Online-Petition 13
29.05.2012
Danke für den Hinweis, dass aus dem Wikipedia-Artikel mal die ganze Reklame geschmissen werden könnte. de.wikipedia.org/wiki/Bilster_Berg
Mache ich glaube ich nachher mal.
Mache ich glaube ich nachher mal.
#2Report
29.05.2012
Habe mal versucht Sachlichkeit in den Artikel zu bringen. Die sagenhaften fünf Rinder zur Biofleischproduktion direkt neben der Bio-SUV-Teststrecke habe ich mal dringelassen. Da kann sich der geneigte Leser selbst ein Urteil bilden, was er von dem grünen Anstrich halten will.
#3Report
29.05.2012
"Bürger- und Umweltverbände hatten nahezu 200 Einwendungen gegen die Strecke eingereicht. Die Strecke soll in einem Waldgebiet in unmittelbarer Nähe zum geplanten Nationalpark Teutoburger Wald und Eggegebirge entstehen, einem Rückzugsraum für mehrere bedrohte Tierarten. Deswegen opponieren die Umweltverbände gegen den Bau."
Wikipedia.
...........................
Ich bezweifle, daß sich in der MK mehr als eine Handvoll Leute eine fundierte Meinung zu dem besagten Projekt bilden können - ich war noch nie in Bad Driburg, und auch meine Kenntnisse über die Verhältnisse im Teutoburger Wald sind mehr als begrenzt. Und in Sachen Lärmschutz und Lärmüberwachung ebenso.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Betriebsgenehmigung vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so etwas hat den Sinn und Zweck zu verhindern, daß irreversible Tatsachen geschaffen bzw. irreversible Schäden angerichtet werden.
Es ist übrigens auch im Interesse von Betreibern, daß Einwände gegen ein Projekt möglichst frühzeitig geklärt werden und nicht erst, wenn die Millionen bereits verbaut und die Leute eingestellt worden sind.
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geht die Klärung der Sache jetzt den dafür vorgesehenen Weg, Einwände werden geprüft, Einwände werden ggf. widerlegt oder eben bestätigt.
Die Frage, ob und welche Lärmbelästigung von einer Anlage ausgeht entzieht sich aber sowohl einer Volksabstimmung als auch einer Online-Petition. Selbige können allerhöchstens aussagen: "Ist uns wurscht, stört uns nicht." Oder auf der anderen Seite "Wollen wa nich, stört uns."
Allerdings werden Umwelteinflüsse und Umweltschädigungen in Deutschland wie in anderen zivilisierten Ländern an Gesetzesvorschriften gemessen, und die werden entweder eingehalten oder aber nicht - und ob sie eingehalten werden, das unterliegt der Entscheidung der zuständigen Gerichte und nicht Abstimmungen.
Wer diese Anlage gern haben möchte, der sollte keine "Online-Petitioin" starten, sondern lieber Argumente anbringen, die das Gericht überzeugen können.
Die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Lärmüberwachung halten wir für unbegründet. Durch eine internationale Klassifizierung von Fahrzeugen in unterschiedliche Lärmklassen wird bereits im Vorfeld einer Veranstaltung definiert, welche Emissionen von den Fahrzeugen maximal ausgehen dürfen. Den zulässigen Grenzwert überschreitende Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Das transpondergesteuerte Monitoring-System wird außerdem im Betrieb permanent die Einhaltung der Werte überwachen. Gespräche des Verfassers mit Veranstaltern entsprechender Test-Events und betroffenen Anwohnern sowie eigene Erfahrungen von Unterzeichnern haben gezeigt, dass diese Art der Überwachung effektiv funktioniert. Die über den festen Grenzwerten liegenden Fahrzeuge werden erkannt und innerhalb einer Runde (ca. 2 min.) vom Betrieb ausgeschlossen. Diese Systeme haben sich bereits europaweit auf Teststrecken und selbst auf Anlagen, die im Gegensatz zum Drive Resort für den professionellen Motorsporteinsatz konzipiert sind, bewährt. Daher ist die Technik zur Überwachung der Grenzwertkonformität der Geräusche im Betrieb als zeitgemäß und geeignet einzustufen.
