Urheberrechtsverletzung durch haftungsbeschränkte UG 53
[gone] Belavue Fotografie
22.07.2012
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#2Report
22.07.2012
Original von heiko fotografiert | Hannover
Über http://www.handelsregister.de kurz recherchiert, immerhin 1 Euro Stammkapital hat die ABC UG. Ein Vorgehen gegen die UG ist daher wohl nicht so vielversprechend.
Das mit dem Stammkapital hat doch nichts damit zu tun, ob da was zu holen ist oder nicht. Die Rechtsprofis werden mich korrigieren, aber sone UG ist ähnlich ner GmbH, nur dass du z.B. nicht soviel Stammkapital bei der Gründung brauchst.
Du kannst doch gegen alles und jeden vorgehen, wenn deine Rechte missbraucht werden (unabhängig von der Rechtsform des Rechteverletzers).
#3Report
22.07.2012
1 Euro Stammkapital heisst nicht daß kein Geld da ist. Die Frage ist ob der Geschäftsführer wegen deiner Forderung Insolvenz anmeldet oder nicht.
Probiers einfach und halte uns auf dem Laufenden.
Probiers einfach und halte uns auf dem Laufenden.
#4Report
22.07.2012
*bookmark*
da es die rechtsform der ug erst dreieinhalb jahre gibt, sind ggf. noch keine höchstrichterlichen urteile in urheberstreitigkeiten gefallen. du könntest der erste sein, der dafür sorgt, wenn du das durchhaltevermögen hast :)
frag einen anwalt. möglicherweise ist es ein gangbarer weg, gegen den geschäftsführer direkt vorzugehen...
da es die rechtsform der ug erst dreieinhalb jahre gibt, sind ggf. noch keine höchstrichterlichen urteile in urheberstreitigkeiten gefallen. du könntest der erste sein, der dafür sorgt, wenn du das durchhaltevermögen hast :)
frag einen anwalt. möglicherweise ist es ein gangbarer weg, gegen den geschäftsführer direkt vorzugehen...
#5Report
[gone] Abgemeldet
22.07.2012
Wie viele UGs dürfte denn die selbe Einzelperson anmelden und beliebig insolvent erklären?
Wenn das beliebig möglich wäre käme mir dass vor wie eine Lizenz zum (legalen) Betrug.
Wenn das beliebig möglich wäre käme mir dass vor wie eine Lizenz zum (legalen) Betrug.
#7Report
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
22.07.2012
Da gerade heute abend erst entdeckt noch nicht, wird aber wohl in Form einer Rechnungsübersendung erstmal mal gemacht.
Gruß,
Heiko
Gruß,
Heiko
Original von Jörg N.
Den Weg der direkten Kommunikation mit der Agentur schon probiert?
#8Report
22.07.2012
Ist die Person, die abgebildet ist, bei dieser "Agentur" unter Vertrag?
Klingt etwas so als hätte ein Model ein Bild an ne Agentur gegeben. Oder benutzen die ein Bild von ner Frau, die sie gar nicht unter Vertrag haben? Wär ja irgendwo sinnlos, wenn die dann einer buchen will gibts die ja nicht.
Klingt etwas so als hätte ein Model ein Bild an ne Agentur gegeben. Oder benutzen die ein Bild von ner Frau, die sie gar nicht unter Vertrag haben? Wär ja irgendwo sinnlos, wenn die dann einer buchen will gibts die ja nicht.
#9Report
22.07.2012
Original von Christian [ B o h n e n k a m p ]
Ist die Person, die abgebildet ist, bei dieser "Agentur" unter Vertrag?
Klingt etwas so als hätte ein Model ein Bild an ne Agentur gegeben. Oder benutzen die ein Bild von ner Frau, die sie gar nicht unter Vertrag haben? Wär ja irgendwo sinnlos, wenn die dann einer buchen will gibts die ja nicht.
... und weiter gefragt:
ist das Bild mit diesem Model auf TFP Basis entstanden mit dem Recht für das Model, es zur Eigenwerbung zu nutzen?
ausserdem: wie wurde das Bild dann von der "Agentur" genutzt, wird damit für die Agentur geworben oder für das Model, bzw. wird nur gezeigt "dieses Model ist bei uns zu buchen"...
