Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde? 218

15.08.2012
Also ich denke, das Shooting allein ist keine Entlohnung, weil es der Schaffensprozes ist und nicht ein daraus resultierendes Ergebnis (Bilder), die dann wiederum bei Herausgabe entlohnung sind. Also Shooting allein reicht nicht.


Original von Fotofuxx

Wenn Du fingierst, dass alleine das Shootingerlebnis eine Entlohnung
für das Modell sein kann, dann kann man das umgekehrt auch für den
Fotografen machen. Schon ist nicht mehr klar, wer hier eine Entlohnung
erhielt.
15.08.2012
Gut, nachdem jetzt jeder seine Position mehrfach klar gemacht hat verabschiede
ich mich aus der Diskussion. In Bezug auf die TO waren wir ohnehin einig.

Ich geh Bilder bearbeiten - das macht noch mehr Spaß als diskutieren !
15.08.2012
Original von BS
[quote]Original von .::DIGI|mik::.
[quote]Original von Fotofuxx
Du gehst davon aus, dass mit der Abmachung eines Shootings
aus der MK heraus in der Regel automatisch eine Abmachung
über die Veröffentlichung von Bildern verbunden ist.

Ich bezweifle diesen Zusammenhang im Sinne einer üblichen Sitte.

Welchen Sinn sollte es denn machen, irgendwelche fremde Menschen abzulichten?(...).[/quote]

*Zum Üben....
*Zum experimentieren...
*Um jemanden eine Freude zu machen....
*Wenn es ausreicht das das Bild an der Wand hängt oder in der Mappe landet...
*(Verschiedenes)

........................
Woher kommt denn die Ansicht das man Bilder veröffentlichen "muss" damit es erst sinnvoll ist ?[/quote]
Eigenwerbung, hey schaut her...
Und das will doch auch keiner abstreiten, was fürs Ego... ;-)

Ich pflichte Dir bei Deinen Punkten oben bei, selbst schon gemacht...
Ich denke, dass dies dann aber explizit abgesprochen werden sollte.
M.E. ist es üblich und normal, dass entstandene Bilder bei über Plattformen wie MK abgesprochene Shootings auch veröffentlicht werden.
andreas. nochmal:

es ist absolut irrelevant was du oder ich denken oder was moralisch richtig ist. es gibt halt nur "so isses" und nicht "hmm kann aber auch so sein".

zur info:
immer mehr fotostudios gehen (achtung eingrenzung: zumindest in unserer region) dazu über, studioline mit dem pricing zu folgen und das shooting als einzelnes zu verkaufen. da ist 1 bild dabei. die bilder müssen dann extra dazugekauft werden.

zum thema:
wenn mich ein model anschreibt und so blöd bin keinen vertrag zu machen welcher mir die erforderlichen rechte einräumt die ich zweifelsfrei haben will UND ich dem Model anschließend keine Bilder zur Verfügung stelle (das ist ja das absurde Szenario was gar nix mehr mit der ursprungsfrage zu tun hat)...

wenn uschi mich jetzt wirklich auf unterlassung verklagt und ich wirklich mir den stress antuen würde,w eil uschi echt ne heiße schnitte ist...

der richter wird sich die frage stellen, warum uschi zu mir gegangen ist und nicht zum fotografen um die ecke. "ja so hab ich mir 100 euro gespart -> Badabumm.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
btw... 73 jobs? ernsthaft? oO


Ja, innerhalb von 4 Jahren. Ich weiss nicht wie man die löscht.

Was genau hat das mit der Diskussion zu tun ?[/quote]

nix - drum "btw" ;)
probiers mal mit "job löschen" ;)
15.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
(...)der richter wird sich die frage stellen, warum uschi zu mir gegangen ist und nicht zum fotografen um die ecke. "ja so hab ich mir 100 euro gespart -> Badabumm.


Und ?

Deutet das der Herr Richter dann automatisch, das die Uschi stillschweigend davon ausgehen musste das die Foddos veröffentlicht werden können ?