... ist nichts als Geschwurbel, in dem Statement findet sich kein einziges verifizierbares Argument.
Das Gericht sagt (vereinfacht ausgedrückt): "Wir haben Zweifel daran, daß die Lärmüberwachung funktionieren wird."
Die Macher der Petition sagen: "Doch, wir finden, die funktioniert."
Richter, das so etwas als "Argument" akzeptieren, würde ich zum Mond schießen wollen. Zum Glück sind solche Richter extremst selten, speziell an Verwaltungsgerichten.
Ihr seid davon überzeugt, daß die Lärmüberwachung den vorgegebenen Vorschriften und Auflagen entsprechend funktioniert?
Wunderbar!
Dann bringt ein fundiertes Gutachten von renommierten Instituten, Wissenschaftlern, Technikern an, und das Oberverwaltungsgericht wird das lesen und ernst nehmen.
Und gegen eventuelle andere Gutachten abwägen.
Ihr könnt das nicht?
Tja... dann sind Eure Behauptungen vielleicht doch nicht so stichhaltig.
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Ich fände es im übrigen mehr als bedenklich, wenn ein Gericht seine Entscheidung von Online-Petitionen beeinflussen lassen würde. (Online-Petition "Verurteilt den Kachelmann!"?)
Wikipedia.
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Ich bezweifle, daß sich in der MK mehr als eine Handvoll Leute eine fundierte Meinung zu dem besagten Projekt bilden können - ich war noch nie in Bad Driburg, und auch meine Kenntnisse über die Verhältnisse im Teutoburger Wald sind mehr als begrenzt. Und in Sachen Lärmschutz und Lärmüberwachung ebenso.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Betriebsgenehmigung vorübergehend außer Betrieb gesetzt, so etwas hat den Sinn und Zweck zu verhindern, daß irreversible Tatsachen geschaffen bzw. irreversible Schäden angerichtet werden.
Es ist übrigens auch im Interesse von Betreibern, daß Einwände gegen ein Projekt möglichst frühzeitig geklärt werden und nicht erst, wenn die Millionen bereits verbaut und die Leute eingestellt worden sind.
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geht die Klärung der Sache jetzt den dafür vorgesehenen Weg, Einwände werden geprüft, Einwände werden ggf. widerlegt oder eben bestätigt.
Die Frage, ob und welche Lärmbelästigung von einer Anlage ausgeht entzieht sich aber sowohl einer Volksabstimmung als auch einer Online-Petition. Selbige können allerhöchstens aussagen: "Ist uns wurscht, stört uns nicht." Oder auf der anderen Seite "Wollen wa nich, stört uns."
Allerdings werden Umwelteinflüsse und Umweltschädigungen in Deutschland wie in anderen zivilisierten Ländern an Gesetzesvorschriften gemessen, und die werden entweder eingehalten oder aber nicht - und ob sie eingehalten werden, das unterliegt der Entscheidung der zuständigen Gerichte und nicht Abstimmungen.
Wer diese Anlage gern haben möchte, der sollte keine "Online-Petitioin" starten, sondern lieber Argumente anbringen, die das Gericht überzeugen können.
