Bildnutzungsgebühren... 15

[gone] Ralf Leyen
04.05.2012
Ich weiß, es ist dumm erst alle Bilder rauszugeben und dann erst die Rechnung zu stellen, aber jetzt will der Gute die Bildnutzungsgebühr nicht zahlen.

Dazu sei gesagt, das derjenige uns bekannt und ein langjähriger Kunde ist.

Ist das erste Mal, das mir so etwas passiert und sehr wahrscheinlich auch das Letzte mal.

Wie schaut das nun rechtlich so aus? Kennt sich jemand aus, oder kann mir jemand einen Rechtsanwalt empfehlen im Raum Dortmund, der sich mit Internetrecht und Bildnutzung auskennt?

Habe denjenigen schon abgemahnt, aber Bilder sind immer noch online.

Sreenshoots sind schon gemacht worden.

Freue mich über Antworten oder Tipps.

LG
Ralf
[gone] Lothar Jürs
04.05.2012
04.05.2012
OHNE Anwalt die Sache klären ... es gibt kein 100%iges Recht, nie und nimmer: ergo Vergleich. Dem langjährigen Kunden etwas zugeben und ihn mit Geschick und Glück behalten - das ist m.E. die billigere Lösung. Der Streitwert dürfte ja nicht besonders hoch sein.
04.05.2012
Original von Ralf Leyen
Ich weiß, es ist dumm erst alle Bilder rauszugeben und dann erst die Rechnung zu stellen, aber jetzt will der Gute die Bildnutzungsgebühr nicht zahlen.


Ich finde das nicht schlimm. Man liefert doch im Normalfall eine vorher definierte Arbeit zu einem vorher definierten Preis ab und stellt dann eine Rechnung, welche dann vom Auftraggeber bezahlt wird.

Habt ihr vorher einen Vertrag geschlossen und dein Auftraggeber sagt jetzt auf einmal "Ich zahl nicht für deine Arbeit" oder "Ich kann grad nicht zahlen"?
04.05.2012
Du schreibst doch:

Grundsätzlich nur mit meinem Vertrag!

Also nutze deinen Vertrag!
Hallo Ralf,
wie ich Deiner Frage entnehmen kann, handelt es sich um mehrere Personen, da Du von uns sprichst.
Habt Ihr eine Firma? Oder was seid Ihr?
Entsprechend habt Ihr wahrscheinlich Verträge die auch Bildinhalte berühren.

Wenn ich als Privatfotograf Fotos von Personen auch nur zur Ansicht weitergebe, sollten diese durch ein Zeichen geschützt sein. Für diesen Fall gibt es auch meist nur Beispielbilder in kleinerer Auflösung die für die Weiterverwendung wertlos sind.

Ansonsten kann es riesiegen Ärger mit der abgebildeten Person geben und sehr teuer werden.

Bei anderen, wie Landschaftsbildern etc., ist es meist nicht ganz so schlimm. Hier werdn meist nur die Rechte des Fotografen verletzt. Und da geht es dann um den Wert der Einsetzbarkeit des Bildes.

Egal ob Ihr als Firma oder Privatperson handelt. Es gibt Gesetze.
Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person ist eine Weitergabe nicht erlaubt.

Damit musst Du im Rahmen Deiner Verträge wohl leben.

LG Rudi
[gone] VisualPursuit
04.05.2012
Original von Ralf Leyen
Wie schaut das nun rechtlich so aus?


Was steht denn in der Auftragsbestätigung?
04.05.2012
Original von Rudi Oltmanns (freie Termine an der Ostsee)
Hallo Ralf,
wie ich Deiner Frage entnehmen kann, handelt es sich um mehrere Personen, da Du von uns sprichst.
Habt Ihr eine Firma? Oder was seid Ihr?
Entsprechend habt Ihr wahrscheinlich Verträge die auch Bildinhalte berühren.

Wenn ich als Privatfotograf Fotos von Personen auch nur zur Ansicht weitergebe, sollten diese durch ein Zeichen geschützt sein. Für diesen Fall gibt es auch meist nur Beispielbilder in kleinerer Auflösung die für die Weiterverwendung wertlos sind.

Ansonsten kann es riesiegen Ärger mit der abgebildeten Person geben und sehr teuer werden.

Bei anderen, wie Landschaftsbildern etc., ist es meist nicht ganz so schlimm. Hier werdn meist nur die Rechte des Fotografen verletzt. Und da geht es dann um den Wert der Einsetzbarkeit des Bildes.

Egal ob Ihr als Firma oder Privatperson handelt. Es gibt Gesetze.
Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person ist eine Weitergabe nicht erlaubt.

Damit musst Du im Rahmen Deiner Verträge wohl leben.