#10Report
22.07.2012
verstehe das problem nicht.
auch eine ug hat anlagevermögen, bankkonto etc.
stammkapital garantiert rein gar nix und ist kein indikator für irgendwas.
wer wo angemeldet ist, ist rechtlich nicht von belang.
geh deinen weg und gut ist. wenns glück hast machst du die ug platt und er hat sein fotoequip im unternehmen ;)
auch eine ug hat anlagevermögen, bankkonto etc.
stammkapital garantiert rein gar nix und ist kein indikator für irgendwas.
wer wo angemeldet ist, ist rechtlich nicht von belang.
geh deinen weg und gut ist. wenns glück hast machst du die ug platt und er hat sein fotoequip im unternehmen ;)
#11Report
[gone] heiko-fotografiert.de | Hannover
23.07.2012
Nein, es ist kein TfP-Bild. Das Foto stammt aus einem Payshooting aus 2007, das Model ist längst nicht mehr aktiv hier und hat keine vertraglichen Rechte. Es war und ist dort nie unter Vertrag gewesen.
Hochgeladen wurde es von den "Agentur" im Januar 2012, d.h. mit eigenem Firmenlogo versehen und auf den Firmenpräsenzen der Agentur auf verschiedenen Plattformen unter "unsere Leistungen" bzw. "unser Portfolio" hochgeladen, zur Eigenwerbung.
Gruß,
Heiko
Hochgeladen wurde es von den "Agentur" im Januar 2012, d.h. mit eigenem Firmenlogo versehen und auf den Firmenpräsenzen der Agentur auf verschiedenen Plattformen unter "unsere Leistungen" bzw. "unser Portfolio" hochgeladen, zur Eigenwerbung.
Gruß,
Heiko
#12Report
23.07.2012
ES ist auch egal, ob es ein TFP Bild ist, oder nicht...(Eine Model Eigenwerbung,liegt nur dann vor, wenn das Modell, PERSÖNLICH mit einem Bild von sich auf IHRER Web-Site usw.. wirbt und nicht eine Agentur.. laßt euch doch keinen Sand in die Augen streuen ) Denn was hast du mit der Agentur zu tun?
Verträge zu Lasten Dritter, gibt es in Deutschland nicht...
Ab zum Anwalt und eine geldbewerte Abmahnung schreiben lassen.. ich bin diese Schnorrer so satt!!
Verträge zu Lasten Dritter, gibt es in Deutschland nicht...
Ab zum Anwalt und eine geldbewerte Abmahnung schreiben lassen.. ich bin diese Schnorrer so satt!!
Original von heiko fotografiert | Hannover
Nein, es ist kein TfP-Bild. Das Foto stammt aus einem Payshooting aus 2007, das Model ist längst nicht mehr aktiv hier und hat keine vertraglichen Rechte. Es war und ist dort nie unter Vertrag gewesen.
Hochgeladen wurde es von den "Agentur" im Januar 2012, d.h. mit eigenem Firmenlogo versehen und auf den Firmenpräsenzen der Agentur auf verschiedenen Plattformen unter "unsere Leistungen" bzw. "unser Portfolio" hochgeladen, zur Eigenwerbung.
Gruß,
Heiko
#13Report
23.07.2012
also ich hasse den schlechten umgang mit bildklau und co ja auch, aber es ist so typisch, da direkt mit rechtstrara, rechnung, mahnung und dobermann zu kommen.
ich versteh ja durchaus den groll der betroffenen, aber warum kann man da denn nicht erstmal da anrufen/mail schrieben, auf den umstand hinweisen und fragen was da passiert ist?
erfahrungsgemäß sind menschen bei live-konfrontation häufig peinlich berührt, während ne rechnung einfach ignoriert wird, da sie keinen persönlichen bezug hat. und wenn da dann noch drunter steht "zahl sofort sonst anwalt" macht man es sich wirklich nicht einfacher.
ganz davon ab: im zweifel für den angeklagten - kein mensch weiß doch wie da was passiert ist, welche doofe prakti vielleicht nen fehler gemacht hat usw. usf. Wahrscheinlich wurde da wirklich nur das thema eigenwerbung falsch ausgelegt.
ich find bildschnorrer auch furchtbar, aber ich find es genauso furchtbar da immer gleich n weltkriegsszenario drauß zu machen mit der sicherheit das man jetzt millionen an klage rausholen kann & will.
einfach mal mehr reden, weniger paragraphen.
ich versteh ja durchaus den groll der betroffenen, aber warum kann man da denn nicht erstmal da anrufen/mail schrieben, auf den umstand hinweisen und fragen was da passiert ist?
erfahrungsgemäß sind menschen bei live-konfrontation häufig peinlich berührt, während ne rechnung einfach ignoriert wird, da sie keinen persönlichen bezug hat. und wenn da dann noch drunter steht "zahl sofort sonst anwalt" macht man es sich wirklich nicht einfacher.
ganz davon ab: im zweifel für den angeklagten - kein mensch weiß doch wie da was passiert ist, welche doofe prakti vielleicht nen fehler gemacht hat usw. usf. Wahrscheinlich wurde da wirklich nur das thema eigenwerbung falsch ausgelegt.
ich find bildschnorrer auch furchtbar, aber ich find es genauso furchtbar da immer gleich n weltkriegsszenario drauß zu machen mit der sicherheit das man jetzt millionen an klage rausholen kann & will.
einfach mal mehr reden, weniger paragraphen.
