Was tut sich mit verwaisten Werken bzw verwaisten Fotos ? 16

08.06.2012
Verwaiste Werke.
Entschuldigung, ich frage nur, vielleicht weiss ein Experte Bescheid.
Laut golem , heise - am besten bingen ( um mal was gegen das Googlopol zu tun ) - bereiten unsre Eurokraten und eine Ministerin ( nebenbei zum sog. Leistungsschutzrecht ) da etwas vor.

Betrifft das auch Fotos ?
Wenn nun anonymer Tumblr-Blog 1 Bild ohne Logo klaut, ist es dann dort schon verwaist ? Oder wenn es dann indirekt wieder geklaut wird ? Oder betrifft das die Fotografie garnicht ?
Welche Datenbanken zum Zuordnen der Werke sind geplant ?
Kann ein Bild sogar mit Logo laut der Definition der Neuregelungen verwaist sein ?
Ihr könnt Euch sich natürlich auch für die geplanten Regelungen aussprechen, wenn sie im Thread erstmal genauer identifiziert werden.
Vielleicht ...... ( to be continued )
08.06.2012
also bei booble ist nichts zu finden

anTon
08.06.2012
die art und weise, wie der von dir zitierte wikipedia-artikel an die sache heran geht, passt mir gar nicht... da steht:
Verwaiste Werke stellen ein Problem für potentielle Verwerter dar, da eine Nutzung, die die Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber voraussetzt, nicht möglich ist.
die lösung könnte so einfach sein: wenn ich ein foto in der gosse finde, bei dem ich ein vermarktungspotenzial sehe, kann ich es leider nicht verwerten, wenn ich den urheber nicht ermitteln und fragen bzw. beteiligen kann.
[gone] jodoform
09.06.2012
Original von Henning Zachow *noch mehr grün* ;)
die lösung könnte so einfach sein: wenn ich ein foto in der gosse finde, bei dem ich ein vermarktungspotenzial sehe, kann ich es leider nicht verwerten, wenn ich den urheber nicht ermitteln und fragen bzw. beteiligen kann.


Das wäre aber in den meisten fällen Schade, besonders wenn es sich um historisch interessante Bilder handelt, die in einem Schuhkarton am Dachboden gefunden worden sind. So in der Art: Die Mode des Grauens in den 80er in Ostfriesland.

Oder um an sich gute Werke, wo nach dem Tod des Urhebers oder Konkurs der Rechteinhaber keiner mehr sagen kann, wem es gehört.

Und um solche Dinge geht es bei verwaisten Werken meistens. Insgesamt ist eine sinnvolle Regelung für verwaiste Werke etwas sehr gutes. Wenn einem Künstler seine Werke kommerziell wichtig sind (was nicht bei allen der Fall ist), dann soll er doch bitte sich aktiv darum kümmern.

Ach ja, bevor die Urheberrechtsdebatte anfängt und der Tod der Künstler heraufbeschworen wird, vergeßt nicht, daß weder Shakespeare noch Da Vinci, Mozart, Rembrandt, Michelangelo oder Goethe Urheberrechte hatten, weil die Gesetze damals noch nicht in Kraft waren.

Jo
09.06.2012
Original von Henning Zachow *noch mehr grün* ;)
die lösung könnte so einfach sein: wenn ich ein foto in der gosse finde, bei dem ich ein vermarktungspotenzial sehe, kann ich es leider nicht verwerten, wenn ich den urheber nicht ermitteln und fragen bzw. beteiligen kann.


Wie schön wäre es auf der Welt, wenn die Menschheit einfach etwas altruistischer denken würde....vor allem bei Urheberrechtsdebatten.
Oder inwiefern ist es besser, ein Werk wegzusperren/vernichten als es der der Allgemeinheit zu übergeben, wenn der Urheber sowieso nicht mehr ermittelt werden kann?
Der Urheber hat sowieso in beiden Fällen nichts davon......aber die Allgemeinheit zumindest in ersterem

Was aber vorraussetzt, daß so ein Werk wirklich gemeinfrei gemacht wird und nicht, daß der "Finder" die Vermarktungsrechte bekommt
09.06.2012
Original von Pixelspalter

