Postkarten, Flyer & Visitenkarten - Ist das kommerziell? 124

Von mir aus auch Facebook ... poste da ja selbst auch

Dein Textvorschlag, um den Vertrag einfacher zu machen?

Mein kompletter Vertrag ist ne 3/4 Seite lang; habe aber schon bei Kollegen 3-4seitige Dinger gesehen :-)

Gruß
Christian


Original von netAction
[quote]Original von CHL Fotografie
· Diese Fotos kann das Model für persönliche Zwecke wie z. B. Bewerbungen, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Model-Mappen, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden.


Also auch Facebook.

Original von CHL Fotografie
· Das Model ist nicht berechtigt, die Bilder oder Bildrechte an Dritte zu verkaufen.


Also doch nicht Facebook? Vor allem: Welches Model interessiert sich für so ein umständliches Blabla?[/quote]
05.11.2012
Eindeutig, Eigenwerbung ist erlaubt. Flyer und Visitenkarten sind Eigenwerbung. Wäre das verboten stände da "nur für private Nutzung". Werbung verfolgt immer kommerzielle Absichten!

Wenn du das Bild verkaufst (z.B. für eine Werbekampagne) und für das Bild Geld bekommst, ist es eine kommerzielle Nutzung.

Du nutzt das Bild für Dich - gut!
Du verkaufst es für Geld und andere nutzen es - schlecht!


Lass dich nicht verunsichern. Solche Themen sind immer ein Top Lockstoff für Wichtigtuer und andere Peter.
[gone] Abgemeldet
05.11.2012
( ohne Wichtigtuer wäre das Forum hier tot)
05.11.2012
Original von Zaphirè Sanctalux. [NJORDVIND]
Hallo,

Ich habe mal eine Frage bezüglich des Druckes von Postkarten, Flyern & Visitenkarten.
Da ich nun schon etwas länger modele für mein Alter und auch diverse Kontakte außerhalb der MK knüpfen möchte überlege ich mir zumindest Visitenkarten zuzulegen.
Dennoch, der Druck einiger meiner Fotos auf Postkarten sowie Flyer zum Verteilen würden mich interessieren.
Aber - gilt das als kommerziell?
Da meine Fotos aus TfP-Shootings nur für Eigenwerbung und nichtkommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen.

Danke schon mal im Voraus.

LG Alex. :)



Hallo Alex,

ganz einfach. Das Wort kommerziell hat in Verträgen nichts zu suchen. Nicht umsonst spricht auch der Gesetzugebre nur von Nutzungsrechten. Was spricht also gegen einen TfP-Vertrag, wo sich beide gegenseitig Nutzungsrechte einräumen.

LG

Ralf
05.11.2012
Original von CHL Fotografie
Dieser Thread hat mich jedenfalls dazu gebracht, das Wort "Kommerziell" aus meinen Vertrag rauszunehmen und in klaren Worten reinzuschreiben, was das Model mit den Fotos machen darf:

Auszug:

Das Model erhält als Honorar vom Fotografen
· innerhalb von max. 14 Tagen nach dem Fotoshooting 15 bis 20 bearbeitete Fotos (max. Größe ohne Logo des Fotografen sowie verkleinert für Internetseiten mit Logo des Fotografen).
· Diese Fotos kann das Model für persönliche Zwecke wie z. B. Bewerbungen, Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Model-Mappen, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden.
· Das Model verpflichtet sich, dabei jeweils den Fotografen namentlich zu nennen.
· Das Model ist nicht berechtigt, die Bilder oder Bildrechte an Dritte zu verkaufen.
· Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

Für mich ist das so ok, und die Models können damit auch zufrieden sein.

