Persönlichkeitsrecht - Konzertfotografie - Veröffentlichung. 26
02.05.2012
bookmark ;-)
#2Report
02.05.2012
In der Regel ist es so, dass die Bands mit dem Booking ihr Zustimmung für Fotos geben. Der Veranstalter entscheidet dann, wer was darf. Du bist also auf der sicheren Seite!
#3Report
02.05.2012
Kann die Band die Bilder denn Einfordern? Hatte gerade ein Fall, dass die Band die Bilder haben wollte, ist ja auch soweiter cool.
Aber da ich Urheber bin dürfen die, die überhaupt veröffentlichen, was sie ja sicher machen werden?
Als ich dann sagte, das sie meinen Namen nennen (und vielleicht) sollen, bei Veröffentlichung stellten sie sich dann quer. Wie ist das?
Aber da ich Urheber bin dürfen die, die überhaupt veröffentlichen, was sie ja sicher machen werden?
Als ich dann sagte, das sie meinen Namen nennen (und vielleicht) sollen, bei Veröffentlichung stellten sie sich dann quer. Wie ist das?
#4Report
02.05.2012
Veröffentlichen dürfen die das nur, wenn Du ihnen ein entsprechendes Nutzungsrecht gibts. Das kannst Du ja frei mit einer Verpflichtung zur Namens/Quellenangabe verbinden.
Gruss
Boris
Gruss
Boris
Original von Rambow-Images
Kann die Band die Bilder denn Einfordern? Hatte gerade ein Fall, dass die Band die Bilder haben wollte, ist ja auch soweiter cool.
Aber da ich Urheber bin dürfen die, die überhaupt veröffentlichen, was sie ja sicher machen werden?
Als ich dann sagte, das sie meinen Namen nennen (und vielleicht) sollen, bei Veröffentlichung stellten sie sich dann quer. Wie ist das?
#5Report
02.05.2012
Aber einfordern für Private Nutzung ist auch Korrekt oder wie? Also wenn ich Fotografiert werde als Teil einer Veranstaltung, habe ich das recht das Bild zu bekommen? Gilt Facebook als Veröffentlichung?:)
(Wird gerade doch ganz schön viel, will euch auch nicht nerven, glaubt ihr man kriegt ne gute Rechtsberatung für wenig Geld? Muss es ein Fachanwalt für Medienrecht sein oder reicht ein normaler?) - Wenn das Thema für viele interessant ist können wir ja hier weiter machen:D
(Wird gerade doch ganz schön viel, will euch auch nicht nerven, glaubt ihr man kriegt ne gute Rechtsberatung für wenig Geld? Muss es ein Fachanwalt für Medienrecht sein oder reicht ein normaler?) - Wenn das Thema für viele interessant ist können wir ja hier weiter machen:D
#6Report
[gone] www.trash-pixel.de
02.05.2012
Facebook ist sowas von veröffentlicht, sogar weltweit!
Einen rechtlichen Anspruch auf die Bilder hat die Band nicht - es sei denn dies wurde vereinbart. Auch halte ich eine Zustimmung zur Veröffentlichung im Sinne von § 23 KunstUrhG nicht für notwendig
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Bilder hat die Band nicht - es sei denn dies wurde vereinbart. Auch halte ich eine Zustimmung zur Veröffentlichung im Sinne von § 23 KunstUrhG nicht für notwendig
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
#7Report
02.05.2012
Original von Rambow-Images
(Vorweg sollte kein Rechtsberatung werden will nur wissen ob man es richtig verstanden habe).
Bespiel: Ich bin vom Veranstalter als Fotograf auf seinem Event und mache Bilder von den Musikern. Gelten diese auf der Bühne, sowie Ausübung ihrer Funktion als "Personen der Zeitgeschichte" In dem ich ja Hauptsächlich die Veranstaltung Dokumentiere.
Welche Rechte haben die Musiker, gegen die Veröffentlichung der Bilder einzuwirken? Als Beispiel in meinem Blog/Portofolio.
Vom Veranstalter habe ich hier ein klares GO erhalten, frage nur wie sich das mit den Bands verhält. Oder kommt das noch auf den Konkreten Vertrag zwischen Veranstalter und Band an?
LG
Alex
Nicht jeder Musiker oder jade Band ist eine Person der Zeitgeschichte.
Also kommt es auf die Verträge an.
Erstens auf den Vertrag zwischen Künstler und Veranstalter und zweitens zwischen Veranstalter und Dir. Da Du nur auf Deinen Vertrag Einfluss nehmen kannst, sollten dort Deine Rechte und Pflichten stehen.
Für den Fall das der Veranstalter Dir Rechte einräumt, die er er Dir nicht einräumen darf, macht er sich Schadenersatzpflichtig.
Original von Rambow-Images
Gilt Facebook als Veröffentlichung?:)
Natürlich !
#8Report
[gone] User_6449
02.05.2012
Original von Rambow-Images
Als ich dann sagte, das sie meinen Namen nennen (und vielleicht) sollen, bei Veröffentlichung stellten sie sich dann quer. Wie ist das?
Natürlich stellt sich der Veranstalter dabei quer, denn Du machst die Fotos
ja offensichtlich in seinem Auftrag und gegen entsprechendes Honorar ...