LG Rudi


zuerst mal prinzipiell: was hat deine Abhandlung mit dem Thema zu tun?

dann im Speziellen:
Entsprechend habt Ihr wahrscheinlich Verträge die auch Bildinhalte berühren.

"Vertrag" ist nicht gleich "Vertrag". In der Regel wird da ja nicht einfach nur ein standardmässiger 08-15 Vertrag ausgefüllt und unterschrieben und damit hat sich die Sache dann. Das wäre dann nämlich kein Vertrag mehr, sondern AGB.
Stattdessen wird in der Regel ja bei jedem Job mit dem Kunden jedesmal neu vereinbart, was er denn nun will und wie die genauen Konditionen dazu aussehen. In der Regel wird das aber nicht mit einem "Vertrag" (also irgendein ausgedrucktes Formular das dann von beiden Seiten feierlich unterschrieben wird oder wie immer du dir das vorstellst) sondern es werden einfach kurz in ein paar Mails die hin und her geschickt werden die entsprechenden Abmachungen getroffen (bzw. wird dir Quintessenz dessen, was in Telefonaten oder Besprechungen herausgekommen ist nochmal kurz in der ein oder anderen Mail rückbestätigt oder ähnliches)
Daher hat man keine "Verträge, die auch Bildinhalte berühren" sondern die Abmacheunge, die jeweils individuell getroffen werden sind dann der jeweils gültige Vertrag.
Ausserdem: was willst du in einem Solchen Vertrag reinschreiben? Kunde bezahlt Fotograf?
Das würde an der Sachlage kaum was ändern. Das ist wohl beiden Parteien klar. Dass der Kunde in dem Fall nicht zahlen will hat wohl andere Gründe. Daran würde es auch nichts ändern, wenn es nochmal extra in einen "Vertrag" geschrieben wird.
Grundsätzlich interessant wäre es doch mal, warum der Kunde in diesem Fall nicht zahlen will. Immerhin ist er ja schon länger Kunde und bisher hat er ja wohl auch immer brav gezahlt.
Das letzte mal, dass ich sowas in die Richtung gehört habe war übrigens, dass der Kunde kein Geld hatte und kurz vor der Pleite stand und sich dann zuletzt der Insolvenzverwalter mit der Forderung (war etwas höher) beschäftigen durfte, weil es eben so kam wie es kommen musste


Wenn ich als Privatfotograf Fotos von Personen auch nur zur Ansicht weitergebe, sollten diese durch ein Zeichen geschützt sein. Für diesen Fall gibt es auch meist nur Beispielbilder in kleinerer Auflösung die für die Weiterverwendung wertlos sind.

Ansonsten kann es riesiegen Ärger mit der abgebildeten Person geben und sehr teuer werden.

Was hat das damit zu tun, dass du "Privatfotograf" (was ist das überhaupt) bist?
Warum "sollten" Fotos wenn du sie weitergibst mit einem "Zeichen geschützt" sein (gibt's da ein neues Gesetzt von dem ich noch nichts weiss)?
Warum soll es Ärger geben, wenn du die Bilder nicht nur "durch Zeichen geschützt" (was ist das überhaupt) und "in kleiner Auflösung" weitergibst? Bzw. warum soll es in kleiner Auflösung (bzw. mit "Zeichen") keinen Ärger geben aber in großer Auflösung (bzw. ohne "Zeichen") schon???


Bei anderen, wie Landschaftsbildern etc., ist es meist nicht ganz so schlimm. Hier werdn meist nur die Rechte des Fotografen verletzt. Und da geht es dann um den Wert der Einsetzbarkeit des Bildes.

Was heisst da "nur"???????????
im Übrigen ist es ja genau das, worum es in diesem Thread geht!
"Nur" um die Bildrechte des Fotografen...


Egal ob Ihr als Firma oder Privatperson handelt. Es gibt Gesetze.
Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person ist eine Weitergabe nicht erlaubt.

Naja, ganz so einfach und pauschal ist es ja nun nicht!
was ist bei dir eine "Weitergabe"?
Wer ist die abgebildete Person? Und warum ist sie auf dem Bild? Was für ein Bild ist es überhaupt?
Wie du ja schon sagst: es gibt Gesetze. Aber da steht nicht so einfach drin, "Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person ist eine Weitergabe von Fotos nicht erlaubt". Ganz im Gegenteil!
Die Sache ist viel komplizierter, deshalb gibt es da auch nicht nur einen Paragraphen, sondern auch noch einen zweiten, der dir sagt wann du Bilder von Personen ohne weiteres umfassend veröffentllichen darfst und zu allem Überfluss auch noch jede Menge Gerichtsurteile die zeigen, wie man diese Paragraphen denn so auslegen kann.
Zudem gibt es auch noch "kunkludentes Handeln" und auch dazu die entsprechenden Urteile
05.05.2012
Vertrag hin oder her. Auch ohne Vertrag gilt, dass die Bildnutzung vom Urheber genehmigt werden muss. Diese liegt offenbar nicht vor, also ist die Sache doch völlig klar.
Je nachdem wie "bissig" man werden möchte, wäre bei mir in diesem Fall der nächste Schritt die Einstweilige Verfügung, dass er die Bilder zu entfernen hat. Schließlich wurden ihm die entsprechenden Nutzungsrechte noch nicht erteilt.

