Nutzung von Fotos auf Twitter - Millionenentschädigung 15

09.05.2012
Präzendenzfall:

Ich glaube es geht bei diesen Katarophen-Dokumentationen um Bilder,
die noch nicht jeder in seinem Kasten hat. Aus diesem Urteil für 0815
Bildchen aus der MK oder sonst wo zu schliessen halte ich für mutig.

Heiner
09.05.2012
Setzen, sechs.

Es geht bei diesem Prozess um nichts anderes als Nutzungsrechte.
Ganz schlicht ob die Agentur diese Rechte hatte, weil der Fotograf seine Bilder mit Hochladen auf
Twitter "gemeinfrei" gestellt habe, oder eben nicht.

Original von Polarlicht
Präzendenzfall:

Ich glaube es geht bei diesen Katarophen-Dokumentationen um Bilder,
die noch nicht jeder in seinem Kasten hat. Aus diesem Urteil für 0815
Bildchen aus der MK oder sonst wo zu schliessen halte ich für mutig.

Heiner
09.05.2012
@ Ondi
lesen - 5
begreifen was gelesen 6
nochmals versuchen
09.05.2012
Original von Polarlicht
@ Ondi
lesen - 5
begreifen was gelesen 6
nochmals versuchen


Gut, dann probiere ich es nochmal:

"Wer Bilder einer Naturkatastrophe in hoher Auflösung und ohne Einschränkung auf einem sozialen Medium wie Twitter postet, wo es bekannt und selbstverständlich ist, dass Materialien beinahe universell weiterverbreitet werden", könne nicht jemanden dafür zur Rechenschaft ziehen, der Inhalte weitergibt."Würde man dies anders handhaben, würde das bedeuten, dass Retweeten ein Regelverstoß ist, was in der Praxis das Ende von Twitter und ähnlichen Social-Media-Seiten bedeuten würde"


Hier geht es um das Verwenden von im Internet geposteten Bildern ohne sich um die Urheberrechte zu kümmern. Das der Schaden natürlich bei dem vorliegenden Fall eine ganz andere Dimension hätte als irgendwelche MK-Bilder, steht außer Frage. Aber hier wird das Prinzip geklärt, darf man das oder darf man das nicht.
09.05.2012
Danke.

Du hast mir eine Antwort erspart.. ;-)


Original von Jörg N.
[quote]Original von Polarlicht
@ Ondi
lesen - 5
begreifen was gelesen 6
nochmals versuchen


Gut, dann probiere ich es nochmal:

"Wer Bilder einer Naturkatastrophe in hoher Auflösung und ohne Einschränkung auf einem sozialen Medium wie Twitter postet, wo es bekannt und selbstverständlich ist, dass Materialien beinahe universell weiterverbreitet werden", könne nicht jemanden dafür zur Rechenschaft ziehen, der Inhalte weitergibt."Würde man dies anders handhaben, würde das bedeuten, dass Retweeten ein Regelverstoß ist, was in der Praxis das Ende von Twitter und ähnlichen Social-Media-Seiten bedeuten würde"


Hier geht es um das Verwenden von im Internet geposteten Bildern ohne sich um die Urheberrechte zu kümmern. Das der Schaden natürlich bei dem vorliegenden Fall eine ganz andere Dimension hätte als irgendwelche MK-Bilder, steht außer Frage. Aber hier wird das Prinzip geklärt, darf man das oder darf man das nicht.[/quote]
09.05.2012
Offenbar können auch Aktivierungsmoderatoren wohl lesen,
aber begreifen nicht was ich geschrieben habe.
Setzen - noch einmal versuchen



Heiner
Los jetzt, Knüppe lraus und los gehts.... action
jeder der hier versucht Heini zu widersprechen sollte wissen, dass er bezüglich der meisten Themen die hier im forum abgehandelt werden deutlich mehr versteht als ihr alle zusammen.....

das liegt an seiner unglaublichen Lebenserfahrung und seinen vielen vielen berufen die er mit und ohne Ausbildung schon erfolgreich bestritten hat....

J.H. de la Torre
09.05.2012
Gut, wer mit Steinen schmeißt ;-)

Original von Polarlicht
Ich glaube es geht bei diesen Katarophen-Dokumentationen um Bilder,
die noch nicht jeder in seinem Kasten hat. Aus diesem Urteil für 0815
Bildchen aus der MK oder sonst wo zu schliessen halte ich für mutig.


Aus dem oben verlinkten Artikel
jetzt wird vor Gericht geklärt


Du behauptest es wäre mutig aus einem noch bevorstehenden Urteil etwas für die MK-Bilder zu schließen. Ich wäre noch nicht mal so mutig wie Du von einem Urteil zu sprechen. Ich vermute als Ahnungsloser, dass die sich doch noch auf einen Vergleich einigen.

Wenn dann das Urteil in irgendeiner Form zu Ungunsten des Fotografen ausfällt, dann braucht es nicht viel Mut, daraus etwas für die MK-Bilder abzuleiten => Kannst Du ruhig klauen.

Wenn es zugunsten des Fotografen ausfällt, braucht es auch nicht viel Mut, um daraus abzuleiten, dass sich daraus auch vielleicht etwas für andere Bilder im Allgemeinen und dem einfachen Bedienen im Internet ergibt.

