CreativeCommons in weiteren Fotocommunitys integriert 33
29.08.2012
Original von netAction
[...]
Eine bunte Erklärung zum Thema gibts auf bildersuche.org.
gibt es denn mittlerweile auch höchstrichterliche entscheidungen, die das deutsche urheberrecht mit den creative commons lizenzen abgleichen?
ich kann zwar als urheber freigeben, was ich lustig bin, sofern es nicht durch andere verträge beschränkt ist. aber was passiert, wenn ein model meine bilder plötzlich unter cc by-nc 3.0 (sprich: darf verändert werden, obwohl mein name darunter steht) veröffentlicht?
die idee, die dahinter steckt, ist cool, aber bevor das nicht mit dem bestehenden urheberrecht abgeglichen ist, ist es leider nur für panoramafreiheitlich aufgenommene häuser oder bienchen und blümchen anwendbar ^^
#2Report
[gone] www.trash-pixel.de
30.08.2012
Ich stimme da Henning zu... für unseren Fall wohl eher noch nicht anwendbar ohne vorprogrammierten Ärger.
Das Nutzungsrecht das ich vergebe ersteckt sich darauf, dass das Modell insoweit Lizenzserien darf, wie es für die Veröffentlichung nötig ist - nicht aber darüber hinaus
Das Nutzungsrecht das ich vergebe ersteckt sich darauf, dass das Modell insoweit Lizenzserien darf, wie es für die Veröffentlichung nötig ist - nicht aber darüber hinaus
#3Report
30.08.2012
Ehrlich gesagt verstehe ich die Fragen nicht.
Die CreativeCommons-Lizenzen wurden bereits von Gerichten akzeptiert. Da hilft z.B. die Linux-Klausel im Gesetz.
Das Model darf das gleiche wie jeder andere. Gerade dadurch wird die Sache so einfach und wasserdicht.
Wenn ihr euch auf CC-BY-NC geeinigt habt, darf das Model genauso wie du unter dieser Lizenz veröffentlichen. Ja und? Wenn es dich stört, dass das Bild bearbeitet werden kann: Das wäre bei Blümchen das gleiche. Die Bearbeitung muss am Bild erklärt sein, da es dann nicht mehr nur von dir stammt.
Ich nutze CC in vielen Projekten täglich, auch viel bei Personenfotos und Doku-filmen. Der vorprogrammierte Ärger ist mir unbekannt.
Die CreativeCommons-Lizenzen wurden bereits von Gerichten akzeptiert. Da hilft z.B. die Linux-Klausel im Gesetz.
Das Model darf das gleiche wie jeder andere. Gerade dadurch wird die Sache so einfach und wasserdicht.
Wenn ihr euch auf CC-BY-NC geeinigt habt, darf das Model genauso wie du unter dieser Lizenz veröffentlichen. Ja und? Wenn es dich stört, dass das Bild bearbeitet werden kann: Das wäre bei Blümchen das gleiche. Die Bearbeitung muss am Bild erklärt sein, da es dann nicht mehr nur von dir stammt.
Ich nutze CC in vielen Projekten täglich, auch viel bei Personenfotos und Doku-filmen. Der vorprogrammierte Ärger ist mir unbekannt.
#4Report
[gone] Hermann Klecker
30.08.2012
Wo ist das Problem?
Daß die TfP-Verträge nicht zu CC passen?
Das hängt doch von der Gestaltung des TfP-Vertrags ab. Meiner ließe zu, daß ich als Urheber die Fotos unter CC-BY-ND oder CC-BY-NC freigebe. Mehr möchte ich auch nicht. Wenn ich mehr wollte, dann wäre mein Vertrag anders gestaltet.
Das Modell kann das bei mir nicht, weil es nich unterlizenzieren darf - jedenfalls nicht über die vereinbarten Nutzungen hinaus. Obwohl der Vertrag vom Grundsatz her für beide gleich ist, darf ich das dennoch, weil ich der Urheber bin.
