Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde? 218

In dieser verkürzten Darstellung ist die Geschichte mehr als unglaubwürdig.
#181Report
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
29.08.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Was lernt Fotograf daraus ?


1. Vertrag schriftlich machen oder Quittung geben lassen
2. Die eigenen Preise überdenken - 15.000 Euro ?

Wer sich später mal darauf berufen will, daß das Model eine Vergütung erhält, der sollte sich diese Vergütung quittieren lassen.

Ja.

Sonst könnte es später eventuell schwierig werden nachzuweisen, daß vergütet wurde.

Nach kurzem Nachdenken komme ich zu der Einschätzung, daß es sinnvoll und notwendig ist, ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Es wird eine Menge Leute geben, die nicht von allein auf diese Idee kommen.

Auch hier.

Doch.

Auch hier.[/quote]

*****

Lol:

Gerade hier.

Doch.

Gerade hier.

^^
#182Report
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
29.08.2012
Original von Wolfgang Blachnik
Irgendwie war mir die Ähnlichkeit der Roben schon immer verdächtig.



Lööööööööööööööööl, danke:

You have made my day,

Angie
#183Report
29.08.2012
Original von jan wischnewski photography
Sobald sich ein Deutsches Gericht dieser Annahme anschließen würde

Das englische Zivil- und Persönlichkeitsrecht unterscheidet sich vom deutschen allerdings ungefähr so sehr wie das Klima auf dem Mars von dem auf der Venus.
#184Report
29.08.2012
Original von jan wischnewski photography
Eine neue, interessante These zu disem Thread wird durch ein erst kürzlich erfolgtes englisches Gerichtsurteil aufgestellt:

Dort hatte ein Fotograf mithilfe eines Assistenten eine prominente Dame fotografiert und die Bilder dann an diverse Zeitschriften (mit Einverständis der Prominenten) verkauft. Der Assi hatte für die Fotoaufnahmen einen normalen Stundesatz bekommen und dann auf einen Anteil an den Einnahmen des Fotografen mit den gemeinsam gemachten Bildern geklagt.

Grund: auch ihm gehöre ein Teil der Urheberschaft der Bilder. Was vor Gericht bestätigt wurde. Ohne Vertrag, der diesen Anteil an der Urheberschaft explizit ausschließt, seien die Bilder eine "Teamproduktion" zwischen Fotograf und Assistent und somit sei dem Assi ein angemessener Anteil an den Einkünften der Bilder zu gewähren.

Sobald sich ein Deutsches Gericht dieser Annahme anschließen würde, wäre es vorbei mit der These, ein paar Euros auf die Hand des Models würden ausreichen, um dem Fotografen die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu gewährleisten. Zumindest am Verdienst müsste er das Model dann beteiligen. Pay-Verträge mit Model UND allen anderen Beteiligten wie Assis, Stylisten oder Visagisten könnten also immer notwendiger werden.

Da prallen gleich mehrfach Unkenntnis und Dummheit aufeinander...

Was zum Einen schon gesagt wurde: englisches Recht ist nicht gleich deutsches Recht! Oder ist für dich z.B. die Queen Staatsoberhaupt? (nur mal so als Beispiel...)

Auch in "Great Britain" musst du unterscheiden, WER überhaupt im Stande ist eine Urheberschaft an einem Werk zu haben, das kann nämlich nur derjenige, der auch Schöpferisch am Werk beteiligt ist, ein Model das lediglich vor der Kamera steht und den Anweisungen des Fotografen folgt kann dies definitiv nicht. Auch nicht in England.

Du wirfst ausserdem da so einiges durcheinander!
du schreibst "...wäre es vorbei mit der These, ein paar Euros auf die Hand des Models würden ausreichen, um dem Fotografen die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu gewährleisten".
Bei dem Gerichtsurteil geht es aber um etwas vollkommen Anderes!!!
Das Gerichtsurteil spielt dem Assistenten in die Hand, der sagte, er sei so Maßgeblich an den Bildern beteiligt, dass er Miturheber ist und damit auch an den Gewinnen der Bilder beteiligt werden muss. Das hat aber nicht das Geringste mit den Nutzungsrechten zu tun, nicht mal Annähernd!
Nutzungsrechte zu haben ist eine vollkommen andere Sache als die Urheberschaft an einem Werk zu haben und auch eine ganz andere Sache als das Recht Dritten Nutzungsrechte einzuräumen und das alles ist auch wieder etwas vollkommen anderes als die Frage, wer mit damit Geld verdienen darf bzw. wie die Gewinne aufgeteilt werden.

