Veröffentlichung in der BILD Zeitung 50

07.02.2013
Vielleicht interessant:
http://www.ferner-alsdorf.de/2012/12/fotorecht-presserecht-profilfoto-soziale-netze-facebook-zeitung-rechtsanwalt/

In dem konkreten Fall würde ich aber eher einen Fehler des Paares vermuten
#22
#23
07.02.2013
Selten ist soviel Halbwissen - nein: "Viertelwissen" zusammengeschrieben worden:

Wenn man mal alles zusammenfasst:
1) "Zeitungen machen nie Angaben zur Quelle" ???
Das kenne ich anders und das gilt auch für die Bild, die sehr gewissenhaft war, als es einmal um ein Foto ging, wo ich Urheber war. Zudem war ja angeblich "facebook" als Quelle genannt. Das spricht sicher nicht für Sorgfalt - widerlegt aber die These.

2) "72ppi"
Reicht das oder reicht das nicht? Meine Antwort: Die Frage ist nicht zu beantworten, da eine Angabe wie "72ppi" eigentlich nichts über die Größe eines Bildes aussagt. Es sagt vielmehr aus, dass die Pixeldichte auf einem veröffentlichtem Bild 72ppi beträgt. Man kann sich so ein Bild nehmen und es größer oder kleiner Anzeigen lassen. Macht man es doppelt so groß (bezogen auf Kantenlänge), dann ist die Pixeldichte nur noch 36ppi. Bei halber Größe sind es dann schon 144dpi. Die Preisfrage ist also vielmehr: In welcher Größe hat es Bild gedruckt und wie groß war es vorher?

3) "Facebook verkauft Fotos"
Also mich irritieren die englischen Zitate. Mir bietet facebook deutsche Texte an und ich gehe davon aus, dass diese in Deutschland gültig sind. Mir ist auch beim erneuten Lesen nichts aufgefallen, was für die These spricht, dass Facebook sich das Recht sichert, irgendwelche Fotos an andere Medien (wie die Bildzeitung) zu verkaufen. Ich lasse mich aber gern belehren, wenn jemand einen Link auf einen entsprechenden FÜR DEUTSCHLAND GÜLTIGEN Text hat. Im Eingangsbeitrag steht übrigens auch deutlich, dass das Paar beim TO angefragt hat. Also war die Bildzeitung auch hier wieder gewissenhaft und hat offensichtlich fragen lassen. Facebook hat damit also sehr wahrscheinlich gar nichts zu tun. Vermutlich hat die Bildzeitung aus Gründen der Einfachheit das Foto einfach bei FB heruntergeladen.

Das Problem des TO ist: Er weiß nicht, was schiefgelaufen ist. Ich vermute mal, dass die Bildzeitung vom Paar eine Erlaubnis bekommen hat und die Zusatzbedingungen verschludert wurden. Ich habe das selbst schon erlebt, dass da etwas mehrfach nach dem System "stille Post" weitergereicht wurde und am Ende ein Layouter sowieso der Meinung ist, dass er viel besser schneiden kann, als der Fotograf selbst.
Ich würde sowohl die Zeitung als auch das Paar anschreiben und höflich kundtun, dass das so nicht ganz in Ordnung ist. Es könnte ja in diesem Fall sinnvoll sein, sich das nicht gleich zu verderben. Die Bildzeitung war übrigens in meinem Fall noch Jahre später in der Lage, die Vorgänge nachzuweisen - in diesem Fall die Tatsache, dass der Freund eines Fotomodells das Foto eingeschickt hatte - offenbar ohne sich vorher um meine Zustimmung bzw. die Zustimmung seiner abgebildeten Freundin zu kümmern.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.02.2013
Nicht lang quatschen, sondern Bild die Honorarforderung schicken.. Bei Promi-Bildern sind 2-3000 Euro die untrre Grenz. Besonders, da ja die Bilder exklusiv genutzt wurden. Dem Pärchen die Nutzung in der Bild zu erlauben war aber schon selten dämlich. Man verschenkt doch keine Bilder an die Bild. Die Zeitung hätte sich an dich wenden müsen und du hättest den Sommerurlaub in der Tasche gehabt.
08.02.2013
Leute... zuallererst einmal gilt in Deutschland das deutsche Urheberrecht, dass schonmal gar nicht übertragbar ist. Nutzungsrechte allerdings schon. Aber die kann das Pärchen nicht ohne weiteres weitergeben. Auch nicht, wenn sie das Bild zu Facebook hochladen. Wenn, dann muss das in diesem Fall von dir ausgehen. Ein Facebook Upload des Paares ist also vollkommen irrelevant.