Dazu brauche ich den vorgeschlagenen Satz nicht aufzunehmen.
CC steht auch in keiner Weise wirklich im Widerspruch zum deutschen Recht.
Probleme sehe ich erst dann, wenn jemand einen TfP-Vertrag aus dem Netz nimmt, ungeprüft, und der dann unsinnige Einschränkungen enthält wie z.B. der Pornoseiten-Auschluß oder die weit verbreitete Einschränkung auf "seriöse Angebote". Das läßt sich unter CC genau so wenig weiter geben wie die weit verbreitete Verpflichtung, das Modell beim Namen zu nennen.
Nur wer solch, sorry, dumme Verträge macht, schränkt sich in einer Weise ein, die eine Freigabe unter CC ausschließt.
Daß die TfP-Verträge nicht zu CC passen?
Das hängt doch von der Gestaltung des TfP-Vertrags ab. Meiner ließe zu, daß ich als Urheber die Fotos unter CC-BY-ND oder CC-BY-NC freigebe. Mehr möchte ich auch nicht. Wenn ich mehr wollte, dann wäre mein Vertrag anders gestaltet.
Das Modell kann das bei mir nicht, weil es nich unterlizenzieren darf - jedenfalls nicht über die vereinbarten Nutzungen hinaus. Obwohl der Vertrag vom Grundsatz her für beide gleich ist, darf ich das dennoch, weil ich der Urheber bin.
Dazu brauche ich den vorgeschlagenen Satz nicht aufzunehmen.
CC steht auch in keiner Weise wirklich im Widerspruch zum deutschen Recht.
Probleme sehe ich erst dann, wenn jemand einen TfP-Vertrag aus dem Netz nimmt, ungeprüft, und der dann unsinnige Einschränkungen enthält wie z.B. der Pornoseiten-Auschluß oder die weit verbreitete Einschränkung auf "seriöse Angebote". Das läßt sich unter CC genau so wenig weiter geben wie die weit verbreitete Verpflichtung, das Modell beim Namen zu nennen.
Nur wer solch, sorry, dumme Verträge macht, schränkt sich in einer Weise ein, die eine Freigabe unter CC ausschließt.
#5Report
30.08.2012
Du, der Satz wird nicht in den TfP-Vertrag aufgenommen. Er ersetzt ihn vollständig. Das ist gerade der Witz.
#6Report
[gone] Hermann Klecker
30.08.2012
Original von netAction
Du, der Satz wird nicht in den TfP-Vertrag aufgenommen. Er ersetzt ihn vollständig. Das ist gerade der Witz.
Das kann in der Tat nur ein Witz sein.
Der Satz ist ja ok, wenn das genau das ist, was die beteiligten mit einem Vertrag erreichen wollen. Die meisten Verträge, die anderen Inhalts sind, haben diesen anderen Inhalt aber genau deshalb, weil die beteiligten Personen eben etwas ganz anderes vereinbaren wollen als das, was dieser eine Satz hergibt. Ob die Vertragspartner ihre gemeinsame Willenserklärung dabei wirklich so geschickt formulieren, daß sie ihren gemeinsamen Willen auch tatsächlich ausdrücken, zeigen die vielen endlos scheinenden Diskussionen zu dem Thema.
Der Punkt ist, daß dieser Satz nur geeignet ist für Leute, die ihre Fotos eben zur Freigabe unter CC (welche auch immer) herstellen. Wer anderes im Sinn hat, tut gut daran, so etwas nicht zu vereinbaren.
... mal ganz abgesehen dafür, daß ich es für fürchterlich unklug halte - um es höflich auszudrücken - den Inhalt einer lediglich per Referenz (Hier URI) angegebenen Webseite, der sich jederzeit ändern könnte ohne daß ich das beeinflussen könnte oder gar mitbekommen müsste, zum Gegenstand eines Vertrags zu machen.
