Freigabe-Erklärung Vorlage? 25

bin ich persönlich geworden? denke nicht.

nungut, da ich grad lust hab, gehe ich auf deine thematiken gerne kurz ein; auch wenn durch ständige Wiederholungen deine Ausführungen nicht richtiger werden.



Denn nicht das Erstellen eines Werkes benötigt eine Freigabe des Models, sondern das Veröffentlichen, rechtlich dafür haftbar ist also immer der Veröffentlicher!!!!


Füge verbreiten und veräußern hinzu und wir sind doch beisammen. Alles was in der Nahrungskette nach dem Prozess Fotograf kommt ist irrelevant.

Nur weil ein Fotograf ein Bild herausgibt auch davon auszugehen, dass man damit automatisch das Recht zur Veröffentlichung hat ist gelinde gesagt Fahrlässig.


davon war nie die rede dass das das (3x das? ernsthaft?) diskutierte szenario ist.
das szenario ist: "hey fotograf, gibst du mir pics für meine hp? -> Jo hier haste.
der fotograf hat also rechte zur veröffentlichung von seinem werk erteilt. fertig aus micky mouse. ob der fotograf das so weitergeben darf oder nicht, muss er klären. wenn die fotos auf einmal beim friseur um die ecke hängen, möcht ich den sehen, der da rein geht und nach release fragt -> hier wird auf den fotografen/verkäufer verwiesen. Der Fotograf ist der Arsch. Er trägt Sorge über seine Werke. Wenns um Persönlichkeitsrechte geht -> gehts den Fotografen an den Kragen. Was willst den machen wenn ich dein Bild an den Spiegel verkaufe. Den Spiegel auf Unterlassung verklagen das der Verlag die gesamte Auflage wieder einsammelt? Oder wirds in der Praxis an den Fotografen gehen, der hier ungerechtfertigterweise ein Foto ohne Release an die Redaktion geschickt hat.

DAS ist die Praxis, von der du doch laut SC Text jede Menge haben solltest; ich verstehe nicht warum das alles so neu für dich ist. Treu und Glauben heißt das in der Juristensprache.

Und was soll jetzt so falsch dran sein der TO zu raten, auf Nummer Sicher zu gehen, und von Fotograf und Brautpaar jeweils selbst eine Genehmigung einzuholen, um späteren bösen überraschungen vorzubeugen und um wirklich absolut sicher zu sein, dass auch wirklich eine Genehmigung vorliegt?


Daran ist nichts falsch. Es ist sogar moralisch richtig das mal unterm schminken kurz anzusprechen. Die Eheleute würde ich aber ganz gewiss nicht mit irgendwelchen Verträgen nerven, die haben andere Sachen im Kopf.

[/quote]Noch dazu: warum sollte ein Fotograf einer Hochzeit ein Release vom Brautpaar haben?[/quote]

Das ist nicht die Fragestellung. Wenn der Fotograf kein Release zu Weitergabe & Veröffentlichung etc hat, muss er halt einfach sagen "Nö, is nich".


Mal anders ausgedrückt: wenn jemand auf der Strasse sagt: da drüben steht ein Auto, der Schlüssel steckt, nimm's dir und mach damit, was du willst, glaubst du wenn dich dann die Polizei aufhält weil das Auto gestohlen gemeldet wurde, dass du dann keinen Ärger bekommst, nur weil dir irgendjemand gesagt hast, dass du ja mit dem Auto machen kannst was du willst?
so, und jetzt kommt ein Zitat: "und nein, das ist nichts anderes.


Jetzt wirds wirklich albern; aber bitte. Wenn derjenige sagt "Da drüben, das ist mein (!) Auto ich schenke es dir" und das kann bezeugt werden; dann wird vielleicht das Auto einkassiert wenn derjenige gelogen hat; aber ICH hab da gewiss keinen Stress. Treu und Glauben hab ich ja oben schonmal erwähnt.
12.09.2012
Original von Ina_VI
ich bin auf der Suche nach einer Vorlage für eine Freigabe-Erklärung für Fotos.

Sprich wenn ich eine Braut schminke und im Nachhinein die Fotos erhalte, so dass ich diese auf unsere Homepage zur Eigenwerbung stellen kann, ohne mir Sorgen machen zu müssen.

1. Laß Dir von der Braut einen Zettel unterschreiben, daß Du Fotos von ihr für Deine Website verwenden darfst.

2. Laß Dir vom Fotografen einen Zettel unterschreiben, daß Du die Fotos, die er gemacht hat, für Deine Website verwenden darfst.

Dabei solltest Du überlegen, ob Du Dich nicht mit dem Fotografen zusammentust, in dieser Sache, der hat ja eventuell auch ein Interesse, seine Fotos für seine Werbung zu verwenden.

Bzw. Du sprichst ihn an, ob er Dir eine Fotos die speziell das Braut-Make-Up gut zur Geltung bringen, für die Veröffentlichung auf Deiner Website überlässt.

