Frage zu Modellvertrag 109
16.05.2012
Original von ennokiel Berlin
Das größte Problem dürfte wohl auftreten, wenn sie den Arbeitgeber wechselt, da sie dann ggf. für die Konkurrenz wirbt.
Das ist überhaupt kein Problem, da sie nicht für die Konkurrenz wirbt, sondern für die Konkurrenz geworben hat, als sie noch dort angestellt war.
Ich finde den ganzen Vertrag dafür, dass sie keine Vergütung erhält, durchgehend unverschämt.
Sie ist angestellt und bekommt ein Gehalt...
Grundsätzlich muß sich ein Arbeitnehmer für Werbemittel seines Arbeitgebers fotografieren lassen, das gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten. Es sind Ausnahmen denkbar, wenn dem ein wichtiges Interesse des Arbeitnehmers entgegensteht, aber wenn z.B. der Arbeitgeber beschließt, auf seiner Website seine Mitarbeiter im Kundenkontaktbereich mit Bild vorzustellen und nicht nur mit ihrem Namen, dann muß der Arbeitnehmer da mitmachen, das gehört zu den "Nebenpflichten", die aus seinem Arbeitsvertrag resultieren.
#62Report
16.05.2012
Original von anTon
[quote]Original von WS Photo | aka Bazi
Sicherlich ist das unverschämt, aber keinesfalls ungewöhnlich. Arbeitnehmer bekommen öfter Angebote ihres Arbeitgebers, die sie nicht ausschlagen können. Zumindest dann nicht, wenn sie in der Firma bleiben und gar Karriere machen wollen.
was für ein Unsinn !
Aber zum Thema: Normalerweise werden auch in Kleinfirmen Models engagiert für Webseiten- oder Werbefotos. Mitarbeiterfotos werden nur für Kontaktseiten verwendet.[/quote]
Das ist so nicht richtig. Es ist absolut üblich, z.B. in Unternehmensbroschüren die eigenen Mitarbeiter bei der Arbeit zu zeigen.
Warum sollte ein Bauunternehmen ein Model engagieren, wenn es in seiner Werbung seinen Bagger beim Baggern und also logischerweise mit Baggerfahrer zeigen will?
#63Report
16.05.2012
Original von Georg Banek (Mainz)
Da hat jemand seine Hausaufgaben gemacht – entweder ist das ein guter Fotograf oder eine versierte Firma. Der Vertrag ist sinnvoll, notwendig und durchaus üblich.
Danke. Genau so ist es.
Auch die fehlende Entlohnung ist üblich. Wenn die Firma clever wäre, würde sie der jungen Dame ein kleines Goodie dafür geben – irgendwo zwischen einer Flasche Wein und einem sehr guten Essen und das ganze wäre gar kein Problem.
Andere Baustelle - und woher will man wissen, daß nicht genau das auch passiert wäre?
#64Report
16.05.2012
Original von Reinhard Wagner
Üblicher Vertrag. Ich sehe ihn sogar auf das Notwendige beschränkt. Ist mir völlig unverständlich, wie jemand den "frech" finden kann. Ich stimme Visual Pursuit zu.
Es ist OK, wenn sie ablehnt, weil sie nicht auf der Website erscheinen will - aber ablehnen, weil ihr die Rechteeinräumung zu heftig ist - das wäre ein Schuss ins Knie. Denn ohne diese Rechteeinräumung ist das ganze für die sprichwörtliche Katz.
Da man sie gefragt hat, ob sie es tun möchte, kann sie natürlich auch nein sagen.
Aber der Arbeitgeber könnte das - siehe Posting weiter oben - durchaus in weitem Rahmen auch von ihr im Rahmen ihrer Arbeitspflichten verlangen.
Ich würde der Dame empfehlen, das als Auszeichnung anzusehen. Ein Unternehmen wird kaum einen Mitarbeiter für sowas auswählen, den man für nicht repräsentabel hält.
#65Report
16.05.2012
Original von TomRohwer
Grundsätzlich muß sich ein Arbeitnehmer für Werbemittel seines Arbeitgebers fotografieren lassen, das gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten.
Schon als VisualPursuit mit diesem Argument kam, habe ich versucht, entsprechende Regelungen zu googeln.
Und rate mal, was ich mehrfach gefunden habe und was ich gar nicht gefunden habe.