#7Report
30.08.2012
Die CC Bedingungen ändern sich weder über Nacht, noch hat die Website die erfunden.
Dennoch macht es kaum Sinn, denn die TFP Verträge sind ja dafür da, die Veröffentlichung und Namensnennung weiter einzuschränken bzw. weiter zu konkretisieren, als es CC zulässt.
Dennoch macht es kaum Sinn, denn die TFP Verträge sind ja dafür da, die Veröffentlichung und Namensnennung weiter einzuschränken bzw. weiter zu konkretisieren, als es CC zulässt.
#8Report
30.08.2012
Ich will euch nicht hindern, vom Anwalt einen langen Vertrag aushandeln zu lassen, den dem Model zu erklären, bei späteren Nutzungsabsichten auf die Nase zu fallen und das ganze Kamasutra des Urheberrechts durchzuvögeln. Mit lautem Gestöhne hier im Forum.
Beim Model kommt dann eh nur an: Leck mich am Arsch, ich lade die Fotos erstmal auf Facebook hoch. Was laut den meisten Verträgen verboten ist.
Der Vorschlag richtet sich eher an Leute, für die Fotografieren im Vordergrund steht. Hier wohl meistens als Hobby. Für mich als Teil vom Beruf, und zwar bezahlt. Und zwar immer unter CC-BY-SA oder CC-0.
Beim Model kommt dann eh nur an: Leck mich am Arsch, ich lade die Fotos erstmal auf Facebook hoch. Was laut den meisten Verträgen verboten ist.
Der Vorschlag richtet sich eher an Leute, für die Fotografieren im Vordergrund steht. Hier wohl meistens als Hobby. Für mich als Teil vom Beruf, und zwar bezahlt. Und zwar immer unter CC-BY-SA oder CC-0.
#9Report
30.08.2012
Original von Henning Zachow *und was Neues* ;)
[quote]Original von netAction
[...]
Eine bunte Erklärung zum Thema gibts auf bildersuche.org.
gibt es denn mittlerweile auch höchstrichterliche entscheidungen, die das deutsche urheberrecht mit den creative commons lizenzen abgleichen?[/quote]
Die CC-Lizenz sagt ja selbst:
"Die Rechte, die jedermann wegen der Schranken des Urheberrechts oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnisse zustehen (in einigen Ländern als grundsätzliche Doktrin des fair use etabliert);"
Mit anderen Worten: zumindest Honoraransprüche aus §32a UrhG werden durch die Lizenz nicht aufgehoben. (Was auch gar nicht ginge, denn auf diese Ansprüche kann nach deutschem Recht nicht im Voraus verzichtet werden.)
Extrem problematisch finde ich auch:
"Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind"
Denn damit lizensiert jemand, der ein Bild unter dieser Lizenz in einem eigenen Werk (z.B. einem Buch) nutzt, alle anderen Inhalte dieses Buches nach der selben Lizenz weiter - auch wenn er das u.U. gar nicht kann und darf, weil ein anderer Teil des Buches unter einer anderen Lizenz steht. (Z.B.: einfaches Nutzungsrecht)
ich kann zwar als urheber freigeben, was ich lustig bin, sofern es nicht durch andere verträge beschränkt ist. aber was passiert, wenn ein model meine bilder plötzlich unter cc by-nc 3.0 (sprich: darf verändert werden, obwohl mein name darunter steht) veröffentlicht?
die idee, die dahinter steckt, ist cool, aber bevor das nicht mit dem bestehenden urheberrecht abgeglichen ist, ist es leider nur für panoramafreiheitlich aufgenommene häuser oder bienchen und blümchen anwendbar ^^
Die Frage ist doch viel eher noch, ob der Fotograf es möchte, daß das Model seine Fotos nach Belieben verändern darf.
