Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde? 218

30.08.2012
Deswegen bespricht man das ja - normalerweise - zuvor, einigt sich, schreibt das nieder und alles läuft problemlos :) . Wichtig ist nur, dass man sich klar ausdrückt, damit es zu keinen Missverständnisse kommt.

Es gibt/gab sicherlich schon entsprechende Diskussionen/Angebote an einen Catering Service, doch meist kommt folgendes heraus: "Kohle ist mir/uns lieber, da wir nicht wissen, ob's was wird".
#201Report
30.08.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Deswegen bespricht man das ja - normalerweise - zuvor, einigt sich, schreibt das nieder und alles läuft problemlos :) . Wichtig ist nur, dass man sich klar ausdrückt, damit es zu keinen Missverständnisse kommt.

Es gibt/gab sicherlich schon entsprechende Diskussionen/Angebote an einen Catering Service, doch meist kommt folgendes heraus: "Kohle ist mir/uns lieber, da wir nicht wissen, ob's was wird".


Du WILST es scheinbar nicht verstehen ... Für den Fotografen, WENN er bezahlt, ist es bei manchen Modellen, ganz speziell in der MK viel BESSER wenn er nur einen Nachweis über die Zahlung hat!

Schließen hier doch die meisten Modelle viele Formen der Veröffentlichung aus. Und gibt es KEINEN solchen Knebelvertrag, aber eine unterschriebene Quittung, darfst du als Urheber in Deutschland mit den Bildern machen was du willst.

Und unsere TO ist offenkundig genau in diese Falle getappt.

Deutlich genug?

Viele Grüße,
Frank
#202Report
30.08.2012
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...[/quote]
Ich verweise erneut auf den fehlenden "Gefällt mir"-Button.
#203Report
30.08.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Dann werfe mal hier einen Blick drauf: http://www.altenburger.ch/uploads/tx_altenburger/gh_2005_Bob_Marley_vs_Christoph_Meili.pdf

Das ist aber Schweizer Recht. Mit deutschem hat das nichts zu tun.
#204Report
30.08.2012
Eine "Miturheberschaft" eines Models an den entstehenden Fotos ist grundsätzlich rechtlich möglich, in der Praxis aber nicht relevant.

Die Zahl der Fälle, wo dem Model eine Miturheberschaft zusteht, dürfte im Laufe eines Jahrzehnts einstelligen Bereich liegen (Rechtsprechung dazu gibt es, meines Wissens, in Deutschland überhaupt nicht, weil das noch nie jemand einzuklagen versuchte).
#205Report
30.08.2012
Original von TomRohwer
Eine "Miturheberschaft" eines Models an den entstehenden Fotos ist grundsätzlich rechtlich möglich, in der Praxis aber nicht relevant.

Die Zahl der Fälle, wo dem Model eine Miturheberschaft zusteht, dürfte im Laufe eines Jahrzehnts einstelligen Bereich liegen (Rechtsprechung dazu gibt es, meines Wissens, in Deutschland überhaupt nicht, weil das noch nie jemand einzuklagen versuchte).


da ein model in der regel nach den anweisungen des fotografen posed, ist das mit der miturheberschaft von vorherein essig
#206Report
[gone] Andreas Jorns
30.08.2012
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Andreas Jorns
[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...[/quote]

Vielleicht bist Du bei der Auswahl des Lesestoffs nicht wählerisch genugt.

Grad die von Dir zitierten Passagen entsprechen durchaus geltendem deutschen Recht und internationalen Standards zum Urheberrecht.

Es gibt Modelle, die als Dienstleistung für Anfänger praktisch alles machen, ausser den Ausschnitt zu wählen und abzudrücken. Sie erklären den Aufbau und das Licht, sie bringen Ideen, Maske und alles mit, organisieren Location und/oder Studio und machen sonst auch alles selbst. Bis auf das reine Fotografieren halt.

Ich denke, daß es bei diesen Angeboten stillschweigende oder gar explizite Vereinbarungen darüber gibt, daß der Fotograf sich anschließend als Urheber ausgeben darf. Ich denke auch, daß die Modelle sich mit den Ergebnissen nicht unbedingt identifizieren wollen, sondern dafür auf besseres Material oder erfahrene Fotografen zurückgreifen wollen. Sie haben also kein wirkliches Interesse daran, in diesen Situationen als Urheber genannt zu werden.
Aber sie könnten es zweifelsfrei, wenn sie wollten. In solchen Situationen könnte man sogar eine Miturheberschaft des Fotografen in Frage stellen.

Ich hatte schon einige gemeinsame Projekte, bei denen ich die Miturheberschaft keines beteiligten in Frage stellen würde, inklusive der Modell-Mutter, die sehr aufwendige Kostüme genäht hat und beim Shoot gar nicht dabei war.

Wenn Du gerne viel liest, dann lies einfach mal das Urhebergesetz. Lies es vollständig. Denn darin befinden sich viele auch für unser Metier einschlägige Passagen an Stellen, an denen man das nicht auf den ersten Blick vermutet.[/quote]
Womit auch Du ganz elegant die Aussagen unseres schweizer Kollegen im zweiten (!) Absatz ignorierst ... Was genau steht denn bitte im Urhebergesetz dazu ...? ;)
#207Report
30.08.2012
Original von Andreas Jorns

[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.


Womit auch Du ganz elegant die Aussagen unseres schweizer Kollegen im zweiten (!) Absatz ignorierst ... Was genau steht denn bitte im Urhebergesetz dazu ...? ;)[/quote]

... dass auch Lichtbilder geschützt sind, die keiner besonderen Schöpfungshöhe bedürfen.
#208Report
[gone] Andreas Jorns
31.08.2012
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Andreas Jorns

[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.