Ein anderes Extrem ist aber das hier genannte Honorar von 2-3000€. Totaler Quatsch. Es handelt sich in diesem Fall um zweitverwertung, dazu noch eine Pressegeschichte und auch um kein super super skandalöses Nacktbildchen von einem vögelnden Paar am Strand. Die Zeiten, in denen ein Fotograf für ein einzelnes Pressebild so gut bezahlt wurde, sind seit 20 Jahren vorbei.

Heutzutage zahlt keine Zeitung mehr auch nur ansatzweise einen vierstelligen Betrag für so ein Bild.

Trotzdem aber: Direkt einen Brief mit Rechnung über ein realistisches Honorar (das bedeutet bei dir üblich, oder halt angemessen) + 100% für die unerlaubte Veröffentlichung an den Springer Konzern. Dazu eine Unterlassungsaufforderung für die Zukunft. Für das Honorar schaust du einfach mal in die gängigen Tabellen für so eine Geschichte.
[gone] Hermann Klecker
08.02.2013
@kunststuerze,

Du darfst Hermann zu mir sagen.
Auch Hermann Klecker. Meinetwegen sogar Herr Klecker. Aber dann bitte in Verbindung mit der höflichen Anrede.


Nein, auch ein Verlag wie Springer kann keine Fotos bei facebook kaufen. Jedenfalls nicht die Fotos der Mitglieder. Mir ist auch kein solcher Fall bekannt, in dem das geschehen sei. Dir ganz bestimmt auch nicht.


Und wer glaubt, ein 72dpi Bild könne für irgendetwas nicht genutzt werden, der hat die dpi nicht wirklich verstanden!


Und kein Mensch ist verpflichtet, IPTC-Daten auszufüllen. Nicht ausgefüllt IPTC-Daten berechtigen niemanden zum Bilderdiebstahl.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.02.2013
Trotzdem aber: Direkt einen Brief mit Rechnung über ein realistisches Honorar (das bedeutet bei dir üblich, oder halt angemessen) + 100% für die unerlaubte Veröffentlichung an den Springer Konzern. Dazu eine Unterlassungsaufforderung für die Zukunft.

Den Aufschlag für die nicht-Nennung des Urhebers hast du vergessen. Auch Zeitungen sind dazu verpflichtet. Deshalb hat die Bildzeitung "facebook" angegeben. Das lässt darauf schließen, dass das Pärchen den TO als Urheber gar nicht engegeben hatte.
Wie auch immer: Wie schon geschrieben, hatte das Pärchen gar keine übertragbaren Nutzungsrechte.
Die Summe von 2-3000 Euro ist nicht unrealistisch, wenn man die hohe Auflage der Bildzeitung bedenkt. Das ist ja kein Regionalblättchen, das vielleicht 150 Euro dafür hätten abdrücken müssen. Es handelt sich immerhin um 2,5 Millionen Exemplare.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.02.2013
das hat er ja auch so geschrieben: "wer glaubt, 72 dpi könne NICHT genutzt werde, hat es nicht verstanden"

In der Bildzeitung sind sowieso oft Bilder mit minderer Qualität groß aufgezogen. Dieser verpixelte Müll scheint sowieso keinen der Leser zu stören. Die 72 dpi-Diskussion würde eher in der Cosmopolitan oder im Playboy als in der BILD Sinn machen. ;)
08.02.2013
hey leute, hier geht es um die BILD .

die zeitung mit den besten medienanwälten deutschlands (so oft wie die verklagt werden)

vielleicht erinnert ihr euch an den prozess "wir sind papst" da hat die bildzeitung ein foto abgedruckt mit dem sie urheberrechte, nutzungsrechte und personenrechte verletzt hat. am ende gab es einen vergleich und die bildzeitung zahlte ca 62,70 für ein titelfoto. (ich denke die anwaltskosten der kläger waren ein wenig höher)

sich mit der BILD anzulegen ist mehr als dumm, das haben viele andere schon versucht.

einfach vergessen und eine lehre daraus ziehen.
08.02.2013
lesefehler guten Morgen :D
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.02.2013
sich mit der BILD anzulegen ist mehr als dumm, das haben viele andere schon versucht.

