Urheberrechtsverletzung durch haftungsbeschränkte UG 53

23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Das dürfte doch wohl irrelevant sein. Auch bei TFP hätte das Model bestenfalls ein einfaches Nutzungsrecht und somit NICHt das Recht weiteren Personen Nutzungsrechte einzuräumen.


Sagt wer?
Trennt doch bitte TFP von den Nutzungsrechten.
TFP heißt lediglich, dass bei der Erstellung der Bilder kein Geld geflossen ist, sondern das als Entschädigung für die erbrachte Leistung und Zeit das Model Bilder bzw. Bilddaten bekommen hat. Über die Nutzungsrechte sagt TFP nichts aus.

Wenn irgendein Supermodel bei mir ankommen würde und sagen würde mit Dir mache ich ein TFP-Shooting, allerdings will ich die Möglichkeit haben, die Bilder kommerziell verwenden zu können, sage ich dann "tut mir leid, das ist bei TFP laut MK-Forum verboten!" oder "Wann findet das Shooting statt?".
Und wer jetzt sagt, "so etwas gibt es nicht", zumindest umgekehrt weiß ich von Fotografen, die TFP-Shootings anbieten, wenn sie anschließend die Bilder kommerziell verwenden können.
[gone] User_6449
23.07.2012
Original von heiko fotografiert | Hannover
Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau?

Ist sie nicht, da die Gesellschafter bei Straftaten persönlich haften.
Ein Durchgriff auf ihr Privatvermögen ist in solchen Fällen möglich.

Das geringe Stammkapital von 1,- Euro und die Haftung der UG
als solche gilt nur, wenn im Geschäftsbetrieb alles legal läuft.

Viele Grüße
Peter
23.07.2012
Ist doch im Prinzip ganz einfach - wenn jemand der NICHT der Urheber ist, Nutzungsrechte vergeben will, braucht er laut Gesetz ein ausschließliches Nutzungsrecht.

Der Name führt ein Wenig in die Irre, denn ausschließlich heisst hier nicht das er der einzige ist, der ein Recht hat, sondern dass er weitere Nutzungsrechte vergeben darf.

Klar KANN man solche Rechte bei TFP auch vergeben. Sogar bei Pay mit Zahung an das Model kann man das noch vergeben. Wenn das jedoch nicht wörtlich im Vertrag entsprechend gereget ist, gehen Gerichte normalerweise davon aus, dass ein einfaches Nutzungsrecht vergeben wurde. Das reicht nämlich für die Eigenwerbung (auch kommerziell) völlig aus ....

Ob gewerblich oder nicht - DAS hat mit TFP nix zu tun. Das wird immer wieder gern durcheinander geworfen. Und ob derjenige wo veröffentlich Fotograf oder Model ist, macht einen GROSSEN Unterschied. Der Fotograf ist nämlich der URHEBER, das Model hat nur das Recht am eigenen Bild (auf das sie ja im TFP Vertrag verzichtet und als Bezahlung dfür Nutzungsrechte bekommt).

Steht im Vertrag also _nichts_ von ausschließlichen Nutzungsrecht, hat ein Model das anderem Nutzungsrechte einräumt VERDAMMT SCHLECHTE Karten ....

Rein rechtlich gesehen darf ein MODEL ein Bild von sich nicht einmal bei Facebook einstellen wenn sie nicht ausdrücklich die Freigabe vom Fotografen dafür hat, denn Facebook fordert weit reichende Rechte an den eingestellten Bildern. Rechte die nur der Urheber oder Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts einräumen KANN.

Viele Grüße,
Frank

Original von Jörg N.
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Das dürfte doch wohl irrelevant sein. Auch bei TFP hätte das Model bestenfalls ein einfaches Nutzungsrecht und somit NICHt das Recht weiteren Personen Nutzungsrechte einzuräumen.


