Durch Bildbearbeitung "entstellt" 137
[gone] Mietstudio Wuppertal
16.07.2012
Original von Fotocowboy
Warum sind wir Deutsche eigentlich so geworden
und klären das nicht einfach wie Männer ?
Schnell, hart und gerecht ?
Gibt doch genügend Hamburger Kerls hier, oder ?
Mein lieber Mann, du hast doch voll einen an der Klatsche.
#82Report
16.07.2012
Original von Frank Westwood
ABER, wenn so etwas im Release steht:
-snip-
Der Fotograf kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche oder örtliche Einschränkung in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken für eigene Werbezwecke nutzen
-snip-
dann ist der Fall für mich doch relativ klar, eine "veränderte Form" ist nun mal eine Bearbeitung und ob dies eine positive oder negative Darstellungsform ist, steht ja dort nicht.
Ich denke auch für sowas gibt es Grenzen.
Denn wenn es uneingeschränkt erlaubt wäre, so könnte man das Gesicht des Models auch auf ein Pornobild kleben und das Ganze veröffentlichen.
Ich glaube da wirst mir auch Du zustimmen, daß man damit das Persönlichkeitsrecht des Models verletzt
Genau genommen müsste eigentlich in einem Vertrag stehen, welche Art der Bearbeitung gemacht wird, damit sowas unstrittig ist. Das Ganze wäre auch ok, wenn man es vorher abspricht und das Model sein ok dazu gibt.
Aber wenn ein Bild ohne das Wissen des Models künstlich verschlechtert wird und dann behauptet wird "die sieht im Original so aus", dann geht das wahrscheinlich auch dem Gesetzgeber etwas zu weit.
#83Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Frank Westwood
ABER, wenn so etwas im Release steht:
-snip-
Der Fotograf kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche oder örtliche Einschränkung in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken für eigene Werbezwecke nutzen
-snip-
dann ist der Fall für mich doch relativ klar, eine "veränderte Form" ist nun mal eine Bearbeitung und ob dies eine positive oder negative Darstellungsform ist, steht ja dort nicht.
Ich denke auch für sowas gibt es Grenzen.
Denn wenn es uneingeschränkt erlaubt wäre, so könnte man das Gesicht des Models auch auf ein Pornobild kleben und das Ganze veröffentlichen.
Ich glaube da wirst mir auch Du zustimmen, daß man damit das Persönlichkeitsrecht des Models verletzt
[/quote]
Das ist von Fall zu Fall sicher verschieden. Fakt ist ja nun mal hier, dass ein Release unterzeichnet wurde. Und was in Verträgen nicht explizit ausgeschlossen wird, ist erstmal nicht verboten. Die Gegenseite wird sich neben dem Release auch darauf berufen, dass es sich bei der Geschäftsbeziehung um eine professionelle solche gehandelt hat. " Frau xxx, wie lange arbeiten Sie schon als Fotomodel?" ...." Aha und Ihnen ist nicht klar, was sie unterschrieben haben ?" Soso...
Bei allem Ärger, den man verständlicherweise hat, muss man seine Chancen auch mal realsitisch sehen. Und das kann wirklich nur ein Fachmann erörtern, der sich zunächst das gesamte Release durchliest.
Auf die hanbeüchenen Postings hier sollte man keinesfalls auch nur einen Pfifferling geben. Da ist ja von Straftaten bis hin zu falscher Verdächtigung und körperlicher Gewalt alles dabei...ohgottohgott...8~)
#84Report
16.07.2012
Brustoptimierung ist also das schönere Wort zu Silikon einpflanzen lassen ...;)
Die normalen Verträge, die hier die auch hier die meisten nehmen, da kannst du maximal auf Kulanz hoffen...wenn der Fotograf den Unterschied krasser darstellen will ist das sein Recht. Andere machen hübscher andere hässlicher . Aber wir wissen ja nicht was du da unterschireben hast.
Gruß
Die normalen Verträge, die hier die auch hier die meisten nehmen, da kannst du maximal auf Kulanz hoffen...wenn der Fotograf den Unterschied krasser darstellen will ist das sein Recht. Andere machen hübscher andere hässlicher . Aber wir wissen ja nicht was du da unterschireben hast.
