Schweiz: Anspruch auf Referenzbilder? 26

08.05.2012
Hi Folks,

erschüttert durch die Aussage eines Kollegens, welcher meinte, das die andere Vertragspartei anspruch auf Referenzbilder, in der Schweiz häte, wollte ich dies gerne von Sachverständigen Usern hier klären lassen. Bitte unter Angabe der Rechtsquellen und ein allgemeines Gelaber. Danke.

Hier meine aktuelle Rechtsauffassung:
- Es herschst Vertragsfreiheit
- Es herscht Formfreiheit
- Es gilt was zusamen vereinbart wurde
- Ein Sonderrecht, welches sich auf die mechanisch Anfertigung von Lichtbildnissen bezieht ist mir nicht bekannt.
- Soll etwas zusätzlich zwischen den Vertragsparteien gelten, so ist, es im rechtlichen Rahmen, zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.

Vielen Dank.
[gone] VisualPursuit
08.05.2012
Die eine Vertragspartei ist Autohändler, die andere Kohlenkäufer?
Und der Vertragsgegenstand ist eine Blumenvase? Oder was?

Dann ist es einfach: Die Antwort ist 42.
08.05.2012
ich vermute, dass die "Vertragsparteien" Fotograf und Modell sein könnten. Und es geht bestimmt um das Buffet vom Catering bei einem Shooting. D.h. die Frage ist, darf das Modell sich auch am Buffet bedienen oder nicht? Wenn ich alles richtig verstandne habe.

Frage mich jetzt nur warum man Bilder von Buffet machen sollte?
Ich Kaufe ein E und möchte lösen.

" Bockwurst"
08.05.2012
Von der allgemeinen Rechtslage in der Schweiz weiß ich nur, daß sie generell etwas mehr auf den eigenverantwortlichen Bürger abzielt als die deutsche mit ihrem Sozialpädagogen-Ethos.

Insofern halte ich das für ziemlich unwahrscheinlich, aber eine zuverlässige Antwort wird zweifellos jeder schweizerische Jurist geben können.
10.05.2012
Original von PrivatePhoto.ch
Hi Folks,

erschüttert durch die Aussage eines Kollegens, welcher meinte, das die andere Vertragspartei anspruch auf Referenzbilder, in der Schweiz häte, wollte ich dies gerne von Sachverständigen Usern hier klären lassen. Bitte unter Angabe der Rechtsquellen und ein allgemeines Gelaber. Danke.

Hier meine aktuelle Rechtsauffassung:
- Es herschst Vertragsfreiheit
- Es herscht Formfreiheit
- Es gilt was zusamen vereinbart wurde
- Ein Sonderrecht, welches sich auf die mechanisch Anfertigung von Lichtbildnissen bezieht ist mir nicht bekannt.
- Soll etwas zusätzlich zwischen den Vertragsparteien gelten, so ist, es im rechtlichen Rahmen, zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.

Vielen Dank.


Stelle fest, Du bist leicht zu erschüttern ;-)
Sollte ja sogar auf Deutschland ausgeweitet werden weil es hier auch solche "Regelungen" geben müsste...

Ist eher dieses Typische "Ich mache es, also ist es so" und damit man damit nicht alleine steht weil es sonst keiner macht und man sich ständig rechtfertigen muß macht man kurzerhand einen "Rechtsanspruch" draus. Soll ja welche geben die es glauben. Komme zwar nicht aus der Schweiz, aber ich denke man könnte hohe Summen drauf verwetten das es dort so einen Unfug ebenfalls nicht gibt, das jemand zusätzlich zur bezahlten Arbeit noch Anspruch auf das erschaffene Gut hat.

Wäre es so wie der betreffende Kollege ständig behauptet hätte er ja schon lange mal den entsprechenden Paragraphen nennen können. Aber da kommt ja nchts weiter.

Oder darf bei euch der Bäcker auch noch mal ins Brötchen beissen nachdem ihr es gekauft habt ? ;-)
10.05.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™

Wäre es so wie der betreffende Kollege ständig behauptet hätte er ja schon lange mal den entsprechenden Paragraphen nennen können. Aber da kommt ja nchts weiter.

Oder darf bei euch der Bäcker auch noch mal ins Brötchen beissen nachdem ihr es gekauft habt ? ;-)


Andreas, Du bist ein selten dummer und arroganter Moderator.
Ich habe das geschrieben.
Es wurde gewünscht, dass eine juristische Fachperson antwortet.
Das bin ich nicht. Deshalb antworte ich auch jetzt nicht.

Ich habe es durchgefochten. Das reicht.

Netter Gruss
Heiner
Du kannst mich nicht ärgern... wer alle mit "Setzen, 6" abbügelt die nicht mit deiner Meinung konform sind kann ich nicht ernst nehmen und will ich auch garnicht.

Ausserdem schreibe ich dir das nicht als Moderator sondern als Fotograf. Sonst müsste ich dir für deinen dämlichen Spruch nämlich die Karte zeigen.

Also nimm dich mal etwas zurück, du bist hier nicht alleine und nicht das Maß der Dinge !
10.05.2012
Original von Polarlicht
Es wurde gewünscht, dass eine juristische Fachperson antwortet.


Nicht ganz, aber dass jemand antwortet der weis was Sache ist.

Stattessen geben sich hier die Forentrolle, die ihre Wurst gegenseitig weiter. Wusste bislang nicht, dass die MK so eine hohe Analphabetenquote aufweist... Tom, Andreas und Heiner mal ausgenommen, die haben etwas zum Thema beigetragen.

