Postkarten, Flyer & Visitenkarten - Ist das kommerziell? 124

07.11.2012
Original von Peter Herhold
Was mich im Zusammenhang noch interessiert:

Weshalb werden Begriffe wie "Eigenwerbung" oder "kommerziell" im Hobbybereich
so heiß diskutiert, sind jedoch im professionellen Bereich nicht mal der Rede wert?


Viele Grüße
Peter


Genau DAS würde mich auch interessieren ....

Ich schließe die gewerbliche Nutzung übrigens NIE aus, auf Wunsch kommt nur rein: "Ein Verkauf von Bildern wird ausgeschlossen." Ob ein Model nun Werbung für ihr Hobby oder ihr Gewerbe macht, kann mir doch wuppe sein. ich habe ja dieselben Rechte.

Viele Grüße,
Frank
#101Report
07.11.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
[quote]Original von Thomas-Masuhr-Fotografie
Den Begriff "Kommerziell" gibt es einfach nicht. Ist mal wieder sonne Stilblüte aus irgenteinem pseudo-juristischen TFP Vertrag. Wenn die Eigenwerbung erlaubt ist, dann ist sie erlaubt, wenn nicht, dann viel Spaß mit dem Bild im stillen Kämmerlein. Denke da mehmen sich manche mal wieder was sehr wichtig......


Vorsicht! Also erstmal hast du Recht, kommerziell gibt es gar nicht. Verträge wo das drin steht sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.[/quote]
Das ist völliger Unfug.

Es heißt "gewerblich", da Model stehen gegen Bezahlung ein Gewerbe voraussetzt in Deutschland.

Und wenn da "kommerziell" steht, dann ist das zwar ein bisserl amateurhaft ausgedrückt, aber nichts desto trotz genauso wirksam, und es wird durch diesen Passus genauso klar wie durch den Passus "gewerblich" oder "gewerbsmäßig", was gemeint ist. Und das ist letztlich rechtlich entscheidend.

Wenn nun im Vertrag die Eigenwerbung erlaubt, gleichzeitig die gewerbliche Nutzung aber wirksam (!) ausgeschlossen wurde, dann gilt dies auch. Und das bedeutet, dass man eben nicht mit so entstandenen TFP Bildern für sein Gewerbe (!) Werbung machen darf.

Quatsch.

Wenn im Vertrag steht "keine kommerzielle Nutzung" und "Eigenwerbung erlaubt", dann ist letzteres eine Präzisierung und Einschränkung von ersterem.

Es gibt zigtausende Vertragsformulierungen zu zigtausenden von Vertragsgegenständen, die exakt so funktionieren.

Gesetzestexte sind übrigens nicht selten auch genau so aufgebaut. Erst das Pauschale, und dann die Präzisierung und die Einzel-Ausnahmen.

Ich kenne einen Fotografen, der Bilder aus einen Workshop solcherart benutzt hat. Die gewerbliche Nutzung war ausgeschlossen, Eigenwerbung aber erlaubt. Das Ganze ist vor Gericht gelandet und kam den Fotografen teuer zu stehen. Er hätte mit den Bildern Werbung für sein HOBBY machen dürfen, nicht aber für sein Gewerbe!

Aktenzeichen bitte.[/quote]

wie finde ich so eines? Bin kein Anwalt .... und der Fotograf ist vorletztes Jahr leider gestorben :-(

Die Formulierung in seinem Vertrag war aber anders herum:
Sinngemäß (da ich den Vertrag nur gelesen hatte und nicht vorliegen habe):

Erlaubt ist eine Veröffentlichung nur zum Zweck der Eigenwerbung, die gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen.

Und das war wirksam, denn er musste bezahlen ....

Viele Grüße,
Frank
#102Report
ich geb tom da recht.

ohne genauen (!) sachverhalt und genauen wortlaut (!) vom vertrag brauch man da nix zum diskutieren anfangen.

dennoch gilt natürlich wie immer: recht haben und recht kriegen sind 2 verschiedene paar schuhe und nicht zuletzt kommt es darauf an was vor gericht ausgesagt wurde...
#103Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
07.11.2012
Warum nicht einfach die gewerbliche Nutzung erlauben, aber den Verkauf oder die Lizensierung der Bilder verbieten? Dann ist doch die Kuh vom Eis.

