Fotografin gibt Fotos nicht heraus. 23
03.01.2013
Um das hier mal ganz kurz klarzustellen: Du musst sie nicht mehr in Verzug setzen, wenn aus deinem Vertrag klar hervorgeht, dass sie bis 4 Wochen nach dem Shooting hätte leisten müssen. Das sind beim Schuldnerverzug die Fälle, in denen die Mahnung entfallen kann. :)
LG
LG
#22Report
26.02.2013
Das Forum ist voll mit Fragen und Antworten zu diesem Thema, die Bücher auch (Honoare und Recht für Models), von daher kann ich die erste Antwort in diesem Thread sehr gut verstehen.
#23Report
Topic has been closed
Daher mein Rat: Wenn Du (TO) schon in einem Anwaltsbüro arbeitest, dann bist Du prädestiniert dafür, auch mal einen Anwalt zu konsultieren. Besser wäre es natürlich, wenn die Moderatoren mehr helfen würden. Hier in der MK passieren so viele Dinge, die beweisbar sind - leider fast immer ohne Konsequenzen.