Gruß
#85Report
16.07.2012
Original von Frank Westwood
Das ist von Fall zu Fall sicher verschieden. Fakt ist ja nun mal hier, dass ein Release unterzeichnet wurde. Und was in Verträgen nicht explizit ausgeschlossen wird, ist erstmal nicht verboten.
Ich glaube nicht, daß das so rum funktioniert.
Ohne Vertrag ist erst mal nichts erlaubt, was Veröffentlichung betrifft. Und ein Vertrag sollte genau festlegen, was erlaubt ist. Alles Andere bleibt weiterhin verboten.
Sonst müsste man ganz schön viel in einen Vertrag reinschreiben, was jemandem so alles mit einem Bild einfallen könnte....
#86Report
[gone] VigarLunaris
16.07.2012
Das leid mit der Nachbearbeitung, teilweise ist ein Model eben nur noch ein Element in einer Bearbeitung - > NICHTS GEGEN DEN BEITRAGSERSTELLER!!!!! <-
Dennoch kann ich auch verstehen das man bei einem vorher & nachher Bild eine Verbesserung erwartet, diese wird nicht immer stattfinden, da man sich teilweise ja doch etwas anderes vorstellt und dann auch umsetzt.
Ich bin eh kein Fan vom 100% nacharbeiten. Hängte Brust z. b. ist etwas was man "wegmachen" kann, aber nicht muss. Teilweise gehört es eben zum Menschen und teilweise eben nicht.
Ein Gesicht bis zur Unkenntlichkeit umzuformen geht auch aber muss meist nicht sein.
Ich würde hier wirklich das klärende Gespräch suchen und dort einmal eine Bea nachlegen, die dieses hier wieder ins rechte Licht rückt. Mit einer öffentlichen Diskussion dazu ist wenig geholfen, da dies allen die am Bild beteiligt sind, mehr schadet als nützt..
Dennoch kann ich auch verstehen das man bei einem vorher & nachher Bild eine Verbesserung erwartet, diese wird nicht immer stattfinden, da man sich teilweise ja doch etwas anderes vorstellt und dann auch umsetzt.
Ich bin eh kein Fan vom 100% nacharbeiten. Hängte Brust z. b. ist etwas was man "wegmachen" kann, aber nicht muss. Teilweise gehört es eben zum Menschen und teilweise eben nicht.
Ein Gesicht bis zur Unkenntlichkeit umzuformen geht auch aber muss meist nicht sein.
Ich würde hier wirklich das klärende Gespräch suchen und dort einmal eine Bea nachlegen, die dieses hier wieder ins rechte Licht rückt. Mit einer öffentlichen Diskussion dazu ist wenig geholfen, da dies allen die am Bild beteiligt sind, mehr schadet als nützt..
#87Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Frank Westwood
Das ist von Fall zu Fall sicher verschieden. Fakt ist ja nun mal hier, dass ein Release unterzeichnet wurde. Und was in Verträgen nicht explizit ausgeschlossen wird, ist erstmal nicht verboten.
Ich glaube nicht, daß das so rum funktioniert.
Ohne Vertrag ist erst mal nichts erlaubt, was Veröffentlichung betrifft. Und ein Vertrag sollte genau festlegen, was erlaubt ist. Alles Andere bleibt weiterhin verboten.
[/quote]
Aha und wie viele Seiten soll dann ein solcher Vertrag wohl haben, wenn dort alles drin steht, was erlaubt ist ?-)
Zieh dir einfach mal ein stinknormales Standardreleae von eine x-beliebigen Stockagentur, fotolia z.B. Das ist eine DIN A4 Seite. Und den versuche mal als Model anzufechten, wenn der Fotograf dir sagenwirmal eine rote Pappnase aufsetzt und dein Foto in der nächste Karnevalszeitung erscheint....
Was denkst du, wie gut deine Chancen sind?
Ich will es dir mal vorab sagen: 0 ;-)
#88Report
16.07.2012
Original von Frank Westwood
Aha und wie viele Seiten soll dann ein solcher Vertrag wohl haben, wenn dort alles drin steht, was erlaubt ist ?-)
So viel wie eben dafür nötig ist.
