Urheberrechtsverletzung durch haftungsbeschränkte UG 53

[gone] User_6449
23.07.2012
Original von Kunststuerze
Die Frage ist aber welcher Schaden ist entstanden, und lohnt es sich die Kosten auf sich zu nehmen um da was dagegen zu machen? IdR. lohnt es sich nicht und man kann froh sein, wenn die nette MAil oder der Anruf den man tätigt ernstgenommen wird.

Es kommt darauf an, was man individuell unter "Schaden" versteht ...

Ein Verlust von vielleicht 200,- Euro für die illegale Nutzung eines Bildes
im Internet scheint auf den ersten Blick nicht so dramatisch, aber sowas
passiert speziell durch Firmen laufend und summiert sich auf die Dauer.

Es ist also eine Frage des Prinzips, ob sich Dritte auf Kosten der Arbeit
von Fotograf und Modell einfach so selbst bereichern dürfen oder nicht.

Dagegen vorzugehen lohnt sich finanziell kaum, aber wenn sich Urheber
das einfach so klaglos gefallen lassen, reißt die Masche einfach Bilder zu
klauen und zu hoffen, daß es niemand merkt immer weiter ein ...


Viele Grüße
Peter
23.07.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
[quote]Original von TomRohwer
Letztlich geht es hier doch um eine Urheberrechtsverletzung. Der TE hat das Stichwort UG mit eingebracht, weil er irrig glaubte, das würde die Haftung des Unternehmes für Urheberrechtsverletzungen beschränken, was natürlich nicht der Fall ist.

Und es bleibt insofern festzuhalten: ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen (wie eine UG haftungsbeschränkt) ist regelmäßig ein viel besserer Schuldner, um Ansprüche geltend zu machen, wie ein Privatmann.

Insofern sollte man sich freuen, daß man ein Unternehmen als Anspruchsgegner hat, und nicht einen Privatmenschen.


Hallo,

endlich kommst du zur Sache :-) Und genau das sollte der TO auch tun: Beweise sichern -> Anwalt -> Geschütze auffahren. Alles andere ist vertane Zeit.[/quote]
Da brauch' ich nicht "zur Sache" kommen, dazu gibt es im MK-Forum ungefähr 1899 Threads, die man nur lesen muß.

Der TE kaprizierte sich aber speziell auf die UG.
23.07.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Und genau das sollte der TO auch tun: Beweise sichern -> Anwalt -> Geschütze auffahren. Alles andere ist vertane Zeit.

Beweise sichern ist klar, doch mit Anwalt, Abmahnung oder anderen "Geschützen"
würde ich erst abwarten, ob die Firma eine Rechnung - wie Heiko sie selbst bereits
angedacht hatte - bezahlt oder nicht.

Aber es ist mit Komplikationen zu rechnen, denn:

"1,- Euro Gesellschaften" werden oft im Irrglauben gegründet, möglichst nicht haften
zu müssen. [/quote]
Woher beziehst Du diese Weisheit?

UG haftungsbeschränkt-Gesellschaften sind im Handelsregister eingetragen, in der IHK, haben einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, müssen bilanzieren... Wer so ein Ding gegründet hat, der steckt schon ausreichend tief in der Materie drin, um zu wissen, daß er seine Rechnungen bezahlen muß...

Alle Gesellschafter schieben die Verantwortung hin und her so gut es geht
und wenn sowas passiert wie Urheberrechtsverletzung, will es hinterher keiner aus der
Truppe gewesen sein, oder seinen Kopf als Geschäftsführer dafür hinhalten.

Die Gesellschafter brauchen da gar nix hin und her schieben - die sind mit den täglichen Geschäften überhaupt nicht befasst. Die Geschäfte einer UG werden genau wie die einer GmbH von dem oder den Geschäftsführer/n geführt.

Erst wenn die "1,- Euro Gesellschaft" anfängt rumzuzicken und Tricks versucht um sich aus der Affaire zu ziehen, würde ich eine Durchgriffshaftung durchziehen, denn genau
dafür ist sie gedacht. Für Ausnahmefälle, wie Tom schon sagte ...

