Einzelne Bilder aus Sets 5

Hallo Experten,

kann sein, dass meine Frage hier schon mal diskutiert wurde, dann bitte einen Link darauf posten - ich habe keine Eintraege dazu gefunden.

Wie ist es, wenn ich als Fotograf (oder Model) ein Set verkaufe, mit 50 Bildern von einem Shooting beispielsweise. Jetzt hab ich aber wesentlich mehr geknipst, und es gibt z.B. ein Bild, das nicht bei den verkauften dabei ist, aber einem der verkauften sehr aehnlich ist.

Wem gehoert dieses Bild dann (wenn nichts weiteres darueber im Vertrag festgelegt ist)? Haengt das vom Grad der Aehnlichkeit ab?

Die gleiche Frage kann man eigentlich auch bei einzelnen Bildern stellen: Ich druecke zweimal hintereinander innerhalb eines Sekundenbruchteils ab. Das eine Bild verkaufe ich, wem gehoert das andere?

Es gibt sicher eine Rechtsprechung hierfuer, kann hier jemead Links posten?

Schoene Gruesse,
Holger
[gone] jodoform
17.07.2012
Ich glaube, ich habe dazu etwas einmal bei Getty gesehen, wie die Exklusivrechte und ähnliche Bilder handhaben. Das sollte ein ähnlich gelagerter Fall sein.

Ich kann im Moment nicht wirklich nachforschen, wo das war, aber vielleicht hilft das trotzdem.

Jo
17.07.2012
Original von GoettlicherMarkgraf
Wem gehoert dieses Bild dann (wenn nichts weiteres darueber im Vertrag festgelegt ist)?

Was meinst Du mit "gehört"?

Wenn nichts anderes festgelegt ist, dann kann der Fotograf als Urheber naturgemäß frei über sein Foto verfügen.

Eine völlig andere Baustelle ist es, daß die Fotografen-Verträge seriöser Bildagenturen meist Klauseln enthalten wie:

Der Fotograf verpflichtet sich, ähnliche Motive (z. B.
Zweitbelichtungen, Varianten) nicht an andere Bildagenturen zu
geben. Soweit eine Weitergabe vor Abschluß dieses Vertrages bereits
erfolgt ist oder der Fotograf die bei ihm verbliebenen ähnlichen Motive
selbst verwertet, ist er verpflichtet, diese Motive bei einem Verkauf der
ausschließlichen Nutzungsrechte (Exklusivrechte) durch action press
für den entsprechenden Zeitraum und/oder den jeweiligen
Medienbereich zu sperren und von einer eigenen Verwertung
abzusehen.
(Fotografen-Vertrag von action press, IV.3)

Und noch eine andere Baustelle ist es, daß es gewisse Branchengepflogenheiten gibt, und daß es z.B. als ungehörig gilt, dem "Hamburger Abendblatt" und der "WELT Hamburg" exakt dasselbe Foto von einem Ereignis anzubieten (wenn die Massenware nehmen wollen, können sie auf dpa & Co zurückgreifen...), es aber akzeptiert wird, wenn es ein einigermaßen unterschiedliches Foto ist. (Wobei es rechtlich keinen Anspruch seitens der Redaktionen in dieser Richtung gibt.)

Haengt das vom Grad der Aehnlichkeit ab?

Das hängt ausschließlich von den Vertragsbedingungen ab.
Ok, danke, ehrlich gesagt hab ich mir das auch so vorgestellt, aber jetzt mal nen Vertrag von den Suicide Girls kurz gesehen, wo so ne Klausel nicht drin war. Und dann hab ich mich gewundert, wie das im Allgemeinen gehandhabt wird.

Is jetzt klarer :-)
Als Kunde wäre zumindest für mich die Situation eindeutig:

Zieht jemand so eine Nummer ab, war es definitiv das letzte Mal, dass ich mit demjenigen zusammengearbeitet habe.

Topic has been closed