Was darf ich als Model mit meinem Bild tun? 19
[gone] Ein Foto Graf
20.10.2012
Kommt auf den Vertrag an , wenn ihr einen gemacht habt .
#2Report
Das sollte kein Problem darstellen.
Normalerweise darfst Du die Bilder für Deine SC und andere nichtkommerzielle Eigenwerbung verwenden.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn dies vertraglich so fixiert ist.
LG
Stefan
Normalerweise darfst Du die Bilder für Deine SC und andere nichtkommerzielle Eigenwerbung verwenden.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn dies vertraglich so fixiert ist.
LG
Stefan
#3Report
20.10.2012
Welche rechte für dich wurden denn vereinbart?
#4Report
[gone] sallyhateswing
20.10.2012
Es gab keinen Vertrag...
Es ist nicht komerziell wenn es sich um ein gewinnspiel für ein gratis Shooting handelt oder?
Es ist nicht komerziell wenn es sich um ein gewinnspiel für ein gratis Shooting handelt oder?
#5Report
[gone] User_6449
20.10.2012
Original von sallyhateswing
Hey MK-ler,
folgende Frage: Ich hatte vor ein paar Jahren ein Shooting als Model mit einer Freundin. Sie hat fotografiert, ich war Model. Nun möchte ich das Bild für ein Gewinnspiel benutzen, bei dem ich ein Fotoshooting verlose, komplett kostenlos.
Habe ich das Rechht, das zu tun? Schließlich bin ich ja abgebildet.
LG
Darfst Du nicht, weder kommerziell, noch nicht kommerziell ...
Du brauchst die Genehmigung Deiner Freundin, da sie als Fotografin die
Urheberrechte an den Bildern besitzt. Es sei denn, ihr habt vertraglich
etwas anderes geregelt.
Viele Grüße
Peter
#6Report
[gone] sallyhateswing
20.10.2012
Hey peter, danke für die schnelle antwort. Ist das auch so, wenn es keinen Vertrag gibt? LG
#7Report
20.10.2012
Dann darfst du genau das machen, was im - nicht vorhanden Vertrag stand - nichts. Dir bleibt nur übrig eine nachträgliche Vertragsänderung zu erbitten, welche dir weitere Rechte einräumt, einen Anspruch hierauf hast du allerdings nicht. Falls es dir genehmigt wird, achte darauf, dass du etwas Gerichts verwertbares in den Händen hast.
#8Report
[gone] sallyhateswing
20.10.2012
Okay ;) Dankeschön!
#9Report
[gone] User_6449
20.10.2012
Original von sallyhateswing
Hey peter, danke für die schnelle antwort. Ist das auch so, wenn es keinen Vertrag gibt? LG
Wenn es keinen Vertrag gibt, brauchst Du immer die Genehmigung Deiner Freundin
(als Fotografin und Urheberin) und Deine Freundin braucht Deine Genehmigung (als
abgebildete Person) um etwas veröffentlichen zu dürfen.
Ausnahmen gibt es nach deutschem Recht nur, wenn eine der beiden Parteien ein
Honorar für die Fotos erhalten hat.
Ansonsten läuft gar nichts ...
Viele Grüße
Peter
#10Report
Wohin ist eigentlich die Frage im Eingangsposting verschwunden?
#11Report
20.10.2012
Peter,
leider nur zum Teil richtig, es gibt hier schon noch weitere Ausnahmen, aber im gossen und ganzen - vereinfacht ausgedrückt - richtig.
Wunsch noch ein schönes Weekend
leider nur zum Teil richtig, es gibt hier schon noch weitere Ausnahmen, aber im gossen und ganzen - vereinfacht ausgedrückt - richtig.
Wunsch noch ein schönes Weekend
#12Report
[gone] User_6449
20.10.2012
Original von Carsten Weiss (plain)
Wohin ist eigentlich die Frage im Eingangsposting verschwunden?