#66Report
16.05.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
[quote]Original von VisualPursuit
Arbeitnehmer müssen es in Grenzen sogar hinnehmen während ihrer Arbeit
fotografiert und im Rahmen der Werbung für den Arbeitgeber abgebildet zu
werden. Sie tun das im Zweifel in ihrer bezahlten Arbeitszeit. Das ist dann
marktüblich bezahlt. Sie werden ja als echte Mitarbeiter fotografiert und nicht
als Models die Mitarbeiter mimen. (...)
Das ist nicht ganz richtig. Mitarbeiter müssen es in Grenzen hinnehmen fotografiert zu werden z.B. für den Betriebsausweis, für Visitenkarten, als Aussendienstler fürs Portrait auf der Kontaktwebseite, etc. Model spielen für Firmenwerbung müssen sie nicht, es sei denn es steht in der Arbeitsplatbeschreibung. Solche Dinge sind stets freiwillig, dann aber mit der dafür aufgewendeten Arbeitszeit abgegolten. Für den alten Arbeitgeber arbeiten (als was auch immer) schliesst fast jeder Arbeitsvertrag aus.[/quote]
Da irrst Du, Andreas.
Arbeitnehmer müssen sich in angemessenem Umfang auch für Firmenwerbung zur Verfügung stellen. Dazu gibt's eine Reihe von Arbeitsgerichtsurteilen, wenn ich mal Zeit und Lust habe, suche ich gern ein paar Aktenzeichen raus.
Das Stichwort lautet: "Nebenpflichten".
#67Report
16.05.2012
Um es noch einmal klar zu stellen:
Ich will keineswegs darauf hinais, dass man für seine Firma nicht Modell stehen sollte!
Hier im speziellen geht es mir nur darum, dass mich doch der Umfang der zu erteilenden Rechte erschreckt!
Da es sich ja augenscheinlich nicht um eine kleine Klitsche handelt, sondern doch um ein großes Unternehmen, sollte man schon bedenken, welche Konsequenzen das haben kann.
Wenn ich meinem jetzigen Arbeitgeber das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht erteile, kann es passieren, dass das hier angesprochene "sie hat mal für den alten Arbeitgeber geworben" eben doch in einem "sie wirbt für die Konkurrenz" resultiert.
Und da gilt es zu überlegen, ob man das wirklich so unterschreiben will.
Ich will keineswegs darauf hinais, dass man für seine Firma nicht Modell stehen sollte!
Hier im speziellen geht es mir nur darum, dass mich doch der Umfang der zu erteilenden Rechte erschreckt!
Da es sich ja augenscheinlich nicht um eine kleine Klitsche handelt, sondern doch um ein großes Unternehmen, sollte man schon bedenken, welche Konsequenzen das haben kann.
Wenn ich meinem jetzigen Arbeitgeber das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht erteile, kann es passieren, dass das hier angesprochene "sie hat mal für den alten Arbeitgeber geworben" eben doch in einem "sie wirbt für die Konkurrenz" resultiert.
Und da gilt es zu überlegen, ob man das wirklich so unterschreiben will.
#68Report
[gone] VisualPursuit
16.05.2012
Original von Mario Lütkebohle
Ein MA muss jederzeit in solchen Fällen sicher sein können, dass sein "Nein"
keinerlei negativen Folgen für ihn hat.
Klar. Aber ich denke trotzdem darüber nach welche Gründe es haben könnte
dass ihm die öffentliche Verbindung mit seinem Arbeitgeber unangenehm ist.
Es ist durchaus möglich dass ich dabei auch Versäumnisse auf meiner Seite finde.
Kann aber auch sein dass der sich eh gerade wegbewerben will oder andere
Gründe hat die für mich von Nachteil sein können.
Ich halte es für selbstverständlich dass alle am Erfolg einer Firma mitwirken
(und dann auch alle was davon haben). Wenn einer nicht mitwirken will, dann
komme ich in's Grübeln.
Und klar - das Nein hat aus sich heraus keine Folgen. Es kann aber einen
Denkprozess in Gang setzen und Weichen stellen.
Ich umgebe mich lieber mit Mitarbeitern die ihren Arbeitsplatz gut finden und
die am Erfolg der Firma mitwirken als mit solchen denen der Job peinlich ist.
