Darf man TFP-Fotos auf Facebook überhaupt veröffentlichen ? 79
25.06.2012
Ich stehe immer noch auf den Standpunkt, das ein Model EIGENTLICH selbst dann wenn der Urheber es erlaubt KEINE Bilder aus TFP-Shootings mit einfachem Nutzungsrecht bei Facebook hochladen dürfte.
Und zwar von Facebook aus. Weil Facebook Rechte fordert, die nur der Urheber, also der Fotograf, vergeben KANN.
Warum Facebook diese Rechte fordert ist doch klar. Einmal in Facebook kann das Bild von jedem Facebook User geteilt, geliked usw. werden und erscheint dann an seiner Pinnwand. Bzw. in seiner Chronik.
Man macht sich damit fremde Inhalte zu eigen - etwas, was deutsches Recht eigentlich gar nicht her gibt. Deswegen BRAUCHT Facebook weit reichende Nutzungsrechte ... dann geht das nämlich sehr wohl.
Während das bei selbst gemachten Bildchen kein Problem ist, weil man da selber der Urheber ist, geht das bei fremden Bildern nur dann, wenn man im Besitz der EXKLUSIVEN NUTZUNGSRECHTE ist!!!
Bei TFP werden regelmäßig aber nur EINFACHE Nutzungsrechte vergeben.
Einfaches Nutzungsrecht bedeutet man darf das Bild so nutzen wie der Uheber es festgelegt und erlaubt hat. Weitere Nutzungsrechte KÖNNEN nicht vergeben werden. Das darf nur der Urheber.
Dem Gegenüber steht das exklusive Nutzungsrecht. Wer dieses hat kann auch weitere Nutzungsrechte vergeben. Er tritt quasi an die Stelle des Urhebers. Nur kann der Urheber das Werk selber dann nur noch nutzen, wenn der Inhaber des exklusiven ihm einfache Nutzungsrechte gibt.
Deswegen ist das Hochladen von TFP-Bildern auf Facebook für ein Model immer etwas problematisch, sie ist darauf angewiesen dass wo kein Kläger auch kein Richter....
Viele Grüße,
Frank
Und zwar von Facebook aus. Weil Facebook Rechte fordert, die nur der Urheber, also der Fotograf, vergeben KANN.
Warum Facebook diese Rechte fordert ist doch klar. Einmal in Facebook kann das Bild von jedem Facebook User geteilt, geliked usw. werden und erscheint dann an seiner Pinnwand. Bzw. in seiner Chronik.
Man macht sich damit fremde Inhalte zu eigen - etwas, was deutsches Recht eigentlich gar nicht her gibt. Deswegen BRAUCHT Facebook weit reichende Nutzungsrechte ... dann geht das nämlich sehr wohl.
Während das bei selbst gemachten Bildchen kein Problem ist, weil man da selber der Urheber ist, geht das bei fremden Bildern nur dann, wenn man im Besitz der EXKLUSIVEN NUTZUNGSRECHTE ist!!!
Bei TFP werden regelmäßig aber nur EINFACHE Nutzungsrechte vergeben.
Einfaches Nutzungsrecht bedeutet man darf das Bild so nutzen wie der Uheber es festgelegt und erlaubt hat. Weitere Nutzungsrechte KÖNNEN nicht vergeben werden. Das darf nur der Urheber.
Dem Gegenüber steht das exklusive Nutzungsrecht. Wer dieses hat kann auch weitere Nutzungsrechte vergeben. Er tritt quasi an die Stelle des Urhebers. Nur kann der Urheber das Werk selber dann nur noch nutzen, wenn der Inhaber des exklusiven ihm einfache Nutzungsrechte gibt.
Deswegen ist das Hochladen von TFP-Bildern auf Facebook für ein Model immer etwas problematisch, sie ist darauf angewiesen dass wo kein Kläger auch kein Richter....
Viele Grüße,
Frank
#42Report
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
...
Warum Facebook diese Rechte fordert ist doch klar. Einmal in Facebook kann das Bild von jedem Facebook User geteilt, geliked usw. werden und erscheint dann an seiner Pinnwand. Bzw. in seiner Chronik.