Die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Lärmüberwachung halten wir für unbegründet. Durch eine internationale Klassifizierung von Fahrzeugen in unterschiedliche Lärmklassen wird bereits im Vorfeld einer Veranstaltung definiert, welche Emissionen von den Fahrzeugen maximal ausgehen dürfen. Den zulässigen Grenzwert überschreitende Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Das transpondergesteuerte Monitoring-System wird außerdem im Betrieb permanent die Einhaltung der Werte überwachen. Gespräche des Verfassers mit Veranstaltern entsprechender Test-Events und betroffenen Anwohnern sowie eigene Erfahrungen von Unterzeichnern haben gezeigt, dass diese Art der Überwachung effektiv funktioniert. Die über den festen Grenzwerten liegenden Fahrzeuge werden erkannt und innerhalb einer Runde (ca. 2 min.) vom Betrieb ausgeschlossen. Diese Systeme haben sich bereits europaweit auf Teststrecken und selbst auf Anlagen, die im Gegensatz zum Drive Resort für den professionellen Motorsporteinsatz konzipiert sind, bewährt. Daher ist die Technik zur Überwachung der Grenzwertkonformität der Geräusche im Betrieb als zeitgemäß und geeignet einzustufen.
... ist nichts als Geschwurbel, in dem Statement findet sich kein einziges verifizierbares Argument.
Das Gericht sagt (vereinfacht ausgedrückt): "Wir haben Zweifel daran, daß die Lärmüberwachung funktionieren wird."
Die Macher der Petition sagen: "Doch, wir finden, die funktioniert."
Richter, das so etwas als "Argument" akzeptieren, würde ich zum Mond schießen wollen. Zum Glück sind solche Richter extremst selten, speziell an Verwaltungsgerichten.
Ihr seid davon überzeugt, daß die Lärmüberwachung den vorgegebenen Vorschriften und Auflagen entsprechend funktioniert?
Wunderbar!
Dann bringt ein fundiertes Gutachten von renommierten Instituten, Wissenschaftlern, Technikern an, und das Oberverwaltungsgericht wird das lesen und ernst nehmen.
Und gegen eventuelle andere Gutachten abwägen.
Ihr könnt das nicht?
Tja... dann sind Eure Behauptungen vielleicht doch nicht so stichhaltig.
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Ich fände es im übrigen mehr als bedenklich, wenn ein Gericht seine Entscheidung von Online-Petitionen beeinflussen lassen würde. (Online-Petition "Verurteilt den Kachelmann!"?)
#4Report
Ist das was Spannendes und muss ich jetzt wirklich herausfinden, wer denn der Bilster Berg ist?
#5Report
29.05.2012
@Tom:
Erstens fällt deine Urheberrechtsverletzung auf, die ich dir nach deinen vergangenen Diskussionen genüsslich unter die Nase halten möchte.
Back to topic. Es ist mitnichten so, dass auf Basis von Fakten entschieden wird. Es gibt Grauzonen in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien. Die Politik redet in dieser Größenordnung immer ein Wörtchen mit und kann Richtlinien bei Bedarf ändern. Und nicht zuletzt gewinnt keinesfalls der, der im Recht ist, sondern der, der sich anschließend durchsetzt. Wenn der Bürgerverband zum Schluss bei jeder Veranstaltung mit der Polizei auf der Matte steht, ist vielleicht rechtlich alles in Ordnung. Vernünftig betrieben werden kann die Anlage eventuell trotzdem nicht.
Erstens fällt deine Urheberrechtsverletzung auf, die ich dir nach deinen vergangenen Diskussionen genüsslich unter die Nase halten möchte.
Back to topic. Es ist mitnichten so, dass auf Basis von Fakten entschieden wird. Es gibt Grauzonen in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien. Die Politik redet in dieser Größenordnung immer ein Wörtchen mit und kann Richtlinien bei Bedarf ändern. Und nicht zuletzt gewinnt keinesfalls der, der im Recht ist, sondern der, der sich anschließend durchsetzt. Wenn der Bürgerverband zum Schluss bei jeder Veranstaltung mit der Polizei auf der Matte steht, ist vielleicht rechtlich alles in Ordnung. Vernünftig betrieben werden kann die Anlage eventuell trotzdem nicht.
#6Report
#7
29.05.2012
Original von robert.wendel
Jede sogenannte "Anlage", die dazu dient, aus Spaß, sportlichem Ehrgeiz oder einfach aus Gewinnstreben den Mobilitätsirrsinn weiter voran zu treiben
Was ist denn "Mobilitätsirrsinn" und wieso wird er vom Motorsport weiter voran getrieben?