Sorry, aber das ist völliger Kokolores, bis Du eine Durchsgriffshaftung auf einen GmbH- oder UG-Gesellschafter durchgesetzt hast, bist Du grau und Rentner, und das auch nur, falls es Dir überhaupt gelingt. Wieviele Durchgriffshaftungen auf GmbH-Gesellschafter gibt es im Jahr in Deutschland? 5? 10? Mehr sicher nicht.

Eine UG kann sich außerdem genausowenig "aus der Affäre ziehen" wie eine GmbH - wenn sie zahlungsunfähig wird, kommt das Amtsgericht und der Insolvenzverwalter, und als erstes nimmt man den Geschäftsführern und den Gesellschaftern die Gesellschaft aus der Hand...
23.07.2012
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ist doch im Prinzip ganz einfach - wenn jemand der NICHT der Urheber ist, Nutzungsrechte vergeben will, braucht er laut Gesetz ein ausschließliches Nutzungsrecht.



Du kennst ja tolle Gesetze.

Teilst Du Dein Wissen mit uns und verrätst uns, in welchem Gesetz das wo geschrieben steht?[/quote]
Wie ich schon schrieb: nicht ganz exakt korrekt. Stehen tut's im UrhG.

§31 Abs. 3 UrhG:
Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

§35 Abs. 1 UrhG:
Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist.
[gone] User_6449
23.07.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Und genau das sollte der TO auch tun: Beweise sichern -> Anwalt -> Geschütze auffahren. Alles andere ist vertane Zeit.

Beweise sichern ist klar, doch mit Anwalt, Abmahnung oder anderen "Geschützen"
würde ich erst abwarten, ob die Firma eine Rechnung - wie Heiko sie selbst bereits
angedacht hatte - bezahlt oder nicht.

Aber es ist mit Komplikationen zu rechnen, denn:

"1,- Euro Gesellschaften" werden oft im Irrglauben gegründet, möglichst nicht haften
zu müssen. [/quote]
Woher beziehst Du diese Weisheit?

UG haftungsbeschränkt-Gesellschaften sind im Handelsregister eingetragen, in der IHK, haben einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, müssen bilanzieren... Wer so ein Ding gegründet hat, der steckt schon ausreichend tief in der Materie drin, um zu wissen, daß er seine Rechnungen bezahlen muß...

Alle Gesellschafter schieben die Verantwortung hin und her so gut es geht
und wenn sowas passiert wie Urheberrechtsverletzung, will es hinterher keiner aus der
Truppe gewesen sein, oder seinen Kopf als Geschäftsführer dafür hinhalten.

Die Gesellschafter brauchen da gar nix hin und her schieben - die sind mit den täglichen Geschäften überhaupt nicht befasst. Die Geschäfte einer UG werden genau wie die einer GmbH von dem oder den Geschäftsführer/n geführt.

Erst wenn die "1,- Euro Gesellschaft" anfängt rumzuzicken und Tricks versucht um sich aus der Affaire zu ziehen, würde ich eine Durchgriffshaftung durchziehen, denn genau
dafür ist sie gedacht. Für Ausnahmefälle, wie Tom schon sagte ...

Sorry, aber das ist völliger Kokolores, bis Du eine Durchsgriffshaftung auf einen GmbH- oder UG-Gesellschafter durchgesetzt hast, bist Du grau und Rentner, und das auch nur, falls es Dir überhaupt gelingt. Wieviele Durchgriffshaftungen auf GmbH-Gesellschafter gibt es im Jahr in Deutschland? 5? 10? Mehr sicher nicht.