So eine Einstellung gibt diesem schäbigen Blättchen ja noch einen Freibrief zum Bilderklauen! Ich kanns kaum glauben!

Was die Bildzeitung allerdings tun könnte: Sie zahlt murrend ein Honorar und holt sich das Geld vom Pärchen zurück. Die Zeitung konnte ja bei Prominenten durchaus annehmen, es handele sich um ein PR-Foto.

Weitaus besser als einen Streitfall vom Zaun zu brechen, wäre für alle Beteiligten Folgendes:

Der TO kontaktiert das Pärchen und informiert sie über den Verstoß gegen das Urheberrecht (unerlaubte Bildberarbeitung, nicht Nennung des Urhebers). Und fragt ganz nett, ob er bei der Hochzeit (exklusiv und umsonst für das Pärchen) die Hochzeitsbilder machen darf. Mit allen Rechten selbstverständlich.
Dann geht er VOR der Hochzeit - nein, nicht zu BILD - sondern zur BUNTEN und handelt anständige Preise für die exklusiven Hochzeitsfotos aus....und kauft sich n kleinen Neuwagen davon. ;)
08.02.2013
Die 2 verlobten haben mich gefragt, ob die Bild Zeitung mein Foto verwenden darf - ich habe mündl. zugestimmt - mit der Bedingung, mein Name bzw. Logo müsste genannt werden.

Jetzt siehts so aus,...die Personen auf dem Foto wurden freigestellt - daher ist mein Logo nicht mehr zu sehn - und als Quelle haben sie Facebook angegeben.

Das ist, pardon, dämlich und unprofessionell.

Wenn Dich die beiden Promis fragen, ob die BILD Dein Foto verwenden darf, dann gibt es da genau einen einzigen Weg, wie man das vernünftig handhabt:

1. Überlegen: Will ich das?

2. Wenn ja: dem Promi-Paar sagen "Das geht in Ordnung, ich kümmere mich um alles weitere!!!, sich die Telefonnummer des für die Sache zuständigen BILD-Redakteurs geben lassen oder alternativ in der BILD-Foto-Redaktion anrufen, und dort direkt mit der Redaktion alles weitere klären.

Wieviel Geld gibt's, welchen Quellenvermerk gibbet, usw. usf.

Wahrscheinlich hat ein BILD-Redakteur das Foto auf Facebook entdeckt, im Profil der Promis, hat die gefragt, die haben Dich gefragt, Du hast ja gesagt, die Promis haben zur BILD ja gesagt (immerhin, ist ja schon mal gut, das überhaupt gefragt worden ist!), und dann wurde irgendwann im Laufe dieses Prozesses Facebook zur Bildquelle.

Davon mal ganz abgesehen daß mit dem Hochladen des Bildes bei Facebook ja sowieso Facebook ein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde und die BILD das Bild also auch von Facebook hätte bekommen können... (Edit: jedenfalls nach den mir bekannten Facebook-AGB.)

Geht das in Ordnung??!

Da hier niemand die genaue Vertragslage und den genauen Ablauf kennt, kann auch keiner irgendwas sinnvolles dazu sagen. Es kann höchstens munter spekuliert werden.

Ich bin ziemlich wütend darüber. Was kann ich jetzt machen?! Habt ihr irgendwelche Tipps für mich??

Ja.

1. Erwachsen werden.

2. Sich ein vernünftiges "Rechte-Management" für die eigene fotografische Tätigkeit überlegen.

3. Dieses bei der Arbeit umsetzen.
08.02.2013
Mit nem 72dpi facebook bild wirst kaum nen Druckfähiges Gebilde fabrizieren können.

Die Bildgröße wird nicht von den dpi bestimmt, sondern ausschließlich und allein von der Pixel-Zahl...


*seufz*

Und wenn das Facebook-Foto z.B. 600 x 800 Pixel hatte, dann reicht das für einen Zweispalter in der BILD. Völlig egal, ob die dpi-Einstellung in der Datei auf 72, 96 oder 600 steht.
08.02.2013
wenn ich die bilder vergleiche und auf dem von dir weiter gegebenen foto dein logo drauf war wie hier in der mk dann hat derjenige der es veröffentlicht hat auch dein logo retuschiert!

haste also gute karten ;-)
08.02.2013
Selten ist soviel Halbwissen - nein: "Viertelwissen" zusammengeschrieben worden

Das fand ich jetzt nicht unbedingt besonders auffällig...

icht lang quatschen, sondern Bild die Honorarforderung schicken.. Bei Promi-Bildern sind 2-3000 Euro die untrre Grenz.