Oder inwiefern ist es besser, ein Werk wegzusperren/vernichten als es der der Allgemeinheit zu übergeben, wenn der Urheber sowieso nicht mehr ermittelt werden kann?
Der Urheber hat sowieso in beiden Fällen nichts davon......aber die Allgemeinheit zumindest in ersterem

Was aber vorraussetzt, daß so ein Werk wirklich gemeinfrei gemacht wird und nicht, daß der "Finder" die Vermarktungsrechte bekommt


Ab und an leben die Erben von Urhebern besser wie der Urheber.
Nicht dass ich dies wirklich gut finde. Also, es wird recht komplex werden
können, ein Bild von einem Urheber gefunden zu haben, von dem man weiss, dass er
gestorben ist - aber nicht weiss, wieviele Kinder der hatte, weil er es nie erzählt hat -
oder so . .

Urheberrechte sind eine sehr heikle Sache. Die heutige Lösung ist zwar nicht gut - aber
noch überschaubar im weitesten Sinne. Jedes schrauben erzeugt Veränderungen
meist an Orten, wo man diese nicht vermutet hat. Die Urheberrechtsdiskussion
eignet sich nicht für Politiker, die keine guten Lösungen mehr anbieten können,
weil sie dann nicht mehr gewählt werden. Sondern populistische.
Ich bin für - und dann kommen 5 Minuten warme Luft.

Urheberrrechtsrevision: Da müssen die Leute dran, die von den Urheberrechten leben.
Künstler und Juristen, keine Politiker.

Heiner
09.06.2012
Original von Polarlicht
Urheberrrechtsrevision: Da müssen die Leute dran, die von den Urheberrechten leben.
Künstler und Juristen, keine Politiker.


Und was genau hält diese Leute dann davon ab, sich einfach alles zu krallen, wenn man ihnen den Griff in die Keksdose erlaubt?
Das endet doch dann damit, daß Urheberrechte in Zukunft nie mehr ihre Gültigkeit verlieren, daß jede Einzelnutzung (einmal CD-Spieler, einmal MP3 Player, einmal Handy) extra lizensiert werden muß, daß Kopiermaschinen auf einen Haufen aufgetürmt und verbrannt werden usw.
09.06.2012
Wenn ich sehe, dass rund 60% der Künstler, die ihrem Engagement
vollerwerbend nachgehen bei Pensionsbeginn nichts an Vorsorge haben,
könnte es sein, dass dies möglich sein werden muss.

Man kann auch fragen, ob jeder der angibt Kunst zu machen, auch Kunst macht.
Aber diese Diskussion ist sehr heikel, noch heikler als die Urheberdiskussion.

Heiner
09.06.2012
Original von jodoform
[quote]Original von Henning Zachow *noch mehr grün* ;)
die lösung könnte so einfach sein: wenn ich ein foto in der gosse finde, bei dem ich ein vermarktungspotenzial sehe, kann ich es leider nicht verwerten, wenn ich den urheber nicht ermitteln und fragen bzw. beteiligen kann.


Das wäre aber in den meisten fällen Schade, besonders wenn es sich um historisch interessante Bilder handelt, die in einem Schuhkarton am Dachboden gefunden worden sind. So in der Art: Die Mode des Grauens in den 80er in Ostfriesland.[/quote]
Ja. Und?

Vielleicht möchte weder der Fotograf noch vor allem der oder die Abgebildete, daß diese Fotos unter dem Label "Mode des Grauens" vermarktet werden.

Oder um an sich gute Werke, wo nach dem Tod des Urhebers oder Konkurs der Rechteinhaber keiner mehr sagen kann, wem es gehört.

Diese Situation gibt es nur eben überhaupt nicht. Du konstruierst - genau wie die Kritiker des Urheberrechts - ein Problem, das überhaupt nicht existiert. Weder rechtlich noch praktisch.

Nach dem Tod des Urhebers gehören die Urheberrechte den Erben. Die gibt es immer. Gibt's keine natürlichen Erben, erbt das jeweilige Bundesland.

Wenn der "Rechteinhaber" in Konkurs geht, macht das überhaupt nichts. Wenn "Rechteinhaber" den "Urheber" meint, ändert ein Privatkonkurs überhaupt nichts an seinen Urheberrechten. Wenn "Rechteinhaber" den Inhaber eines Nutzungsrechtes meint, dann ändert es auch nichts.