Mal guggen, was die anderen so meinen :-)

Gruß
Christian

passt so.
steht bei mir fast wörtlich auch so drin und ist an eindeutigkeit kaum zu überbieten :)
05.11.2012
Das stimmt nicht. Eigentlich ist ein Forum ja eine Plattform um auf bestimmte Fragen eine Antwort zu finden. Der Nebeneffekt, das man sich auch äussern kann, ohne das sich alle wegdrehen, gewinnt natürlich für viele an Gewicht ;-)

Original von Dorfstudio
( ohne Wichtigtuer wäre das Forum hier tot)
Original von Ralf_Scholze
[quote]Original von Zaphirè Sanctalux. [NJORDVIND]
Hallo,

Ich habe mal eine Frage bezüglich des Druckes von Postkarten, Flyern & Visitenkarten.
Da ich nun schon etwas länger modele für mein Alter und auch diverse Kontakte außerhalb der MK knüpfen möchte überlege ich mir zumindest Visitenkarten zuzulegen.
Dennoch, der Druck einiger meiner Fotos auf Postkarten sowie Flyer zum Verteilen würden mich interessieren.
Aber - gilt das als kommerziell?
Da meine Fotos aus TfP-Shootings nur für Eigenwerbung und nichtkommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen.

Danke schon mal im Voraus.

LG Alex. :)



Hallo Alex,

ganz einfach. Das Wort kommerziell hat in Verträgen nichts zu suchen. Nicht umsonst spricht auch der Gesetzugebre nur von Nutzungsrechten. Was spricht also gegen einen TfP-Vertrag, wo sich beide gegenseitig Nutzungsrechte einräumen.

LG

Ralf[/quote]


wobei dann die Frage auftaucht

welche Nutzungsrechte

..... und wir drehen uns weiter im Kreis ......


also bei schwammigen Verträgen, von denen viele hier im Umlauf zu sein scheinen .... die Fotografen bzw. Model schriftlich fragen
"Darf ich das Foto dafür verwenden?" und auf die Antwort warten.
[gone] User_6449
05.11.2012
Original von CHL Fotografie
Dieser Thread hat mich jedenfalls dazu gebracht, das Wort "Kommerziell" aus meinen Vertrag rauszunehmen und in klaren Worten reinzuschreiben, was das Model mit den Fotos machen darf:

"Nicht kommerziell" steht auch in meinem Vertrag nicht. Hat noch nie dringestanden,
weil es eben die Verwendungsmöglichkeiten sehr stark einschränkt.

Aber die TO hat nun mal so einen Vertrag mit "nicht kommerziell" als Klausel, also
darf sie die Bilder nicht für kommerzielle Werbezwecke einstetzen.


Viele Grüße
Peter
05.11.2012
Original von Zaphirè Sanctalux. [NJORDVIND]
Da meine Fotos aus TfP-Shootings nur für Eigenwerbung (...) verwendet werden dürfen.

... stellt sich die Frage irgendwie nicht.

Denn Visitenkarten, Flyer usw. sind doch genau dafür da.
05.11.2012
Original von Sid Marco B-Point | sb-photos.de
ein bloßes drucken von Visitenkarten, Flyern und/oder Postkarten stellt keine gewerbliche handlung dar.

Und selbst wenn es eine darstellt, ist das völlig unerheblich.

Wenn der Vertrag sagt: "Keine kommerzielle Nutzung, Nutzung für Eigenwerbung erlaubt", dann ist letzteres unzweifelhaft eine Ausnahme von ersterem...

Anders würde die Klausel nämlich keinen Sinn ergeben, bzw. eine andere Auslegung würde gegen "Treu und Glauben" verstoßen.
05.11.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von BS
Richter:" Aha......und auf welche Art könnte sie nun die Bilder für die von ihnen explizit erlaubte Eigenwerbung verwenden ?"

Fotograf: "Ähhhhh......"

Fotograf: "Für nichtkommerzielle Nutzung."