Mal zum Verständnis einfacher formuliert:
Nur weil du einen Mietwagen fährst heisst das noch nicht, dass dir der Wagen auch gehört und es heisst erst recht nicht, dass du den Wagen einfach so verkaufen darfst. Ebensowenig darfst du einfach jemand anderem den Schlüssel geben und den Wagen fahren lassen wenn nur du als Fahrer eingetragen bist.

Das Gerichtsurteil kannst du folgendermaßen verstehen:
Du hast dir ein neues Auto gekauft, weil du dir das alleine nicht leisten kannst hat dir deine Freundin die Hälfte beigesteuert und ihr habt den Wagen auch fleissig alle beide benutzt. Nun brauchst du aber Geld für kleine Sex-Reise nach Thailand und verkaufst dafür das Auto.
Da deine Freundin von der kleinen Reise nicht so begeistert ist fällt ihr nun ein, dass sie dir ja die Hälfte des Autos beigesteuert hat und dass ihr damit auch die Hälfte des Autos gehört. Da hat der Richter gesagt deine designierte Ex-Freundin hat absolutRecht damit und daher musst du ihr auch die Hälfte vom Verkaufserlös abtreten..

So. Kannst du mir jetzt erklären, was das Auto, das du zusammen mit deiner Freundin gekauft hast mit einem Mietwagen zu tun hat?
Warscheinlich nicht, denn das hat absolut nichts miteinander zu tun. Genausowenig wie das Gerichtsurteil mit der Frage zu tun hat, wer das Nutzungsrecht an einem Bild hat.
#185Report
29.08.2012
Auch in "Great Britain" musst du unterscheiden, WER überhaupt im Stande ist eine Urheberschaft an einem Werk zu haben, das kann nämlich nur derjenige, der auch Schöpferisch am Werk beteiligt ist, ein Model das lediglich vor der Kamera steht und den Anweisungen des Fotografen folgt kann dies definitiv nicht. Auch nicht in England.


Das kommt drauf an. Weder D, e noch usa ist der Nabel der Welt. Und bevor ich zu grosse töne spülen würde, wird ich lieber in mich gehen und die Klappe halten. Beispielswiese kennt die WIPO die Miturheberschaft und auch die Schweiz, daher kann sowohl Mosel, Visa, Asse mit Urheber eines Bildes/Werkes sein.
#186Report
29.08.2012
Original von PrivatePhoto.ch
[quote]Auch in "Great Britain" musst du unterscheiden, WER überhaupt im Stande ist eine Urheberschaft an einem Werk zu haben, das kann nämlich nur derjenige, der auch Schöpferisch am Werk beteiligt ist, ein Model das lediglich vor der Kamera steht und den Anweisungen des Fotografen folgt kann dies definitiv nicht. Auch nicht in England.


Das kommt drauf an. Weder D, e noch usa ist der Nabel der Welt. Und bevor ich zu grosse töne spülen würde, wird ich lieber in mich gehen und die Klappe halten. Beispielswiese kennt die WIPO die Miturheberschaft und auch die Schweiz, daher kann sowohl Mosel, Visa, Asse mit Urheber eines Bildes/Werkes sein.[/quote]
Tja, nicht mit Steinen werfen wenn man im Glashaus sitzt und vor allem mal lieber selbst die Klappe halten, wenn man nicht fähig ist zu lesen und zu verstehen!

1. Dass auch jemand anderes als der Fotograf auch eine Miturheberschaft am Werk haben kann habe ich nie explizit ausgeschlossen. Ich habe nur gesagt, dass man dazu "schöpferisch am Werk beteiligt" sein muss! (kannst du nachlesen: steht da!!)
Dass z.B. auch Visagisten und Stylisten eine Miturheberschaft am Bild haben können ist natürlich möglich, aber nur dann, wenn sie auch Maßgeblich mit entsprechender Schöpfungshöhe am fertigen Werk beteiligt sind. Bei einer Visagistin reicht es also z.B. nicht aus, wenn sie das Model nur "hübsch macht", Pickelchen abdeckt, Löckchen in die Haare macht etc. da muss noch weit mehr Kreativleistung dahinterstehen und es muss auch eigene kreative Leistung sein, wenn sie nur die Anweisungen des Fotografen ausführt, dann reicht das auch nicht, auch dann nicht, wenn es dann mehr ist, als nur das Angesprochene "hübsch machen", denn dann ist sie nur Ausführende der Kreativleistung des Fotografen.
Ebenso könnte, rein theoretisch, auch ein Model eine Miturheberschaft bekommen, aber eben auch nur, wenn sie sich weit (!!!!) mehr als Model-üblich in das Shooting mit einbringt, Da müsste das Model schon beispielsweise auch noch die Art-Direktion mit übernehmen und das Shooting kreativ leiten. Es muss also auch eine entsprechend hohe kreative Leistung mit dahinter stehen. Vor der Kamera zu stehen und zu posen reicht bei weitem nicht zu einer Miturheberschaft aus. Zumindest nicht in (urheberrechtlich gesehen) zivilisierten Ländern.

