Deutsche Software für Preisgestaltung? 11
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.01.2013
In Deutschland gibt´s noch Handbücher mit Preislisten:
http://www.bvpa.org/mfm
Zum Handbuch: http://www.bvpa.org/bvpa-publikationen/jformular
http://www.bvpa.org/mfm
Zum Handbuch: http://www.bvpa.org/bvpa-publikationen/jformular
#2Report
25.01.2013
Und wenn du zu einem wirklich relevanten Ergebnis kommen möchtest, rechnest du einfach all deine Ausgaben zusammen (von Miete ,über Lebensmittel, bis hin zur Versicherung und Rücklagen) und teilst das durch die Tage, die du realistisch einem Kunden in Rechnung stellen kannst (man geht so von 4-6 aus in der Regel). Vergiss aber nicht die Einkommens-/Gewerbesteuer noch mit einzuplanen. Und zum Schluss haust du dann noch die Umsatzsteuer mit drauf.
Die meisten kommen so dann auf einen Stundenlohn von ca 60€-70€. Und von da an heißt es dann hocharbeiten.
Aber die Tabellen sind tatsächlich sehr häufig genutzt und für sehr viele Fotografen am Anfang eine Richtlinie. Aber ich denke immer, dass es viel wichtiger ist, dass man auch tatsächlich mindestens das bekommt, was man auch wirklich braucht. Und da hilft nur selber rechnen.
Die meisten kommen so dann auf einen Stundenlohn von ca 60€-70€. Und von da an heißt es dann hocharbeiten.
Aber die Tabellen sind tatsächlich sehr häufig genutzt und für sehr viele Fotografen am Anfang eine Richtlinie. Aber ich denke immer, dass es viel wichtiger ist, dass man auch tatsächlich mindestens das bekommt, was man auch wirklich braucht. Und da hilft nur selber rechnen.
#3Report
25.01.2013
"einem Kunden in Rechnung stellen kannst "
das ist der wichtigste teil, und nicht vergessen die kosten für tests, aquise und eigenwerbunfg einzurechnen, das ist auch ein mord's batzen den man gerne vergisst
das ist der wichtigste teil, und nicht vergessen die kosten für tests, aquise und eigenwerbunfg einzurechnen, das ist auch ein mord's batzen den man gerne vergisst
#4Report
25.01.2013
Vielen Dank! Meine eigenen Kosten kann ich natürlich gut ausrechnen. Das ist der einzige Punkt den ich bisher wirklich kenne ;-)
Den Stunden bzw. Tagessatz den ich verlangen muss um kostendeckend zu arbeiten lässt sich auch noch ganz gut abschätzen. Da gibts ja diverse Kalkulatoren. Die Programme oben gehen aber weit darüber hinaus.
Wenn ich die MFM Liste richtig verstehe, dann kann ich so die Lizenzgebühren ermitteln, die ich dem Kunden in Abhängigkeit der Nutzungsart in Rechnung stellen kann.
Den marktüblichen Tagessatz muss ich dann wohl durch Versuch und Irrtum ermitteln?
Den Stunden bzw. Tagessatz den ich verlangen muss um kostendeckend zu arbeiten lässt sich auch noch ganz gut abschätzen. Da gibts ja diverse Kalkulatoren. Die Programme oben gehen aber weit darüber hinaus.
Wenn ich die MFM Liste richtig verstehe, dann kann ich so die Lizenzgebühren ermitteln, die ich dem Kunden in Abhängigkeit der Nutzungsart in Rechnung stellen kann.
Den marktüblichen Tagessatz muss ich dann wohl durch Versuch und Irrtum ermitteln?
#5Report
25.01.2013
http://www.silkegueldner.de
die kann deine arbeit gut einschätzen und sagt dir was du als tagesgage verlangen kannst.
was du daraus dann machst ist deine sache.
dir beratung kostet natürlich was.
die kann deine arbeit gut einschätzen und sagt dir was du als tagesgage verlangen kannst.
was du daraus dann machst ist deine sache.
dir beratung kostet natürlich was.
#6Report
Für AT gibt es ein recht brauchbares Tool:
http://www.fotografen.at/rsv/rechner/rechnen/rechner.php
Der Unterschied zum Preisniveau in DE sollte nicht allzu groß sein.
http://www.fotografen.at/rsv/rechner/rechnen/rechner.php
Der Unterschied zum Preisniveau in DE sollte nicht allzu groß sein.
#7Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
26.01.2013
Wenn ich die MFM Liste richtig verstehe, dann kann ich so die Lizenzgebühren ermitteln, die ich dem Kunden in Abhängigkeit der Nutzungsart in Rechnung stellen kann.