Eine UG kann sich außerdem genausowenig "aus der Affäre ziehen" wie eine GmbH - wenn sie zahlungsunfähig wird, kommt das Amtsgericht und der Insolvenzverwalter, und als erstes nimmt man den Geschäftsführern und den Gesellschaftern die Gesellschaft aus der Hand...[/quote]

Das sind Deine Erfahrungen aus Deinem täglichen Geschäftsleben und meine sehen eben
ganz anders aus. Der Unterschied zwischen Deinen theroretischen Ausführungen und
meiner pragmatischen Einschätzung bestehen nur darin, daß ich die ganze Geschichte mit
der "1,- Euro Gesellschaft" bereits selbst von A bis Z durchgekaut und für ungeeignet
befunden habe.

Wie es nach meiner Ansicht voraussichtlich laufen wird:

- Heiko schreibt eine Rechnung an die Firma aufgrund der Urheberrechtsverletzung.
- Die Firma schiebt die Straftat auf einen der Gesellschafter, oder den Geschäftsführer.
- Dann wendet sich Heiko an den betreffenden Gesellschafter oder den Geschäftsführer.
- Der Gesellschafter oder Geschäftsfüher verweist Heiko zurück auf die UG als Haftende.

Und so läuft das immer weiter, bis Heiko aufgiebt und einfach keine Nerven mehr hat.
Die "Durchgriffshaftung" ist also dazu gedacht, daß Gesellschafter und Geschäftsführer
solche Spielchen nicht treiben können ...

Viele Grüße
Peter
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
23.07.2012
Es ist müßig über Dinge wie das für und wieder der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu diskutieren, zumindestens in diesem Thread.

Besagte Agentur ist eine One-Man-Show, Gesellschafter er und seine Frau, er Geschäftsführer, Fotograf, Modelscout, Webdesigner, ... alles in einer Person. Das Konstrukt der UG ist mir bisher nicht begegnet - und erst Recht nicht, das die UG weitere Subunternehmungen betreibt die wie eigenständige Firmen auftreten.

Ich schaue mir im Einzelfall an, ob jemand aus Unwissenheit ein Foto "entliehen" hat - oder ob er es vorsätzlich als sein eigenes Werk seinen Kunden präsentiert. Ersteres führt zu einem meist gütlichen Mailkontakt, letzteres hab ich in den letzten Jahren immer mit einer schlichten Rechnungsstellung erledigt. Schneit man gleich mit einer Abmahnung zur Tür herein, ist das Tischtuch zerrissen, im Fall der Rechnungsstellung kann man auch schon mal nachverhandeln. Bisher war diese Taktik immer erfolgreich, egal ob bei GmbH, e.V., Privatperson, Tageszeitungen, etc.

Natürlich sind Beweise gesichert und von Zeugen gesichtet, natürlich hab ich noch die RAW's und die recht aufwändigen Bearbeitungsschritte als PSD Datei vorliegen, das Bild wurde zudem bereits vor ein paar Jahren im einem bundesweit vertriebendem Fotokalender unter meinem Namen veröffentlicht. Und mit der Nummer, das seinem Praktikant aus Versehen sein Logo darunter gerutscht ist und er sich bei der Vielzahl seiner Shootings nicht mehr erinnern konnte, geh ich nicht ab.

Danke für die Erläuterungen zur UG, damit ist meinerseits für diesen Thread alles gesagt.

Gruß,
Heiko
23.07.2012
Wäre schön wenn Du (Heiko fotografiert | Hannover) mal Rückmeldung geben würdest wie das so gelaufen ist! Danke!

LG, Frank
24.07.2012
Original von Peter Herhold
Das sind Deine Erfahrungen aus Deinem täglichen Geschäftsleben und meine sehen eben
ganz anders aus. Der Unterschied zwischen Deinen theroretischen Ausführungen und
meiner pragmatischen Einschätzung bestehen nur darin, daß ich die ganze Geschichte mit
der "1,- Euro Gesellschaft" bereits selbst von A bis Z durchgekaut und für ungeeignet
befunden habe.

Von welcher Seite aus? Eine zu gründen? Oder eine zu verklagen?

Wie es nach meiner Ansicht voraussichtlich laufen wird:

- Heiko schreibt eine Rechnung an die Firma aufgrund der Urheberrechtsverletzung.
- Die Firma schiebt die Straftat auf einen der Gesellschafter, oder den Geschäftsführer.