2. wenn du vielleicht noch mal genauer nachlesen willst: ich habe mir schon was dabei gedacht als ich geschrieben habe "ein Model das lediglich vor der Kamera steht und den Anweisungen des Fotografen folgt kann dies definitiv nicht".
Da steht zum Einen "das lediglich vor der Kamera steht" und zum Anderen steht da noch "den Anweisungen des Fotografen folgt".
Ein Model, das nur vor der Kamera steht und ihre Model-Arbeit macht erlangt alleine dadurch keine Miturheberschaft! (siehe oben)
#187Report
29.08.2012
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.
#188Report
das wird doch laecherlich hier, kann jemand diesem bloedsinn hier ein ende bereiten?
#189Report
29.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
das wird doch laecherlich hier, kann jemand diesem bloedsinn hier ein ende bereiten?


Kannst mal sagen, was lächerlich wird? Dass es andere Länder als D gibt?!
#190Report
kann ich.

model-kartei.de

wayne UK?
wayne CH?

sorry aber is so. wollen wir jetzt alle rechtsgrundlagen und anspruchsgrundlagen aller EU Länder + Schweiz durchkauen? Das ist doch albern und absolut am Thema vorbei.

TE hat Geld für Auftrag bekommen -> Rechte abgegolten. Thema durch.
Da intressierts auch nicht ob ein Fotograf mal irgendeine Dorfmutti zu Werbezwecken ohne Honorar geknipst hat oder in UK mal irgendwer irgendwen verklagt hat oder ob in der Schweiz beim Shooting Ricola ausgegeben wird ws irgendwo in diesem Land eine Anspruchsgrundlage nach sich zieht.

Der nächste kommt mit dem Thema Street Fotografie und Urheberrecht und da hat mal ein Obdachloser aus Zimbabwe gegen den Timbuktu Verlag geklagt weil ein Foto in einer kommerziellen Zeitung erschienen ist. Das intressiert einfach nicht. Und erst recht nicht in diesem Thread.
#191Report
29.08.2012
Hier geht es dich darum, welche Rechtsgrundlage vorhanden ist, wenn nichts schriftliches vereinbart wurde.

Und wie du da richtig vermutest geht es auch um eine "Dorfmutti" zu Werbezwecken. Und da st es vollkommen irrelevant in welchen Land du deine Knipse kauftest. Sondern es interessiert wo du knipsest, wo dein Modell herkommt und du herkommst und daraus wird dann ein mehr oder weniger haltbares Rechtskonstrukt gezwierbelt.

Dein "TE hat Recht abgegolten .." kannst im Internationalen Rechtsrahmen sowieso getrost vergessen. Da hast gar nichts an der Hand. Ein Beispiel brachte bspw ein Vorredner von dir mt der Miturheberschaft. In D. aktuell unbekannt, International ist die D Rechtsprechung unbekannt ;). Also wer hat wo Recht?

Wenn du wirklich mitreden willst, solltest deinen Vogelkäfig verlassen und International denken. Ist nur 'n guter Tip
#192Report
[gone] Andreas Jorns
29.08.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...
#193Report
29.08.2012
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...[/quote]

Sooo blödsinnig ist das nicht, siehe §8 Urhebergesetz
#194Report
[gone] Andreas Jorns
29.08.2012
Original von DIRK LORENZ
[quote]Original von Andreas Jorns
[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...[/quote]

Sooo blödsinnig ist das nicht, siehe §8 Urhebergesetz[/quote]
Ich bezog mich i.w. auf seinen 2. Absatz ...
#195Report
[gone] Hermann Klecker
30.08.2012
Original von jan wischnewski photography
Eine neue, interessante These zu disem Thread wird durch ein erst kürzlich erfolgtes englisches Gerichtsurteil aufgestellt:

Dort hatte ein Fotograf mithilfe eines Assistenten eine prominente Dame fotografiert und die Bilder dann an diverse Zeitschriften (mit Einverständis der Prominenten) verkauft. Der Assi hatte für die Fotoaufnahmen einen normalen Stundesatz bekommen und dann auf einen Anteil an den Einnahmen des Fotografen mit den gemeinsam gemachten Bildern geklagt.