Man macht sich damit fremde Inhalte zu eigen - etwas, was deutsches Recht eigentlich gar nicht her gibt. Deswegen BRAUCHT Facebook weit reichende Nutzungsrechte ... dann geht das nämlich sehr wohl.
...
Naja, 'zu eigen' macht man sie sich nicht wirklich (es sei denn, man speichert sie auf der eigenen Festplatte und lädt sie dann als quasi-eigenes Bild bei Facebook hoch, aber das wäre ja ein komplett anderer Fall). Die Bilder erscheinen als 'geteilt' mit Angabe der ursprünglichen Quelle (und wenn ich es richtig sehe, dann wird da der Name der Person, von der das Bild anfänglich stammt, angegeben) und sind dann auch nicht Teil Deiner Bildalben. Es wird halt einfach nur ein Bild verlinkt. Und das ursprüngliche Ziel ist immer noch sichtbar (anders als bspw. bei Tumblr, wo man nach 2,3 Reblogs nicht mehr erkennen kann, woher das Bild eigentlich stammt). Insofern sehe ich das als eher unproblematisch an.
#43Report
25.06.2012
Hmm ...
wieso kommt diese Diskussion eigentlich immer wieder auf? Na, mir soll sie recht egal sein, denn solange wie ich bei Facebook aktiv bin, werde ich dort auch Fotos zeigen. Und ich gehe nicht davon aus, dass sich Facebook bei den Milliarden von vorhandenen Fotos ausgerechnet bei meinen bedient ...
Eines meiner Models möchte nicht, dass ich die Bilder aus den gemeinsamen Shootings bei Facebook poste. Für mich ist das absolut kein Problem, auch wenn ich es schade finde. Verstehen kann ich es jedoch nicht, gerade weil sie eine ganze Menge von Urlaubs- und Partyfotos hochlädt ...
Ansonsten hat Facebook, wenn ich mich nicht täusche, auch eine offizielle Niederlassung in Deutschland, also wären entsprechende Gerichtsverfahren (unter Geschäftsleuten) vermutlich in Hamburg zu führen ...
wieso kommt diese Diskussion eigentlich immer wieder auf? Na, mir soll sie recht egal sein, denn solange wie ich bei Facebook aktiv bin, werde ich dort auch Fotos zeigen. Und ich gehe nicht davon aus, dass sich Facebook bei den Milliarden von vorhandenen Fotos ausgerechnet bei meinen bedient ...
Eines meiner Models möchte nicht, dass ich die Bilder aus den gemeinsamen Shootings bei Facebook poste. Für mich ist das absolut kein Problem, auch wenn ich es schade finde. Verstehen kann ich es jedoch nicht, gerade weil sie eine ganze Menge von Urlaubs- und Partyfotos hochlädt ...
Ansonsten hat Facebook, wenn ich mich nicht täusche, auch eine offizielle Niederlassung in Deutschland, also wären entsprechende Gerichtsverfahren (unter Geschäftsleuten) vermutlich in Hamburg zu führen ...
#44Report
25.06.2012
Ich hab das jetzt mal alles nur so informativ überflogen. Was aber deutlich wird ist, dass ihr Praxis und Theorie, rechtliches und tatsächliches nicht sauber trennt.
Grundsätzlich steht erstmal der Urheberbegriff im Vordergrund. Dem Urheber gebühren nach deutschem Recht alles Rechte.
Die erste Frage, so banal das erscheinen mag, lautet also: Wer ist Urheber?
Sicher werden jetzt alle Fotografen sagen: Na ich! An der Stelle sollte aber schon genau geschaut werden! Wer Urheber eines Werkes ist, bestimmt sich nicht danach wer den Auslöser drückt, sondern wer alles an der Entstehung des Werkes maßgeblich in einem geistig schöpferischem Umfang mehr als erheblich mitgewirkt hat.
Und liebe Fotografen, dass kann durchaus auch das Model sein!!!!! Mag jetzt doof klingen, aber die Möglichkeit solltet ihr in Betracht ziehen. Dann ist sie Miturheber!!!!
