Schweiz: Anspruch auf Referenzbilder? 26
11.05.2012
Off-Topic: wenn ich das richtig verstehe, kann in D, jede Person von einen Gewerbetreibenden Referenzbilder - in mittlerer Art und Güte - einfordern und bei Weigerung (Bspw Fotograf, Journalist, Werbeagentur, Verlag) einklagen und die herausgabe, auf Grundlage des BDSG, bewirken können?
#22Report
11.05.2012
Woraus leitest du sowas ab ?
Was personenbezigene Daten sind wird im Gesetz doch definiert.
Was personenbezigene Daten sind wird im Gesetz doch definiert.
#23Report
[gone] VisualPursuit
11.05.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Off-Topic: wenn ich das richtig verstehe, kann in D, jede Person von einen
Gewerbetreibenden Referenzbilder - in mittlerer Art und Güte - einfordern
und bei Weigerung (Bspw Fotograf, Journalist, Werbeagentur, Verlag) einklagen
und die herausgabe, auf Grundlage des BDSG, bewirken können?
Soweit ich das verstehe hast Du immer noch nicht auf die verschiedenen
Rückfragen geantwortet - wie soll man da was einigermassen passendes sagen?
Statt die Fragen zu beantworten - hast Du sie überhaupt verstanden? - beschimpfst
Du die Rückfrager als Analphabeten.
Also noch einmal:
Wer ist Vertragspartner A?
Wer ist Vertragspartner B?
Welchen Vertrag haben die untereinander abgeschlossen?
Was ist Deiner Definition nach unter "Referenzbilder" zu verstehen?
Versuch doch wenigstens den Sachverhalt darzulegen.
Kann ja keiner erraten.
#24Report
11.05.2012
Und ich habe lediglich einen Ansatz gepostet - es gibt in der Schweiz ein Datenschutzgesetz. Für den Rest ist der Anwalt zuständig, der sich mit schweizer Recht auskennt. (Und für die Verhältnisse in Deutschland sind ja nicht nur der Gesetzestext sondern auch Kommentare maßgeblich. Auch da: Anwalt fragen.)
#25Report
11.05.2012
Es gilt in der Schweiz das, was im Vertrag steht, wenn es nicht im direkten Widerspruch steht zu ZGB oder OR.
"Anspruch auf Referenzbilder" generell wäre mir neu ... sag deinem Kollegen, er soll genau sagen woher er das hat, bevor du hier in Panik ausbrichts und auf Hörensagen reagierst ...
Zudem weiss man anhand deiner Frage nicht um was für eine Art Shooting es sich dreht, dann kann man die Frage sowieso nicht richtig beantworten.
"Anspruch auf Referenzbilder" generell wäre mir neu ... sag deinem Kollegen, er soll genau sagen woher er das hat, bevor du hier in Panik ausbrichts und auf Hörensagen reagierst ...
Zudem weiss man anhand deiner Frage nicht um was für eine Art Shooting es sich dreht, dann kann man die Frage sowieso nicht richtig beantworten.
#26Report
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