Postkarten, Flyer & Visitenkarten - Ist das kommerziell? 124
06.11.2012
Damit ist dein TfP-Vertrag also anfechtbar, und ich kann die Betreiberin der Wikipedia für meine vielen Fotos auf Vergütung verklagen? Erklär mal bitte genau.
#82Report
[gone] McPfaff
06.11.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von netAction
@Peter: Der Gesetzgeber spricht von „Open Source“ Programme und anderem „Open Content“. Sicher, dass Fotos nicht gemeint sind?
Ja, absolut sicher, daß damit Fotos nicht gemeint sind.
Vielleicht kommt es irgendwann mal so, daß Fotos mit
Programmen gleichgesetzt werden, aber momentan
ist es zum Glück noch nicht so weit.
Viele Grüße
Peter[/quote]
Wikipedia Open Content . Open Content ist sozusagen die Obermenge. Freie Fotos, Filme, Open Source (Computerprogramme) sind Untermengen.
Gruß
Stefan
#83Report
06.11.2012
meine fotos sind kein "open content". ich gebe sie mit freude an meine models weiter, so dass sie damit für sich eigenwerbung betreiben können. und danach ist schluss!
"open content" würde bedeuten, dass diejenigen, die die fotos von mir oder meinen models erhalten, diese wiederum ihrerseits weitergeben können, in der form, wie es die "open content"-lizenz erlaubt. und diese kette hört nie auf ^^
"open content" würde bedeuten, dass diejenigen, die die fotos von mir oder meinen models erhalten, diese wiederum ihrerseits weitergeben können, in der form, wie es die "open content"-lizenz erlaubt. und diese kette hört nie auf ^^
#84Report
06.11.2012
Original von McPfaff
Wikipedia Open Content . Open Content ist sozusagen die Obermenge. Freie Fotos, Filme, Open Source (Computerprogramme) sind Untermengen.
Sehe ich auch so.
Jetzt sollte uns Peter Herhold mal erklären, warum das falsch ist.
Original von Henning Zachow *blau ;)*
meine fotos sind kein "open content". ich gebe sie mit freude an meine models weiter, so dass sie damit für sich eigenwerbung betreiben können. und danach ist schluss!
Danach ist nicht Schluss, sondern dann beginnt die Realität.
Original von Henning Zachow *blau ;)*
"open content" würde bedeuten, dass diejenigen, die die fotos von mir oder meinen models erhalten, diese wiederum ihrerseits weitergeben können, in der form, wie es die "open content"-lizenz erlaubt. und diese kette hört nie auf ^^
Ich glaube, das haben wir hier nun oft genug auch mit Links widerlegt.
#85Report
[gone] User_6449
06.11.2012
Original von netAction
Damit ist dein TfP-Vertrag also anfechtbar, und ich kann die Betreiberin der Wikipedia für meine vielen Fotos auf Vergütung verklagen? Erklär mal bitte genau.
Mit meinem Vertrag könnte ein Modell die Bilder auch auf Wikipedia
verwenden, falls das Deine Frage gewesen sein sollte?
Viele Grüße
Peter
#86Report
[gone] User_6449
06.11.2012
Original von Henning Zachow *blau ;)*
meine fotos sind kein "open content". ich gebe sie mit freude an meine models weiter, so dass sie damit für sich eigenwerbung betreiben können. und danach ist schluss!
"open content" würde bedeuten, dass diejenigen, die die fotos von mir oder meinen models erhalten, diese wiederum ihrerseits weitergeben können, in der form, wie es die "open content"-lizenz erlaubt. und diese kette hört nie auf ^^
Bei mir ist es bei TfP anders, denn das Modell kann mit den Bildern machen was es will.
Einen "Schluss" gibt es bei mir mit TfP nicht, sondern ich gebe dem Modell alle Rechte,
nur das Urheberrecht läßt sich nicht übertragen.
Der ausgleichende Faktor bei der Sache ist also: Ich darf das gleichberechtigt auch ...
Viele Grüße
Peter
#87Report
[gone] User_6449
06.11.2012
Wie ich gerade festgestellt habe, könnte ich als Anhänger der "Piratenpartei"
erscheinen, welche stets gern alles pauschal als "Open Source" haben will ...
So ist es jedoch nicht, denn ich stelle lediglich dem Modell bei TfP-Aktionen frei,
was es mit den Bildern zur freien Verfügung machen möchte, genau so wie mir
sebst.
Bei Projekten Honorarbasis sieht die Welt ganz anders aus ...