(Die Urlaubskultur und die Zersiedelung haben mit Sicherheit wesentlich mehr zum allgemeinen Verkehrsaufkommen beigetragen als der Motorsport.)
#8Report
#9
29.05.2012
Man kann den verängstigten und flüchtenden bedrohten tieren ja dann sagen, das sie übertreiben weil alle werte dem gesetz entsprechen. Ha ha....
.... gesetzliche grenzwerte. Jeder verbrannte tropfen benzin ist einer zu viel. Jedes dezibel in einer solchen landschaft ist fehl an platze so kommt es nicht von einen roehrenden hirsch, jaulenden wolf oder furzendem eber.
Diese petition jetzt so kommentarlos in unzähligen foren zu posten ist wie ein verzweifelter hilfeeeee schrei.
ich bin dagegen. Und jetzt ?
.... gesetzliche grenzwerte. Jeder verbrannte tropfen benzin ist einer zu viel. Jedes dezibel in einer solchen landschaft ist fehl an platze so kommt es nicht von einen roehrenden hirsch, jaulenden wolf oder furzendem eber.
Diese petition jetzt so kommentarlos in unzähligen foren zu posten ist wie ein verzweifelter hilfeeeee schrei.
ich bin dagegen. Und jetzt ?
#10Report
29.05.2012
Ich suche die ganze Zeit nach einem tieferen Sinn der Strecke. Rennen werden da wohl nicht veranstaltet. Um die Presse mit Fakten wie Spritverbrauch und CO2-Ausstoß zu informieren scheint es auch nicht geeignet zu sein. Und wann gibt es mal ein Auto aus deutscher Produktion, für das es einen Grund gibt ein altes zu verschrotten?
Bleibt für mich nur die Idee, dass auf der Strecke mit viel Aufwand überflüssiger Müll beworben werden soll. Falls ich mich täusche und neben der Strecke gerade am 0,5-Liter-Auto entwickelt wird, sollten das die Investoren vielleicht erklären. Und sich für das Greenwashing entschuldigen.
Bleibt für mich nur die Idee, dass auf der Strecke mit viel Aufwand überflüssiger Müll beworben werden soll. Falls ich mich täusche und neben der Strecke gerade am 0,5-Liter-Auto entwickelt wird, sollten das die Investoren vielleicht erklären. Und sich für das Greenwashing entschuldigen.
#11Report
29.05.2012
Original von eyemotion - Jack Skin Project
Man kann den verängstigten und flüchtenden bedrohten tieren ja dann sagen, das sie übertreiben weil alle werte dem gesetz entsprechen. Ha ha....
.... gesetzliche grenzwerte. Jeder verbrannte tropfen benzin ist einer zu viel. Jedes dezibel in einer solchen landschaft ist fehl an platze so kommt es nicht von einen roehrenden hirsch, jaulenden wolf oder furzendem eber.
Mag ja alles sein (ich teile die Ansicht nicht, aber darum geht's ja nicht) - aber ein Gericht kann nur auf Grundlage des Gesetzes urteilen. Und wenn bestimmte Dinge in diesem Land erlaubt sind, dann sind sie erlaubt, und wenn sie nicht erlaubt sind, sind sie nicht erlaubt.
Keiner von uns möchte gern Gerichte, die mal eben nach ihrem Geschmack Gesetze erfinden und auf deren Grundlage dann urteilen.
#12Report
29.05.2012
Original von netAction
Ich suche die ganze Zeit nach einem tieferen Sinn der Strecke. Rennen werden da wohl nicht veranstaltet.
"Anlage für Automobiltests, Veranstaltungen der Automobilindustrie und Clubsportveranstaltungen".