#10Report
30.08.2012
Original von netAction
Mittlerweile bieten Flickr, Instagram, snapjoy, Wikipedia, YouTube und massenweise andere Communitys die Möglichkeit, Bilder mit einem Klick unter einer CreativeCommons-Lizenz freizugeben. In letzter Zeit nimmt die Zahl rapide zu. Das heißt, man kann die Fotos anderer Leute je nach gewählter Einstellung unter den Communitys austauschen, aber in der Regel nicht bei Facebook hochladen.
Da Facebook sich für alle hochgeladenen User-Fotos ein unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen lässt, ist das logisch - die Facebook-Nutzungsbedingungen widersprechen nämlich den Bestimmungen der CC-Lizenz... (jene enthält bestimmte Regelungen, auf die der Facebook-Nutzer beim Upload explizit verzichtet)
#11Report
30.08.2012
Original von TomRohwer
Mit anderen Worten: zumindest Honoraransprüche aus §32a UrhG werden durch die Lizenz nicht aufgehoben. (Was auch gar nicht ginge, denn auf diese Ansprüche kann nach deutschem Recht nicht im Voraus verzichtet werden.)
Doch. Das habe ich dir hier im dritten bis fünften Post bereits erklärt, und du hast es da schon nicht gelesen. Ich habe auf deine Ignoranz keine Lust und werde deine restlichen falschen Behauptungen nicht mehr kommentieren.
#12Report
30.08.2012
Der Haken an der Sache: wenn ich eben nicht "jedermann" ein Nutzungsrecht einräumen möchte, dann hilft CC herzlich wenig.
Und auch für den Fall, daß man ein wenig den Überblick behalten möchte, wo die eigenen Werke zu finden sind, ist CC nicht unbedingt förderlich. Es mag ja durchaus auch TfP-Shootings geben, wo hinsichtlich der Veröffentlichung nachvollziehbar Grenzen gezogen werden sollen - es wäre für beispielsweise eine Lehrerin deutlich suboptimal, wenn das Aktshooting in toto unter CC stattfinden würde.
Abgesehen davon: X eröffnet eine Fotoseite, in der er jedermann die Gelegenheit gibt, Bilder unter CC zu zeigen ... die Galerie "MILF" dürfte regen Anklang finden, gespickt mit Portraits von Models, die von ihrem Glück gar nichts wissen - und auch sicher nicht unbedingt ihr Konterfei in diesem Kontext zu finden wünschen.
CC ist ganz nett, solange (berechtigte) Interessen Dritter damit in Einklang zu bringen sind. Dem Blümchen oder dem Panoramablick mag es egal sein, wo es zu finden ist.
Ein weiterer Gedanke: ob es dem eigenen Marktwert langfristig zuträglich ist, die eigenen Werke für lau auf den Markt zu werfen?
Und auch für den Fall, daß man ein wenig den Überblick behalten möchte, wo die eigenen Werke zu finden sind, ist CC nicht unbedingt förderlich. Es mag ja durchaus auch TfP-Shootings geben, wo hinsichtlich der Veröffentlichung nachvollziehbar Grenzen gezogen werden sollen - es wäre für beispielsweise eine Lehrerin deutlich suboptimal, wenn das Aktshooting in toto unter CC stattfinden würde.
Abgesehen davon: X eröffnet eine Fotoseite, in der er jedermann die Gelegenheit gibt, Bilder unter CC zu zeigen ... die Galerie "MILF" dürfte regen Anklang finden, gespickt mit Portraits von Models, die von ihrem Glück gar nichts wissen - und auch sicher nicht unbedingt ihr Konterfei in diesem Kontext zu finden wünschen.
CC ist ganz nett, solange (berechtigte) Interessen Dritter damit in Einklang zu bringen sind. Dem Blümchen oder dem Panoramablick mag es egal sein, wo es zu finden ist.
Ein weiterer Gedanke: ob es dem eigenen Marktwert langfristig zuträglich ist, die eigenen Werke für lau auf den Markt zu werfen?