Sagt wer?
Trennt doch bitte TFP von den Nutzungsrechten.
TFP heißt lediglich, dass bei der Erstellung der Bilder kein Geld geflossen ist, sondern das als Entschädigung für die erbrachte Leistung und Zeit das Model Bilder bzw. Bilddaten bekommen hat. Über die Nutzungsrechte sagt TFP nichts aus.

Wenn irgendein Supermodel bei mir ankommen würde und sagen würde mit Dir mache ich ein TFP-Shooting, allerdings will ich die Möglichkeit haben, die Bilder kommerziell verwenden zu können, sage ich dann "tut mir leid, das ist bei TFP laut MK-Forum verboten!" oder "Wann findet das Shooting statt?".
Und wer jetzt sagt, "so etwas gibt es nicht", zumindest umgekehrt weiß ich von Fotografen, die TFP-Shootings anbieten, wenn sie anschließend die Bilder kommerziell verwenden können.[/quote]
23.07.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von heiko fotografiert | Hannover
Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau?

Ist sie nicht, da die Gesellschafter bei Straftaten persönlich haften.
Ein Durchgriff auf ihr Privatvermögen ist in solchen Fällen möglich.

Das geringe Stammkapital von 1,- Euro und die Haftung der UG
als solche gilt nur, wenn im Geschäftsbetrieb alles legal läuft.

Viele Grüße
Peter[/quote]

Absolut richtig! Selbst eine GmbH KANN übrigens unter Umständen nicht vor dem Zugriff auf das Privatvermögen schützen, beispielsweise wenn Sozialabgaben hinterzogen werden. Die Rechtslaage ist wie so oft nicht eindeutig und einfach - deswegen gibt es Anwwälte und ich kann dem TO nur raten einen solchen hinzuzuziehen. Beweise sichern nicht vergessen! Am besten unter Zeugen Screenshots machen.

Viele Grüße,
Frank
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
23.07.2012
Original von heiko fotografiert | Hannover
Hallo allerseits,

eins meiner Fotos wurde von einer Foto & Modelagentur ohne mein Einverständnis mit deren Logo versehen und im geschäftlichen Verkehr auf mehreren Plattformen, u.a. Facebook veröffentlicht (nicht in der MK). Das Impressum der Agenturseite sieht aber nun wie folgt aus:

ABC Modelagentur
Ein Unternehmen der ABC Agentur UG (haftungsbeschränkt)

Neben der Foto- und Modelagentur gibts noch eine Werbeagentur und andere Aktivitäten, deren Impressum und Webseite auch wieder nur auf die UG verweist. Auch die UG hat eine eigene Webseite, deren Impressum dann auch HRB Eintrag, Geschäftsführer, u.s.w. enthält.

Über http://www.handelsregister.de kurz recherchiert, immerhin 1 Euro Stammkapital hat die ABC UG. Ein Vorgehen gegen die UG ist daher wohl nicht so vielversprechend.

Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau? Und ist dieses Konstrukt - UG betreibt 1-2-3 anderen Agenturen/Firmen mit eigenen Webseite und Firmennamen, die sich alle hinter der UG verstecken, rechtlich abgedeckt?

Da mich die Erstellung des Bildes nicht unerhebliche Honorar- und Fahrkosten gekostet hat, mag ich eigentlich nicht damit den geschäftlichen Erfolg anderer Leute finanzieren.

Gruß,
Heiko

Die Person, die hinter all diesen Agenturen steckt, ist natürlich auch hier als Fotograf und Studio registriert, nur für den Fall das er mitliest...


***

Hey!

1.

"Die Person (Agentur), welche in der MK ist, schon gemeldet?

2.

Wenn Du - und das MÜSSTEST Du dann ja - beweisen kannst, dass es DEINE Aufnahmen sind, welche von dieser "Agentur" zu Werbezwecken genutzt wird:

Gehe zum Anwalt = Urheberrechtsverletzung.

Und falls da noch ein Model d´rauf ist, sie hat "das Recht am eigenen Bild".

3.