Wie kommst Du darauf, daß ein Model-Release automatisch ein Persilschein für jede beliebige Nutzungsart ist, die nicht explizit ausgeschlossen wurde?
Ganz besonders was diesen Fall hier angeht
Andere Persönlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
[edit]
Ich hab übrigens gerade mal ein Beispiel rausgesucht:
http://www.pixelio.de/resources/pdf/modelrelease.pdf
Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B.
Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Die Namens-
nennung des Models steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten.
Da steht also explizit drinnen, daß das, was hier passiert ist, nicht erlaubt ist, weil das Persönlichkeitsrecht nicht gewahrt wurde
#89Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Frank Westwood
Aha und wie viele Seiten soll dann ein solcher Vertrag wohl haben, wenn dort alles drin steht, was erlaubt ist ?-)
So viel wie eben dafür nötig ist.
Wie kommst Du darauf, daß ein Model-Release automatisch ein Persilschein für jede beliebige Nutzungsart ist, die nicht explizit ausgeschlossen wurde?
Ganz besonders was diesen Fall hier angeht
Andere Persönlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag[/quote]
Du kannst das jetzt winkeladvokieren wie du möchtest, eine Bearbeitung, sprich eine Veränderung des Bildmaterials ist eigentlich immer Bestandteil eines stinknormalen Standardvertrages. Ob und wie weit eine Verletzung der "Ehre" (habe ich ja so noch nie in einem Standarrelease gelesen) zutrifft, wird im Zweifelsfall durch ein Gericht entschieden.
In diesem konkreten Fall sehe ich kaum Chancen für das Model, ich würde mich ja gerne Irren, aber Release ist Release und Veränderung eben Veränderung...
Ich habe in meinem release ein Pornoklausel drin, also das ich das Material nicht in eindeutig(!) pornografischen Darstellungsformen nutzen darf. Ok, passiert eh nie, kann ich mit leben.
Aber hier handelt es sich um ein stinknormales Aktfotos für das ein Aktmodel gebucht wurde. Auch nach der Bearbeitung ist es immer noch ein stinknormales Aktfoto, das dem Model nach der Bearbeitung persönlich nicht mehr gefällt. Es ist werder unästhetisch, noch diffamierend für das Model. Jede Wachsfigur auf der TV Spielfilm hätte mehr Grund sich zu schämen. Kein Gericht der Welt wird hier ein Präzedenzurteil fällen, sage ich jetzt mal ganz salopp...
#90Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
[edit]
Ich hab übrigens gerade mal ein Beispiel rausgesucht:
http://www.pixelio.de/resources/pdf/modelrelease.pdf
[quote]Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Models bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B.
Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Die Namens-
nennung des Models steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten.
Da steht also explizit drinnen, daß das, was hier passiert ist, nicht erlaubt ist, weil das Persönlichkeitsrecht nicht gewahrt wurde[/quote]
Tja, würde ich nicht nehmen, das Release...meins sieht anders aus.;-)
#91Report
16.07.2012
Original von Frank Westwood
Es ist werder unästhetisch, noch diffamierend für das Model.
Da sieht man mal, daß auch nur mit Meinungen argumentierst. Denn das ist nur Deine Meinung. Das Model sieht es ganz anders...sonst gäbe es diesen Beitrag nicht. Und welche "Meinung" ein Gericht haben würde, steht auf einem ganz anderen Blatt
Erklär mir doch mal den Unterschied dazu, wenn ich öffentlich poste, das Model XY hat Hängetitten, obwohl es nicht wahr ist. Selbst wenn sie mir durch eine Freigabe die Erlaubnis gegeben hat, über sie zu berichten.
[edit]
Oder machen wir die Sache mal für Dich als Mann etwas nachvollziehbarer.
Ein Fotograf veröffentlicht ein Aktbild von Dir, in dem er Deinen Schniedel verkürzt hat. Darüber schreibt er "Original" und in das Bild daneben "Schwanzverlängerung" und stellt die unverkürzte Version ein.