#13Report
30.08.2012
Original von monochromatic
Der Haken an der Sache: wenn ich eben nicht "jedermann" ein Nutzungsrecht einräumen möchte, dann hilft CC herzlich wenig.
Ist die Frage, ob du wirklich bereit bist, dein Recht vor Gericht durchzuboxen. Oder ob du nur ehrlichen Nutzern Steine in den Weg legst.
Original von monochromatic
Und auch für den Fall, daß man ein wenig den Überblick behalten möchte, wo die eigenen Werke zu finden sind, ist CC nicht unbedingt förderlich.
Diese Frage halte ich persönlich für überholt und zwanghaft. Das ist ein (informations-)gesellschaftliches Thema, das wir hier kaum erörtern können.
Original von monochromatic
Es mag ja durchaus auch TfP-Shootings geben, wo hinsichtlich der Veröffentlichung nachvollziehbar Grenzen gezogen werden sollen - es wäre für beispielsweise eine Lehrerin deutlich suboptimal, wenn das Aktshooting in toto unter CC stattfinden würde.
Verstehe ich in mehrfacher Hinsicht nicht.
Erstens: Ist es denn, siehe oben, möglich, Grenzen zu ziehen?
Zweitens: Was hat die Lizenz damit zu tun, ob öffentliche Fotos gesehen werden?
Drittens: Welche gesellschaftlichen Normen und Moralvorstellungen implizierst du mit deiner Lehrerin?
Original von monochromatic
Abgesehen davon: X eröffnet eine Fotoseite, in der er jedermann die Gelegenheit gibt, Bilder unter CC zu zeigen ... die Galerie "MILF" dürfte regen Anklang finden, gespickt mit Portraits von Models, die von ihrem Glück gar nichts wissen - und auch sicher nicht unbedingt ihr Konterfei in diesem Kontext zu finden wünschen.
Die Persönlichkeitsrechte werden von der Lizenz nicht berührt.
Original von monochromatic
ob es dem eigenen Marktwert langfristig zuträglich ist, die eigenen Werke für lau auf den Markt zu werfen?
Das ist sicher bei jedem anders. Meine Sachen viel über Wikipedia und meinen Blog gefunden und gekauft, so dass ich absolut profitiere. Andere wie z.B. Deichkind oder unzählige Blogger vermarkten mit kostenlosen Inhalten ihre sauteuren Auftritte. Wieder andere interessieren sich nicht für ihren Marktwert. Das lässt sich doch nicht pauschalisieren.
#14Report
30.08.2012
Original von netActionIst die Frage, ob du wirklich bereit bist, dein Recht vor Gericht durchzuboxen. Oder ob du nur ehrlichen Nutzern Steine in den Weg legst.[/quote]Wer wirklich der Meinung ist, meine Bilder verwenden zu wollen, der muss mich nur fragen und dann wird es ganz sicher eine Lösung geben, die beide Seiten zufrieden stellt.
[quote]Original von monochromatic
Der Haken an der Sache: wenn ich eben nicht "jedermann" ein Nutzungsrecht einräumen möchte, dann hilft CC herzlich wenig.
Ich werde definitiv nicht Hans und Franz erlauben, meine Bilder zu netzen, verändern oder ähnliches. Und ja, das bin ich im Zweifel auch bereit, gerichtlich durchzusetzen.
Es steht jedem Urheber zu, CC-Lizenzen zu verwenden, aber genauso steht es auch jedem Urheber zu es eben nicht zu machen ... und ICH werde es definitiv nicht machen. Das kann Dir gefallen oder auch nicht, mich stört es absolut nicht, was andere davon halten, denn es geht um das, was ich erarbeitet habe.
#15Report
30.08.2012
Original von netAction
Die Persönlichkeitsrechte werden von der Lizenz nicht berührt.
Also kann man sich den Quatsch für Modelshootings sparen da das Model ja immer noch auf sein Recht am eigenen Bild(welches m.W. ein Persönlichkeitsrecht ist) pochen kann und man sich die Bilder nur noch ans Knie nageln kann.