Auch eine Anzeige bei der Polizei könnte schon wirksam sein, die schreiben diese ominöse Agentur an = bekommen Info, dass DU Anzeige erstattet hast.

Gruß aus Hamburg,

Angie
[gone] Andreas Jorns
23.07.2012
Original von Jörg N. zumindest umgekehrt weiß ich von Fotografen, die TFP-Shootings anbieten, wenn sie anschließend die Bilder kommerziell verwenden können.

Yep. Ich bin so einer. TFP gibt's bei mir nur, wenn ich die kommerziellen Nutzungsrechte erhalte. Bisher gab's auch keine Diskussionen diesbezüglich.
23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ist doch im Prinzip ganz einfach


scheinbar nicht.

Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ob gewerblich oder nicht - DAS hat mit TFP nix zu tun

mein Reden.

Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
das Model hat nur das Recht am eigenen Bild (auf das sie ja im TFP Vertrag verzichtet und als Bezahlung dfür Nutzungsrechte bekommt).


Du unterstellst, dass dies im Vertrag steht (und auch in der Regel steht), muss es aber nicht. Und dann hat das Model Bilder fürs Fotoalbum und der Fotograf hat Bilder fürs Fotoalbum.

Aber es wird sehr OT.
23.07.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von heiko fotografiert | Hannover
Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau?

Ist sie nicht, da die Gesellschafter bei Straftaten persönlich haften.[/quote]
Sorry, aber das ist ein Nullsatz. Und obendrein falsch, was das Thema betrifft.

Erstens: Straftaten können nur von natürlichen Personen begangen werden. Nicht von juristischen.

Zweitens: Jede natürliche Person "haftet" für Straftaten, die sie begeht.

Drittens: Für das Tun und Lassen einer GmbH oder anderen juristischen Person haften strafrechtlich nie die Gesellschafter, sondern immer die Geschäftsführer.

Ein Durchgriff auf ihr Privatvermögen ist in solchen Fällen möglich.

Nicht auf das das der Gesellschafter. Nur auf das der Geschäftsführer.

Bitte sorgfältig unterscheiden:

Gesellschaft. Gesellschafter. Geschäftsführer.
23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ist doch im Prinzip ganz einfach - wenn jemand der NICHT der Urheber ist, Nutzungsrechte vergeben will, braucht er laut Gesetz ein ausschließliches Nutzungsrecht.

Nö.

Er braucht das Recht, weiterzulizensieren. Dieses Recht ist im ausschließlichen Nutzungsrecht gemäß §31 Abs.3 UrhG enthalten, es hängt aber nicht von diesem Recht ab.

Microstock-Agenturen wie Fotolia und Co. lassen sich z.B. vom Urheber das Recht einräumen, weiterzulizensieren, nicht aber ein ausschließliches Nutzungsrecht.
23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Selbst eine GmbH KANN übrigens unter Umständen nicht vor dem Zugriff auf das Privatvermögen schützen, beispielsweise wenn Sozialabgaben hinterzogen werden.

Ihr werft es schon wieder munter durcheinander...

Die Geschäftsführer einer GmbH haften persönlich für Steuern und Sozialabgaben.

Nicht die Gesellschafter.
[gone] User_6449
23.07.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
Ein Durchgriff auf ihr Privatvermögen ist in solchen Fällen möglich.

Nicht auf das das der Gesellschafter. Nur auf das der Geschäftsführer.[/quote]
Das ist ein Irrtum.

Info (lt. BGH)zum Thema Durchgriffshaftung auf Gesellschafter:

"Eine Haftung der Gesellschafter kann sich jedoch zudem ausnahmsweise unter den Gesichtspunkt der Durchgriffshaftung ergeben. Die Durchgriffshaftung ist vom Bundesgerichtshof zum Schutz eines redlichen Geschäftsverkehrs entwickelt worden. Es kann nämlich im Einzelfall erforderlich sein, dem im Hintergrund stehenden Gesellschafter einer GmbH den Einwand mangelnder Identität mit seiner GmbH zu versagen. Die Gläubiger einer GmbH sollen davor geschützt werden, dass sie in unredlicher Weise geschädigt werden. Ein Durchgriff auf die Gesellschafter ist daher dann möglich, wenn die rechtliche Selbstständigkeit der Gesellschaft von einem Gesellschafter oder von einem anderen Unternehmen rechtswidrig ausgenutzt oder das Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wird."