#69Report
16.05.2012
Das unterschreibe ich sofort zu 100% super Beitrag!!!!
Klar. Aber ich denke trotzdem darüber nach welche Gründe es haben könnte
dass ihm die öffentliche Verbindung mit seinem Arbeitgeber unangenehm ist.
Es ist durchaus möglich dass ich dabei auch Versäumnisse auf meiner Seite finde.
Kann aber auch sein dass der sich eh gerade wegbewerben will oder andere
Gründe hat die für mich von Nachteil sein können.
Ich halte es für selbstverständlich dass alle am Erfolg einer Firma mitwirken
(und dann auch alle was davon haben). Wenn einer nicht mitwirken will, dann
komme ich in's Grübeln.
Und klar - das Nein hat aus sich heraus keine Folgen. Es kann aber einen
Denkprozess in Gang setzen und Weichen stellen.
Ich umgebe mich lieber mit Mitarbeitern die ihren Arbeitsplatz gut finden und
die am Erfolg der Firma mitwirken als mit solchen denen der Job peinlich ist.[/quote]
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Mario Lütkebohle
Ein MA muss jederzeit in solchen Fällen sicher sein können, dass sein "Nein"
keinerlei negativen Folgen für ihn hat.
Klar. Aber ich denke trotzdem darüber nach welche Gründe es haben könnte
dass ihm die öffentliche Verbindung mit seinem Arbeitgeber unangenehm ist.
Es ist durchaus möglich dass ich dabei auch Versäumnisse auf meiner Seite finde.
Kann aber auch sein dass der sich eh gerade wegbewerben will oder andere
Gründe hat die für mich von Nachteil sein können.
Ich halte es für selbstverständlich dass alle am Erfolg einer Firma mitwirken
(und dann auch alle was davon haben). Wenn einer nicht mitwirken will, dann
komme ich in's Grübeln.
Und klar - das Nein hat aus sich heraus keine Folgen. Es kann aber einen
Denkprozess in Gang setzen und Weichen stellen.
Ich umgebe mich lieber mit Mitarbeitern die ihren Arbeitsplatz gut finden und
die am Erfolg der Firma mitwirken als mit solchen denen der Job peinlich ist.[/quote]
#70Report
16.05.2012
Original von TomRohwer
Da irrst Du, Andreas. Das Stichwort lautet: "Nebenpflichten".
Arbeitnehmer müssen sich in angemessenem Umfang auch für Firmenwerbung zur Verfügung stellen. Dazu gibt's eine Reihe von Arbeitsgerichtsurteilen, wenn ich mal Zeit und Lust habe, suche ich gern ein paar Aktenzeichen raus.
Vermutlich meinen wir sogar das gleiche... Betrieblich notwendige Fotos können nicht verwehrt werden und falls du mit "Firmenwerbung" diese in Broschüren üblichen Werkhallen fotos wo man die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen oder bei ihrer Arbeit sieht meinst, die sind durchaus vom Arbeitnehmer zu machen. Das kann die Firma verlangen, also das eine Sachbearbeiterin z.B. in ihrem Büro für Werbezwecke beim telefonieren fotografiert werden darf stimmt, aber das sie z.B. mit Firmenprodukten im Studio rumposen muß... das zählt eben nicht dazu.
Wäre cool wenn du bei Zeiten was dazu findest, Tom. Interessiert mich...
#71Report
[gone] VisualPursuit
16.05.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Das kann die Firma verlangen, also das eine Sachbearbeiterin z.B. in ihrem Büro für Werbezwecke beim telefonieren fotografiert werden darf stimmt, aber das sie z.B. mit Firmenprodukten im Studio rumposen muß... das zählt eben nicht dazu.
Vielleicht haben sie ja so was Schickes vor wie die Rheinbahn?
http://www.rheinbahn.de/SiteCollectionDocuments/aktuelles/StrBahnPlakate_RZ%20-%20klein.pdf
Ich finde die Kampagne ziemlich gelungen, und die Rheinbahner auf
den Bildern sind dem Vernehmen nach mächtig stolz auf den Plakaten
zu sehen zu sein.