Viele Models wollen die gewerbliche Nutzung Ihrer Bilder ausschließen, werben dann aber selbst mit den Bildern für ihr Gewerbe - nämlich um durch Shootings Geld zu verdienen - und genau das ist nunmal eine gewerbliche Nutzung der Bilder.
"Eigenwerbung" schließt nicht automatisch gewerbliche Eigenwerbung ein. Damit wäre ich vorsichtig. Eigenwerbung kann sich genauso gut auf das Bewerben und Darstellen der eigenen Person zur Ausübung seines Hobbys beziehen. Jedes Tfp-Model "wirbt" hier mit Bildern um neue TfP-Shootings...

Letztendlich entscheidet der jeweilige Richter nach Aussagen und Sachverhalt. Daher lieber auf sichere Verträge vertrauen und nicht auf 20 Seite "hätte" und "könnte" hier im Forum. Ich shoote nur mit TfP-Verträgen, die die gewerbliche Nutzung der Bilder erlauben und einen Verkauf oder ein Lizenzvergabe ausschließen. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. ;)
#104Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Die Formulierung in seinem Vertrag war aber anders herum:
Sinngemäß (da ich den Vertrag nur gelesen hatte und nicht vorliegen habe):

Erlaubt ist eine Veröffentlichung nur zum Zweck der Eigenwerbung, die gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen.

Und das war wirksam, denn er musste bezahlen ....

Die Absicht der Formulierung ist klar, also ist auch klar, daß es
bei Verstößen dagegen Ärger gibt.

Eine Formulierung mit der gleichen Absicht habe ich in meinen
eigenen Workshopverträgen auch, nur kürzer:

"Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen."


Viele Grüße
Peter
#105Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von jan wischnewski photography neue HP online
Warum nicht einfach die gewerbliche Nutzung erlauben, aber den Verkauf oder die Lizensierung der Bilder verbieten? Dann ist doch die Kuh vom Eis.

Das gibt Probleme, weil man in vielen Fällen gewisse Nutzungsrechte
an Dritte übertragen muß, um die Bilder überhaupt veröffentlichen
zu dürfen.

Zum Beispiel in Foren, Karteien, sozialen Netzwerken und anderen
Internetplattformen.

Viele Grüße
Peter
#106Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
07.11.2012
Original von Peter Herhold

Das gibt Probleme, weil man in vielen Fällen gewisse Nutzungsrechte
an Dritte übertragen muß, um die Bilder überhaupt veröffentlichen
zu dürfen.

Zum Beispiel in Foren, Karteien, sozialen Netzwerken und anderen
Internetplattformen.

Viele Grüße
Peter


In Foren oder sozialen Netzwerken schließe ich keine Lizenzverträge durch das Hochladen ab.
#107Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
07.11.2012
Original von Peter Herhold


"Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen."


Viele Grüße
Peter


Für Hobbyfotografen ok, für Profis Schwachsinn.
#108Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von jan wischnewski photography neue HP online
Viele Models wollen die gewerbliche Nutzung Ihrer Bilder ausschließen, werben dann aber selbst mit den Bildern für ihr Gewerbe - nämlich um durch Shootings Geld zu verdienen - und genau das ist nunmal eine gewerbliche Nutzung der Bilder.

Genau das versuche ich den Modellen bei Vertragsabschluß
auch zu erklären, und bisher haben es stets alle verstanden.

Wobei das Modell noch nicht mal selbst gewerblich tätig sein
muß, sondern allein die Veröffentlichung des Bildes auf einer
gewerblichen Internetplattform wäre eine Gewinnerzielung
durch Dritte, auch wenn das Modell gar nichts davon hat.

Ich selbst schließe daher eine gewerbliche Nutzung und auch
die Weitergabe von Nutzungsrechten in meinem TfP-Vertrag
ganz bewußt nicht aus.

Viele Grüße
Peter
#109Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von jan wischnewski photography neue HP online
In Foren oder sozialen Netzwerken schließe ich keine Lizenzverträge durch das Hochladen ab.