Beispiel 1: eine juristische Person besitzt ein ausschließliches Nutzungsrecht. Diese jP geht Konkurs. Ein Dritter erwirbt die Rechte aus der Konkursmasse - dann liegen sie künftig bei ihm.

Beispiel 2: eine juristische Person besitzt ein ausschließliches Nutzungsrecht. Diese jP geht Konkurs. Niemand erwirbt aus der Konkursmasse die Rechte, oder die Lizenzlage ist so, daß eine Weiterveräußerung der Rechte nicht möglich ist. Dann existiert dieses ausschließliche Nutzungsrecht nicht mehr, und alle Rechte liegen wieder beim Urheber oder dessen Erben.

Wo ist also irgendein Problem?

Und um solche Dinge geht es bei verwaisten Werken meistens.

Nein.

Darum geht es keineswegs, denn solche Situationen kommen in der Praxis gar nicht vor.

Insgesamt ist eine sinnvolle Regelung für verwaiste Werke etwas sehr gutes. Wenn einem Künstler seine Werke kommerziell wichtig sind (was nicht bei allen der Fall ist), dann soll er doch bitte sich aktiv darum kümmern.

HALLO?

Vielleicht WILL der Künstler sein Werk nicht mehr verbreitet sehen?

Ach ja, bevor die Urheberrechtsdebatte anfängt und der Tod der Künstler heraufbeschworen wird, vergeßt nicht, daß weder Shakespeare noch Da Vinci, Mozart, Rembrandt, Michelangelo oder Goethe Urheberrechte hatten, weil die Gesetze damals noch nicht in Kraft waren.

Und damals gab es keine Menschenrechte, Scheidungen waren nicht möglich, die Sklaverei war üblich, Leibeigenschaft, und die Folter sowieso.

Und? Was will uns das sagen? Daß wir in den letzten 200, 300 Jahren ganz enorme zivilisatorische Fortschritte gemacht haben. Zu denen unter anderem die Idee des Urheberrechts gehört.
09.06.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Henning Zachow *noch mehr grün* ;)
die lösung könnte so einfach sein: wenn ich ein foto in der gosse finde, bei dem ich ein vermarktungspotenzial sehe, kann ich es leider nicht verwerten, wenn ich den urheber nicht ermitteln und fragen bzw. beteiligen kann.


Wie schön wäre es auf der Welt, wenn die Menschheit einfach etwas altruistischer denken würde....vor allem bei Urheberrechtsdebatten.
Oder inwiefern ist es besser, ein Werk wegzusperren/vernichten als es der der Allgemeinheit zu übergeben, wenn der Urheber sowieso nicht mehr ermittelt werden kann?[/quote]
Weil sonst die starke Versuchung entsteht, Werke zu nutzen, in dem man sagt: "Urheber? Sorry, konnte ich nicht finden."

Wie hoch ist eigentlich die Zahl solcher Werke?

Das Problem wird ja gern angeführt, aber eine belastbare Zahl, wie viele Werke in den letzten 50 Jahren davon betroffen waren, habe ich noch nie gelesen.
09.06.2012
Original von Polarlicht
Wenn ich sehe, dass rund 60% der Künstler, die ihrem Engagement
vollerwerbend nachgehen bei Pensionsbeginn nichts an Vorsorge haben,
könnte es sein, dass dies möglich sein werden muss.

Man kann auch fragen, ob jeder der angibt Kunst zu machen, auch Kunst macht.
Aber diese Diskussion ist sehr heikel, noch heikler als die Urheberdiskussion.


An der Urheberrechtsdiskussion sind nicht nur die Rechte wichtig, die dem Urheber entgegen kommen sondern vor allem die Ausnahmen davon.
Dürfen körperlich behinderte Menschen ein Werk in eine andere Form überführen, damit sie es konsumieren können? Sollen Bibliotheken komplett abgeschafft werden und statt dessen jedem, der ein Werk nutzen will ein Kauf vorgeschrieben werden? Darf der Urheber volle Kontrolle über das Werk behalten, auch wenn es sich schon in Besitz von jemandem befindet usw

Was das Urheberrecht eigentlich aussagen sollte ist, ja ihr dürft mit euren Werken Geld verdienen. Aber mit folgenden Ausnahmen....
Und die Ausnahmen sollten bestimmt nicht von den Leuten bestimmt werden, die eigentlich kein Interesse daran haben.

