Wandlung Tfp zu Pay da Model kalte Füße bekommt 50
12.01.2013
Das erste, was mir einfiel, als ich den Eingangsbeitrag und die ersten Antworten las: 1. Ganz einfache Sache, man braucht sich doch nur gegenseitig zu betätigen, dass der geschlossene Vertrag unwirksam wird und dass dafür die Summe x vom Model an den Fotografen gezahlt wird. 2. Wieso können wieder so viele Leute nicht lesen und wollen noch verhandeln, was längst geklärt ist. 3. Wieso glauben so wenige an die Vertragsfreiheit?
Als ich dann den Vertragsentwurf vom Model las, bin ich fast vom Stuhl gefallen - und schon der folgende Beitrag bewies, dass auch andere "den Braten gleich gerochen" haben. Will da etwa ein Fotomodell den Fotografen auszahlen, weil sie zufällig jemanden an der Hand hat, der viel Geld für die Exklusivrechte an den Bildern bietet? Oder hat sie (und der, der den Vertrag gemacht hat) einfach keine Ahnung und braucht die Rechte eigentlich gar nicht?
Wie auch immer: Es ist - wie immer wieder erwähnt - Vertragsfreiheit. Bei mir wäre es aber ein Unterschied, ob ein Model möchte, dass die Bilder niemand mehr sieht oder ob es die Bilder für sich selber möchte. Das hat Einfluss auf den Betrag x.
Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Es ist sehr deprimierend, wenn man einem ängstlichen Model vertraglich zusichert, dass man selber nur Bilder veröffentlicht, die bestimmte Eigenschaften haben (z.B. Akt nur ohne Gesicht) haben oder gar vom Modell handverlesen werden - um dann später festzustellen, dass das Model tatsächlich ausstellt, was es will - auch solche Fotos, die ich nicht zeigen durfte! da hatte ich im Vertrag zu einseitig formuliert - ein Fehler, den ich nicht wiederholen werde!
Und zuletzt: Ein Model, was ein ähnliches Problem zu haben glaubte (also Bewerbungsphase), hat sich letztlich ganz anders mit mir geeinigt: Ich habe ihr schlicht versprochen, die vorhandenen Bilder zu entfernen und nach einer 6 monatigen Pause wieder veröffentliche.
So ist es denn auch geschehen und inzwischen gab es auch wieder ein Shooting. Der Arbeitgeber hat kein Problem damit ...
Was aber auch nicht lustig ist: Was passiert, wenn irgendwo aus dem Verkehr gezogene Bilder auftauchen? Das Denkvermögen vieler Fotomodelle lässt nicht zu, etwas anderes zu glauben als das in einem solchen Fall der Fotograf die Schuld hat. In zwei Fällen tauchten relativ harmlose Bilder (Portraits - kein Akt) bei einem Flirtportal und bei Facebook (in mehreren Profilen) auf. In einigen der Fälle wiesen Begleittexte eindeutig darauf hin, dass der Täter das entprechende Model einigermaßen gut kannte (da wurden Fakten veröffentlicht, die ich gar nicht kannte) - trotzdem waren beide der Überzeugung, dass ich etwas damit zu tun hätte.
Ich bin übrigens auf das Ergebnis in diesem Fall gespannt!
Als ich dann den Vertragsentwurf vom Model las, bin ich fast vom Stuhl gefallen - und schon der folgende Beitrag bewies, dass auch andere "den Braten gleich gerochen" haben. Will da etwa ein Fotomodell den Fotografen auszahlen, weil sie zufällig jemanden an der Hand hat, der viel Geld für die Exklusivrechte an den Bildern bietet? Oder hat sie (und der, der den Vertrag gemacht hat) einfach keine Ahnung und braucht die Rechte eigentlich gar nicht?
Wie auch immer: Es ist - wie immer wieder erwähnt - Vertragsfreiheit. Bei mir wäre es aber ein Unterschied, ob ein Model möchte, dass die Bilder niemand mehr sieht oder ob es die Bilder für sich selber möchte. Das hat Einfluss auf den Betrag x.
Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Es ist sehr deprimierend, wenn man einem ängstlichen Model vertraglich zusichert, dass man selber nur Bilder veröffentlicht, die bestimmte Eigenschaften haben (z.B. Akt nur ohne Gesicht) haben oder gar vom Modell handverlesen werden - um dann später festzustellen, dass das Model tatsächlich ausstellt, was es will - auch solche Fotos, die ich nicht zeigen durfte! da hatte ich im Vertrag zu einseitig formuliert - ein Fehler, den ich nicht wiederholen werde!
Und zuletzt: Ein Model, was ein ähnliches Problem zu haben glaubte (also Bewerbungsphase), hat sich letztlich ganz anders mit mir geeinigt: Ich habe ihr schlicht versprochen, die vorhandenen Bilder zu entfernen und nach einer 6 monatigen Pause wieder veröffentliche.
So ist es denn auch geschehen und inzwischen gab es auch wieder ein Shooting. Der Arbeitgeber hat kein Problem damit ...
Was aber auch nicht lustig ist: Was passiert, wenn irgendwo aus dem Verkehr gezogene Bilder auftauchen? Das Denkvermögen vieler Fotomodelle lässt nicht zu, etwas anderes zu glauben als das in einem solchen Fall der Fotograf die Schuld hat. In zwei Fällen tauchten relativ harmlose Bilder (Portraits - kein Akt) bei einem Flirtportal und bei Facebook (in mehreren Profilen) auf. In einigen der Fälle wiesen Begleittexte eindeutig darauf hin, dass der Täter das entprechende Model einigermaßen gut kannte (da wurden Fakten veröffentlicht, die ich gar nicht kannte) - trotzdem waren beide der Überzeugung, dass ich etwas damit zu tun hätte.
Ich bin übrigens auf das Ergebnis in diesem Fall gespannt!
#42Report
12.01.2013
Was passiert, wenn irgendwo aus dem Verkehr gezogene Bilder auftauchen? Das Denkvermögen vieler Fotomodelle lässt nicht zu, etwas anderes zu glauben als das in einem solchen Fall der Fotograf die Schuld hat.Wo ist das Problem? Es dürfte nicht ausreichen, wenn ein Modell einfach in den blauen Dunst hinein irgendwas behauptet. Wenn eine Behauptung aufgestellt wird, muß diese im Zweifel auch belegt werden können.
#43Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
12.01.2013
Ich zeige euch mal den aktuellen Wortlaut des Vertrages.
So, ich weiß nicht was ihr jetzt macht, aber ich geh n Bierchen trinken :)
Das Modell erwirbt sämtliche Rechte der im Rahmen des Bodypaintshootings am 13.11.2012 entstandenen Daten (Bild/Video/Ton).
Das Model zahlt dem Fotografen für die erbrachten Leistungen sowie die Übertragung sämtlicher Rechte eine pauschale Summe in Höhe von 150,00 €. Hiermit sind sämtliche Ansprüche des Fotografen abgegolten.
Der Fotograf überträgt dem Modell hinsichtlich aller Arbeiten und deren Ergebnisse – egal, ob diese Leistungen halbfertig oder fertig sind – das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristete, unbegrenzte und uneingeschränkte Nutzungsrecht, das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten. Sollten die Bilder veröffentlicht werden (unabhängig davon, wo und wie), wird ein Hinweis auf den Fotografen Dirk Jacobs genannt.
Der Fotograf verpflichtet sich nach Vertragsunterzeichnung und Zahlung der genannten Summe umgehend die von ihm selbst veröffentlichten Bilder von allen Webseiten zu entfernen und künftig keine weiteren Bilder aus diesem Shooting zu Werbe- oder sonstigen Zwecken zu verwenden.
Für bereits entstandene Kopien der Daten von Fremden im Internet muss er keine Haftung übernehmen.
Weitere Nebenabreden gibt es nicht. Sämtliche Übereinkünfte im Vertrag vom 13.11.2012 verlieren mit der Unterzeichnung dieses Vertrages Ihre Gültigkeit
Salvatorische Klausel
Sollte einer der o.g. Punkte außer Kraft treten, so sind die restlichen Punkte gültig; die ungültige Passage ist umzudeuten in eine Regelung, die dem Inhalt/Sinn möglichst nahe kommt
So, ich weiß nicht was ihr jetzt macht, aber ich geh n Bierchen trinken :)
#44Report
12.01.2013
Der Fotograf verpflichtet sich nach Vertragsunterzeichnung und Zahlung der genannten Summe...