Viele Grüße
Peter
23.07.2012
Leute, was denkt ihr wieviel Bilder mir pro Jahr geklaut werden udn unberechtigt verwendet werden. Wird man nicht abstellen können im Internet und, ja, das kanne inen auch heftig ärgern. Die Frage ist aber welcher Schaden ist entstanden, und lohnt es sich die Kosten auf sich zu nehmen um da was dagegen zu machen? IdR. lohnt es sich nicht und man kann froh sein, wenn die nette MAil oder der Anruf den man tätigt ernstgenommen wird.

Ich geh nur noch gegen Bilderklau vor, wenn Print Nutzung, oder es sich um jemaden handelt, der kommerziell potent ist, ausser man wird frech.
23.07.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
Ein Durchgriff auf ihr Privatvermögen ist in solchen Fällen möglich.

Nicht auf das das der Gesellschafter. Nur auf das der Geschäftsführer.[/quote]
Das ist ein Irrtum.

Info (lt. BGH)zum Thema Durchgriffshaftung auf Gesellschafter:

"Eine Haftung der Gesellschafter kann sich jedoch zudem ausnahmsweise unter den Gesichtspunkt der Durchgriffshaftung ergeben. Die Durchgriffshaftung ist vom Bundesgerichtshof zum Schutz eines redlichen Geschäftsverkehrs entwickelt worden. Es kann nämlich im Einzelfall erforderlich sein, dem im Hintergrund stehenden Gesellschafter einer GmbH den Einwand mangelnder Identität mit seiner GmbH zu versagen. Die Gläubiger einer GmbH sollen davor geschützt werden, dass sie in unredlicher Weise geschädigt werden. Ein Durchgriff auf die Gesellschafter ist daher dann möglich, wenn die rechtliche Selbstständigkeit der Gesellschaft von einem Gesellschafter oder von einem anderen Unternehmen rechtswidrig ausgenutzt oder das Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wird."
[/quote]
Ja. Das ist ein absoluter Ausnahmefall. Wie der Text schon sagt: "ausnahmsweise".

Und er beruht darauf, daß es der GmbH an Identität mangelt. Und es setzt massives rechtswidriges Verhalten der GmbH-Gesellschafter voraus, das aber weder durch Forderungen an die Gesellschaft noch durch eine Insolvenz der Gesellschaft entsteht.

Das kann man im beschriebenen Fall getrost außer Acht lassen. Es spielt hier keine Rolle, so wie es in 99,9999 Prozent aller Fälle von Ansprüchen an eine GmbH keine Rolle spielt.
23.07.2012
Letztlich geht es hier doch um eine Urheberrechtsverletzung. Der TE hat das Stichwort UG mit eingebracht, weil er irrig glaubte, das würde die Haftung des Unternehmes für Urheberrechtsverletzungen beschränken, was natürlich nicht der Fall ist.

Und es bleibt insofern festzuhalten: ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen (wie eine UG haftungsbeschränkt) ist regelmäßig ein viel besserer Schuldner, um Ansprüche geltend zu machen, wie ein Privatmann.

Insofern sollte man sich freuen, daß man ein Unternehmen als Anspruchsgegner hat, und nicht einen Privatmenschen.
23.07.2012
Original von TomRohwer
Letztlich geht es hier doch um eine Urheberrechtsverletzung. Der TE hat das Stichwort UG mit eingebracht, weil er irrig glaubte, das würde die Haftung des Unternehmes für Urheberrechtsverletzungen beschränken, was natürlich nicht der Fall ist.