Hat zumindest das Model als TO im Eingangsbeitrag so geschrieben.[/quote]
Und für Eigenwerbung... ;-)
05.11.2012
Ich kann mir nicht helfen - das ist mal wieder ein typisches Beispiel, daß Leute zunächst einen Vertragstext basteln, dessen Inhalt sie nicht wirklich verstehen, und anschließend einen Vertrag unterschreiben, dessen Inhalt sie nicht wirklich verstehen.
05.11.2012
Also ich bin auch verwirrt, denn die Antwort auf die ursprüngliche Frage ist schon auf der ersten Seite gegeben - und dann auch einige weitere Male. Da die geplante Verwendung der Eigenwerbung dient, ist die Verwendung laut Zitat aus dem Vertrag erlaubt. Es ist unerheblich, ob das als kommerziell, gewerblich oder sonstwas eingestuft wird.

Was die Grundsatzdiskussion angeht:
Als Fotograf, der nie den kompletten Ausschluss "kommerzieler" Bildnutzung in seinen Vertrag aufgenommen hat - und dies trotz diverser MK-Hetzkampagnen gegen Fotografen (oder Modelle), die ihre Shootingpartner durch das Weglassen einer entsprechenden Klausel angeblich übervorteilen, kann ich meine Freude über den Sinneswandel, der sich hier im Forum offenbar vollzieht nicht verhehlen - und ebenso meine Schadenfreude über die, die sich selbst durch Verbot JEGLICHER "kommerzieller" Nutzung ausgetrickst haben. Denn ohne den Passus mit der Eigenwerbung wäre vieles untersagt:
- Ausstellen in kostenpflichtigen Bilderforen (z.B. fc)
- Ausstellen in Foren oder Karteien, die nicht werbefrei sind (z.B. MK)
- Teilnahme an Wettbewerben bei denen man etwas gewinnen kann
...
[gone] User_293587
06.11.2012
Also ich bin mir sicher das Werbung nicht durch die Kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist, da es sich in den Verträgen wohl nur auf den Verkauf der Bilder bezieht. Eigenwerbung ist explizit erlaubt.

Das Problem sehe ich ganz woanderst. Die Bearbeitung durch andere ist in der Regel in diesen Verträgen ausgeschlossen. Wenn du Visitenkarten machst, dann muss das Bilder vorher von anderen Bearbeitet werden und das ist vertraglich ausgeschlossen.
06.11.2012
Original von c-row187 *7-Sünden-Job*Das Problem sehe ich ganz woanderst. Die Bearbeitung durch andere ist in der Regel in diesen Verträgen ausgeschlossen. Wenn du Visitenkarten machst, dann muss das Bilder vorher von anderen Bearbeitet werden und das ist vertraglich ausgeschlossen.


Es ist ja nicht so, dass die Bildbearbeitung als Ausnahmefall ausgeschlossen wird, sondern es ist ja der Regelfall. Auch ist das Gesetz schon etwas älter. Zu dieser Zeit wurde noch auf Filmmaterial geshootet und das Bildmaterial i.d.R. auf Fotopapier präsentiert. Zu dieser Zeit, gab es auch schon die "Bildbearbeitung", bei welcher Personen ins Bild gebracht oder aus dem Bild gebracht wurden, Schöhnheitmodifikationen, etc. Dies durfte nur mit der Einwilligung des Urhebers durchgeführt werden. Dagegen die Bilder dann auszubelichten und hierfür zu beschneiden, war und ist auch immer noch problemlos möglich. Ansonsten wäre die Verwendung des Bildmaterials praktisch nicht möglich. Nur weil sich der Träger der Bildinformationen geändert hat, ändert sich nicht die Rechtssprechung.

Aber auch hier gilt, es kommmt auf den Umfang der Bearbeitung an und im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte.
06.11.2012
Original von JeanSchwarz
Naja es geht ja nicht nur um die Bilder, sondern auch im die Schrift. Viele darfst du nicht kommerziell benutzen.................



Im MK Forum wird ja viel Blödsinn geschrieben - aber sowas hahnebüchenes hab ich hier schon seit Jahren NICHT mehr gelesen! So ein Text kann nur von jemandem kommen, der von der Materie selbst noch weniger als gar keine Ahnung hat.
06.11.2012
Original von Camera Obscura
[quote]Original von JeanSchwarz
Naja es geht ja nicht nur um die Bilder, sondern auch im die Schrift. Viele darfst du nicht kommerziell benutzen.................