Habt ihr die erste und wichtigste Frage geklärt, ist ohne jegliche Vereinbarung klar, dass euch als Urheber alle Nutzungsrechte zustehen. Banal ausgedrückt: Ihr dürft tun und lassen was ihr wollt mit euren Bildern. Das Model darf garnichts. Dieser Grundsatz wird durch die Persönlichkeitsrechte des Models eingeschränkt!
Alles weitere regelt eine Vereinbarung! Diese Vereinbarung ist auch mündlich möglich. An der Stelle müsst ihr Rechtslage i.e.S. und Prozesslage voneinander trennen. Stichwort: Recht haben und Recht bekommen (Beweise!).
Wenn ihr also mit etwas gesundem Verstand an die Sache rangeht, dann wisst ihr schnell, wer was darf und wer nicht, völlig unabhängig von FB oder anderen Seiten.
Grundsätzlich steht erstmal der Urheberbegriff im Vordergrund. Dem Urheber gebühren nach deutschem Recht alles Rechte.
Die erste Frage, so banal das erscheinen mag, lautet also: Wer ist Urheber?
Sicher werden jetzt alle Fotografen sagen: Na ich! An der Stelle sollte aber schon genau geschaut werden! Wer Urheber eines Werkes ist, bestimmt sich nicht danach wer den Auslöser drückt, sondern wer alles an der Entstehung des Werkes maßgeblich in einem geistig schöpferischem Umfang mehr als erheblich mitgewirkt hat.
Und liebe Fotografen, dass kann durchaus auch das Model sein!!!!! Mag jetzt doof klingen, aber die Möglichkeit solltet ihr in Betracht ziehen. Dann ist sie Miturheber!!!!
Habt ihr die erste und wichtigste Frage geklärt, ist ohne jegliche Vereinbarung klar, dass euch als Urheber alle Nutzungsrechte zustehen. Banal ausgedrückt: Ihr dürft tun und lassen was ihr wollt mit euren Bildern. Das Model darf garnichts. Dieser Grundsatz wird durch die Persönlichkeitsrechte des Models eingeschränkt!
Alles weitere regelt eine Vereinbarung! Diese Vereinbarung ist auch mündlich möglich. An der Stelle müsst ihr Rechtslage i.e.S. und Prozesslage voneinander trennen. Stichwort: Recht haben und Recht bekommen (Beweise!).
Wenn ihr also mit etwas gesundem Verstand an die Sache rangeht, dann wisst ihr schnell, wer was darf und wer nicht, völlig unabhängig von FB oder anderen Seiten.
#45Report
[gone] VigarLunaris
25.06.2012
Original von Paul Poleski....
Wenn ihr also mit etwas gesundem Verstand an die Sache rangeht, dann wisst ihr schnell, wer was darf und wer nicht, völlig unabhängig von FB oder anderen Seiten.
Wie war das nochmal: Juristen und gesunder Menschenverstand schließen einander erst einmal per se aus!
Der Vertrag von FB ist halt arg fraglich und einer der gründe warum ich dort bisher nur 3 Bilder drinne habe. Diese sind belanglos und meistens nur Resourcen und Avatarbildchen von frei zu nutzenden Datenbanken.
Selbiges gilt im übrigen auch für mein Google +
Solange es kein internationale Rechtsvereinbarung gibt in der klar drinne steht " Es ist deines und es bleibt deines AUSSER es wird schriftlich und persönlich anders vereinbart, eine generlle Aufhebung dieser Regel ist nicht möglich" .. kommt mir nix auf Seiten die das Recht an dem Ding haben wollen.
Davon ausgenommen ist natürlich alles was heißt " Darf zeigen usw...". Sprich wir zeigen es aber wenn der Urheber es entfernt ist es eben wech und es gehört weiterhin ihm. Davon gibt es ja genug Seiten im Netz :)
Original von Tobias Voss....
Und ich gehe nicht davon aus, dass sich Facebook bei den Milliarden von vorhandenen Fotos ausgerechnet bei meinen bedient ...