Warum sollte der Richter nicht einfach ohne vorliegende schriftliche Vereinbarung festellen dürfen.
"Der Sid hat der Uschi 100 Eu von seiner Leistung "geschenkt"
Original von BS

Warum sollte der Richter nicht einfach ohne vorliegende schriftliche Vereinbarung festellen dürfen.
"Der Sid hat der Uschi 100 Eu von seiner Leistung "geschenkt"


ganz einfach: ich bin anwesend und verneine selbiges. und hier kommen wir wieder auf das thema "gängige praxis" zurück. das ist ein mk/stylished/joyclub/modelmayhem spezifisches thema das fotografen "hobby-uschis" für lau knipsen. das gibts da draußen sonst nicht / warum also ausgerechnet bei uschi?
15.08.2012
Original von Kiddo* HNA Topmodel 2010
Wenn ich mit einem Fotografen Bilder gemacht habe und er mir dafür Geld überwiesen hat, er aber die Bilder plötzlich für eine öffentliche Publikation verwendet...

Wer hat da die Rechte?
Kann ich ihm verbieten die Bilder zu verwenden?

Eher nein. Kommt aber letztlich immer auf den Einzelfall an.

Der Hinweis auf §22 KunstUrhG kam ja schon.
tom, bitte nicht wieder 10 posts hinternander jetzt >.<
15.08.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Wollte nur mal kurz etwas zum Titel "Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde?" sagen...


  • Das Honorar muss angemessen zum erziehlten Erfolg sein


Steht genau in welchem Gesetz?
15.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
[quote]Original von BS

Warum sollte der Richter nicht einfach ohne vorliegende schriftliche Vereinbarung festellen dürfen.
"Der Sid hat der Uschi 100 Eu von seiner Leistung "geschenkt"


ganz einfach: ich bin anwesend und verneine selbiges. (...)[/quote]

Uschi sagt aber " Ich ging dvon aus er schenkt mir das. Er hat auch immer geschrieben was ich für ne Hübsche bin. "

Tjoooo...
Nun schaut der Richter ganz verdutzt.
Er weiß nun gar nicht welcher Aussage er Glauben schenken soll.
Er wünscht sich er hätte einen Vertrag vorliegen. ^^

So ist das irgendwie eine unangenehme "Patt" Situation
Im Gesetzes Text findet er nirgendwo einen Passus wo drin steht "Gängige Praxis....Top Fotograf --- Amateur Model --- automatisch Bildchen online"

Er findet nur etwas von "Recht auf eigenem Bild"

Mhhhh.....
15.08.2012
Original von BS
[quote]Original von Fotofuxx
Wenn man Kunststuerzes Argumentation folgt, dass auch Bilder eine Entlohnung
sind, dann gilt das im Zweifel auch für ein TfP.


Die Argumentation begründet sich auf die These das die Fotos als eine Art "Entlohnung" angesehen werden, mit der man das "Recht am eigenen Bild" quasi abkaufen kann.

Sehr dünnes Eis....^^

Wenn man diese These weiterspinnt dann würde das bedeuten das ich überall und ungefragt Bilder veröffentlichen könnte.
Hauptsache ich übersende das Pic als "Entlohnung" per Mail oder übersende (am besten per Einschreiben *g*) einen Print.

So einfach ist das dann wohl doch nicht[/quote]
Richtig ist, daß das Gesetz von "Entlohnung" spricht.

Richtig ist auch, daß TfP-Fotos im Regelfall vor keinem Gericht als "Entlohnung" Bestand haben werden. Entlohnung beinhaltet nämlich einen materiellen Wert.

Ein Packen Orginalfotos von Helmut Newton mag als "Entlohnung" durchgehen, zumal die als Originale wertvoll und verkäuflich wären, ein Packen Originalfotos von Kuno Knipser wird ganz sicher nicht als "Entlohnung" im Sinne des KunstUrhG durchgehen.
15.08.2012
Ne er sagt, Uschi magst ja ne Hübsche sein, hast den auch die Bilder bekommen? Bist also entlohnt worden?

Original von BS


Er findet nur etwas von "Recht auf eigenem Bild"

Mhhhh.....
15.08.2012
Original von Fotofuxx
Find ich auch, dann wenn es hart auf hart kommt, dann muss man
den Richter zusätzlich zur unklaren Beweislage noch davon überzeugen,
dass die Bilder eine angemessene Entlohnung sind.