Viele Grüße
Peter
erscheinen, welche stets gern alles pauschal als "Open Source" haben will ...
So ist es jedoch nicht, denn ich stelle lediglich dem Modell bei TfP-Aktionen frei,
was es mit den Bildern zur freien Verfügung machen möchte, genau so wie mir
sebst.
Bei Projekten Honorarbasis sieht die Welt ganz anders aus ...
Viele Grüße
Peter
#88Report
06.11.2012
Ich denke mal, dass ist nicht kommerziell und geht unter Eigenwerbung. Wenn Du ein schlechtes Gewissen hast, frag vorher beim Fotografen nach, der das fotografiert hat, sagt der "no", dann den nächsten oder komm zu mir für neue Fotos.
#89Report
06.11.2012
Original von Coolpaparazzi(viele freie Termine)
...... komm zu mir für neue Fotos.
Guter Vorschlag. Ist mit 15km nur halb so weit
wie von Berlin-Spandau nach Berlin-Grünau
#90Report
06.11.2012
... für Eigenwerbung und nichtkommerzielle Nutzung ...
Wenn das so im TfP-Vertrag steht (wie sinngemäß z.B. auch in meinem) und die Flyer, Visiten- und Postkarten nun für Eigenwerbung sind, steht dem nichts im Weg. Es heißt ja
... für Eigenwerbung und nichtkommerzielle Nutzung ..., das eine ist demnach (und ganz generell) nicht gleich dem anderen.
Was anderes wäre es, wenn Du die Postkarten für Geld verkaufen würdest - das wäre nach der Formulierung nicht zulässig, weil eben kommerziell.
#91Report
06.11.2012
Original von Fotocowboy
[quote]Original von Coolpaparazzi(viele freie Termine)
...... komm zu mir für neue Fotos.
Guter Vorschlag. Ist mit 15km nur halb so weit
wie von Berlin-Spandau nach Berlin-Grünau[/quote]
Nur das hier auf dem Lande die Verkehrsverbindungen schlechter sind. 30 Minuten muß sie im Zug sitzen und dann noch 15 Minuten mit dem Auto zu mir, oder ich hole das Model gleich komplett ab und bringe sie zurück, dass ist auch kein Problem, dann darf der Shootingkoffer auch ruhig schwerer sein...
#92Report
[gone] User_6449
06.11.2012
Was mich im Zusammenhang noch interessiert:
Weshalb werden Begriffe wie "Eigenwerbung" oder "kommerziell" im Hobbybereich
so heiß diskutiert, sind jedoch im professionellen Bereich nicht mal der Rede wert?
Viele Grüße
Peter
Weshalb werden Begriffe wie "Eigenwerbung" oder "kommerziell" im Hobbybereich
so heiß diskutiert, sind jedoch im professionellen Bereich nicht mal der Rede wert?
Viele Grüße
Peter
#93Report
06.11.2012
Original von netAction
[quote]Original von Peter Herhold
Beide Vertragspartner dürfen das produzierte Bildmaterial gleichberechtigt
und unentgeltlich, sowie zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwenden.
Fehlen nicht die Bedingungen, unter denen die Verwendung erlaubt ist? Also Namensnennung, Veränderung, Weitergabe-Weitergabeerlaubnis?[/quote]
Was davon nicht durch einen expliziten Vertrag geregelt wird, regelt schlicht das Gesetz (das UrhG).
#94Report
06.11.2012
Original von Peter Herhold
Was mich im Zusammenhang noch interessiert:
Weshalb werden Begriffe wie "Eigenwerbung" oder "kommerziell" im Hobbybereich
so heiß diskutiert, sind jedoch im professionellen Bereich nicht mal der Rede wert?
Viele Grüße
Peter
dafür gibts sogar ne logische erklärung.
Profis (wie auch immer das definiert ist) können sich schlicht und ergreifend nicht erlauben gegen gute Sitten der Branche zu verstoßen und wissen was erlaubt ist und was nicht. Eine engere Regelung halte ich im Hobbybereich schon für angemessen (Unabhängig der Tatsache, das viele sogenannte TFP-Verträge nicht der Rede wert sind und man sich selbsts ins Fleisch schneidet).
Und ja, ich bin tatsächlich größtenteils deiner Meinung. Sachen gibts... ;)
#95Report
06.11.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
[quote]Original von Thomas-Masuhr-Fotografie
Den Begriff "Kommerziell" gibt es einfach nicht. Ist mal wieder sonne Stilblüte aus irgenteinem pseudo-juristischen TFP Vertrag. Wenn die Eigenwerbung erlaubt ist, dann ist sie erlaubt, wenn nicht, dann viel Spaß mit dem Bild im stillen Kämmerlein. Denke da mehmen sich manche mal wieder was sehr wichtig......