Bedienen von FB .... von den Millarden von Accounts ... wird DEIN Account DANN genommen, wenn du "famous" genug bist um mit dir WERBUNG zu machen :)
Und wenn es dann so sein sollte, das deine Bildbände sich gut verkaufen, wirste Gift und Galle spucken, wenn FB einfach die Teile überall zeigen darf. Und so prankert auf einmal eines deiner Fotos in 35x20 Meter Größe über dem Timesqure und dient als Werbung für FB.
Super.
Denn das ist der Grund warum FB & G+ diese Regel bei sich eingebaut hat. Denn so können auch DRITTE! ( ganz wichtig ) alles von FB für sich nutzen :http://de.coloribus.com/werbearchiv/printwerbung/proofreading-agency-proofreading-facebook-15428355/
Und somit ist der einfachste Weg nur gezielt Material dort zu posten und im TfP Vertrag die Nutzung für FB für explzite Aufnahmen festzulegen. So dass halt "belangsloses" dort landet, aber das wirklich gute unter Verschluß bleibt.
Denn es wird genug Firmen geben, die Hand in Hand mit FB und Google arbeiten und sich einen Ast freuen, wenn Sie ihre Werbung mit guten Aufnahmen aufwerten können ohne Studio + Fotografen + Modellkosten :)
#46Report
25.06.2012
meine fresse, so ein bullshit.
die paragraphen in den AGB sind in Deutschland immer noch ungültig (Amtlich festgestellt) und Facebook wird das Szenario ganz sicher nicht umsetzen.
BTW: Wenn von mir eine 700m² Facebook Werbung am Times Square hängt freu ich mir n Ast und geh erstmal 3 Tage aufs Klo.
die paragraphen in den AGB sind in Deutschland immer noch ungültig (Amtlich festgestellt) und Facebook wird das Szenario ganz sicher nicht umsetzen.
BTW: Wenn von mir eine 700m² Facebook Werbung am Times Square hängt freu ich mir n Ast und geh erstmal 3 Tage aufs Klo.
#47Report
25.06.2012
Die Agb sind VIELLEICHT für deutsche VERBRAUCHER TEILWEISE ungültig.
Der Wert von Facebook zurzeit rund 70 Milliarden US-Dollar, das ist viel, da frägt man sich vielleicht, ob nicht eben die Rechte an allem was die Facebook-User posten auch noch in den Börsenwert hineingerechnet wurden.
Der Wert von Facebook zurzeit rund 70 Milliarden US-Dollar, das ist viel, da frägt man sich vielleicht, ob nicht eben die Rechte an allem was die Facebook-User posten auch noch in den Börsenwert hineingerechnet wurden.
#48Report
Original von Carl vom Westhafen
Die Agb sind VIELLEICHT für deutsche VERBRAUCHER TEILWEISE ungültig.
Der Wert von Facebook zurzeit rund 70 Milliarden US-Dollar, das ist viel, da frägt man sich vielleicht, ob nicht eben die Rechte an allem was die Facebook-User posten auch noch in den Börsenwert hineingerechnet wurden.
Dass in den Börsenwert von Facebook auch die Stellung des Mondes, die Anzahl der Ameisen in einem durchschnittlichen Wald und die Häufigkeit von umfallenden Reissäcken eingerechnet wurde, ist ja klar - hat sich ja blitzschnell selbst korrigiert.
Und dass FB sich vielleicht diverses wünscht, ist ja auch klar - nur sie dürfen es nicht. Und zwar nicht etwa 'vielleicht', sondern: *nicht*. Nicht ausserhalb von Facebook und nicht mit Postings von deutschen Benutzern. Tun sie es doch, verstossen sie gegen deutsches Recht.
That simple.
#49Report
25.06.2012
@ carl
sei mir nicht böse, jetzt wirds kompletter unsinn.
Verbietet euren models das hochladen auf FB -> Bitteschön.
Ein Thread weiter ist der "Hilfe, ich find keine Models" Heulthread.
Denn auch hier wieder: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Hier entwickelt sich grad eine ungeheuere diskrepanz zwischen fakten und dem was einige user glauben wollen. Hier werden nun Verschwörungstheorien aufgestellt noch und nöcher.