Und es bleibt insofern festzuhalten: ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen (wie eine UG haftungsbeschränkt) ist regelmäßig ein viel besserer Schuldner, um Ansprüche geltend zu machen, wie ein Privatmann.

Insofern sollte man sich freuen, daß man ein Unternehmen als Anspruchsgegner hat, und nicht einen Privatmenschen.


Hallo,

endlich kommst du zur Sache :-) Und genau das sollte der TO auch tun: Beweise sichern -> Anwalt -> Geschütze auffahren. Alles andere ist vertane Zeit.

Viele Grüße,
Frank
[gone] User_6449
23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Und genau das sollte der TO auch tun: Beweise sichern -> Anwalt -> Geschütze auffahren. Alles andere ist vertane Zeit.

Beweise sichern ist klar, doch mit Anwalt, Abmahnung oder anderen "Geschützen"
würde ich erst abwarten, ob die Firma eine Rechnung - wie Heiko sie selbst bereits
angedacht hatte - bezahlt oder nicht.

Aber es ist mit Komplikationen zu rechnen, denn:

"1,- Euro Gesellschaften" werden oft im Irrglauben gegründet, möglichst nicht haften
zu müssen. Alle Gesellschafter schieben die Verantwortung hin und her so gut es geht
und wenn sowas passiert wie Urheberrechtsverletzung, will es hinterher keiner aus der
Truppe gewesen sein, oder seinen Kopf als Geschäftsführer dafür hinhalten.

Erst wenn die "1,- Euro Gesellschaft" anfängt rumzuzicken und Tricks versucht um sich
aus der Affaire zu ziehen, würde ich eine Durchgriffshaftung durchziehen, denn genau
dafür ist sie gedacht. Für Ausnahmefälle, wie Tom schon sagte ...


Viele Grüße
Peter
[gone] Hermann Klecker
23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ist doch im Prinzip ganz einfach - wenn jemand der NICHT der Urheber ist, Nutzungsrechte vergeben will, braucht er laut Gesetz ein ausschließliches Nutzungsrecht.



Du kennst ja tolle Gesetze.

Teilst Du Dein Wissen mit uns und verrätst uns, in welchem Gesetz das wo geschrieben steht?

Für Software, an der man ja ebenfalls nur ein einfaches Nutzungsrecht erwirbt, wurde ja grad ers wieder einmal höchstrichterlich geklärt, daß man das Nutzungsrecht auch weiter reichen kann. Nicht unterlizenzieren aber vollständig verkaufen.

Wieso zur Hölle sollte ich nicht jemandem ein Nutzungsrecht einräumen und gleichzeitig gestatten, es weiter zu verkaufen oder weiteren Menschen ebenfalls eines einzuräumen (ggf. an Provisionierungsvereinbarungen gebunden) und einem anderen das gleiche gestatten?


Der Name führt ein Wenig in die Irre, denn ausschließlich heisst hier nicht das er der einzige ist, der ein Recht hat, sondern dass er weitere Nutzungsrechte vergeben darf.


Ausschließlich heißt nur, daß ausschließlich einer Person das Nutzungsrecht eingeräumt wird. Und sonst gar nichts. Mit Unterlizenzierungen und der Möglichkeit, das Nutzungsreicht vollständig weiter zu veräußern hat das nichts zu tun.

Bliebe die Frage, wen der Name in die Irre geführt hat.



Klar KANN man solche Rechte bei TFP auch vergeben. Sogar bei Pay mit Zahung an das Model kann man das noch vergeben. Wenn das jedoch nicht wörtlich im Vertrag entsprechend gereget ist, gehen Gerichte normalerweise davon aus, dass ein einfaches Nutzungsrecht vergeben wurde. Das reicht nämlich für die Eigenwerbung (auch kommerziell) völlig aus ....



Wenn im Vertrag kein Nutzungsrecht übertragen wurde, dann gehen Gerichte im Allgemeinen davon aus, daß eben kein Nutzungsrecht übertragen oder eingeräumt wurde.

Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Ein einfaches Nutzungsrecht ohne weitere Einschränkung geht weit über die Eigenwerbung hinaus.


...
Rein rechtlich gesehen darf ein MODEL ein Bild von sich nicht einmal bei Facebook einstellen wenn sie nicht ausdrücklich die Freigabe vom Fotografen dafür hat, denn Facebook fordert weit reichende Rechte an den eingestellten Bildern. Rechte die nur der Urheber oder Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts einräumen KANN.



Da stellen sich echt meine Nackenhaare auf. Wenn ich einem Modell erlaube, für sich zu werben, dann schließt das ganz selbstverständlich auch ein, daß diese Werbung in Medien erfolgt, deren Herausgeber das Modell nicht selbst ist. Das könnte genau so gut die lokale Tatgeszeitung sein oder die Seite 1 der Bild oder die Halbzeitpause des Super-Bowl wie es facebook sein kann. In jedem Fall muß das Modell dem Herausgeber die Möglichkeit einräumen, das Bild auch veröffentlichen zu dürfen.

Und jetzt komm mir nicht auch mit der Mär von facebooks ach so kriminellen AGB.
[gone] Hermann Klecker
23.07.2012
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von Jörg N. zumindest umgekehrt weiß ich von Fotografen, die TFP-Shootings anbieten, wenn sie anschließend die Bilder kommerziell verwenden können.

Yep. Ich bin so einer. TFP gibt's bei mir nur, wenn ich die kommerziellen Nutzungsrechte erhalte. Bisher gab's auch keine Diskussionen diesbezüglich.[/quote]

Doch. Die gibts reichlich. Aber nur hier im Forum. Also - who cares? :)
live-konfrontation ... ja habe ich mal gemacht... hat mir ne Anzeige, wegen Bedrohung eingebracht..auch ohne das ich wörtlich gedroht habe.. seit dem nur noch, schriftlich über den Anwalt..oder wenn es gar nicht anderes geht..



Original von NICO GEES.PHOTOGRAPHY
also ich hasse den schlechten umgang mit bildklau und co ja auch, aber es ist so typisch, da direkt mit rechtstrara, rechnung, mahnung und dobermann zu kommen.

ich versteh ja durchaus den groll der betroffenen, aber warum kann man da denn nicht erstmal da anrufen/mail schrieben, auf den umstand hinweisen und fragen was da passiert ist?
erfahrungsgemäß sind menschen bei live-konfrontation häufig peinlich berührt, während ne rechnung einfach ignoriert wird, da sie keinen persönlichen bezug hat. und wenn da dann noch drunter steht "zahl sofort sonst anwalt" macht man es sich wirklich nicht einfacher.

ganz davon ab: im zweifel für den angeklagten - kein mensch weiß doch wie da was passiert ist, welche doofe prakti vielleicht nen fehler gemacht hat usw. usf. Wahrscheinlich wurde da wirklich nur das thema eigenwerbung falsch ausgelegt.

ich find bildschnorrer auch furchtbar, aber ich find es genauso furchtbar da immer gleich n weltkriegsszenario drauß zu machen mit der sicherheit das man jetzt millionen an klage rausholen kann & will.

einfach mal mehr reden, weniger paragraphen.
ich verstehe eure Aufregung nicht... es handelt sich doch hier um eine Agentur,die gewerbsmäßig Models vermittelt,oder? Ergo.. darf und muß man davon ausgehen, das sie sich mit dem Urheberrecht auskennt.. wer dann so dreist ist und Bilder unrechtmäßig nutzt (Klaut,als seine veröffendlicht), der sollte sich auch nicht wundern.....
Im Übrigen, es dürfte inzwischen Land auf, Land ab, bekannt sein, was das Urheberrecht ist...
Geh zum Anwalt und sende eine geldbewehrte Abmahnung, mit der Forderung, die Bilder in innerhalb einer Frist zurückzuziehen.. ob du dann noch mit deinem Anwalt weiterforderst, kann man dann immer noch überlegen...

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