Willst Du ernsthaft behaupten, das wäre für Dich nicht diffamierend?
#92Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Frank Westwood
Es ist werder unästhetisch, noch diffamierend für das Model.
Da sieht man mal, daß auch nur mit Meinungen argumentierst. Denn das ist nur Deine Meinung. Das Model sieht es ganz anders...sonst gäbe es diesen Beitrag nicht. Und welche "Meinung" ein Gericht haben würde, steht auf einem ganz anderen Blatt
Erklär mir doch mal den Unterschied dazu, wenn ich öffentlich poste, das Model XY hat Hängetitten, obwohl es nicht wahr ist. Selbst wenn sie mir durch eine Freigabe die Erlaubnis gegeben hat, über sie zu berichten.[/quote]
Ich sehe das emotionsfrei und habe schlicht die Chancen auf Erfolg bewertet. Und natürlich ist das nur meine Meinung, deshalb schrieb ich ja weiter oben schon, dass der einzig ganbare Weg der Weg zum Fachanwalt ist.
Der wird ihr schon erzählen, was geht und was nicht geht. Ich sehe es eher nüchtern und glaube, dass es nie zu einer Verhandlung kommen wird...
Aber glauben kann man viel...;-)
#93Report
16.07.2012
Hier gibt es übrigens noch eine gute Zusammenfassung zum Thema:
Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen
Weiter unten findet man diverse Auszüge aus Model-Releases, die eigentlich den Tenor gemeinsam haben, daß diffamierende oder unmoralische Verwendung nicht erlaubt oder eine extra schriftliche Erlaubnis notwendig ist
Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen
Weiter unten findet man diverse Auszüge aus Model-Releases, die eigentlich den Tenor gemeinsam haben, daß diffamierende oder unmoralische Verwendung nicht erlaubt oder eine extra schriftliche Erlaubnis notwendig ist
#94Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
Hier gibt es übrigens noch eine gute Zusammenfassung zum Thema:
Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen
Weiter unten findet man diverse Auszüge aus Model-Releases, die eigentlich den Tenor gemeinsam haben, daß diffamierende oder unmoralische Verwendung nicht erlaubt oder eine extra schriftliche Erlaubnis notwendig ist
Jo, da geht es um Stockfotos und deren Nutzungsbedingungen diverser Agenture, die für die Käufer der Fotos gelten.
Hier geht es aber um eine gewerbliche Fotografenseite, deren Nutzungsbedingungen der Fotograf selber bestimmt. Das Model hat sich auf den deal mit dem Fotografen eingelassen und es hatte vorher die Möglichkeit zu prüfen, was produziert wird, sie hatte die Möglichkeit sich den Vertrag durchzulesen und sie hat ihn letztendlich unterschrieben und somit einen grßen Teil ihrer persönlichkeitsrechte abgetreten. Die Fotos wurde exakt der Nutung zugeführt, wie sie im Release vereinbart wurden, zur Eigenwerbung des Fotografen. Tja...
#95Report
16.07.2012
Original von Frank Westwood
und sie hat ihn letztendlich unterschrieben und somit einen grßen Teil ihrer persönlichkeitsrechte abgetreten. Die Fotos wurde exakt der Nutung zugeführt, wie sie im Release vereinbart wurden, zur Eigenwerbung des Fotografen. Tja...
Und wo liest Du raus, daß sie einen großen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte abgetreten hat?
In dem Passus steht nichts davon, daß auch eine diffamierende Nutzung erlaubt ist. Ergo ist das ausgeschlossen.
Der Ausschnitt oben ist so ungenau und schwammig formuliert, daß ich als Fotograf sehr vorsichtig wäre, dem Model nicht gegen den Karren zu fahren. Denn allzuviel darf man damit bestimmt nicht.
Nicht umsonst sind die Model-Releases der obigen Seite deutlich genauer ausgeführt.
#96Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Frank Westwood
und sie hat ihn letztendlich unterschrieben und somit einen grßen Teil ihrer persönlichkeitsrechte abgetreten. Die Fotos wurde exakt der Nutung zugeführt, wie sie im Release vereinbart wurden, zur Eigenwerbung des Fotografen. Tja...
