Fotorechte - Wer hat die Bildrechte wenn kein Vertrag unterschrieben wurde? 218

15.08.2012
Ich brauche mal Eure Hilfe bezüglich der Bildrechte.
Vorweg: ich habe nichts unterschrieben!

Wenn ich mit einem Fotografen Bilder gemacht habe und er mir dafür Geld überwiesen hat, er aber die Bilder plötzlich für eine öffentliche Publikation verwendet...

Wer hat da die Rechte?
Kann ich ihm verbieten die Bilder zu verwenden?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!!!!
15.08.2012
1. Verträge müssen nicht schriftlich sein.

2. Was Du meinst sind Nutzungsrechte

3. Wenn Du Geld bekommen ahst für das Shooting würde ich branchenüblich davon ausgehen, dass Du mit dem Shooting einverstanden warst und dem Fotografen kommerzielle Nutzungsrechte eingeräumt hast. Das hat dann aber nix damit zu tun, ob Dein Honorar angemessen war.

Kurz und knapp, ohen netzt ne verbindliche Rechtsauskunft zu geben und ab der sehr spärlichen Infos -> Nein darf er machen! Deine Bankverbindung ist ihm ja sicher nicht im Traum eingefallen.

Noch was (Edit meint): Und so plötzlich passiert das ja auch nicht mit Veröffentlichung. Ich meine wenn man zusammen shootet liegt es ja wohl auf der Hand, dass man die Bilder dann auch verwendet. Anders vielleicht wenn es sich um eine "privates" Sextape handelt.
15.08.2012
Mal so aus Neugier:

Er hat Dich als Model gebucht und bezahlt.
WAS GENAU spricht denn Deiner Meinung nach DAGEGEN, dass er die Bilder jetzt auch nutzt?

Oder anders gefragt: Wenn er die Bilder nicht nutzen darf, wofür hat er Deiner Meinung nach bezahlt?

Und außerdem interessant: WIE VIEL hat er denn bezahlt? 50 Euro für Spesen oder 500 Euro? Ist sicher auch noch mal ne relevante Info.
Verträge müssen NICHT schriftlich sein, das erleichtert nur die Beweisführung.

Ein Vertrag kann mündlich beim Shooting abgesprochen worden sein. Hat der Fotograf z.B. Zeugen dafür, kann er das beweisen. Hat das Model Zeugen, kann es ggf. das Gegenteil beweisen.

Steht Wort gegen Wort, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass niemand die Bilder nutzen kann. Hier kommen Nutzungsrechte des Fotografen mit den Persönlichkeitsrechten des Models in Konflikt.

Aber ohne genaue Details und rechtlich fundierter Beratung (ich bin ja auch nur halbwissender Laie, der spekuliert) kann man nix Genaues sagen.
15.08.2012
Original von Kiddo* HNA Topmodel 2010
Ich brauche mal Eure Hilfe bezüglich der Bildrechte.
Vorweg: ich habe nichts unterschrieben!

Wenn ich mit einem Fotografen Bilder gemacht habe und er mir dafür Geld überwiesen hat, er aber die Bilder plötzlich für eine öffentliche Publikation verwendet...

Wer hat da die Rechte?
Kann ich ihm verbieten die Bilder zu verwenden?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!!!!



Du hast keine Bildrechte, die hat alle der Fotograf. Du hattest das Recht am eigenem Bild, hattest, denn Du hast Geld genommen und Dich somit Einverstanden erklaert.
[gone] User_6449
15.08.2012
Die Urheberrechte hat immer der Fotograf als Urheber der Aufnahmen, Dein
"Recht am eigenen Bild" kannst Du jedoch geltend machen.

Aber:

Wenn der Fotograf Dir (wie Du berichtet hast) für die Bilder etwas bezahl hat,
stärkt das seine Position als Urheber für die Nutzung der Bilder.