#14Report
23.07.2012
Original von Image Worx
[quote]Original von Christian [ B o h n e n k a m p ]
Ist die Person, die abgebildet ist, bei dieser "Agentur" unter Vertrag?
Klingt etwas so als hätte ein Model ein Bild an ne Agentur gegeben. Oder benutzen die ein Bild von ner Frau, die sie gar nicht unter Vertrag haben? Wär ja irgendwo sinnlos, wenn die dann einer buchen will gibts die ja nicht.
... und weiter gefragt:
ist das Bild mit diesem Model auf TFP Basis entstanden mit dem Recht für das Model, es zur Eigenwerbung zu nutzen?
ausserdem: wie wurde das Bild dann von der "Agentur" genutzt, wird damit für die Agentur geworben oder für das Model, bzw. wird nur gezeigt "dieses Model ist bei uns zu buchen"...[/quote]
Das dürfte doch wohl irrelevant sein. Auch bei TFP hätte das Model bestenfalls ein einfaches Nutzungsrecht und somit NICHt das Recht weiteren Personen Nutzungsrechte einzuräumen. Denn die "Agentur" hat ja angeblich die Bilder online - mit eigenem Logo. Zudem wird offenkundig gegen das Recht des Fotografen auf Namensnennung verstoßen. Dies begründet idR. einen erhöhten Schadensersatz, bzw. einen höheren Satz als Ausgleich.
@TO: Wende dich doch vertrauensvoll an den Hausanwalt der MK, Dr. Daniel Kötz - auch hier mit einer SC vertreten :-)
Viele Grüße,
Frank
#15Report
23.07.2012
Original von heiko fotografiert | Hannover
Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau? Und ist dieses Konstrukt - UG betreibt 1-2-3 anderen Agenturen/Firmen mit eigenen Webseite und Firmennamen, die sich alle hinter der UG verstecken, rechtlich abgedeckt?
Okay... Hier ist erstmal ein Crashkurs in Gesellschaftsrecht notwendig, sonst geht alles munter durcheinander...
Mal stark vereinfacht:
Das Gesellschaftsrecht kennt Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt AG, KGaA) und Personengesellschaften (GbR-Gesellschaft, OHG, KG), außerdem eingetragene Vereine (e.V.), die hier aber außen vor bleiben können.
Kapitalgesellschaften wie Personengesellschaften sind eigenständige juristische Personen. Man darf sie nicht gleichsetzen mit ihren Gesellschaftern oder Geschäftsführern.
Die UG haftungsbeschränkt ist eine Sonderform der GmbH, daher kann sie am besten von der GmbH aus erklärt werden.
Die GmbH hat ein Stammkapital (auch Grundkapital genannt), das die Gesellschafter bei der Gründung einzahlen und der GmbH zur Verfügung stellen. Mindeststammkapital ist 25.000 Euro bei der GmbH, es muß zu mindestens 50% eingezahlt werden, wird nicht bei der Gründung 100% eingezahlt, haftet jeder Gesellschafter persönlich "gesamtschuldnerisch" für den gesamten fehlenden Betrag.
Das Stammkapital einer GmbH ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH, deshalb steht es in der Bilanz auch auf der Passiva-Seite.
"Beschränkte Haftung" bedeutet bei der GmbH, daß die Haftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auf das Stammkapital beschränkt ist. Das ist z.B. bei der KG anders, wo die "Vollhafter" (Komplementäre) unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen gegenüber der KG haften.
Jede juristische Person, also auch die GmbH, haftet mit ihrem gesamten Vermögen für Forderungen gegen sich. Zum Vermögen der GmbH gehört nicht das Stammkapital, denn das ist ja selbst eine Forderung gegen die GmbH. Wohl aber das, was die Geschäftsführer mit dem Stammkapital für die GmbH gekauft haben.
Das Stammkapital wird der Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführer, bei Gründung zur Verfügung gestellt (wird nicht gleich 100% eingezahlt, können die Geschäftsführer jederzeit den Rest bei den Gesellschaftern abfordern).
Das Stammkapital kann vereinfacht gesagt 5 Minuten nach Gründung der GmbH "ausgegeben" sein, z.B. für den Kauf von Betriebsmitteln. Eine Rolle spielt das Stammkapital nach der Gründung dann vor allem für die Frage, wann eine GmbH überschuldet ist und Insolvenz anmelden muß.
