Urteil: Aktfotos - 5000 Euro für unberechtigte Veröffentlichung 11

Interessantes Urteil:
Akt-Model beteiligt sich bezahlt an Kunstaktion im Rahmen einer Ausstellung - soweit okay.
Museum fotografiert und nimmt das Bild für Werbung - nicht mehr okay.

http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2013/01/lg-dusseldorf-aktmodell-erhalt.html

interessant das Urteil, das etwas anders klingt als der Artikel:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2011/12_O_438_10_Urteil_20111116.html
13.01.2013
Ich finde nicht, dass sich Artikel und Urteil großartig unterscheiden. Vielleicht habe ich auch den interessanten überlesen.
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
13.01.2013
Die richterliche Entscheidung ist durchaus in Ordnung und nachvollziehbar. Man sollte halt vernünftoge Absprachen und vor allem Verträge machen, damit so etwas nicht passiert.
[gone] Der Nienborsteler
13.01.2013
Mich würde es interessieren, wie es zu der Höhe des Streitwertes gekommen ist.
Immerhin 22.500 €?
der Streitwert ist mir auch aufgefallen ... ich tippe darauf, dass das die ursprüngliche Schadensersatzforderung war. Und von den Anwälten gab' es kein Interesse, diese Summe zu drücken, bei ihnen dient ja der Streitwert als Grundlage ihrer Rechnung.
13.01.2013
Recht erstaunlich, denn wenn man den Fall mal auf urheberrechtliche Aspekte umlegt, dann hätte der Fotograf es höchstwahrscheinlich hinnehmen müssen, daß sein Bild für den Katalog verwendet wird:

§ 58 UrhG Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen

(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von öffentlich ausgestellten oder zur öffentlichen Ausstellung oder zum öffentlichen Verkauf bestimmten Werken der bildenden Künste und Lichtbildwerken durch den Veranstalter zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist.
(2) Zulässig ist ferner die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 genannten Werke in Verzeichnissen, die von öffentlich zugänglichen Bibliotheken, Bildungseinrichtungen oder Museen in inhaltlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Ausstellung oder zur Dokumentation von Beständen herausgegeben werden und mit denen kein eigenständiger Erwerbszweck verfolgt wird.

"Die junge Frau hatte für die Ausstellung "Diana und Actaeon - Der verbotene Blick auf die Nacktheit" im Düsseldorfer Museum Kunst Palast im Evakostüm Modell gestanden und sich dabei fotografieren lassen."

Ich meine... wer sich für eine Kunstausstellung fotografieren lässt, der muß m.E. damit rechnen, daß das Foto anschließend in einem Ausstellungs-Katalog oder einem Programmheft des Museums bzw. der Galerie usw. veröffentlicht wird.

Man müsste dazu die genauen Umstände des Falles kennen, sonst bleibt das letztlich alles Spekulation.
13.01.2013
Mich würde es interessieren, wie es zu der Höhe des Streitwertes gekommen ist.
Immerhin 22.500 €?


http://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Streitwert.html

Das Verfahren ging um Schmerzensgeld und Unterlassungsforderung.

"Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und der Klägerin zu 10% auferlegt."
13.01.2013
echt bemerkenswert weil nicht nachvollziehbar. Es kann so gewesen sein wie die Klägerin darstellt, es kann aber auch gewesen sein daß sie erst zugestimmt hat und dann einen Rückzieher gemacht hat. Wenn man bei einer öffentlichen Akt-Aktion mitmacht dann sollte man das Einverständnis für Bildkonserven schon unterstellen. Weiterhin finde ich die Höhe bemerkenswert, es scheint ja daß es ein erfahrenes Modell ist dem dadurch kein Schaden entstanden ist.

anTon
13.01.2013
Hauptlektion: AUSDRÜCKLICHES Model-release SCHRIFTLICH
13.01.2013
Museum fotografiert


Museen können Kameras festhalten?

Oder anders ausgedrückt, zahlen muss die Institution die das Bild veröffentlicht hat. Nicht der Fotograf.
13.01.2013
250 Euro Honorar für drei Stunden Modell stehen berechnen und dann nochmal 5.000 Euro Schmerzensgeld für eine unberechtigte Veröffentlichung kassieren?

Ich würde sagen, das hat sich für das Modell auf jeden Fall gelohnt. :-/

Auch wenn das Urteil formal korrekt sein mag, hat die ganze Angelegenheit für mich einen etwas schalen Beigeschmack.

Allerdings war das Museum aber auch ein wenig blauäugig gewesen - eine klare vorherige Kommunikation mit dem Modell und ein sauberer schriftlicher Vertrag ist in diesem Bereich einfach unumgänglich.

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