Ohne einen schriftlichen Vertrag also erstmal schlechte Karten für Dich, da sich
mündliche Abreden kaum beweisen lassen.


Viele Grüße
Peter
15.08.2012
Ok danke schon mal :)
Hat mir sehr geholfen.

Da er es für kommerzielle Zwecke nutzt (Buchcover) dachte ich dass es in diesem Fall eventuell anders ist.

Dennoch, vielen Dank!
15.08.2012
Original von http://www.la-garda.de - Joghurt & Öl-Shooting im Angebot
Verträge müssen NICHT schriftlich sein, das erleichtert nur die Beweisführung.

Ein Vertrag kann mündlich beim Shooting abgesprochen worden sein. Hat der Fotograf z.B. Zeugen dafür, kann er das beweisen. Hat das Model Zeugen, kann es ggf. das Gegenteil beweisen.

Steht Wort gegen Wort, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass niemand die Bilder nutzen kann. Hier kommen Nutzungsrechte des Fotografen mit den Persönlichkeitsrechten des Models in Konflikt.

Aber ohne genaue Details und rechtlich fundierter Beratung (ich bin ja auch nur halbwissender Laie, der spekuliert) kann man nix Genaues sagen.



...welch interessantes thema...

mE darf ein fotograf ohne dokumentiertes Einverständnis des Models die entstanden Fotos NICHT nutzen - sprich veröffentlichen, verkaufen ..... Grundlage ist § 22 KUrhG, siehe auch hier - Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sh. §§ 33, 37 .... KUrhg"

...oder irre ich mich da?
15.08.2012
da gehen die Meinungen echt auseinander. Deshalb dachte ich das Thema wäre hier gut aufgehoben und es gibt evtl. jemanden der da schon Erfahrung drin hat.

mich wundert es dass es "selbstverständlich" ist dass Fotos 8die bezahlt wurden) kommerziell verwendet werden dürfen.
Original von frau m.
mE darf ein fotograf ohne dokumentiertes Einverständnis des Models die entstanden Fotos NICHT nutzen - sprich veröffentlichen, verkaufen ..... Grundlage ist § 22 KUrhG


Besagter Paragraph beginnt mit

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Das Model gibt ja zu, bezahlt worden zu sein. Wenn jetzt der Fotograf nicht völlig dämlich ist, ist er auf der absolut sicheren Seite.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
15.08.2012
Wenn ein Modell nachweislich Geld empfangen hat, geht man wohl in aller Regel davon aus, dass das Model mit einer Veröffentlichung der gemachten Bilder einverstanden ist.

Ausnahmen könnten allerdings sein, wenn, beispielsweise durch Bildmontage, das Modell (Person) in herabwürdigender Weise dargestellt veröffentlicht wird.

Aber das weiß ich nur so, bin kein Jurist. :)
15.08.2012
Original von ennokiel | Berlin
[quote]Original von frau m.
mE darf ein fotograf ohne dokumentiertes Einverständnis des Models die entstanden Fotos NICHT nutzen - sprich veröffentlichen, verkaufen ..... Grundlage ist § 22 KUrhG


Besagter Paragraph beginnt mit

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Das Model gibt ja zu, bezahlt worden zu sein. Wenn jetzt der Fotograf nicht völlig dämlich ist, ist er auf der absolut sicheren Seite.[/quote]

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" ...ist doch dann egal ob pay oder tfp oder nicht?
15.08.2012
Original von frau m.
[quote]Original von ennokiel | Berlin
[quote]Original von frau m.
mE darf ein fotograf ohne dokumentiertes Einverständnis des Models die entstanden Fotos NICHT nutzen - sprich veröffentlichen, verkaufen ..... Grundlage ist § 22 KUrhG


Besagter Paragraph beginnt mit

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Das Model gibt ja zu, bezahlt worden zu sein. Wenn jetzt der Fotograf nicht völlig dämlich ist, ist er auf der absolut sicheren Seite.[/quote]

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" ...ist doch dann egal ob pay oder tfp oder nicht?[/quote]

Warum hat Enno wohl das mit der Entlohnung hervorgehoben ?