P.S.: Wo kommen die 60% her? Gibts dafür auch Statistiken?
Meiner Meinung nach liegt es nicht an der mangelnden Zahlungsbereitschaft, wenn "Künstler" am Hungertuch nagen müssen sondern daran, daß noch nie so viele Werke wie heutzutage produziert wurden. Der gleiche Effekt, der halt die Berufsfotografen trifft. Jeder hat mittlerweile eine Kamera und kann oft auch ganz vernünftige Bilder produzieren. Da lässt sich eben mit dem Einzelwerk nicht mehr viel verdienen
[gone] jodoform
09.06.2012
Original von TomRohwer
Diese Situation gibt es nur eben überhaupt nicht. Du konstruierst - genau wie die Kritiker des Urheberrechts - ein Problem, das überhaupt nicht existiert. Weder rechtlich noch praktisch.


Ok, ok, ich gebe zu ich kenne das nur vom Verlagswesen, weniger von der Photographie. Und dort ist es sehr wohl ein Problem, wenn die rechtliche Abklärung des aktuellen Rechteinhabers ein vielfaches kosten würde als die anfallenden Einnahmen für die Urheber. Das betrifft dann normalerweise die Wiederauflage eines vergriffenen Werkes, das für eine Nische historische relevant und eine kleine Gruppe von Personen von Interesse. Das sind so Werke über Gürtelschnallen im Hochmittlelater, Friedhofsarchitektur in Wien (kein Witz, das gibt es wirklich) oder eine Schule für die Wiener Oboe. Der Wille und die Finanzierung für eine Neuauflage war da, aber die zu erwarteten Kosten für die Abklärung der Rechte hätten die Druckkosten um ein vielfaches überstiegen.

Original von TomRohwer
Nach dem Tod des Urhebers gehören die Urheberrechte den Erben. Die gibt es immer. Gibt's keine natürlichen Erben, erbt das jeweilige Bundesland.


Ja, die mußt du aber erst finden und feststellen, wer von den Erben jetzt auch das Urheberrecht geerbt hat bei der Aufteilung. Und wenn die dann auch noch geheiratet haben, selbst verstorben sind und weitervererbt haben, wird der Spaß schnell teuer. Das alles nur um 250€ an den Mann zu bekommen.

Original von TomRohwer
Beispiel 1: eine juristische Person besitzt ein ausschließliches Nutzungsrecht. Diese jP geht Konkurs. Ein Dritter erwirbt die Rechte aus der Konkursmasse - dann liegen sie künftig bei ihm.


Genau das gleiche. Nur versuche heute einmal festzustellen, wer die Rechte an einem Computerspiel aus 1985 hat, daß damals ein Kleinverlag rausgebracht hat. Wir haben das aus Nostalgie vor etwa 5 Jahren probiert, haben sogar den ursprüngliche Autor kontaktiert und der hat mitgeholfen. Nur hatte der die Rechte an einen Kleinverlag abgetreten, der Pleite gegangen ist, von einem Verwerter aufgekauft worden ist und dann hat es sich verlaufen. Es war nicht mehr wirklich festzustellen, wer die Rechte hat, ohne Leute mit dem Ausheben der Firmenarchiven zu beauftragen. Und hast du eine Ahnung, was eine Rechtsanwaltsstunde für so etwas kostet?

Original von TomRohwer
Darum geht es keineswegs, denn solche Situationen kommen in der Praxis gar nicht vor.


Es ist schön, daß es in deiner Praxis nicht vor kommt. Schätze dich glücklich. Ach ja, vergiß nicht, das gilt auch für das Hochzeitsbild deiner Eltern oder Großeltern, sowie wie für die Schulbilder von dir. Bei denen hast du mit größter Wahrscheinlichkeit kein Vervielfältigungssrecht. Nur falls du davon zu irgend einem Anlaß Kopien machen willst, der nicht 100% privat ist.