#72Report
17.05.2012
Original von ennokiel Berlin *Oh Gott! Es will telefonieren!*
[quote]Original von TomRohwer
Grundsätzlich muß sich ein Arbeitnehmer für Werbemittel seines Arbeitgebers fotografieren lassen, das gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten.
Schon als VisualPursuit mit diesem Argument kam, habe ich versucht, entsprechende Regelungen zu googeln.
Und rate mal, was ich mehrfach gefunden habe und was ich gar nicht gefunden habe.[/quote]
Die Welt besteht nicht nur aus Google. Guck mal in eine juristische Datenbank, oder unterhalte Dich mal mit einem Arbeitsrechtler.
#73Report
17.05.2012
Original von VisualPursuit
Ich umgebe mich lieber mit Mitarbeitern die ihren Arbeitsplatz gut finden und
die am Erfolg der Firma mitwirken als mit solchen denen der Job peinlich ist.
Ich auch, aber ich weiß auch, daß es genügend Unternehmen gibt, bei denen den Mitarbeitern ihr Job und ihr Unternehmen völlig zu recht peinlich sind...
Der Fisch stinkt vom Kopfe her, heißt es so schön und zutreffend. Und wenn Mitarbeiter in die "innere Kündigung" gehen und nicht mehr zu und hinter ihrem Arbeitgeber stehen, dann ist in 99 von 100 Fällen der Arbeitgeber schuld, bzw. jemand auf der Vorgesetzten-Ebene, der unfähig ist, seinen verdammten Job ordentlich zu machen.
#74Report
17.05.2012
Der Grund für ein "Nein" liegt möglicherweise völlig ausserhalb der Arbeitssphäre und damit in persönlichen Gründen, die den AG erstmal nicht das Geringste angehen.
Man sollte sich als Vorgesetzter hüten, aus solchen Ablehungen irgendeinen Film zu drehen, der dem MA ein gestörtes Verhältnis zur Firma unterstellt. Ein Vorgesetzter, der dann noch sein Verhalten gegenüber diesem MA in Richtung Misstrauensvorschuss neu justiert, ist in meinen Augen absolut inkompetent und für seine Aufgabe ungeeignet.
In den Unternehmen ist allerdings ein solches Verhalten keine Seltenheit und da wo ich beratend darauf Einfluss nehmen kann, sorge ich dafür, dass diesen Kandidaten keine Führungsverantwortung mehr übertragen wird.
Man sollte sich als Vorgesetzter hüten, aus solchen Ablehungen irgendeinen Film zu drehen, der dem MA ein gestörtes Verhältnis zur Firma unterstellt. Ein Vorgesetzter, der dann noch sein Verhalten gegenüber diesem MA in Richtung Misstrauensvorschuss neu justiert, ist in meinen Augen absolut inkompetent und für seine Aufgabe ungeeignet.
In den Unternehmen ist allerdings ein solches Verhalten keine Seltenheit und da wo ich beratend darauf Einfluss nehmen kann, sorge ich dafür, dass diesen Kandidaten keine Führungsverantwortung mehr übertragen wird.
#75Report
[gone] VisualPursuit
17.05.2012
Original von Mario Lütkebohle
Ein Vorgesetzter, der dann noch sein Verhalten gegenüber diesem MA in
Richtung Misstrauensvorschuss neu justiert, ist in meinen Augen absolut
inkompetent und für seine Aufgabe ungeeignet.
Einer der gar nicht darüber nachdenkt ist mindestens genau so inkompetent.
Wie Tom ebenfalls gesagt hat: Kann ja durchaus auch sein dass der Arbeitgeber
Versäumnisse bei sich selbst entdeckt.
#76Report
17.05.2012
Original von TomRohwer
Die Welt besteht nicht nur aus Google. Guck mal in eine juristische Datenbank, oder unterhalte Dich mal mit einem Arbeitsrechtler.
Tom, Du hattest angeboten, Gerichtsurteile dazu rauszusuchen...
#77Report
17.05.2012
Ich habe sehr bewusst das Wort "Misstrauensvorschuss" verwendet. Wenn zwischen MA und Vorgesetztem etwas im Argen liegt und der Vorgesetzte fängt erst an das zu bemerken, wenn er ein "Nein" auf eine solche Frage erhält, dann ist ihm wohl vorher schon so Einiges entgangen. Da wären wir wieder beim Thema Führungskompetenz.