Häää???..... Sie zahlt Dir also 150,- die Du Ihr dann wieder zurückzahlst und dann auch noch ihren Forderungen nachkommst? Cool...
Weitere Nebenabreden gibt es nicht.
Wow... juristisches Wortgewichse!!!! Warum einfach, wenn es auch schwierig geht, oder? Vereinbarung oder Abmachung sagen das gleiche aus... :D
die ungültige Passage ist umzudeuten in eine Regelung, die dem Inhalt/Sinn möglichst nahe kommt
Ui... jetzt wird per Vertrag schon umgedeutet... :D Och bitte....
Ok.. wenn Ihr beide mit der Vereinbarung leben könnt, ist ja ok, aber meinem Empfinden nach ist das ein juristischer Feldsalat.
Viel Spass beim Bier
#45Report
12.01.2013
DJ-Fotoart
Den von mir geposteten Vertrag hat übrigens ein befreundeter Fotograf von ihr erstellt.
und wer diesmal?
DJ-Fotoart
Und jetzt dürft ihr alle mal laut lachen :D
machen wir! machen wir ganz sicher!
das erste mal bei dem betrag
das zweite mal beim lesen des vertragstextes
das dritte mal bei der frage, für wie viele biere das reicht.
und das vierte mal bei der formulierung von it' a gas: juristisches Wortgewichse!
damit ist ja wohl alles gesagt.
#46Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
15.01.2013
Hallo
Wir sind uns einig geworden, haben auch einen völlig anderen Vertrag miteinander ausgehandelt, ohne das ganze Kauderwelsch und Widersprüchen darin.
Mfg
Wir sind uns einig geworden, haben auch einen völlig anderen Vertrag miteinander ausgehandelt, ohne das ganze Kauderwelsch und Widersprüchen darin.
Mfg
#47Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.01.2013
Wenn 2 Nichtjuristen einen Vertrag abschließen wollen, sollten sie das "juristiche Wortgewichse" besser bleiben lassen. Es ist auf jeden Fall falsch!
Einfach aufschreiben, was genau gemeint ist. In klaren Worten, und für beide verständlich. Das hat im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand.
Ich trink jetzt zwar kein Bier...aber nen schönen 15 Jahre alten Mount Gay Rum aus Barbados. ;)
Einfach aufschreiben, was genau gemeint ist. In klaren Worten, und für beide verständlich. Das hat im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand.
Ich trink jetzt zwar kein Bier...aber nen schönen 15 Jahre alten Mount Gay Rum aus Barbados. ;)
#48Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
15.01.2013
Na dann mal Prost :)
Wir sind uns mittlerweile einig, ohne den ganzen Kram drumrum.
Ich habe ihr die im TfP Vertrag an mich übertragenen Rechte zurückgegeben und zugesichert das ich keine Bilder aus dem Shooting öffentlich verwende. Mehr ist da nicht.
Nachdem wir uns persönlich darüber unterhalten haben verstehe ich nun auch warum sie das nicht mehr will und kann es nachvollziehen. Wer auf Lehramt studieren/arbeiten will, sollte solche Bilder nicht im Internet haben. Da wird sich jeder Arbeitgeber dran aufhängen.
Wir sind uns mittlerweile einig, ohne den ganzen Kram drumrum.
Ich habe ihr die im TfP Vertrag an mich übertragenen Rechte zurückgegeben und zugesichert das ich keine Bilder aus dem Shooting öffentlich verwende. Mehr ist da nicht.
Nachdem wir uns persönlich darüber unterhalten haben verstehe ich nun auch warum sie das nicht mehr will und kann es nachvollziehen. Wer auf Lehramt studieren/arbeiten will, sollte solche Bilder nicht im Internet haben. Da wird sich jeder Arbeitgeber dran aufhängen.
#49Report
Vielleicht doch besser einen RA zu Rate ziehen... kenne da einen sehr guten - ich erlaube mir mal etwas Schleichwerbung zu machen:
http://www.harmuth-kollegen.de/
http://www.harmuth-kollegen.de/
#50Report
Topic has been closed
und genau das habe ich beim lesen deines letzten satzes getan. :-))
freut mich, dass ihr euch nun einigen konntet.
alles wird gut. ;-)