Frage zu Modellvertrag 109

15.05.2012
Eine Bekannte wurde von ihrem Arbeitgeber gefragt, ob sie für die firmeninterne Website Modell stehen möchte. Klar, warum nicht. Nun bekam sie folgenden Vertrag.

Was ist hiervon zu halten? Ich kenne die üblichen Verträge nicht, will also nur wissen, ob das so üblich ist.

Hinweis: Sie bekommt keine Vergütung für die Fotos

1. Ich willige ein, das die FIRMA in Kooperation mit dem Fotografen Hr. FOTOGRAF sowie der Agentur XYZ von mir alleine und zusammen mit anderen Personen,
Fotoaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“) zur Verwendung zu Werbezwecken für die Geschäftstätigkeit der FIRMA im In- und Ausland
(nachfolgend „Zweck“) erstellen darf. Die Einwilligungserklärung ist örtlich sowie zeitlich unbeschränkt und erfolgt unentgeltlich.
Auf ein Recht zur Namensnennung wird verzichtet.

Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Beendigung des Arbeitsvertrags mit der FIRMA stellt keinen wichtigen Grund dar.

2. Im Umfang des Zwecks gemäß Absatz 1 umfasst diese Einwilligung das Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht,
insbesondere das Recht die Aufnahmen in Broschüren, Prospekten, Katalogen, Magazinen, Zeitungen und zur Messewerbung zu verwenden

zur Vervielfältigung und zur Verbreitung in Printmedien, im Multimediabereich (z. B. Filme, Präsentationen, Internetseiten)
und auf Datenträgern (CD-ROM, DVD, DVD-ROM, etc.) und.

zum Upload und Download der Aufnahmen im Internet auf der Homepage der FIRMA (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung).

Im Umfang des Zwecks gemäß Absatz 1 umfasst diese Einwilligung darüber hinaus auch das Recht, die Aufnahmen zu bearbeiten
und mit Texten, anderen Bildern und Musik zu kombinieren (Synchronisierung).

3. Diese Einwilligung gilt im Umfang des Zwecks gemäß Absatz 1 auch zu Gunsten der Muttergesellschaft der FIRMA, der FIRMENMUTTER
sowie für alle mit der FIRMENMUTTER, die einen vergleichbaren Geschäftszweck wie die FIRMA (Herstellung und Vertrieb insbesondere
von R-produkten, insbesondere xyz für industrielle Anwendungen sowie im Bereich TTTTTT ausüben, insbesondere entsprechende Auslandsgesellschaften der FIRMENMUTTER.

4. Diese Einwilligung unterliegt Deutschem Recht und gilt auch für meine Rechtsnachfolger, insbesondere meine Erben.
Das größte Problem dürfte wohl auftreten, wenn sie den Arbeitgeber wechselt, da sie dann ggf. für die Konkurrenz wirbt.

Ich finde den ganzen Vertrag dafür, dass sie keine Vergütung erhält, durchgehend unverschämt.
15.05.2012
Original von hyperfokal
Eine Bekannte wurde von ihrem Arbeitgeber gefragt, ob sie für die firmeninterne Website Modell stehen möchte..

...und was steht im Vertrag? Kopfschüttel...
Ja, unverschämt, entweder ablehnen oder abkassieren.
15.05.2012
Finger weg. Da wird abgezockt.
Also rechtens ist das ganze schon.

Aber ICH an ihrer Stelle würde das so nicht machen. Denn sie bekommt NICHTS für ihre Leistung.

Sie soll sich das bezahlen lassen und dann ist gut. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich das "Angebot" dankend ablehnen.
Sicherlich ist das unverschämt, aber keinesfalls ungewöhnlich. Arbeitnehmer bekommen öfter Angebote ihres Arbeitgebers, die sie nicht ausschlagen können. Zumindest dann nicht, wenn sie in der Firma bleiben und gar Karriere machen wollen.
[gone] User_54303
15.05.2012
Den Vertrag würde ich nicht unterschreiben
würde aber darüber nachdenken den Arbeitgeber zu wechseln

abgezockt ..........ist noch sanft ausgedrückt :-)
Also so ein "Angebot" bei dem man überall im Internet und auf sämtlichen Prospekten und Flyern sich wieder finden kann ... solche Angebot kann man IMMER ausschlagen.