Und wo liest Du raus, daß sie einen großen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte abgetreten hat?
In dem Passus steht nichts davon, daß auch eine diffamierende Nutzung erlaubt ist. Ergo ist das ausgeschlossen.
Der Ausschnitt oben ist so ungenau und schwammig formuliert, daß ich als Fotograf sehr vorsichtig wäre, dem Model nicht gegen den Karren zu fahren. Denn allzuviel darf man damit bestimmt nicht.
Nicht umsonst sind die Model-Releases der obigen Seite deutlich genauer ausgeführt.[/quote]
Naja, wo soll es denn hinführen? Ist schon die Retusche eines Pickesl ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht? Entschuldige mal, nicht immer sind die persönlichen Befindlichkeiten ein Maßstab. Ich sachs mal so, wer sich Fotomodel nennt und sich als solches zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass das entstandene Material eben auch bearbeitet und entsprechend genutzt wird....
Natürlich tritt ein Model ein teil der Persönlichkeitsrechte ab, sonst gäbs ja keine Verträge und in den Printmedien gäbs nur Text...;-)
#97Report
16.07.2012
Ich denke ein wenig gesunder Menschenverstand sagt einem schon, was eine positive und was eine negative Veränderung eines Bildes ist und ob das Model damit einverstanden sein könnte oder nicht.
Gerichte werden sich wohl ebenso an einem allgemeingültigen Standard orientieren müssen, denn auch die Gesetzeslage wird nicht festlegen, ob die Entfernung eines Pickels das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Und einem Model Hängetitten zu verpassen, obwohl sie keine hat (und das noch dazu als Originalbild hinzustellen) ist schon so grenzwertig, daß ich der Meinung bin, ein Gericht würde eher im Sinne des Models als des Fotografens entscheiden.
Gerichte werden sich wohl ebenso an einem allgemeingültigen Standard orientieren müssen, denn auch die Gesetzeslage wird nicht festlegen, ob die Entfernung eines Pickels das Persönlichkeitsrecht verletzt.
Und einem Model Hängetitten zu verpassen, obwohl sie keine hat (und das noch dazu als Originalbild hinzustellen) ist schon so grenzwertig, daß ich der Meinung bin, ein Gericht würde eher im Sinne des Models als des Fotografens entscheiden.
#98Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
Ich denke ein wenig gesunder Menschenverstand sagt einem schon, was eine positive und was eine negative Veränderung eines Bildes ist und ob das Model damit einverstanden sein könnte oder nicht.(...)
IMHO,,,mit den Begriffen "positiv" oder "negaativ" kann man bei Bildbearbeitungen nicht argumentieren.
Ich kenne so gut wie keine Verträge wo drinne steht..."Wenns schee macht...."
Manche Bearbeitung sollen ja explizit einen Menschen verändern das er nicht "dem" Schönheitsideal entspricht.
#99Report
16.07.2012
Original von Pixelspalter
Und einem Model Hängetitten zu verpassen, obwohl sie keine hat (und das noch dazu als Originalbild hinzustellen) ist schon so grenzwertig, daß ich der Meinung bin, ein Gericht würde eher im Sinne des Models als des Fotografens entscheiden.
Bei Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand...;-)
Edit sagt:
Ist natürlich vom Fotoonkel auch denklich dämlich gelöst, da sucht er sich ausgerechnet ein Model bei dem es nix zu verflüssigen oder aufzupumpen gibt, alleine dafür gehört er schon zu 20 Std.Sozialstunden im Altersheim verdonnert...dort wird er dann auch fündig für vorher -nachher gehampel...*lol*
#100Report
Topic has been closed
An sich kann ich gut verstehen, dass du dich darüber aufregst. Das ist einfach nicht in Ordnung und außerdem ziemlich sinnlos. Deine Brüste sind super und er hätte sich da zig andere Exemplare raussuchen können, um damit zu werben. Aber scheinbar kann er nicht schöner, nur hässlicher bearbeiten und somit wirbt er auf seiner Homepage mit etwas, was er gar nicht kann und schädigt dabei noch deinen Ruf (in gewisser Weise^^). Das ist einfach nicht in Ordnung!