Weil es eben im Zweifel nicht egal ist ...
Original von frau m.
ist doch dann egal ob pay oder tfp oder nicht?


Wäre es, würde da nicht der zweite Satz im Gesetzestext stehen.
15.08.2012
Der zweite Satz ist hier wichtig. Die Einwilligung gilt halt normalerweise als erteilt, wenn das Modell bezahlt wurde.

Warum sollte auch jemand dafür bezahlen, jemanden zu fotografieren, wenn er hinterher die Bilder niemanden zeigen darf?
15.08.2012
Original von frau m.
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" ...ist doch dann egal ob pay oder tfp oder nicht?


Leute, Leute,... auch tfp ist eine annerkannte Art von Bezahlung, ich glaub das wurde hier in derMk die letzten 10 Jahre rund schon 12.000 mal erklärt. Und wenn Geld geflossen ist, geht man nunmal erstmal davon aus, das Nutzungsrechte vom Model zugestanden sind.

By the way,... hier wird so oft über schriftliche Verträge diskutiert, die meistens nicht mal das Paier wert sind auf denen sie gedruckt wurden. I.d.R. steht das Model ohne schriftlichen Vertrag so oder so am besten da, wenn nicht wie hier Geld geflossen ist, oder sonst eine Leistung vom Fotografen an das Model ging.
15.08.2012
Original von Kunststuerze
[quote]Original von frau m.
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" ...ist doch dann egal ob pay oder tfp oder nicht?


Leute, Leute,... auch tfp ist eine annerkannte Art von Bezahlung, ich glaub das wurde hier in derMk die letzten 10 Jahre rund schon 12.000 mal erklärt. Und wenn Geld geflossen ist, geht man nunmal erstmal davon aus, das Nutzungsrechte vom Model zugestanden sind.

By the way,... hier wird so oft über schriftliche Verträge diskutiert, die meistens nicht mal das Paier wert sind auf denen sie gedruckt wurden. I.d.R. steht das Model ohne schriftlichen Vertrag so oder so am besten da, wenn nicht wie hier Geld geflossen ist, oder sonst eine Leistung vom Fotografen an das Model ging.[/quote]

gut, bei ihr floss geld. bei manchen tfp`s fließt aber nunmal kein geld wie bei mir.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
15.08.2012
Daher macht es für Fotografen Sinn sich die Herausgabe des Bildmaterials quittieren zu lassen. Damit die Juristen nicht im Netz extra danach suchen müssen.
15.08.2012
Original von H B Koch
Der zweite Satz ist hier wichtig. Die Einwilligung gilt halt normalerweise als erteilt, wenn das Modell bezahlt wurde.


ich frage mal anders

gilt diese EINWILLIGUNG (worüber wir hier sprechen) auch als erteilt, wenn keine bezahlung stattfand und ein shoot auf tfp-basis basierte?... denn hier wird bisher nur über bezahlte jobs gesprochen.
mehr will ich doch gar net wissen.
15.08.2012
Original von frau m.
[quote]Original von H B Koch
Der zweite Satz ist hier wichtig. Die Einwilligung gilt halt normalerweise als erteilt, wenn das Modell bezahlt wurde.


ich frage mal anders

gilt diese EINWILLIGUNG (worüber wir hier sprechen) auch als erteilt, wenn keine bezahlung stattfand und ein shoot auf tfp-basis basierte?... denn hier wird bisher nur über bezahlte jobs gesprochen.
mehr will ich doch gar net wissen.[/quote]

Wenn Geld floss ist es sicher eindeutiger.

Wenn man Kunststuerzes Argumentation folgt, dass auch Bilder eine Entlohnung
sind, dann gilt das im Zweifel auch für ein TfP.

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