Was bitte hat die "Straftat Urheberrechtsverletzung" mit der Rechnung zu tun?

Genau: nichts.

Das Unternehmen ist zahlungspflichtig, denn in seinem Namen wurde die Urheberrechtsverletzung begangen.

- Dann wendet sich Heiko an den betreffenden Gesellschafter oder den Geschäftsführer.

Warum sollte er das tun? Das wäre extrem dumm.

Wenn die Rechnung nicht bezahlt wird, gibt's einen Mahnbescheid gegen die UG. Wenn darauf nicht reagiert wird, wird das Firmenkonto der UG gepfändet.
Die "Durchgriffshaftung" ist also dazu gedacht, daß Gesellschafter und Geschäftsführer solche Spielchen nicht treiben können ...

Ich habe heute morgen mit dem Justitiar der hiesigen IHK telefoniert.

Er sagte zum Thema "Durchgriffshaftung auf GmbH-Gesellschafter", daß er mit Gewissheit sagen könne, daß in den 18 Jahren, die er IHK-Justitiar ist, im gesamten OLG-Bezirk, der den Bereich seiner IHK abdeckt, kein einziges Gerichtsurteil ergangen sei, das auf eine Durchgriffshaftung auf GmbH-Gesellschafter entschieden habe. Er sei sogar sehr sicher, daß es nicht mal entsprechende Verfahren gegegen habe. Dieses Instrument sei eine extreme Ausnahme, für die so viele Voraussetzungen vorliegen müssten, daß das in der Praxis überhaupt keine Rolle spiele.

Zum Stichwort "Durchgriffshaftung auf GmbH-Geschäftsführer" sagte er, daß die sich in der Praxis auf zwei Bereiche beschränkten: zum einen in Fällen von Insolvenzverschleppung, da komme es immer wieder vor, daß Finanzämter und Sozialversicherung versuchten, ausstehende Abgaben auf diesem Wege einzutreiben, und zum anderen in jenen Fällen, wo Sozialabgaben vorsätzlich und in betrügerischer Weise gar nicht erst entrichtet wurden, wo also z.B. systematisch mit "Scheinselbständigen" versucht wurde, die Sozialabgaben einzusparen.

Eine Durchgriffshaftung auf GmbH-Geschäftsführer im Fall normaler Zahlungsausstände sei aussichtslos, das zu versuchen bedeute lediglich, daß man dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfe, eine Durchgriffshaftung auf GmbH-Geschäftsführer seitens eines GmbH-Gläubigers wäre außerdem sowieso erst im Insolvenzverfahren möglich, vorher scheitere sie schon an formalen Hürden.

Das sagt der IHK-Jurist.

(Für UG haftungsbeschränkt gilt genau dasselbe, da die eine Unterform der GmbH ist und nach GmbH-Recht operiert.)
24.07.2012
Original von heiko fotografiert | Hannover
Besagte Agentur ist eine One-Man-Show

Das gilt, wenn ich die Zahl richtig erinnere, für etwa 60 Prozent aller GmbHs auch. Auch das sind Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter, wo dieser gleichzeitig auch Geschäftsführer ist. Das GmbH-Recht hat da auch überhaupt nichts dagegen.

Das Konstrukt der UG ist mir bisher nicht begegnet

Nun ja, es hat ja auch nicht jeder mit den existierenden Gesellschaftsformen zu tun - wie viele Leute kennen z.B. die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)? Die UG haftungsbeschränkt gibt es seit der Reform des GmbH-Rechts im Jahr 2008, sie ist die (nach Ansicht vieler Fachleute mißglückte) "deutsche Antwort" auf die dank EU-Recht vorhandene Möglichkeit, auch in Deutschland eine Ltd nach britischen Recht mit 1 £ Stammkapital zu betreiben. Leider hat der deutsche Gesetzgeber dabei übersehen, daß die beiden Hauptgründe für die Nutzung der Ltd es sind, a) daß die Gründung viel schneller geht (48 Stunden) und viel billiger ist (Notar/Gerichtskosten) als in Deutschland und b) sie die Möglichkeit bietet, nicht unnötig Geld im Stammkapital zu binden.