Vorsicht! Also erstmal hast du Recht, kommerziell gibt es gar nicht. Verträge wo das drin steht sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.[/quote]
Das ist völliger Unfug.
Es heißt "gewerblich", da Model stehen gegen Bezahlung ein Gewerbe voraussetzt in Deutschland.
Und wenn da "kommerziell" steht, dann ist das zwar ein bisserl amateurhaft ausgedrückt, aber nichts desto trotz genauso wirksam, und es wird durch diesen Passus genauso klar wie durch den Passus "gewerblich" oder "gewerbsmäßig", was gemeint ist. Und das ist letztlich rechtlich entscheidend.
Wenn nun im Vertrag die Eigenwerbung erlaubt, gleichzeitig die gewerbliche Nutzung aber wirksam (!) ausgeschlossen wurde, dann gilt dies auch. Und das bedeutet, dass man eben nicht mit so entstandenen TFP Bildern für sein Gewerbe (!) Werbung machen darf.
Quatsch.
Wenn im Vertrag steht "keine kommerzielle Nutzung" und "Eigenwerbung erlaubt", dann ist letzteres eine Präzisierung und Einschränkung von ersterem.
Es gibt zigtausende Vertragsformulierungen zu zigtausenden von Vertragsgegenständen, die exakt so funktionieren.
Gesetzestexte sind übrigens nicht selten auch genau so aufgebaut. Erst das Pauschale, und dann die Präzisierung und die Einzel-Ausnahmen.
Ich kenne einen Fotografen, der Bilder aus einen Workshop solcherart benutzt hat. Die gewerbliche Nutzung war ausgeschlossen, Eigenwerbung aber erlaubt. Das Ganze ist vor Gericht gelandet und kam den Fotografen teuer zu stehen. Er hätte mit den Bildern Werbung für sein HOBBY machen dürfen, nicht aber für sein Gewerbe!
Aktenzeichen bitte.
#96Report
06.11.2012
Original von Peter Herhold
Was mich im Zusammenhang noch interessiert:
Weshalb werden Begriffe wie "Eigenwerbung" oder "kommerziell" im Hobbybereich
so heiß diskutiert, sind jedoch im professionellen Bereich nicht mal der Rede wert?
Weil das nicht so ist. Der hanebüchene Unfug, der teilweise in diesem Thread verzapft wird, ist selbst für MK-Forums-Verhältnisse bemerkenswert.
#97Report
[gone] User_6449
06.11.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von netAction
[quote]Original von Peter Herhold
Beide Vertragspartner dürfen das produzierte Bildmaterial gleichberechtigt
und unentgeltlich, sowie zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwenden.
Fehlen nicht die Bedingungen, unter denen die Verwendung erlaubt ist? Also Namensnennung, Veränderung, Weitergabe-Weitergabeerlaubnis?[/quote]
Was davon nicht durch einen expliziten Vertrag geregelt wird, regelt schlicht das Gesetz (das UrhG).[/quote]
Genau so ist es ...
Wobei die gesetzlichen Regelungen oft besser sind, als so manche Klauseln in Verträgen.
Viele Grüße
Peter
#98Report
06.11.2012
ich würd ja gern mal n den vertragsvordrucken von den kollegen stöbern wie die so ausschauen :P
#99Report
[gone] User_6449
06.11.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
Was mich im Zusammenhang noch interessiert:
Weshalb werden Begriffe wie "Eigenwerbung" oder "kommerziell" im Hobbybereich
so heiß diskutiert, sind jedoch im professionellen Bereich nicht mal der Rede wert?
Weil das nicht so ist. Der hanebüchene Unfug, der teilweise in diesem Thread verzapft wird, ist selbst für MK-Forums-Verhältnisse bemerkenswert.[/quote]
Naja, aber der Unfug muß ja irgendwo mal entstanden
sein, sonst würde er nicht immer weitere Kreise ziehen.
Hier in der MK gibt es solche Diskussionen, aber wenn
ich mich mit Kollegen unterhalte, ist sowas kein Thema.
Viele Grüße
Peter
#100Report
Topic has been closed
Ja, absolut sicher, daß damit Fotos nicht gemeint sind.
Vielleicht kommt es irgendwann mal so, daß Fotos mit
Programmen gleichgesetzt werden, aber momentan
ist es zum Glück noch nicht so weit.
Viele Grüße
Peter