Original von TomRohwer
HALLO?
Vielleicht WILL der Künstler sein Werk nicht mehr verbreitet sehen?


Wenn er es einmal verbreitet hat, ist es Teil der Zeitgeschichte. Ja, der Herr Guttenberg hätte da sicher auch ein Kunstwerk gehabt, daß er nicht mehr verbreitet haben will, um in der nahen Vergangenheit zu bleiben.

Was viele der geschätzten Urheber gerne vergessen ist, daß die Urheberrechte nicht nur dazu da sind, die Urheber zu schützen sonder der Gesellschaft auch einen Nutzen bringen indem Inspiration an Kunstwerken und künstlerische Trends der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Um bei der Photographie zu bleiben ist das sehr gut beim Verwandten Thema der Patente passiert: Daguerre (und Niépce) haben ihr verfahren an den Französischen Staat abgegeben, der es gratis der Welt (außer England) zur Verfügung gestellt hat. Talbot, der ein für damalige Verhältnis fortschrittlicheres System hatte, hat hohe Lizenzgebühren für das Verfahren verlangt und zusätzlich noch eine Gebühr pro Bild. Das System von Daguerre hat sich über die Welt verbreitet und weiter entwickelt um zur heutigen Photographie zu werden.

Jo
09.06.2012
Original von Pixelspalter
[quote]Original von Polarlicht
Wenn ich sehe, dass rund 60% der Künstler, die ihrem Engagement
vollerwerbend nachgehen bei Pensionsbeginn nichts an Vorsorge haben,
könnte es sein, dass dies möglich sein werden muss.

Man kann auch fragen, ob jeder der angibt Kunst zu machen, auch Kunst macht.
Aber diese Diskussion ist sehr heikel, noch heikler als die Urheberdiskussion.


An der Urheberrechtsdiskussion sind nicht nur die Rechte wichtig, die dem Urheber entgegen kommen sondern vor allem die Ausnahmen davon.
Dürfen körperlich behinderte Menschen ein Werk in eine andere Form überführen, damit sie es konsumieren können?

Mir ist nicht bekannt, daß irgendjemand auf Urheberseite je gefordert hätte, daß daran etwas geändert werden soll.

[quote]Was das Urheberrecht eigentlich aussagen sollte ist, ja ihr dürft mit euren Werken Geld verdienen. Aber mit folgenden Ausnahmen....

Da unterliegst Du einem ganz großen Irrtum.

Da stellen wir uns doch mal ganz dumm und gucken in dat Gesetz:

§ 11 UrhG Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.


Wie Du erkennen kannst, steht die geistige und persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk eindeutig vorn, und dann erst folgt die Nutzung des Werkes.

Und die materiellen Rechte des Urhebers kommen erst an dritter Stelle.
09.06.2012
.... ja, vielleicht weiss jemand, was die Politiker ausbrüten oder ob mal wieder alles im Hinterzimmer gemacht wird. Da lässt sich dann schlecht drüber dikuttieren, sondern dann ist das Problem dass alles in Hinterzimmern gemacht wird. Vermutlich unter Einbeziehung der Verleger aber unter Ausschluss der Urheber.
09.06.2012
Original von TomRohwer
Da stellen wir uns doch mal ganz dumm und gucken in dat Gesetz:

§ 11 UrhG Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.


Wie Du erkennen kannst, steht die geistige und persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk eindeutig vorn, und dann erst folgt die Nutzung des Werkes.

Und die materiellen Rechte des Urhebers kommen erst an dritter Stelle.


Na dann hast Du ja mein Argument jetzt untermauert. Nutzung 2. Stelle, Geld verdienen 3. Stelle
Abgesehen davon ist es sowieso schnuppe an welcher Stelle eine Ausnahme steht, solange sie im Gesetzt verankert ist. Und Du wirst mir wohl kaum widersprechen wollen, wenn ich sage, daß diese Schranken nicht im Interesse der Urheber oder Rechteverwerter sind.....und nichts anderes hab ich gesagt
Echt tolle konstruktive Diskussion. >.<

Und das in Zeiten der viralen Verbreitung. Kommt mal endlich in der heutigen Zeit an.

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