Die UG haftungsbeschränkt:
Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Hier muß außer 1 Euro kein Stammkapital bei der Gründung eingezahlt werden, dafür müssen jedes Jahr mindestens 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden, um das Stammkapital zu erhöhen, bis mindestens 25.000 Euro angesammelt sind. Dann wird, vereinfacht gesagt, die UG zur GmbH.
Bei Forderungen gegen eine GmbH/UG stellt sich stets nicht die Frage nach dem Stammkapital, sondern nach dem Unternehmensvermögen - gegen das wird nämlich ggf. vollstreckt, nicht gegen das Stammkapital.
Sowohl bei der UG wie der GmbH haften die Geschäftsführer persönlich gegenüber der Gesellschaft, wenn sie durch vorsätzliche oder fahrlässige rechtswidrige Handlungen der Gesellschaft einen Schaden zufügen.
Wenn also der GF einer GmbH oder UG eine Urheberrechtsverletzung im Namen der Gesellschaft begeht oder anordnet, dann haftet er der Gesellschaft gegenüber für den Schaden, den er damit angerichtet hat - und damit dann letztlich im Durchgriff auch gegenüber den Gläubigern.
#16Report
23.07.2012
Original von Henning Zachow *freckles extreme* ;)
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da es die rechtsform der ug erst dreieinhalb jahre gibt, sind ggf. noch keine höchstrichterlichen urteile in urheberstreitigkeiten gefallen. du könntest der erste sein, der dafür sorgt, wenn du das durchhaltevermögen hast :)
Die braucht es auch nicht, das ist exakt genauso wie bei allen anderen juristischen Personen auch.
#17Report
23.07.2012
Original von Dorfstudio
Wie viele UGs dürfte denn die selbe Einzelperson anmelden und beliebig insolvent erklären?
Eine GmbH oder UG wird nicht von einer "Einzelperson angemeldet". Sie ist eigene eigene Rechtspersönlichkeit.
Eine natürliche Person kann als Gesellschafter soviele GmbHs und UGs gründen wie sie will, und sie kann bei so vielen GmbHs und UGs Geschäftsführer sein wie sie will (wobei es bei der GF-Tätigkeit Grenzen gibt durch Konkurrenzverbote und die Pflicht, die Pflichten des GFs ordungsgemäß zu erfüllen.)
#18Report
23.07.2012
Eine GmbH, UG, KG etc. als Schuldner zu haben ist tausendmal besser als eine Privatperson...
Eine Kapital- oder Personengesellschaft kann mit immer mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens bedrohen, wenn sie nicht zahlt, weil sie zahlungsunwillig ist...
Wenn Geld da ist, wirkt das meist sehr schnell.
Eine Kapital- oder Personengesellschaft kann mit immer mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens bedrohen, wenn sie nicht zahlt, weil sie zahlungsunwillig ist...
Wenn Geld da ist, wirkt das meist sehr schnell.
#19Report
Topic has been closed
eins meiner Fotos wurde von einer Foto & Modelagentur ohne mein Einverständnis mit deren Logo versehen und im geschäftlichen Verkehr auf mehreren Plattformen, u.a. Facebook veröffentlicht (nicht in der MK). Das Impressum der Agenturseite sieht aber nun wie folgt aus:
ABC Modelagentur
Ein Unternehmen der ABC Agentur UG (haftungsbeschränkt)
Neben der Foto- und Modelagentur gibts noch eine Werbeagentur und andere Aktivitäten, deren Impressum und Webseite auch wieder nur auf die UG verweist. Auch die UG hat eine eigene Webseite, deren Impressum dann auch HRB Eintrag, Geschäftsführer, u.s.w. enthält.
Über http://www.handelsregister.de kurz recherchiert, immerhin 1 Euro Stammkapital hat die ABC UG. Ein Vorgehen gegen die UG ist daher wohl nicht so vielversprechend.
Ist die Rechtsform UG damit ein Freibrief für Fotoklau? Und ist dieses Konstrukt - UG betreibt 1-2-3 anderen Agenturen/Firmen mit eigenen Webseite und Firmennamen, die sich alle hinter der UG verstecken, rechtlich abgedeckt?
Da mich die Erstellung des Bildes nicht unerhebliche Honorar- und Fahrkosten gekostet hat, mag ich eigentlich nicht damit den geschäftlichen Erfolg anderer Leute finanzieren.
Gruß,
Heiko
Die Person, die hinter all diesen Agenturen steckt, ist natürlich auch hier als Fotograf und Studio registriert, nur für den Fall das er mitliest...