Falls nicht, würde ich auch auf JEDEN Fall den Arbeitgeber wechseln. Ist ja jetzt nicht sowas ala "Wir bräuchten mal am Sonntag Hilfe, kannst du?"
15.05.2012
Original von WS Photo | aka Bazi
Sicherlich ist das unverschämt, aber keinesfalls ungewöhnlich. Arbeitnehmer bekommen öfter Angebote ihres Arbeitgebers, die sie nicht ausschlagen können. Zumindest dann nicht, wenn sie in der Firma bleiben und gar Karriere machen wollen.


was für ein Unsinn !

Aber zum Thema: Normalerweise werden auch in Kleinfirmen Models engagiert für Webseiten- oder Werbefotos. Mitarbeiterfotos werden nur für Kontaktseiten verwendet.
#10
15.05.2012
Ich präzisiere meine Frage, um eine akademische Debatte abzukürzen.
Sind solche Verträge üblich?
15.05.2012
nein, sind sie nicht.
#13
15.05.2012
... über den Tod hinaus?

4. Diese Einwilligung unterliegt Deutschem Recht und gilt auch für meine Rechtsnachfolger, insbesondere meine Erben.
[gone] User_54303
15.05.2012
Punkt 3. ist doch super !
Arbeitnehmerin steht für eine oder X- Firmen kostenlos Model....na wenn das kein Geschäftsinteresse ist !
nur schade das sie dabei leer aus geht :-(
15.05.2012
Mist, ich habe vergessen zu erklören, WAS für Fotos da gemacht werden. Die Firma will ihre Internationalität darstellen. Da braucht man Fotos der Mitarbeiter die sichtbar nicht aus der Region stammen.
[gone] User_54303
15.05.2012
in meinen Augen ein völlig anderer Sachverhalt
Rechtfertigt aber nicht diesen Vertrag....:-)
Ganz im Gegenteil, wenn ich meine Fa. präsentieren möchte lege ich meinen Angestellten keinen "Knebelvertrag" unter die Nase
Da hat jemand seine Hausaufgaben gemacht – entweder ist das ein guter Fotograf oder eine versierte Firma. Der Vertrag ist sinnvoll, notwendig und durchaus üblich. Auch die fehlende Entlohnung ist üblich. Wenn die Firma clever wäre, würde sie der jungen Dame ein kleines Goodie dafür geben – irgendwo zwischen einer Flasche Wein und einem sehr guten Essen und das ganze wäre gar kein Problem.
Aber in Deutschland (und ganz besonders in der MK) wird sofort eines draus gemacht... :)
Original von hyperfokal
Ich präzisiere meine Frage, um eine akademische Debatte abzukürzen.
Sind solche Verträge üblich?


In der Regel ist er schon nicht unüblich. Nur wird dann das Modell bezahlt...

Wenn sie für die Zeit ihren normalen Stundenlohn bekommt wird sie vermutlich völlig unterbezhalt sein und wenn sie garnix bekommt ist es frech. Der Vertrag ist nicht das Übel sondern das Modell für lau haben zu wollen.

War in meiner Ex-Firma ähnlich. Der externe Fotograf hat dickes Honorar kassiert und mich meinten die dann fragen zu können für den normalen Stundenlohn... ja klaaaar. Habs natürlich nicht gemacht. ;-)
15.05.2012
@Georg Banek:
Das war genau die Antwort die ich brauchte. Bis auf den letzten Satz, den hätte es nicht bedurft. Meine Fragestellung war nämlich wertungsfrei und nun steh ich da wie der Reichsbedenkenträger.

Topic has been closed