Das Gesetz sagt übrigens kein Wort von "angemessener Entlohnung", es spricht explizit nur von "Entlohnung".

Hätte der Gesetzgeber eine "angemessene Entlohnung" als Kriterium verankernt wollen, hätte er das so geschrieben - so wie z.B. im UrhG für den Fotografen von einem "angemessenen Entgelt" als Gegenleistung für die Einräumung von Nutzungsrechten die Rede ist.
Original von BS
[quote]Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
[quote]Original von BS

Warum sollte der Richter nicht einfach ohne vorliegende schriftliche Vereinbarung festellen dürfen.
"Der Sid hat der Uschi 100 Eu von seiner Leistung "geschenkt"


ganz einfach: ich bin anwesend und verneine selbiges. (...)[/quote]

Uschi sagt aber " Ich ging dvon aus er schenkt mir das. Er hat auch immer geschrieben was ich für ne Hübsche bin. "

Tjoooo...
Nun schaut der Richter ganz verdutzt.
Er weiß nun gar nicht welcher Aussage er Glauben schenken soll.
Er wünscht sich er hätte einen Vertrag vorliegen. ^^

So ist das irgendwie eine unangenehme "Patt" Situation
Im Gesetzes Text findet er nirgendwo einen Passus wo drin steht "Gängige Praxis....Top Fotograf --- Amateur Model --- automatisch Bildchen online"

Er findet nur etwas von "Recht auf eigenem Bild"

Mhhhh.....[/quote]

deine argumentation mag für dich richtig sein, hat aber nichts mit gängiger rechtssprechung bzw. auslegung selbiger zu tun.

das hier oft zitierte und bemühte argument "recht auf eigenem bild" ist doch in der studio/portraitfotografie ziemlich oft umsonst bemüht und bezieht sich in der gängigen praxis eher auf die "versehentliche ablichtung" betroffener personen.

wenn sich ein model vor die linse stellt, will sie abgelichtet werden. das ist ein unterschied. also bitte pack etz nicht das gedicht vom "recht auf eigenem bild" aus.
15.08.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Kunststuerze
Sie tritt aber das Recht ab - warum sollten sonst das Shooting stattgefunden haben????

Zum Beispiel zum Privatvergnügen, wie oft als Beweggrund für Shootings angegeben,
speziell hier in der MK.

Aus einem Shooting automatisch Nutzungs- oder Veröffentlichungsrechte abzuleiten,
halte ich für rechtlich im Streitfall nicht haltbar.[/quote]
Aus dem Stattfinden eines Shooting automatisch Nutzungs- oder Veröffentlichungsrechte abzuleiten, ist so hochgradig hanebüchen, daß ich sogar im MK-Forum wirklich nicht damit gerechnet hätte, daß jemand einen solchen Unfug verbrät.
15.08.2012
Sicher bejaht die Uschi Bilderchen bekommen zu haben
War aber keine Entlohnung....sondern ein Geschenk.


Original von Kunststuerze
Ne er sagt, Uschi magst ja ne Hübsche sein, hast den auch die Bilder bekommen? Bist also entlohnt worden?

[quote]Original von BS


Er findet nur etwas von "Recht auf eigenem Bild"

Mhhhh.....
[/quote]
15.08.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
tom, bitte nicht wieder 10 posts hinternander jetzt >.<

Doch. Wenn's sein muß, sogar 20.
Original von BS
Sicher bejaht die Uschi Bilderchen bekommen zu haben
War aber keine Entlohnung....sondern ein Geschenk.


fotos & shooting geschenkt für ein model, das man nicht kennt, keine shootings bisher gemacht hat bei einem fotografen mit x erfahrung.

da wirst du dich schwer tun, dem richter zu verklickern das dies so gängig sein soll, das uschi, die nicht aus der szene kommt, damit einfach so rechnen konnte/durfte.
Original von TomRohwer
[quote]Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de]
tom, bitte nicht wieder 10 posts hinternander jetzt >.<

Doch. Wenn's sein muß, sogar 20.[/quote]

danke, das du wie immer zur übersicht beiträgst.
bloß nicht mal in einem post zusammenfassen >.<
#100Report

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