kommen.
Nun denn, ihr habt euch ja geeignigt.
Aus meiner persönlichen Sicht, hast du ein nicht geeignetes Gepäckstück für deine Fotoausrüstung gewählt.
Wie dein Versicherungsvertrag geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnis und weiss natürlich auch nicht, welche Absprachen oder Schriftsätze du mit deiner Versicherung getätigt hast.
Man kann sich nur einen Eindruck von dem verschaffen, was hier an Informationen/ Bildmaterial hinterlegt wurde und du müsstest in deine Versicherungsunterlagen schauen, wie das bei dir im Schadensfall geregelt ist bzw. pass das für deine nächste Reise an.
Weswegen ist denn der Inhalt und somit auch der Akku abhanden gekommen?
Das wird hier doch anhand deiner Gesellschaft mitgeteilt !
(lt. 4. Absatz deines Eingansthreads)
„Im ersten Step erhielt ich … Meine Fotoversicherung lehnte jegliche Art der Regulierung ab, MIT DEM GRUND, DASS DER TROLLEY EINE MANGELHAFTE VERPACKUNG SEI und der fehlende Akku nicht polizeilich in Spanien gemeldet wurde.“
.
.
(vor 6 tagen schreibst du)
„Erst nach Zusendung der Schadenmeldung mit Fotos, drehte sich die Ansicht radikal, DA DER VERTRAG DIE KLAUSEL MIT DER MANGELHAFTEN VERPACKUNG BEINHALTET UND ER SICH DARAUF STÜTZT...
natürlich stützen die sich an der Verpackung also dem Trolley, der auf deinen Reisen entzwei gegangen ist und somit auch der Inhalt (auch dein Akku etc.) der in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Und wenn du nun sagst,
„Die Versicherung beruhte sich dann auf §2 c des Versicherungsvertrags:
nicht ersatzpflichtige Schäden
Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen“
Ich weiss jetzt nicht, bei welcher Versicherung du bist aber bei den meisten ähneln sich die Textbausteine in den Vertragsbestimmungen und es müsste bei dir auch stehen;
Welche Gefahren und Schäden sind ausgeschlossen?
1. Ausgeschlossene Gefahren
…
2. NICHT ERSATZPFLICHTIGE SCHÄDEN
Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch
a) natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten
Sachen, Abnutzung, Verschleiß und mangelhafte Verpackung bei
Transport oder Versand;
b) Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler;
c) Flugsand und Verschmutzung, Rost, Oxydation, Verschrammen
und Verkratzen, Glasbruch jeglicher Art bei Lampen und Scheinwerfern,
es sei denn, dass diese Schäden als unmittelbare Folge
von höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion oder eines
dem Transportmittel oder einem Versicherten zugestoßenen
Unfalls von dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden,
jedoch bleiben auch hier bei Lampen und Scheinwerfern Schäden
von Fadenbruch oder Nichtfunktionieren ohne Bruch des
Glaskörpers ausgeschlossen;
d) Verlieren, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen.
p.s. du als Kunde natürlich einen Aufwand hast ist klar aber du willst ja auch den Schaden ersetzt bekommen und musst gewisse Mitwirkung leisten. Da wirst du nicht drumrum kommen.
Nun denn, ihr habt euch ja geeignigt.
#74Report
Topic has been closed
@Sven
Gibt es dafür, echt mal aus Interesse, eine Formulierung einer Versicherung, mit der du arbeitest? Ähnich dem zitierten Text von Heiner?
Mal wieder zurück nämlich zu den Paketversendern: Wenn´s z.B. um Glastransport geht erkennt beispielsweise DHL im Schadensfall eigentlich nur zertifizierte Verpackungen an. Gibt es ähnliches im Versicherungsbereich? Irgendwie muss sich der Verbraucher doch sicher sein können, dass sich eine Versicherung nicht rausredet, und das nicht nur unter Zuhilfenahme eines teuren Gutachters, denn da hört für den Versicherungsnehmer der Spaß bzw. die Sinnhaftigkeit doch meist auf.