Die UG haftungsbeschränkt erleichtert die Gründung einer GmbH, da die Stammkapitalschwelle wegfällt und ebenso die Nachschuss-Pflicht der Gesellschafter, wenn mit nicht vollständig eingezahltem Stammkapital gestartet wird.

Letztlich hat man dabei übersehen, daß die Gesellschaftsform heute praktisch ausschließlich durch steuerliche Überlegungen bestimmt wird, Haftungsfragen spielen keine Rolle mehr, da auch eine GmbH mit 100.000 Euro Stammkapital ein Bankdarlehen nur dann ohne zusätzliche Sicherheiten (z.B. persönliche Bürgschaft von Gesellschaftern oder Geschäftsführern) bekommt, wenn die Bonität als entsprechend gut eingeschätzt wird...

- und erst Recht nicht, das die UG weitere Subunternehmungen betreibt die wie eigenständige Firmen auftreten.

Du bist da immer noch auf dem Holzweg - die sind eigenständige Gesellschaften. Jede für sich. Dasselbe Spiel kann man mit Ltd's auch spielen. Oder mit GmbHs, nur daß es da etwas aufwendiger wird.

Das Operieren mit Tochtergesellschaften o.ä. hat im übrigen meistens steuerliche Gründe.

Ich schaue mir im Einzelfall an, ob jemand aus Unwissenheit ein Foto "entliehen" hat - oder ob er es vorsätzlich als sein eigenes Werk seinen Kunden präsentiert.

Das ist vernünftig.
Ersteres führt zu einem meist gütlichen Mailkontakt, letzteres hab ich in den letzten Jahren immer mit einer schlichten Rechnungsstellung erledigt.

Ja.

Und es gibt überhaupt keinen Grund, es in diesem Fall hier jetzt anders zu machen.
24.07.2012
habt ihr viel Zeit ....
Ist doch völlig egal wer sich bei Bildchen unerlaubt bedient. Freundliche Rechnung und wenn das nichts nutzt dann auf zum sportlichen Hallali !
Eine UG ist gut gemeint und ein tolles Mittel um eine Firma basierend auf einer Idee zu gründen und persönliche Haftung zu vermeiden. Braucht man Kapital dann wirds schon schwierig denn UG und Bank sind wie Maus und Katz.

anTon
[gone] User_6449
24.07.2012
Original von anTon
Eine UG ist gut gemeint und ein tolles Mittel um eine Firma basierend auf einer Idee zu
gründen und persönliche Haftung zu vermeiden.

Das ist es in der Tat um Ideen auszuprobieren, denn vielen kreativen Leuten fehlt das
Kapital um eine GmbH zu gründen, oder der Mut zu einer GbR mit allen Konsequenzen.

Original von anTon
Braucht man Kapital dann wirds schon schwierig denn UG und Bank sind wie Maus und
Katz.

Das ist verständlich, denn mit nur einem einzigen Euro Stammkapital macht man nicht
unbedingt eine besonders solventen Eindruck ... ;-)

Die Bank würde in die Röhre schauen, wenn die UG ihre Verbindlichkeiten plötzlich nicht
mehr bedienen kann und Insolvenz anmeldet. Übrigens genau wie alle Gläubiger, welche
Ansprüche aus offenen Rechnungen gegenüber einer UG haben.


Aber ich betone nochmals:

In Heikos Fall läuft die Sache mit dem üblichen Haftungsausschluß der UG nicht, da es sich
um Schadenersatz aufgrund einer Straftat - einer Urheberrechtsverletzung - handelt und
dafür haftet der Verursacher immer persönlich, mit Durchgriff auf sein Privatvermögen.