Träum weiter...

Das Anstrich-Honorar der BILD beträgt übrigens 57 Euro.

Direkt einen Brief mit Rechnung über ein realistisches Honorar (das bedeutet bei dir üblich, oder halt angemessen) + 100% für die unerlaubte Veröffentlichung an den Springer Konzern.

Es gibt in Deutschland keinen "Honoraraufschlag bei unerlaubter Veröffentlichung". Das sollte sich langsam auch mal rumgesprochen haben, jedenfalls in der MK. Wo es jede Woche neu im Forum richtiggestellt wird.

Es gibt - unter Umständen, aber auch nicht immer - einen Anspruch auf einen Aufschlag von ~80 bis 100 Prozent auf das Honorar im Sinne der Schadensersatzanalogie, wenn der Urhebervermerk fehlt.

Das wäre hier in der Tat gegeben.

Jetzt mit großen Keulen auf die BILD und das Promi-Paar einzudreschen - das kann man natürlich machen.

In Promi-Kreisen wird man dann schnell keine neuen Kunden mehr finden, und auch keinen Zugang. Und beides kann viel Geld wert sein.

Auch bei BILD wird man sich damit nicht als "Der kann Promi-Fotos liefern, der ist brauchbar für uns" einführen.

Man kann sich dafür aber hervorragend seinen Ruf damit versauen.
08.02.2013
as Ding kann teuer für die Bild werden.
Größe und Auflage: xxxx Euro plus 100% Unerlaubtes bearbeiten +100% weglassen des Urheberrechtsvermerk
Nach deutschem Recht

Vielleicht in Timbuktu, aber nach deutschen Recht ganz sicher nicht so.

Das erledigt der Referendar in der Springer-Verlag-Rechtsabteilung zwischen dem Gang zur Toilette und der Kaffeepause.
08.02.2013
ach tom - wenn das mit dem logo zutrifft und es wegretuschiert wurde - denn wie es aussieht ist das bildchen nicht nur beim logo (ab)geschnitten sondern es ist auch noch teilweise weggestempelt worden - dann kann da keine rechtsabteilung was anderes draus machen ...
08.02.2013
Was die Bildzeitung allerdings tun könnte: Sie zahlt murrend ein Honorar und holt sich das Geld vom Pärchen zurück. Die Zeitung konnte ja bei Prominenten durchaus annehmen, es handele sich um ein PR-Foto.

Unfug.

Wenn die BILD-Fotoredaktion das auf den Tisch bekommt, zahlt sie das Honorar. Warum sollte sie sich darüber streiten? Die Zeit für den Streit kostet ja intern schon mehr als das Honorar...

Es wird auch keiner auf die Idee kommen, sich 57 oder meinetwegen auch 570 Euro von irgendwelchen Promis zurückholen zu wollen, nur weil die da vergessen haben, irgendwas weiterzusagen.

Wo lebt Ihr eigentlich?

Warum sollte man sich seitens der BILD da irgendwelche Promis verärgern? Und das für absolute lächerliche Peanuts...

Nur wenn da jetzt Hein Tüt mit dem selbstgebastelten Jura-Bulldozer angerauscht kommt, dann sollte man damit rechnen, daß die Profis - und sitzen dort, auf allen Etagen - kaltlächelnd sagen: "Veralbern lassen wir uns auch nicht. Und schon gar nicht von Leuten, die sich ihr Wissen irgendwo im Internet zusammengeklaubt haben."

Dann reicht der Foto-Redakteur das mit nem gelben Hafti dran in die Rechtsabteilung weiter.

Und die spielen in einer anderen Liga. Und der Rechtsanwalt, dem die das ggf. übergeben (Springer vertritt sich vor Gericht selten selbst) spielt noch mal in einer anderen Liga.
08.02.2013
ach tom - wenn das mit dem logo zutrifft und es wegretuschiert wurde - denn wie es aussieht ist das bildchen nicht nur beim logo (ab)geschnitten sondern es ist auch noch teilweise weggestempelt worden - dann kann da keine rechtsabteilung was anderes draus machen ...

Das Wegretuschieren des Logos und das Weglassen des Urhebervermerks sind ein und derselbe "Tatbestand".

Da wird man den einschlägig bekannten Aufschlag einfordern können. Also maximal 100 Prozent.

Aber nicht zweimal 100 Prozent.

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