Tip am Rande: als Visagistin hast Du für Fotografen ein interessantes Tausch-Gut. Statt Fotohonorar kannst Du ggf. ein bißhen Visa-Arbeit für ein anderes Shooting anbieten, da sollten Tauschgeschäfte zum beiderseitigen Nutzen überhaupt kein Problem sein. (Du solltest allerdings auf die handwerkliche Qualität des Fotografen achten - wer eine Hochzeit ordentlich fotografieren kann, der bringt noch lange nicht zwangsläufig auch Fotos zustande, auf denen ein Make-Up oder Styling so gut zur Geltung kommt, daß es perfekt für die Werbung einer Visagistin geeignet ist.)

Etwas mühseliger wird es m.E. werden, die Bräute zu überzeugen, sich als "Werbe-Model" zur Verfügung zu stellen.

Auch da allerdings kannst Du mit Preisabschlägen arbeiten, oder sogar völlig kostenlos.

Ein professionelles Braut-Make-Up gegen das Recht, Fotos davon auf Deiner Website zu zeigen - das kann ein verlockendes Angebot sein.
12.09.2012
Original von Ina_VI
Das heißt, entweder ich mache selber ein Foto und hole mir die Einverständniserklärung des Brautpaares...

Ja. Wobei Du da gucken musst, ob das Deinen Qualitätsansprüchen genügt.

Oder ich nehme ein Foto vom Fotografen und brauche eine Einverständniserkläerung vom Fotografen?

Und vom Brautpaar auch. Bzw. der Braut. Der Bräutigam interessiert nur, wenn er mit auf dem Bild ist.
12.09.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
[quote]Original von Sensual Designs >> suche Model für Video Test!
Wenn der Fotograf Bilder für das Brautpaar macht dann wird sich der nen Dreck um irgendwelche Freigaben kümmern.


das ist aber nicht ihr problem, wenn sie die bilder vom fotografen bekommt.[/quote]
Doch, das ist es.

Wenn der Fotograf die Fotos einfach zur Veröffentlichung weitergibt, ohne die nötige Zustimmung des abgebildeten Brautpaares dafür zu haben, dann kann das Brautpaar direkt der Visagistin die Veröffentlichung untersagen, und die ggf. anwaltlich abmahnen.

Daß die Visagistin sich ihren Schaden dann ggf. vom Fotografen zurückholen kann, macht den Ärger nicht wirklich kleiner. Und setzt voraus, daß beim Fotografen was zu holen ist.
12.09.2012
Original von Sensual Designs >> suche Model für Video Test!
[quote]Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
mein gott, red halt nich von zeug wovon du keine ahnung hast.

wenn der fotograf die bilder rausgibt und zur veröffentlichung freigibt, dann is das release sein problem. da kannst jetzt noch 10x "aber" sagen.

glaubste stock kunden fragen ein model nach veröffentlichungsrechten?
und nein, das ist nichts anderes.

jetzt noch mal in Ruhe und zum langsam lesen, damit man nicht versehentlich wichtige Dinge überliest:
Natürlich SOLLTE ein Stock-Kunde prinzipiell nach einem Release fragen, tut er das nicht handelt er zumindest Fahrlässig. [/quote]
Ihr würfelt wieder munter alles durcheinander...

Wenn der Stockfoto-Kunde sich auf die Angaben der Agentur oder des Fotografen zum Model-Release verlässt, und diese Angaben sind falsch - dann hat der Stockfoto-Kunde die Scheiße am Hacken und kann verklagt werden.

Und kann dann versuchen, Agentur und Fotograf zum Schuheputzen bei sich antreten zu lassen.

Kauft ein Kunde ein Bild bei einer Agentur wird er aus Bequemlichkeit in der Regel zwar nicht fragen und davon ausgehen, dass ein Release vorhanden ist, weil es ja immerhin eine Agentur ist.

Kauft ein Kunde bei einer seriösen Agentur, dann geht er davon aus, daß er sich darauf verlassen kann, daß die Agentur ihr Rechtemanagement sauber handhabt und er sich auf die Angaben verlassen kann.

War die Agentur dann doch nicht so seriös, dann hat der Kunde den Ärger, und wird nie wieder mit der Agentur Geschäfte machen. Und zwischen Fotograf und Agentur sieht's ganz genauso aus.

Bei einem Hochzeitsfotografen allerdings davon auszugehen, daß der das Rechtemanagement korrekt macht, wenn eine Visagistin ihn fragt "Darf ich dieses Foto auf meine Website setzen?" - das halte ich persönlich zumindest für leichtsinnig. Man muß nämlich damit rechnen, daß im Kopf von Hochzeitsfotografen mindestens genauso viel Unfug zum Thema "Fotorecht" im Umlauf ist wie im MK-Forum.

Und das hat dann ein gewisses Gefahrenpotential... ;-)

Es gibt übrigens regelmäßig immer wieder auf's neue Hochzeitsfotografen in Deutschland, die erst von einem Amtsrichter erklärt bekommen müssen, daß sie Fotos von Brautpaaren, die sie gemacht haben, nicht einfach ohne deren ausdrückliche Erlaubnis in ihre Schaufenster hängen dürfen...

Da ist dann die Idee, daß sich die Visagistin eine Zustimmung direkt vom Brautpaar holt, durchaus die beste Idee.

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