Und noch weniger Mut brauche ich, um zu sagen, dass ich das als akademische Diskussion interessant finde, der Wert meiner Bilder steigt damit sicherlich nicht.

Der Schritt, den hier übrigens keiner macht:
Fotograf bekommt Millionen, also bekomme ich bei Klau meiner MK-Bilder (oder Vergleichbares) auch Millionen, wäre nicht mutig, sondern naiv-dumm.
Was haben journalistische Bilder mit dokumentarischem Charakter mit MK-Bildchen zu tun?
Oder hab ich was falsch gelesen..... Hoffe, der Fotograf bekommt sein Recht.
Dennoch wird er sich der Frage stellen müssen, offensichtliches Exklisivmaterial getwittert zu haben.
09.05.2012
Original von fotodA.S. Fotodesign Achim Schnick
Was haben journalistische Bilder mit dokumentarischem Charakter mit MK-Bildchen zu tun?


Es sind Bilder !

Original von fotodA.S. Fotodesign Achim Schnick
Hoffe, der Fotograf bekommt sein Recht.


Ja, dem schließe ich mich an und bin überzeugt davon, dass es nicht zu einem Prozess kommt, sondern zu einer (lohnenden) außergerichtlichen Einigung.

Original von fotodA.S. Fotodesign Achim Schnick
Dennoch wird er sich der Frage stellen müssen, offensichtliches Exklisivmaterial getwittert zu haben.


Tja, wie auf dieses "schmale Brett" gekommen ist wird nur Hr. Morales wissen. Vielleicht hatte er angenommen das sein Nachname auch die Verhaltensweise der anderen beeinflusst ;-).
09.05.2012
hm... ich hab es auch mal mit lesen probiert. wenn ich es tatsächlich begriffen habe, geht es um einen urheberrechtsstreit zwischen einem fotografen und der nordamerika-sektion der französchischen nachrichtenagent afp (eine gesellschaft, deren rechtsstatus mit den öffentlich-rechtlichen in deutschland vergleichbar ist). und das vor einem us-amerikanischen gericht.

das ist sicher interessant zu verfolgen, aber dürfte wenig mit dem urheberrecht in deutschland zu tun haben, zumal es hier die in dem bericht angesprochene gemeinfreiheit nicht gibt ^^
Original von Johannes H. de la Torre
jeder der hier versucht Heini zu widersprechen sollte wissen, dass er bezüglich der meisten Themen die hier im forum abgehandelt werden deutlich mehr versteht als ihr alle zusammen...


Deswegen kommen auch so Dinge wie "Modelle haben bei Payshootings das Recht auf Bilder" und ähnliche "Weisheiten". Klingt für mich nicht nach Insiderwissen aus der Branche, tut mir Leid. Auch hier wurde reininterpretiert was man reininterpretieren wollte. Und so Sprüche wie "Setzten 6" kann man sich getrost sparen wenn man selber die Hintergründe dieses Falles nicht kennt wie wohl die meisten hier.
10.05.2012
Die einzig relevante Frage ist allein ob ein Twitter-User durch den Upload bei Twitter bestimmte Nutzungsrechte einräumt, ob in diesem Fall der Gebrauch der Fotos durch AFP durch diese Rechte gedeckt war und ob die Rechteeinräumung gegenüber Twitter durch den Hochladenden wirksam war. Und das bei Anwendung US-amerikanischem Rechts.

Das werde ich mit Vergnügen und Neugier verfolgen - aber von US-Zivilrecht habe ich viel zu wenig Ahnung, um mir da auch nur eine Spekulation leisten zu mögen. Ich weiß nur, daß US-Recht stärker als deutsches Recht auf zwei Prinzipien abzielt: erstens die Eigenverantwortlichkeit der Bürger und zweitens die Fairness im Vertragsverhalten.

Unter professionellen Gesichtspunkten finde ich das Verhalten des Fotografen hochgradig dämlich.

Wieso postet ein Corbis-Fotograf seine Fotos via Twitter? Anstatt sie zu Corbis zu schicken?

Unter professionellen Gesichtspunkten ist das Verhalten von AFP ein Desaster, das der Agentur auch noch viel Ärger einbringen wird.

Was AFP gemacht hat, ist nämlich nicht nur vielleicht urheberrechtlich zweifelhaft, es ist auf jeden Fall eine klare Verletzung elementarer Standards, da die Agentur Bilder aus unklaren Quellen mit offensichtlich falschen Quelleninformationen verbreitet hat.

Bei Reuters würden dafür Leute ihren Job verlieren. Mal schauen, wie das bei der französischen Agentur AFP laufen wird, die ja eine quasi staatliche Nachrichtenagentur ist (der Rechtsstatus von AFP entspricht in etwa dem der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, gut 40 Prozent der Einnahmen von AFP sind Zahlungen des französischen Staates, der auch de facto entscheidet, wer in der Führungsetage der Agentur sitzt).

AFP ist übrigens selbst dafür bekannt, Urheberrechtsverletzungen, die das Material der Agentur betreffen, konsequent zu verfolgen...

(Um mich mal selbst zu zitieren.)

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