Was passiert denn dann wenn das Bild schon veröffentlicht und verbreitet wurde und das Model ihre Ansprüche evtl. gegenüber allen Nutzern des Bildes geltend machen kann?
Und wo ist dann deine Absicherung?
#16Report
[gone] User_47815
30.08.2012
Original von netAction
[quote]Original von monochromatic
Es mag ja durchaus auch TfP-Shootings geben, wo hinsichtlich der Veröffentlichung nachvollziehbar Grenzen gezogen werden sollen - es wäre für beispielsweise eine Lehrerin deutlich suboptimal, wenn das Aktshooting in toto unter CC stattfinden würde.
Verstehe ich in mehrfacher Hinsicht nicht.
Erstens: Ist es denn, siehe oben, möglich, Grenzen zu ziehen?
Zweitens: Was hat die Lizenz damit zu tun, ob öffentliche Fotos gesehen werden?
Drittens: Welche gesellschaftlichen Normen und Moralvorstellungen implizierst du mit deiner Lehrerin?
Original von monochromatic
Abgesehen davon: X eröffnet eine Fotoseite, in der er jedermann die Gelegenheit gibt, Bilder unter CC zu zeigen ... die Galerie "MILF" dürfte regen Anklang finden, gespickt mit Portraits von Models, die von ihrem Glück gar nichts wissen - und auch sicher nicht unbedingt ihr Konterfei in diesem Kontext zu finden wünschen.
Die Persönlichkeitsrechte werden von der Lizenz nicht berührt.
[/quote]
Würde ich nicht so leicht abtun. Was zählt ist nicht die genaue Einschätzung der rechtlichen Lage, sondern was das Modell denkt. Der Hinweis zur denkbaren Veröffentlichung auf Pornoseiten "das Persönlichkeitsrecht bleibt doch unberührt" hilft hier wenig.
Grundsätzlich finde ich die CC Idee gut, das Bild ist so oder so frei, sobald es einmal im Netz ist, da belibt durch CC BY zumindest die Hoffnung, als Autor des Werkes benannt zu bleiben, nur muss bei noch bei vielen Überzeugungsarbeit geleistet werden.
#17Report
30.08.2012
Original von Tobias Voss
Wer wirklich der Meinung ist, meine Bilder verwenden zu wollen, der muss mich nur fragen und dann wird es ganz sicher eine Lösung geben, die beide Seiten zufrieden stellt.
Das kannst du so sehen und musst doch auch keine CC verwenden. Sagt ja keiner. Ich halte es für absurd das Privatleben anderer Leute kontrollieren zu wollen, auch wenn dies öffentlich ist.
#18Report
30.08.2012
Zu der Sache mit den Persönlichkeitsrechten: Das Model unterschreibt ja, dass die CC in Ordnung ist. Damit ist das geklärt. Allerdings darf das Foto nicht beliebig in den Dreck gezogen werden, weil dann immer noch Rechte der Person gelten. Welche genau weiß ich leider nicht.
#19Report
30.08.2012
Original von netAction
Welche genau weiß ich leider nicht.
Aha. Aber du willst uns die Welt der Lizenzverträge erklären. Sportlich.
#20Report
Topic has been closed
In der MK haben wir sehr viele Bilder und gleichzeitig eine große Unsicherheit bezüglich der Verträge. Schade, denn ein Shooting-Vertrag müsste nur wenige Zeilen haben. Durch seine Einfachheit und den immer gleichen Aufbau ist er für jeden neuen Partner sofort verständlich und im Gegensatz zu den bisherigen TfP-Verträgen in seiner Konsequenz absehbar.
Erklärung zu Bildern
Die Teilnehmer des Fotoshootings am XX.XX.XXXX sind einverstanden mit der Weitergabe ihrer Werke unter der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland License. Die Bedingungen sind unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ zu finden.
Eine bunte Erklärung zum Thema gibts auf bildersuche.org.