Im MK Forum wird ja viel Blödsinn geschrieben - aber sowas hahnebüchenes hab ich hier schon seit Jahren NICHT mehr gelesen! So ein Text kann nur von jemandem kommen, der von der Materie selbst noch weniger als gar keine Ahnung hat.[/quote]

;)

JeanSchwarz hat nur teilweise recht, da ea sich hierbei nicht nur um die kommerzielle Verwendung handelt, sondern um die Verwendung überhaupt. Die Details regelt also auch hier der Lizenzvertrag und die Schriftarten unterliegen ebenfalls den Urheberrecht.
06.11.2012
Wir kommen also langsam zur Erkenntnis, dass kommerziell viel zu unklar für einen Vertrag ist. Das andere bedeutungslose Wort ist Eigenwerbung. Facebook hat laut seiner AGB das Recht, einen Shop aufzumachen und alle Bilder der User zu verkaufen. Angesichts dessen über die Erlaubnis von Eigenwerbung zu diskutieren ist für mich weltfremd.

Bei Freien Lizenzen lässt sich problemlos nachvollziehen, ob Facebook erlaubt ist oder nicht. Bei CC-BY ist es das, bei CC-BY-SA nicht. Beide sind für Werbeflyer und Visitenkarten geeignet, aber nur die CC-BY für die meisten Bücher und Bildbände.
06.11.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Zaphirè Sanctalux. [NJORDVIND]
Dennoch, der Druck einiger meiner Fotos auf Postkarten sowie Flyer zum Verteilen würden mich interessieren.
Aber - gilt das als kommerziell?

Wenn Du mit den Postkarten, Flyern und Visitenkarten
zahlende Kunden finden möchtest, ist es kommerziell.

Viele Grüße
Peter[/quote]

Fast richtig. Gewerblich. Kommerziell gibt es gar nicht ....

Viele Grüße,
Frank
06.11.2012
Original von Thomas-Masuhr-Fotografie
Den Begriff "Kommerziell" gibt es einfach nicht. Ist mal wieder sonne Stilblüte aus irgenteinem pseudo-juristischen TFP Vertrag. Wenn die Eigenwerbung erlaubt ist, dann ist sie erlaubt, wenn nicht, dann viel Spaß mit dem Bild im stillen Kämmerlein. Denke da mehmen sich manche mal wieder was sehr wichtig......


Vorsicht! Also erstmal hast du Recht, kommerziell gibt es gar nicht. Verträge wo das drin steht sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.

Es heißt "gewerblich", da Model stehen gegen Bezahlung ein Gewerbe voraussetzt in Deutschland.

Wenn nun im Vertrag die Eigenwerbung erlaubt, gleichzeitig die gewerbliche Nutzung aber wirksam (!) ausgeschlossen wurde, dann gilt dies auch. Und das bedeutet, dass man eben nicht mit so entstandenen TFP Bildern für sein Gewerbe (!) Werbung machen darf.

Ich kenne einen Fotografen, der Bilder aus einen Workshop solcherart benutzt hat. Die gewerbliche Nutzung war ausgeschlossen, Eigenwerbung aber erlaubt. Das Ganze ist vor Gericht gelandet und kam den Fotografen teuer zu stehen. Er hätte mit den Bildern Werbung für sein HOBBY machen dürfen, nicht aber für sein Gewerbe!

Der TO würde ich also empfehlen, sich für jedes Bild was da benutzt werden soll eine schriftliche Erlaubnis vom Fotografen zu holen, dass er einverstanden ist, dass sein Werk auf Visitenkarten oder Flyern benutzt wird.

GANZ WICHTIG: auch beachten was bezüglich der Namensnennung im Vertrag steht! Das Weglassen des Namens des Urhebers kann deutlich teurer kommen als die Nutzung um für sich zu Werben :-)

Viele Grüße,
Frank

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