Jedenfalls hoffe ich, dass dein Vertrag/deine bisherigen Rechnungen keinen Zweifel daran lassen!?
05.05.2012
Original von Ralf Leyen
Ich weiß, es ist dumm erst alle Bilder rauszugeben und dann erst die Rechnung zu stellen, aber jetzt will der Gute die Bildnutzungsgebühr nicht zahlen.

"Gebühren" sind auf Grundlage einer staatlichen Gebührenordnung festgelegte Entgelte. (Gebühren für spezielle Behördenleistungen, Gebührenordnung für Ärzte, usw.usf.) Alles andere sind schlicht Preise.

Wie schaut das nun rechtlich so aus? Kennt sich jemand aus, oder kann mir jemand einen Rechtsanwalt empfehlen im Raum Dortmund, der sich mit Internetrecht und Bildnutzung auskennt?

Das kann jeder Anwalt, das ist schlichtes BGB-Recht. Eine Leistung wurde erbracht (z.B. Einräumung von Nutzungsrechten), das dafür zu zahlende Entgelt wurde nicht gezahlt. Also: Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung...
05.05.2012
Original von 18% grey
[quote]Original von Ralf Leyen
Ich weiß, es ist dumm erst alle Bilder rauszugeben und dann erst die Rechnung zu stellen, aber jetzt will der Gute die Bildnutzungsgebühr nicht zahlen.


Ich finde das nicht schlimm. Man liefert doch im Normalfall eine vorher definierte Arbeit zu einem vorher definierten Preis ab und stellt dann eine Rechnung, welche dann vom Auftraggeber bezahlt wird.[/quote]
Das BGB sieht grundsätzlich vor, daß erst geleistet und dann bezahlt wird, das gilt für Kaufverträge genau wie für Dienstverträge.

§ 614 BGB Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.


Vorauszahlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel.
05.05.2012
Original von ennokiel Berlin
Je nachdem wie "bissig" man werden möchte, wäre bei mir in diesem Fall der nächste Schritt die Einstweilige Verfügung, dass er die Bilder zu entfernen hat.

Die wirst Du nicht bekommen - es gibt ja einen Vertrag, daß die Bilder genutzt werden dürfen...

Nochmal: hier geht es einzig und allein um die Nichtbezahlung einer Rechnung. Um nichts anderes.

Schließlich wurden ihm die entsprechenden Nutzungsrechte noch nicht erteilt.

Aber selbstverständlich wurden sie eingeräumt, das schreibt der TE ja sogar selbst in seinem Eingangsposting...
Original von TomRohwer
[quote]Original von ennokiel Berlin
Je nachdem wie "bissig" man werden möchte, wäre bei mir in diesem Fall der nächste Schritt die Einstweilige Verfügung, dass er die Bilder zu entfernen hat.

Die wirst Du nicht bekommen - es gibt ja einen Vertrag, daß die Bilder genutzt werden dürfen...[/quote]

Wieso bist du dir da so sicher?



Nochmal: hier geht es einzig und allein um die Nichtbezahlung einer Rechnung. Um nichts anderes.

[quote]Schließlich wurden ihm die entsprechenden Nutzungsrechte noch nicht erteilt.

Aber selbstverständlich wurden sie eingeräumt, das schreibt der TE ja sogar selbst in seinem Eingangsposting...[/quote]

Nö. Wo soll das stehen?
05.05.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von 18% grey

Ich finde das nicht schlimm. Man liefert doch im Normalfall eine vorher definierte Arbeit zu einem vorher definierten Preis ab und stellt dann eine Rechnung, welche dann vom Auftraggeber bezahlt wird.

Das BGB sieht grundsätzlich vor, daß erst geleistet und dann bezahlt wird, das gilt für Kaufverträge genau wie für Dienstverträge.

§ 614 BGB Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.


Vorauszahlungen sind die Ausnahme, nicht die Regel.[/quote]

Genau das wollte ich sagen. Genauso sollte man das Zahlungsziel beachten, bzw. die Verträge genau lesen. Manche denken "Ich hab meine Leistung erbracht, also möchte ich morgen das Geld überwiesen haben." Und dann steht im Vertrag was mit 60 Tagen. ;)

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