Leider doch. Gern genommenes Paradebeispiel ist "facebook", aber
auf anderen Plattformen ist es in mehr oder weniger drastischer
Form ganz genau so.


Viele Grüße
Peter
#110Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von jan wischnewski photography neue HP online
[quote]Original von Peter Herhold


"Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen."


Viele Grüße
Peter


Für Hobbyfotografen ok, für Profis Schwachsinn.[/quote]
Nicht verwechseln:

Das ist meine Klausel für Workshopverträge, nicht für TfP-Verträge.


Viele Grüße
Peter
#111Report
07.11.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von jan wischnewski photography neue HP online
In Foren oder sozialen Netzwerken schließe ich keine Lizenzverträge durch das Hochladen ab.

Leider doch. Gern genommenes Paradebeispiel ist "facebook", aber
auf anderen Plattformen ist es in mehr oder weniger drastischer
Form ganz genau so.[/quote]

Aber jetzt mal zum verständnis, du schließt die gewerbliche Nutzung und die Unterlizenzierrng in deine Verträgen aus. Eine Plattform mit Vweinerziehlungsabsicht, welche eine Unterlizenz eingeräumt wird, erfüllt dein. Regelwerk dass die Bilder nicht verwendet werden dürfen. Was ist dann, wenn die Bilder dennoch auf FB geladen werden? Ist ja eine gewerbliche Verwendung des Bildmaterials.
#112Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von PrivatePhoto.ch
[quote]Original von Peter Herhold
[quote]Original von jan wischnewski photography neue HP online
In Foren oder sozialen Netzwerken schließe ich keine Lizenzverträge durch das Hochladen ab.

Leider doch. Gern genommenes Paradebeispiel ist "facebook", aber
auf anderen Plattformen ist es in mehr oder weniger drastischer
Form ganz genau so.[/quote]

Aber jetzt mal zum verständnis, du schließt die gewerbliche Nutzung und die Unterlizenzierrng in deine Verträgen aus. Eine Plattform mit Vweinerziehlungsabsicht, welche eine Unterlizenz eingeräumt wird, erfüllt dein. Regelwerk dass die Bilder nicht verwendet werden dürfen. Was ist dann, wenn die Bilder dennoch auf FB geladen werden? Ist ja eine gewerbliche Verwendung des Bildmaterials.[/quote]
NEIN, ich schließe die gewerbliche Nutzung und die Unterlizenzierung in meinen
eigenen Tfp-Verträgen NICHT aus, sondern lasse die beide Punkte vielmehr zu!

Der Satz "Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen." steht
lediglich in meinen Workshopverträgen. Denn die Workshopfotos sind generell
Übungsfotos, also nicht für eine gewerbliche Nutzung gedacht.


Viele Grüße
Peter
#113Report
07.11.2012
Original von Peter HerholdDer Satz "Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen." steht lediglich in meinen Workshopverträgen. Denn die Workshopfotos sind generell Übungsfotos, also nicht für eine gewerbliche Nutzung gedacht.


Ich habe mich jetzt nicht auf eine spezielle Art von Verträgen bezogen, sondern auf die "gewerbliche" Nutzung. Da jedes Bild, welches nach FB geladen wird, eine Unterlizenz zur geweblichen Nutzung durch den Uploader erhält und FB sicher keine NGO ist, ist das eine kommerzielle/gewerbliche Verwendung. Meine Frage ist, wie gehst du mit der kommerziellen/gewerblichen Verwendung um? Schreitest du ein, wenn du ein Bild auf FB findest?
#114Report
[gone] User_6449
07.11.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Meine Frage ist, wie gehst du mit der kommerziellen/gewerblichen Verwendung um? Schreitest du ein, wenn du ein Bild auf FB findest?

Nein, ich schreite nicht ein. Denn die Modelle können bei meinem TfP-Vertrag
mit den Bildern machen was sie wollen. Ich habe also gar keine Handhabe, um
irgendwie einschreiten zu können.