Der Hintergrund des Threads, falls die Aussage mit den Referenzbildern stimmen würde, so wäre TfP in der Schweiz tot und dies will ich einfach, ohne Spam, geklärt haben.
Es könnte der Eindruck entstehen weil einige es so machen. Letztendlich gibt es Vertragsfreiheit und das ja auch in der Schweiz. Vereinbarst du sowas dann ist es auch einzuhalten. Ob es sinnvoll ist es so zu machen kann sich jeder seinen Teil zu denken aber es ist letztendlich nicht verboten. Dennoch halte ich es für mehr als unwahrscheinlich das sich die gesetzgebende Seite in der Schweiz für sowas auch nur ansatzweise interessiert um eine Notwendigkeit zu erkennen dort regelnd einzugreifen. Andererseits, "Wer hats erfunden...? Die Schweizer" ;-)

Man muß glaube ich auch unterscheiden zwischen Hobby und Job...

In letzterem ist es nicht unüblich das von Kundenseite Referenzbilder freigegeben werden die dann auch dem Modell zur Verfügung stehen. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf zumindest hierzulande nicht. Job getan, Honorar erhalten, fertig. Das ist immer Goodwill des Vertragspartners ob er das erlaubt. Manchmal sind die Rechte auch vertraglich so vergeben das man als Fotograf nicht mal Bilder weitergeben könnte selbst wenn man das wollte.

Im Hobbybereich kann es natürlich schon eher mal sein das man sich sagt "Hey, ist alles Spaß für mich und ich bin mal so nett und schenke dem Modell zustäzlich zum Honorar die Bilder". Ist ja letztendlich nicht mal was gegen einzuwenden wenn man das tut ausser das man manche Modelle damit "versaut".

Hier wird halt auch viel durcheinander gewürfelt und aus Dingen die vielleicht häufig bei Privatshootings passieren werden dann Rückschlüsse auf kommerzielle Arbeiten gezogen.
10.05.2012
Einzelvertragliche Regelungen, sind einzelvertragliche Regelungen und hier wird es sicher keine Überraschung für eine Vertragspartei geben. Hier war die Frage nach einen höhergeordneten Recht, welches greift und juristisch durchsetzbar ist, also einklagbar, ohne dass es im Vertrag explizit erwähnt wurde.

Bei deinem Beispiel, mit den freigegeben Referenzbildern, könnte sich bspw ein Gewohnheitsrecht, als Rechtsquelle entwickeln. Aber dies würde eine dauerte Übung oder einen "Branchenstandart" voraussetzen. Das erste hat man selbst in der Hand, vom zweiten ist mir nichts bekannt. Aber ich weis ja auch nichts, deswegen frage ich.
10.05.2012
Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Recht gibt, das hier greift: das Recht auf die eigenen Daten. Da hat sich quasi jemand überlegt, dass Bilder Daten sind und hat einfach die Herausgabe aller von ihm gespeicherten Daten verlangt. Zack - hat er einen Rechtsanspruch auf alle von ihm erstellten Bilder. Er darf sie zwar nicht verwerten, aber die Bilder muss man wohl rausrücken. Die Rechtslage gibt's in Deutschland ja auch.
10.05.2012
Hallo Reinhard,

danke Dir für deinen Beitrag. Hättest du zufällig noch die Rechtsquelle da? Für mich auchsehr interessant, in welchen Bereich dies fällt, Personen- oder Sacbenrecht, oder doch auf einer ganz anderen Richtung.

Dank Dir.
10.05.2012
Original von Reinhard Wagner
Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Recht gibt, das hier greift: das Recht auf die eigenen Daten. Da hat sich quasi jemand überlegt, dass Bilder Daten sind und hat einfach die Herausgabe aller von ihm gespeicherten Daten verlangt. Zack - hat er einen Rechtsanspruch auf alle von ihm erstellten Bilder. Er darf sie zwar nicht verwerten, aber die Bilder muss man wohl rausrücken. Die Rechtslage gibt's in Deutschland ja auch.


aha
Damit sind personenbezogen Daten gemeint die über dich gespeichert sind.

Datenschutzgesetz (BDSG)

In der Praxis könnte ein Modell das sogar verlangen. Dann müsstest du ihr
mitteilen was du alles an Daten von ihr gespeichert hast. Also die Adressen,
Mailadressen, Telefonnummern, Geburtsdatum, etc.
10.05.2012
Das BDSG hat aber keine Relevanz in der Schweiz....

... von daher keine Rechtsquelle.
Bezog sich auf Reinhards Posting...

*edit* Reinhard falsch geschrieben
10.05.2012
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Damit sind personenbezogen Daten gemeint die über dich gespeichert sind.

Datenschutzgesetz (BDSG)

In der Praxis könnte ein Modell das sogar verlangen. Dann müsstest du ihr
mitteilen was du alles an Daten von ihr gespeichert hast. Also die Adressen,
Mailadressen, Telefonnummern, Geburtsdatum, etc.



sorry, abre das ist wohl ein gerücht ohne festen wohnsitz. lies dir bitte einfach mal selbst zumindestens den ³1 des gesetzes durch, bevor du hier solch kühne thesen verbreitest
(§1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

3.nichtöffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

(§19) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über

1.die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
3.den Zweck der Speicherung.

Adressdatenbanken von Kunden und Modellen zu führen sind sicher keine persönlichen oder familiären Tätigkeiten. Ich sehe gespeicherte Namen, Adressen, Geburtsdaten und Kontoverbindungen schon als sensible Daten an und behandel die auch so. Als Hobby kann es natürlich persönlich und familiär sein, deswegen sage ich ja das man das in der Betrachtung des Themas schon trennen sollte.

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