Was da genau veranstaltet werden soll, können letztlich nur die Veranstalter sagen. Was dort veranstaltet werden darf, wird sich nach Eröffnung dann ggf. aus der Bau- und Betriebsgenehmigung usw. ergeben.
Daß bei einer Präsentation on Fahrzeugen diese auch umher fahren, wird wohl der Regelfall sein. Daß "Clubsportveranstaltungen" im Zusammenhang mit Autoclubs auch Rennen, Rallyes und ähnliche Fahrten beinhalten scheint mir plausibel, aber auch das ist letztlich spekulation. Die Anlage ist jedenfalls eine "Strecke", also spricht vieles für "Fahrsport".
All das ist völlig legitim, so legitim wie nach Öl zu bohren, Windkrafträder aufzustellen, Großdiskotheken zu betreiben oder was auch immer sonst. Nur eben gibt es für all diese Aktivitäten Regeln und Vorschriften, und die sagen u.a. eben auch, daß bestimmte Dinge an bestimmten Orten nicht sein dürfen, oder nur unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen sein dürfen, usw. usf.
Die geplante Anlage liegt auf dem Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots. Man kann wohl davon ausgehen, daß sich wie sonst auch üblich sowohl auf dem Gelände als auch um das Gelände herum ein umfangreiches Biotop für alle möglichen Tiere und Pflanzen gebildet hat. Das passiert(e) nämlich immer, wenn die Natur sich auf einem solchen Militärgelände über Jahrzehnte fast völlig ungestört entfalten kann.
Insofern liegt der spontane Gedanke nahe, daß das nicht unbedingt die perfekte Location für so eine Anlage ist. Aber um das zu entscheiden gibt es Planfeststellungsverfahren und Baurecht und Genehmigungen und notfalls eben auch die Verwaltungsgerichte.
#13Report
Topic has been closed
Durch das Urteil des OVG NRW zu den AZ 8 B 1458/11, 8 B 1466/11, 8 B 1509/11 und 8 B 1521/11 wurde am 03.05.2012 in zweiter gerichtlicher Instanz die vorhandene Betriebsgenehmigung vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Wir, die Gemeinschaft der Unterzeichner dieses Dokumentes, sagen:
JA! zum Bilster Berg!
Wir bringen mit unserer Unterschrift zum Ausdruck, dass wir die Fertigstellung und anschließende Inbetriebnahme des Bilster Berg Drive Resort befürworten.
Wir begrüßen die Entscheidung des OVG, welches die Genehmigungsfähigkeit der Anlage bestätigt hat. Das Gericht erkennt unserer Meinung nach an, dass die Betreiber bei Entwicklung, Bau und für späteren Betrieb alle Aspekte, welche die Anwohner sowie Natur und Umwelt betreffen, ausreichend geprüft und mit größter Sorgfalt umgesetzt haben und werden. Unsere Motivation, dieses rein aus privaten Mitteln und ohne öffentliche Gelder finanzierte Vorhaben zu unterstützen, beruht auf folgenden Argumenten:
Begründung:
1. Die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Lärmüberwachung halten wir für unbegründet.
Durch eine internationale Klassifizierung von Fahrzeugen in unterschiedliche Lärmklassen wird bereits im Vorfeld einer Veranstaltung definiert, welche Emissionen von den Fahrzeugen maximal ausgehen dürfen. Den zulässigen Grenzwert überschreitende Fahrzeuge sind nicht zugelassen. Das transpondergesteuerte Monitoring-System wird außerdem im Betrieb permanent die Einhaltung der Werte überwachen. Gespräche des Verfassers mit Veranstaltern entsprechender Test-Events und betroffenen Anwohnern sowie eigene Erfahrungen von Unterzeichnern haben gezeigt, dass diese Art der Überwachung effektiv funktioniert.