Den marktüblichen Tagessatz muss ich dann wohl durch Versuch und Irrtum ermitteln?
Den Tagessatz solltest du selbst kalkulieren. Mit ihm sollte das "Überleben" schon möglich sein. Die Lizenzgebühren sind das Sahnehäubchen...und nur für Gewerbekunden.
Für das Werbeshootung einer Broschüre sollte gelten:
Dein Tagessatz für die Zeit des Shootings und der Bildbearbeitung + Lizenzgebühren = Rechnungsbetrag.
Dabei noch zu beachten: Tagessatz: 19% Umsatzsteuer, Linzenzgebühren 7%.
(bevor wieder rumdiskutiert wird: ich arbeite bei einer Bildagentur...Lizenzen immer 7%...schon zwei Umsatzsteuerprüfungen gehabt...war alles ok mit den 7%)
#8Report
27.01.2013
Dabei noch zu beachten: Tagessatz: 19% Umsatzsteuer, Linzenzgebühren 7%.
Jein. Bei der USt gilt die Regel: der Steuersatz folgt der Hauptleistung. Nebenleistungen werden unabhängig von ihrer Art mit dem USt-Satz der Hauptleistung versteuert.
Umsätze aus der Verwertung von Urheberrechten unterliegen dem eingeschränkten USt-Satz von z.Z. 7%, das ist völlig richtig.
Eine Tagespauschale wird mit 7% USt versteuert, wenn die Einräumung von Nutzungsrechten der Hauptzweck ist - das ist z.B. bei Auftragsarbeiten für Zeitungen und Zeitschriften der Fall. Mit 7% USt werden dann auch z.B. Leistungen wie Übernachtung, Fahrtkosten usw. versteuert, die der Leistungserbringer dem Kunden in Rechnung stellt.
Handelt es sich dagegen um einen Auftrag, bei dem es - Beispiel Hochzeitsfotos - in der Hauptsache um das Erstellen dinglicher Fotos geht, unterliegt der gesamte Umsatz dem vollen USt-Satz von 19%, auch dann, wenn in der abgerechneten Leistung auch noch eine Einräumung von Urheberrechten enthalten ist.
#9Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
28.01.2013
Ja...stimmt.
Ich arbeite fast nur mit Gewerbekunden, bei denen es um die Lizenz geht. Wie bei Bildagenturen auch. Deshalb habe ich fast nur mit dem ermäßigten Steuersatz zu tun.
Wie sieht es eigenltich aus, wenn man künstlerische Hochzeitsfotos nach Auswahl des Kunden nur als Download anbietet, also den Kunden keine Bilder "in die Hand drückt"?
Ich arbeite fast nur mit Gewerbekunden, bei denen es um die Lizenz geht. Wie bei Bildagenturen auch. Deshalb habe ich fast nur mit dem ermäßigten Steuersatz zu tun.
Wie sieht es eigenltich aus, wenn man künstlerische Hochzeitsfotos nach Auswahl des Kunden nur als Download anbietet, also den Kunden keine Bilder "in die Hand drückt"?
#10Report
28.01.2013
Wie sieht es eigenltich aus, wenn man künstlerische Hochzeitsfotos nach Auswahl des Kunden nur als Download anbietet, also den Kunden keine Bilder "in die Hand drückt"?´
Da die Hauptleistung das Erstellen von Hochzeitsfotos ist und für den üblicherweise privaten Auftraggeber von Hochzeitsfotos Nutzungsrechte keine wichtige Rolle spielen, wohl aber die Anfertigung der Fotos und das Erwerben von dinglichen Fotos, sind's 19 Prozent.
Wenn man der Meinung ist, es sei in einem konkreten Einzelfall tatsächlich vorrangig um die Einräumung von Nutzungsrechten gegangen, dann kann man das ja mit seinem Finanzamt ausdiskutieren.
Eines jedenfalls ist schon seit geraumer Zeit ausdiskutiert: weder Finanzämter noch Finanzgerichte akzeptieren die Umsatzsteuervermeidung dergestalt, daß versucht wird, für Privatkunden die 19 Prozent auf 7 Prozent zu drücken, indem man die Leistung zur "Einräumung von Nutzungsrechten" umdeklariert.
Und nur um die Privatkunden geht es ja, Kunden mit Vorsteuerabzug ist der USt-Satz völlig egal, sie zahlen's ja eh nicht.
#11Report
Topic has been closed
http://www.cradocfotosoftware.com/fotoQuote-Pro/index.html
Ebenfalls beliebte Tools sind z.B.:
http://hindsightltd.com/products/PriceGuide.html
http://blinkbid.com/
Kennt jemand Deutsche Alternativen?
Oder hat jemand Erfahrung mit diesen Programmen?