Hier wird einfach irgendwelches Rechtsverständnis eines Juristenlaien aufgegriffen und schon heißt es das die AGB nur für Verbraucher unwirksam sind. Blödsinn.
Wenn ich sag mir scheint die Sonne aus dem Arsch, glaubt ihr mir das ohne Kontrolle doch auch nicht.
Wer was lesen will zieht sich §§305-310 BGB rein, aber bitte in aktueller Auflage und nicht die Auflage aus dem Keller von 1994.
Gesetzt ownt Facebook immer noch, nicht andersrum. und nochmal. wenn besagte 700m² Facebook Werbung mit meinem Bild übern TimesSquare hängt, dann bin ich erstmal beschäftigt ;)
2 Tage später kümmere ich mich um mein Honorar.
sei mir nicht böse, jetzt wirds kompletter unsinn.
Verbietet euren models das hochladen auf FB -> Bitteschön.
Ein Thread weiter ist der "Hilfe, ich find keine Models" Heulthread.
Denn auch hier wieder: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Hier entwickelt sich grad eine ungeheuere diskrepanz zwischen fakten und dem was einige user glauben wollen. Hier werden nun Verschwörungstheorien aufgestellt noch und nöcher.
Hier wird einfach irgendwelches Rechtsverständnis eines Juristenlaien aufgegriffen und schon heißt es das die AGB nur für Verbraucher unwirksam sind. Blödsinn.
Wenn ich sag mir scheint die Sonne aus dem Arsch, glaubt ihr mir das ohne Kontrolle doch auch nicht.
Wer was lesen will zieht sich §§305-310 BGB rein, aber bitte in aktueller Auflage und nicht die Auflage aus dem Keller von 1994.
Gesetzt ownt Facebook immer noch, nicht andersrum. und nochmal. wenn besagte 700m² Facebook Werbung mit meinem Bild übern TimesSquare hängt, dann bin ich erstmal beschäftigt ;)
2 Tage später kümmere ich mich um mein Honorar.
#50Report
25.06.2012
Original von Sid Marco B-Point [SB-Photos.de] - SC NEU - in HD!
wenn du in den usa eine 15 jährige flachlegst, was meinst du wo du verurteilt wirst?
Wenn Du Deutscher bist und es eine "Schutzbefohlene" war: in Deutschland. (Wenn die deutsche Justiz Dich zu fassen bekommt.)
wenn du in deutschland eine 15 jährige flachlegst, was meinst du wo du verteilt wirst?
Wenn es eine US-Amerikanerin ist: in den USA. (Wenn die US-Justiz Dich zu fassen bekommt.)
Allerdings geht es hier nicht um Strafrecht, sondern um Zivilrecht.
Und da wird's dann gleich noch mal eine Ecke komplizierter.
#51Report
25.06.2012
das war keine frage tom....
#52Report
25.06.2012
FB-Themen sind spannend. Spannender als die Bildrechte:
Solange ihr im Browser bei FB angemeldet seid, schreibt ein Cookie alle Besuche anderer Seiten mit und überträgt die Daten in die FB-Datenbank zur Analyse für Werbung etc.
Hallo Big-Brother!
Solange ihr im Browser bei FB angemeldet seid, schreibt ein Cookie alle Besuche anderer Seiten mit und überträgt die Daten in die FB-Datenbank zur Analyse für Werbung etc.
Hallo Big-Brother!
#53Report
Original von Dr. Eric Nelles Köln LEV http://www.photo-shoots.de
FB-Themen sind spannend. Spannender als die Bildrechte:
Solange ihr im Browser bei FB angemeldet seid, schreibt ein Cookie alle Besuche anderer Seiten mit und überträgt die Daten in die FB-Datenbank zur Analyse für Werbung etc.
Hallo Big-Brother!
*gähn*
#54Report
25.06.2012
Original von Dr. Eric Nelles Köln LEV http://www.photo-shoots.de
FB-Themen sind spannend. Spannender als die Bildrechte:
Solange ihr im Browser bei FB angemeldet seid, schreibt ein Cookie alle Besuche anderer Seiten mit und überträgt die Daten in die FB-Datenbank zur Analyse für Werbung etc.