Die über den festen Grenzwerten liegenden Fahrzeuge werden erkannt und innerhalb einer Runde (ca. 2 min.) vom Betrieb ausgeschlossen. Diese Systeme haben sich bereits europaweit auf Teststrecken und selbst auf Anlagen, die im Gegensatz zum Drive Resort für den professionellen Motorsporteinsatz konzipiert sind, bewährt. Daher ist die Technik zur Überwachung der Grenzwertkonformität der Geräusche im Betrieb als zeitgemäß und geeignet einzustufen.
2. Die Wirtschaftskraft des Kreises Höxter und der Region profitiert vom Betrieb des Resorts. Bereits während der Bauphase spürt die Region die positiven Impulse des Bilster Berg. Beherbergungsbetriebe und Restaurationen in der Umgebung können gesteigerte Umsatzzahlen vorweisen.
Die Zielgruppen zur anschließenden Nutzung des Bilster Berg sind mannigfaltig, genauso wie ihre Profiteure.
Ca. 25 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sollen neu geschaffen werden, zusätzlich werden nach Aussage der Betreiber 40 - 50 Personen zeitweise im Bereich der Streckensicherung tätig sein.
Ein weiterer primärer Effekt: Die Besucher des Drive Resort werden rund um Bad Driburg und Niehheim übernachten, einkaufen und tanken. Mit Blick auf vergleichbare Konzepte in Deutschland, besteht die Chance, dass Unternehmen aus Forschung und Entwicklung eine derzeit nicht von überdurchschnittlicher Wirtschaftskraft gesegnete Region für sich entdecken und sich niederlassen. Als Beispiel sei hier das Gewerbegebiet Meuspath am Nürburgring genannt, in dem sich im Laufe der Zeit viele Automobilhersteller eigene Testcenter errichtet haben, um den nahen Nürburgring als Teststrecke effektiv nutzen zu können.
3. Das Betriebskonzept ist gefragt in Deutschland. Das Drive Resort wird zu einem Zeitpunkt fertig gestellt, zu dem die Nachfrage nach geeigneten Teststrecken vor allem von Testabteilungen der Automobilindustrie sowie von Endverbrauchern höher ist als jemals zuvor. Die Topografie der Strecke bietet Alleinstellungsmerkmale, welche Testgelände wie das Contidrom oder Handling-Kurse der Automobilhersteller nicht bieten können. Deutschland verliert Arbeitsplätze im sekundären Sektor und es gilt, die Vormachtstellung bei Hochtechnologien zu erhalten. Mit der geplanten technischen Ausstattung und durch die Versorgung der Anlage mit rein regenerativer Windenergie kann der Bilster Berg zu dem Forschungs- und Entwicklungsstandort für alternative Antriebskonzepte in Deutschland werden. Der Kurs am Bilster Berg wird nicht verhindern, dass Fahrzeuge im Ausland gebaut werden. Er wird jedoch die Attraktivität dieses Standortes für Unternehmen deutlich erhöhen. Gleichzeitig haben Privatnutzer ein immer stärkeres Interesse daran, die Regelelektronik moderner Fahrzeuge in sicherer Umgebung an und in den Grenzbereich zu bewegen. Erfolgt dies am Bilster Berg, erhöht sich unseres Erachtens die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs. Die Fahrer beherrschen ihre Systeme besser und entsprechende Manöver müssen nicht mehr in der Öffentlichkeit vollzogen werden. Behörden wie die Polizei oder der BGS sind ebenfalls auf geeignete Plätze für ihre Fahrerlehrgänge angewiesen. Fazit: Das Bilster Berg Drive Resort ist eine Bereicherung für den Kreis Höxter. Es schafft Arbeitsplätze, es erhöht die Attraktivität des Kreises als Wirtschaftsstandort und es trägt dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die vom Betrieb der Anlage ausgehenden kontrollierten Geräuschemission halten wir in Anbetracht der Lage und vor dem Hintergrund der oben genannten positiven Effekte für das Allgemeinwohl für eindeutig zumutbar. Die Betriebsgenehmigung ist daher der richtige Schritt.