Womit auch Du ganz elegant die Aussagen unseres schweizer Kollegen im zweiten (!) Absatz ignorierst ... Was genau steht denn bitte im Urhebergesetz dazu ...? ;)[/quote]

... dass auch Lichtbilder geschützt sind, die keiner besonderen Schöpfungshöhe bedürfen.[/quote]
Also das Gegenteil, oder ...?
#209Report
Original von PrivatePhoto.ch
In D. aktuell unbekannt, International ist die D Rechtsprechung unbekannt ;). Also wer hat wo Recht?


In Deutschland gelten nun mal diese Gesetze und wenn ich in Deutschland arbeite und Verträge mache ist mir das Recht in Amerika, Schweiz oder England mal sowas von egal weil irrelevant.
#210Report
[gone] Hermann Klecker
31.08.2012
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Andreas Jorns
[quote]Original von PrivatePhoto.ch
Wenn sich ein Modell einbringt und selbständig vor der Kamera post, kann dies eine Miturheberschaft begründen.

Voraussetzung ist allerdings, dass das Bild selbst eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist und somit überhaupt den Urheberrechtunterliegt. Dies wirs IMHO in Deutschland meist elegant unterschlagen ;) aber in CH ist dies bspw ein wesentlichet Punkt.

Selten so einen Blödsinn gelesen - und ich lese wirklich viel ...[/quote]

Vielleicht bist Du bei der Auswahl des Lesestoffs nicht wählerisch genugt.

Grad die von Dir zitierten Passagen entsprechen durchaus geltendem deutschen Recht und internationalen Standards zum Urheberrecht.

Es gibt Modelle, die als Dienstleistung für Anfänger praktisch alles machen, ausser den Ausschnitt zu wählen und abzudrücken. Sie erklären den Aufbau und das Licht, sie bringen Ideen, Maske und alles mit, organisieren Location und/oder Studio und machen sonst auch alles selbst. Bis auf das reine Fotografieren halt.

Ich denke, daß es bei diesen Angeboten stillschweigende oder gar explizite Vereinbarungen darüber gibt, daß der Fotograf sich anschließend als Urheber ausgeben darf. Ich denke auch, daß die Modelle sich mit den Ergebnissen nicht unbedingt identifizieren wollen, sondern dafür auf besseres Material oder erfahrene Fotografen zurückgreifen wollen. Sie haben also kein wirkliches Interesse daran, in diesen Situationen als Urheber genannt zu werden.
Aber sie könnten es zweifelsfrei, wenn sie wollten. In solchen Situationen könnte man sogar eine Miturheberschaft des Fotografen in Frage stellen.

Ich hatte schon einige gemeinsame Projekte, bei denen ich die Miturheberschaft keines beteiligten in Frage stellen würde, inklusive der Modell-Mutter, die sehr aufwendige Kostüme genäht hat und beim Shoot gar nicht dabei war.

Wenn Du gerne viel liest, dann lies einfach mal das Urhebergesetz. Lies es vollständig. Denn darin befinden sich viele auch für unser Metier einschlägige Passagen an Stellen, an denen man das nicht auf den ersten Blick vermutet.[/quote]
Womit auch Du ganz elegant die Aussagen unseres schweizer Kollegen im zweiten (!) Absatz ignorierst ... Was genau steht denn bitte im Urhebergesetz dazu ...? ;)[/quote]

Ich widersprach Andreas und stimmte dem Kollegen aus der Schweiz zu.

Ja, Lichtbilder sind ohne besondere Ansprüche an die Schöpfungshöhe etwas schwächer geschützt als Lichtbildwerke. Bei Lichtbildwerken gilt aber unter der Voraussetzung einer Schöpfungshöhe, bzw. in wie weit sich die einzelnen eingebracht haben, daß es eine Miturheberschaft geben kann. Auf §8 wurde ja schon hingewiesen.
#211Report
[gone] User_581864
5 years ago
Sei nur froh daß er dich nicht auch noch wegen Steuerhinterziehung anzeigt
#212Report
5 years ago
Hallo Joe! Bist Du heute vielleicht mit dem falschen Bein aufgestanden? Mal ganz abgesehen, dass Dein Beitrag nun wirklich gar nichts inhaltlich mit diesem Thread zu tun hat, bewegst Du Dich auch noch auf einem äußerst dünnen Eis, denn das Model hat eindeutig auf ihre Sedcard vermerkt, das ist ein Gewerbeschein besitzt und auch freiberuflich arbeitet. Wie Du also zu Deinem Beitrag kommst, erscheint mir mehr als fraglich. Er weckst in mir der Verdacht, den ich Dir gern auf Nachfrage mitteile.
#213Report
5 years ago
Ne ich würde ehr sagen der JOE gewinnt den "Goldenen Klappspaten der Woche" für´s Ausgraben eines Asbach Threads von vor 7 Jahren. (Dazu noch mit einem absolut sinnfreien Post) ROTFL
#214Report
5 years ago
Ich hätte auf Jobs Beitrag ja fast mit nem HÄ?! geantwortet, aber da sagt die MK, dass der Text zu kurz wäre...
#215Report
5 years ago
H Ä ?!
#216Report
5 years ago
Fotocowboy:
Er weckst in mir der Verdacht, [...]

Krass. Aber das könnte die fehlgeleitete Rechtschreibkorrektur gewesen sein. Schönes Beispiel dafür, dass letztere nicht "versteht", was sie tut.
#217Report
5 years ago
wer hat wen geweckt?
*grübel
#218Report

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