Dass eine Führungskraft das eigene Handlen kritisch hinterfragt ist ein Teil seiner Aufgabe, wenn er allerdings als Reaktion auf eine solche Situation aber dem MA mangelnde Loyalität o.ä. auch nurunteschwellig unterstellt, hat er gleich doppelt versagt.
Mit sich selbst in gericht zu gehen, kann allerdings nie schaden :-))
Ich bin in diesem Punkt ausserordentlich radikal denn die meisten Firmen, die ich in den letzten Jahren durch Insolvenzverfahren begleitet habe, wurden durch die Hybris inkompetenter Führungskräfte geschlachtet. Mein Bedarf an Narzisten, Schaumschlägern, Großkotzen und Wichtigtuern wäre im Zweifelsfall auf Jahrhunderte hinaus gedeckt. Sehr viele dieser Kandidaten waren gezwungen intellektuelle und charakterliche Defizite durch Misstrauen zu kompensieren, allerdings wären sie nicht auf die Idee gekommen, dieses sich selbst gegenüber zu entwickeln.
Einer der gar nicht darüber nachdenkt ist mindestens genau so inkompetent.
Wie Tom ebenfalls gesagt hat: Kann ja durchaus auch sein dass der Arbeitgeber
Versäumnisse bei sich selbst entdeckt.[/quote]
Dass eine Führungskraft das eigene Handlen kritisch hinterfragt ist ein Teil seiner Aufgabe, wenn er allerdings als Reaktion auf eine solche Situation aber dem MA mangelnde Loyalität o.ä. auch nurunteschwellig unterstellt, hat er gleich doppelt versagt.
Mit sich selbst in gericht zu gehen, kann allerdings nie schaden :-))
Ich bin in diesem Punkt ausserordentlich radikal denn die meisten Firmen, die ich in den letzten Jahren durch Insolvenzverfahren begleitet habe, wurden durch die Hybris inkompetenter Führungskräfte geschlachtet. Mein Bedarf an Narzisten, Schaumschlägern, Großkotzen und Wichtigtuern wäre im Zweifelsfall auf Jahrhunderte hinaus gedeckt. Sehr viele dieser Kandidaten waren gezwungen intellektuelle und charakterliche Defizite durch Misstrauen zu kompensieren, allerdings wären sie nicht auf die Idee gekommen, dieses sich selbst gegenüber zu entwickeln.
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Mario Lütkebohle
Ein Vorgesetzter, der dann noch sein Verhalten gegenüber diesem MA in
Richtung Misstrauensvorschuss neu justiert, ist in meinen Augen absolut
inkompetent und für seine Aufgabe ungeeignet.
Einer der gar nicht darüber nachdenkt ist mindestens genau so inkompetent.
Wie Tom ebenfalls gesagt hat: Kann ja durchaus auch sein dass der Arbeitgeber
Versäumnisse bei sich selbst entdeckt.[/quote]
#78Report
17.05.2012
Na, fehlt aber nur noch der Bruderkuss und dann:
stehen alle Räder still wenn dein starker Arm es will...
stehen alle Räder still wenn dein starker Arm es will...
#79Report
18.05.2012
Jetzt übertreib mal nicht :-)))
Abgesehen davon, waren die meisten "Täter" selbst Angestellte der Unternehmen, die sie in den Ruin geführt haben.
Abgesehen davon, waren die meisten "Täter" selbst Angestellte der Unternehmen, die sie in den Ruin geführt haben.
Original von rgswa Münster Manchmal auch TFP
Na, fehlt aber nur noch der Bruderkuss und dann:
stehen alle Räder still wenn dein starker Arm es will...
#80Report
Topic has been closed
Unser Azubi stand auch schon während seiner Arbeitszeit für Imagebilder zur Verfügung und war stolz dass sein Foto sogar in der Arge-Zeitung zu finden war. Weil er einfach gerne hier arbeitet und das auch stolz nach außen zeigt. Und dafür hat er auch nur ein großes Dankeschön und nen feuchten Händedruck bekommen! Im Gegenzug weiß er aber auch dass er auch jederzeit zu mir kommen kann, wenn er was auf dem Herzen hat. Ein GEBEN und NEHMEN ohne dass immer Geld fließen muß! Es gibt auch andere Dinge zur Motivation die viel wichtiger sind.