Wie Heiko es beschrieben hat, besteht die UG aus dem Fotografen und seiner Frau, und
die beiden haften als Gesellschafter persönlich und mit ihrem Privatvermögen, falls sie das
Bild tatsächlich widerrechtlich verwendet haben sollten.

Wie Tom bereits bemerkte, können Straftaten nur von "natürlichen Personen" begangen
werden und nicht von "juristischen Personen".

Die "natürlichen Personen", welche für die Straftat einer Urheberrechtsverletzung persönlich
aus ihrem Privatvermögen haften müßten, wären in diesem Fall also der Fotograf und seine
Frau ...


Viele Grüße
Peter
[gone] User_6449
24.07.2012
Original von TomRohwer
Das Unternehmen ist zahlungspflichtig, denn in seinem Namen wurde die Urheberrechtsverletzung begangen.

Das Unternehmen in Form der UG haftet mit ganz exakt 1,- Euro. Mehr
gibt es für Gläubiger nicht zu holen, wenn der Geschäftsführer der UG
halbwegs fähig ist, nicht auf dem Baum schläft und alles legal läuft ...

Aber, Tom, mit "im Namen des Unternehmens" bist Du schon auf der
richtigen Spur. Denn irgend einer der Gesellschafter (vielleicht sogar
der Geschäftsführer selbst) muß die vorliegende Urheberrechtsver-
letzung ja begangen haben und wäre somit persönlich mit seinem
Privatvermögen haftbar.

Einfacher formuliert:

Heiko wendet sich mit seiner Rechnung an das Unternehmen, wie es
alle Tage vorkommt und ganz normal ist. Wer im Unternehmen nun
verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung ist, kann Heiko ganz
egal sein. Hauptsache seine Schadeneratzansprüche werden erfüllt.

Noch einfacher formuliert:

Wer Scheiße baut, muß persönlich dafür haften. Mit einer "1,- Euro
Haftung" der UG kann man sich als Gesellschafter nicht rausreden!


Viele Grüße
Peter
03.08.2012
Das Kapital iHv. 1 Euro hat überaupt niichts zu sagen. Eine GmbH kann ein Kapital von € 25.000,00 haben - und dazu Grundstücke miit Millionenwert. Selbst wenn die UG nur wenig Kapital hat: Für eine Forderung im Rahmen von € 250,00 - 5.000,00 läßt nicht jeder gleich sein Unternehmen gegen die Wand fahren.

Gruß,
Daniel Kötz


Original von heiko fotografiert | Hannover
Hallo allerseits,

eins meiner Fotos wurde von einer Foto & Modelagentur ohne mein Einverständnis mit deren Logo versehen und im geschäftlichen Verkehr auf mehreren Plattformen, u.a. Facebook veröffentlicht (nicht in der MK). Das Impressum der Agenturseite sieht aber nun wie folgt aus:

ABC Modelagentur
Ein Unternehmen der ABC Agentur UG (haftungsbeschränkt)

Neben der Foto- und Modelagentur gibts noch eine Werbeagentur und andere Aktivitäten, deren Impressum und Webseite auch wieder nur auf die UG verweist. Auch die UG hat eine eigene Webseite, deren Impressum dann auch HRB Eintrag, Geschäftsführer, u.s.w. enthält.

Über http://www.handelsregister.de kurz recherchiert, immerhin 1 Euro Stammkapital hat die ABC UG. Ein Vorgehen gegen die UG ist daher wohl nicht so vielversprechend.

Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau? Und ist dieses Konstrukt - UG betreibt 1-2-3 anderen Agenturen/Firmen mit eigenen Webseite und Firmennamen, die sich alle hinter der UG verstecken, rechtlich abgedeckt?

Da mich die Erstellung des Bildes nicht unerhebliche Honorar- und Fahrkosten gekostet hat, mag ich eigentlich nicht damit den geschäftlichen Erfolg anderer Leute finanzieren.

Gruß,
Heiko

Die Person, die hinter all diesen Agenturen steckt, ist natürlich auch hier als Fotograf und Studio registriert, nur für den Fall das er mitliest...

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