Hallo Big-Brother!
stimmt, hat facebook erfunden.
such ma auf google nach reisen und geh in ein paar reisportale. danach auf newsseiten.
rat ma was für werbung kommt...
#55Report
[gone] Hermann Klecker
25.06.2012
Original von Paul Poleski
... völlig unabhängig von FB oder anderen Seiten.
Genau.
Warum schreibst Du das alles hier, wo Du doch selbst sagst, daß es völlig unabhängig vom Thema sei?
#56Report
[gone] Hermann Klecker
25.06.2012
Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ich stehe immer noch auf den Standpunkt, das ein Model EIGENTLICH selbst dann wenn der Urheber es erlaubt KEINE Bilder aus TFP-Shootings mit einfachem Nutzungsrecht bei Facebook hochladen dürfte.
Und zwar von Facebook aus. Weil Facebook Rechte fordert, die nur der Urheber, also der Fotograf, vergeben ... usw.
Dein Standpunkt in Ehren.
Nur woher hast Du dieses eigenartige Verständnis von Nutzungsrechten, deren Weitergabe und Exclusivität (ausschließlichkeit)?
Das ganze hst imho bestenfalls einen wahren Kern.
#57Report
[gone] Fotograf Christian Weber - V4
25.06.2012
Hat wer mal einen Fall entdeckt bei dem Facebook Bilder von jemanden genutzt hat, im Rahmen der von FB vorgegebenen AGB´s ?
#58Report
25.06.2012
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Blue Rose Pictures - Stefanie & Frank Becker
Ich stehe immer noch auf den Standpunkt, das ein Model EIGENTLICH selbst dann wenn der Urheber es erlaubt KEINE Bilder aus TFP-Shootings mit einfachem Nutzungsrecht bei Facebook hochladen dürfte.
Und zwar von Facebook aus. Weil Facebook Rechte fordert, die nur der Urheber, also der Fotograf, vergeben ... usw.
Dein Standpunkt in Ehren.
Nur woher hast Du dieses eigenartige Verständnis von Nutzungsrechten, deren Weitergabe und Exclusivität (ausschließlichkeit)?
Das ganze hst imho bestenfalls einen wahren Kern.[/quote]
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html und http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__34.html
:-)
Facebook verlangt aber viel weit gehendere Rechte als das "einfache" ....
Viele Grüße,
Frank
#59Report
25.06.2012
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Paul Poleski
... völlig unabhängig von FB oder anderen Seiten.
Genau.
Warum schreibst Du das alles hier, wo Du doch selbst sagst, daß es völlig unabhängig vom Thema sei?[/quote]
Unabhängig von FB und anderen Seiten ist nicht das selbe wie unabhängig vom Thema. Jeder weitere Kommentar dazu wäre unhöflich.
#60Report
Topic has been closed
Dazu schreibt Facebook:
´"Streitfälle
1. Du wirst sämtliche Ansprüche, Klagegegenstände oder Streitfälle (Ansprüche), die du uns gegenüber hast und die sich aus dieser Erklärung oder aus Facebook oder in Verbindung damit ergeben, ausschließlich vor einem Staats- oder Bundesgericht in Santa Clara County, Kalifornien, klären bzw. klären lassen."
Ich bin kein Experte, ich weiss nicht ob das zulässig ist oder nicht. Und ob über den Gerichtssitz überhaupt ein deutsches Gericht entscheidet, wenn die Weiterlizensierung in zB USA stattfindet.[/quote]
wenn du in den usa eine 15 jährige flachlegst, was meinst du wo du verurteilt wirst?
wenn du in deutschland eine 15 jährige flachlegst, was meinst du wo du verteilt wirst?
siehe meinen post. lg berlin hat schon entschieden. also chillt[/quote]
Bei beiden kannst du in Deutschland verurteilt werden. Für deutsche die im Ausland Taten begehen, die auch nach deutschem Recht strafbar sind, findet auch das deutsche Strafrecht Anwendung.