Viele Grüße
Peter
#115Report
07.11.2012
Danke Peter. Ich denke, beinahe, die Kollegen denken da ganz anders. Denn durch das hochladen eines Bildes bei FB, ist ja durch die Unterlizenzierung, verwendet ja FB das Bild gewerblich, mit Gewinnerziehlungsabsicht und dann auch noch zur Werbung. Um hier wieder den Bogen zum Eröffungsbeitrag zu spannen. So rein rechtlich, wäre das Hochladen eines Bildes - als Eigenwerbung, nicht kommerziell - bei FB sicher nicht gedeckt (da hier Werbung durch FB für FB betrieben wird), sähe aber mit "Eigenwerbung, nicht kommerziell aber keinen Problem, wenn sich die TO mit den Bildern Visiktenkarten/Postkarten für sich - auch zur eigenen Werbung - drucken lässt.

Aber wie üblich gilt auch hier im Vertrag, was durch die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung gemeint wurde, nicht was geschrieben ist. Da aber - sicher - nicht alles geschrieben ist, was gemeint wurde, sind Lücken wohl das übliche. Hier gibts, wie im Thread beschreiben zwei Möglichkeiten (a) durch den Richter entscheiden lassen, was beide gemeint haben oder (b) sich das schriftlich noch geben lassen (bspw. durch eine kleine PM/eMail Anfrage) :) . Wobei (b) meine Empfehlung - für die TO - wäre.
#116Report
07.11.2012
Original von Peter Herhold
NEIN, ich schließe die gewerbliche Nutzung und die Unterlizenzierung in meinen
eigenen Tfp-Verträgen NICHT aus, sondern lasse die beide Punkte vielmehr zu!

Der Satz "Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen." steht
lediglich in meinen Workshopverträgen.[...]

deine tfp-verträge betreffen wohl ausschließlich modelle. ihr dürft dann beide mit den bildern machen, was ihr wollt.

was deine workshop-verträge angeht, ist das weniger klar: schließt du sie auf der basis der "nicht gewerblichen nutzung" nur mit den teilnehmenden fotografen oder auch mit den modellen? können modelle und fotografen separate verträge untereinander abschließen (ggf. auch im nachhinein), die eine andere nutzung zulassen?

nur mal so zur klärung, und nicht dass wir hier äpfel mit birnen vergleichen...
#117Report
08.11.2012
Original von Peter Herhold
Der Satz "Eine gewerbliche Nutzung des Bildmaterials ist ausgeschlossen." steht
lediglich in meinen Workshopverträgen. Denn die Workshopfotos sind generell
Übungsfotos, also nicht für eine gewerbliche Nutzung gedacht.


Könntest du die Motivation dahinter bitte einmal näher erläutern? DANKE!

Viele Grüße,
Frank
#118Report
08.11.2012
Original von Sid Marco B-Point | sb-photos.de
ich geb tom da recht.

ohne genauen (!) sachverhalt und genauen wortlaut (!) vom vertrag brauch man da nix zum diskutieren anfangen.

dennoch gilt natürlich wie immer: recht haben und recht kriegen sind 2 verschiedene paar schuhe und nicht zuletzt kommt es darauf an was vor gericht ausgesagt wurde...


Deswegen hab ich der TO gerate die infrage kommenden Fotografen einfach einmal nett zu FRAGEN :-) Kostet nichts und danach weiß sie 100%tig Bescheid :-)

Viele Grüße,
Frank
#119Report
[gone] User_6449
08.11.2012
Original von Henning Zachow *blau ;)*
deine tfp-verträge betreffen wohl ausschließlich modelle. ihr dürft dann beide mit den bildern machen, was ihr wollt.

So ist es.

Original von Henning Zachow *blau ;)*
was deine workshop-verträge angeht, ist das weniger klar: schließt du sie auf der basis der "nicht gewerblichen nutzung" nur mit den teilnehmenden fotografen oder auch mit den modellen? können modelle und fotografen separate verträge untereinander abschließen (ggf. auch im nachhinein), die eine andere nutzung zulassen?

Die Vertragspartner sind das Modell und der teilnehmende Fotograf,
ich selbst habe lediglich eine Vertragskopie.

Theoretisch könnten beide im Nachhinein auch einen anderen Vertrag
abschließen. Im Streitfall wäre es jedoch sehr ungünstig, wenn aus
irgendwelchen Gründen plötzlich zwei unterschiedliche Verträge auf
dem Tisch liegen würden.


Viele Grüße
Peter
#120Report

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