Grund: auch ihm gehöre ein Teil der Urheberschaft der Bilder. Was vor Gericht bestätigt wurde. Ohne Vertrag, der diesen Anteil an der Urheberschaft explizit ausschließt, seien die Bilder eine "Teamproduktion" zwischen Fotograf und Assistent und somit sei dem Assi ein angemessener Anteil an den Einkünften der Bilder zu gewähren.

Sobald sich ein Deutsches Gericht dieser Annahme anschließen würde, wäre es vorbei mit der These, ein paar Euros auf die Hand des Models würden ausreichen, um dem Fotografen die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu gewährleisten. Zumindest am Verdienst müsste er das Model dann beteiligen. Pay-Verträge mit Model UND allen anderen Beteiligten wie Assis, Stylisten oder Visagisten könnten also immer notwendiger werden.


Das ist doch Blödsinn. Sorry für das harte Wort. Das deutsche Recht kennt die mehrfache Urheberschaft. Dabei kann durchaus dauch das Modell miturheber werden. Das war "schon immer" so und das wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

Du verwechselst das notwendige Einverständnis der abgebildeten Person(en) mit der Urheberschaft. Die Verwechselung ist vielleicht naheliegend, weil beide Rechte im Uhrheberrecht definiert werden. Es sind trotzdem zwei paar Schuhe. Das Gesetz sagt explizit, daß die Einverständnis "im Zweifel" vorliegt, wenn die Person für das Fotografiert-Werden honoriert wurde.

Die Rechtssprechung bestätigt das auch beides. Das englische Urteil wäre auch in Deutschland grundsäztlich möglich und würde nichts verändern, weil es nichts neues enthielte.
#197Report
[gone] Hermann Klecker
30.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
das wird doch laecherlich hier, kann jemand diesem bloedsinn hier ein ende bereiten?


Ich finde, daß der Unterhaltungswert grad erst steigt. Das ewige Schließen ist doch eher wie ein Geschwür am A... .
#198Report
[gone] Hermann Klecker
30.08.2012
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...[/quote]

Vielleicht bist Du bei der Auswahl des Lesestoffs nicht wählerisch genugt.

Grad die von Dir zitierten Passagen entsprechen durchaus geltendem deutschen Recht und internationalen Standards zum Urheberrecht.

Es gibt Modelle, die als Dienstleistung für Anfänger praktisch alles machen, ausser den Ausschnitt zu wählen und abzudrücken. Sie erklären den Aufbau und das Licht, sie bringen Ideen, Maske und alles mit, organisieren Location und/oder Studio und machen sonst auch alles selbst. Bis auf das reine Fotografieren halt.

Ich denke, daß es bei diesen Angeboten stillschweigende oder gar explizite Vereinbarungen darüber gibt, daß der Fotograf sich anschließend als Urheber ausgeben darf. Ich denke auch, daß die Modelle sich mit den Ergebnissen nicht unbedingt identifizieren wollen, sondern dafür auf besseres Material oder erfahrene Fotografen zurückgreifen wollen. Sie haben also kein wirkliches Interesse daran, in diesen Situationen als Urheber genannt zu werden.
Aber sie könnten es zweifelsfrei, wenn sie wollten. In solchen Situationen könnte man sogar eine Miturheberschaft des Fotografen in Frage stellen.

Ich hatte schon einige gemeinsame Projekte, bei denen ich die Miturheberschaft keines beteiligten in Frage stellen würde, inklusive der Modell-Mutter, die sehr aufwendige Kostüme genäht hat und beim Shoot gar nicht dabei war.

Wenn Du gerne viel liest, dann lies einfach mal das Urhebergesetz. Lies es vollständig. Denn darin befinden sich viele auch für unser Metier einschlägige Passagen an Stellen, an denen man das nicht auf den ersten Blick vermutet.
#199Report
Ich frage mich gerade, ob der Catering-Service bei "Titanic" oder der "Twilight"-Filme wegen des erzielten kommerziellen Erfolges auch einen Nachschlag erhalten hat ?
Ich denke, man kauft sein Team für den Betrag X ein und wenn es ein finanzieller Erfolg wird , hat man Glück gehabt.
Keiner der Mitmacher möchte doch im Falle eines finanziellen Desasters seinen Lohn zurückzahlen. Das wäre aber m.E. die logische Konsequenz aus dem Anspruch auf gewinnbeteiligung. denn Gewinn kann auch Minus sein - nur heißt er dann eben Verlust.
#200Report

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