Innerhalb einer gewissen Zeit kann man seine Postings löschen oder verändern ... :-)
Viele Grüße
Peter
#13Report
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Carsten Weiss (plain)
Wohin ist eigentlich die Frage im Eingangsposting verschwunden?
Innerhalb einer gewissen Zeit kann man seine Postings löschen oder verändern ... :-)
Viele Grüße
Peter[/quote]
Weiß ich :)
Aber einen Thread zu eröffnen und ihn dann quasi gleich wieder selbst zu schließen finde ich wenig sympathisch. Zum Glück hast Du die Frage ja zitiert, wie ich gesehen habe.
#14Report
[gone] User_6449
20.10.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Peter,
leider nur zum Teil richtig, es gibt hier schon noch weitere Ausnahmen, aber im gossen und ganzen - vereinfacht ausgedrückt - richtig.
Wunsch noch ein schönes Weekend
Natürlich ...
Zum Beispiel bei Reportagen, Journalismus, Zitaten, öffentlichem Interesse, Personen
der Zeitgeschichte, Pressefreiheit, Panoramafreiheit usw. ...
Aber im hier vorliegendem Fall scheint es sich doch offensichtlich um ein ganz einfaches
"Model- / Fotografenverhältnis" zu handeln.
Viele Grüße
Peter
#15Report
[gone] User_6449
20.10.2012
Original von Carsten Weiss (plain)
Aber einen Thread zu eröffnen und ihn dann quasi gleich wieder selbst zu schließen finde ich wenig sympathisch.
Dann sind wir schon Zwei ...
Viele Grüße
Peter
#16Report
20.10.2012
Original von sallyhateswing
Hey MK-ler,
folgende Frage: Ich hatte vor ein paar Jahren ein Shooting als Model mit einer Freundin. Sie hat fotografiert, ich war Model. Nun möchte ich das Bild für ein Gewinnspiel benutzen, bei dem ich ein Fotoshooting verlose, komplett kostenlos.
Habe ich das Rechht, das zu tun? Schließlich bin ich ja abgebildet.
LG
Für Inhaber eines Fotografen-Accounts sollte sowas eigentlich zum Grundwissen gehören...
#17Report
20.10.2012
Sollte dies die Ausgangsfrage sein, die wohl mittlerweile gelöscht wurde.
Zur Frage dann: Nein, hast Du nicht. Das Urheberrecht liegt bei Deiner Freundin.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du abgebildet bist.Da ja wohl kein Vertrag gemacht wurde, frag sie doch einfach.
Zu der weiter unten zitierten Bemerkung zum Grundwissen sag ich jetzt nix, ausser, das sie gerechtfertigt ist.
Für Inhaber eines Fotografen-Accounts sollte sowas eigentlich zum Grundwissen gehören...[/quote]
Zur Frage dann: Nein, hast Du nicht. Das Urheberrecht liegt bei Deiner Freundin.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du abgebildet bist.Da ja wohl kein Vertrag gemacht wurde, frag sie doch einfach.
Zu der weiter unten zitierten Bemerkung zum Grundwissen sag ich jetzt nix, ausser, das sie gerechtfertigt ist.
Original von Sensual Designs
[quote]Original von sallyhateswing
Hey MK-ler,
folgende Frage: Ich hatte vor ein paar Jahren ein Shooting als Model mit einer Freundin. Sie hat fotografiert, ich war Model. Nun möchte ich das Bild für ein Gewinnspiel benutzen, bei dem ich ein Fotoshooting verlose, komplett kostenlos.
Habe ich das Rechht, das zu tun? Schließlich bin ich ja abgebildet.
LG
Für Inhaber eines Fotografen-Accounts sollte sowas eigentlich zum Grundwissen gehören...[/quote]
#18Report
[gone] User_224666
21.10.2012
Gewinnspiele sind ohnehin sehr tricky. Oft verlangen die Betreiber uneingeschrängte oder gar exklusive Nutzungsrechte am eingesendeten Bildmaterial und das ist so ziemlich der einzige Fall auf den ich mich als Fotograf nicht einlasse.
#19Report
Topic has been closed
folgende Frage
LG