Also eine einfache Sache:
Du machst die Fotos, lieferst sie bei Deinem Auftraggeber (dem Veranstalter)
ab, kassierst das Honorar dafür, überträgst ihm danach die Nutzungsrechte
und "fertig ist die Laube".
Viele Grüße
Peter
#9Report
02.05.2012
Nein die Band sieht es nicht ein den Namen zu nennen. Veranstalter ist einverstanden und freut sich über größere Reichweite. Wurde sich aber auch über eine Nennung freuen.
#10Report
[gone] User_6449
02.05.2012
Original von Rambow-Images
Nein die Band sieht es nicht ein den Namen zu nennen. Veranstalter ist einverstanden und freut sich über größere Reichweite. Wurde sich aber auch über eine Nennung freuen.
Die zentrale Frage dabei:
Bekommst Du ein Honorar für Deinen Fotoauftrag oder nicht?
Viele Grüße
Peter
#11Report
02.05.2012
Original von Rambow-Images
Bespiel: Ich bin vom Veranstalter als Fotograf auf seinem Event und mache Bilder von den Musikern. Gelten diese auf der Bühne, sowie Ausübung ihrer Funktion als "Personen der Zeitgeschichte"
Ja. Und das Event ist ein "Ereignis der Zeitgeschichte".
Welche Rechte haben die Musiker, gegen die Veröffentlichung der Bilder einzuwirken?
Keine. Es sei denn, es wären vorher wirksam Einschränkungen vereinbart worden. Z.B. zwischen Veranstalter und Musiker.
Wenn dann das Fotografieren auf dem Event nur in bestimmten Rahmen erkaubt wird, dann ist der Veranstalter und damit der von ihm beauftragte Fotograf natürlich daran gebunden. Wenn der Musiker selbst Fotos von sich vermarktet, gibt das Wettbewerbsrecht (UWG) Grundlagen her, gegen das "unautorisierte Veröffentlichen von Fotos" vorzugehen.
Vom Veranstalter habe ich hier ein klares GO erhalten
Was machst Du Dir dann soviel Gedanken, dann ist es die Angelegenheit des Veranstalters. Da lässt man sich vertraglich seitens des Veranstalters von allen Ansprüchen Dritter freistellen, damit man ggf. den Schwarzen Peter weiterreichen kann, wenn's Stress gibt.
#12Report
02.05.2012
Original von Rambow-Images
Kann die Band die Bilder denn Einfordern?
Wenn sie vorher einen entsprechenden Vertrag gemacht hat, in dem sich der Fotograf zur Lieferung von Fotos verpflichtet hat: ja. Sonst: nein.
Aber da ich Urheber bin dürfen die, die überhaupt veröffentlichen, was sie ja sicher machen werden?
Wenn der Fotograf es erlaubt: ja. Sonst: nein.
Als ich dann sagte, das sie meinen Namen nennen (und vielleicht) sollen, bei Veröffentlichung stellten sie sich dann quer. Wie ist das?
Das ist allein Entscheidung des Fotografen. Der kann jedes Nutzungsrecht davon abhängig machen, daß der gewünschte Urhebervermerkt gemacht wird. Obendrein gibt ihm §13 UrhG ausdrücklich einen Rechtsanspruch auf Urhebernennung (auf den der Urheber natürlich verzichten kann; außerdem kann der Urheber auch bestimmen, welcher Urhebervermerk zu machen ist.)
#13Report
02.05.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Rambow-Images
Nein die Band sieht es nicht ein den Namen zu nennen. Veranstalter ist einverstanden und freut sich über größere Reichweite. Wurde sich aber auch über eine Nennung freuen.
Die zentrale Frage dabei:
Bekommst Du ein Honorar für Deinen Fotoauftrag oder nicht?
[/quote]
Ich wüsste nicht, welche besondere Rolle das spielen sollte außer der, daß der Fotograf dann einen Honoraranspruch hat.
Aus dem Honorar für den Fotografen ergeben sich allein noch gar keine automatischen Ansprüche des Veranstalters oder der Musiker.
#14Report
02.05.2012
Original von Galaxymodels
Nicht jeder Musiker oder jade Band ist eine Person der Zeitgeschichte.
Jeder, der öffentlich auftritt.
#15Report
02.05.2012
Dem, was Tom gesagt hat, ist eigentlich nichts hinzuzufügen, nur eine kleine Klarstellung.
Personen der Zeitgeschicht gilt nur für einen besonderen Personenkreis, also Staatspräsidenten, Oberhäuptern bestimmter Staaten und ähnlich, also sehr hoch angesiedelt.
Bei derartigen Anlässen handelt es sich um Personen des Zeitgeschehens, es gilt aber das gleiche, allerdings immer nur bezogen auf den Auftritt dieses Geschehens.
Ansonsten, bei entsprechender Bezahlung durch den Auftraggeber ist dieser der Herr aller Entscheidungen, also er allein bestimmt, wem Du außer ihm noch Fotos abgeben kannst. Und das wiederum hängt auch etwas vom Vertrag mit den Musikern ab, aber das sollte Dir egal sein. Wer zahlt, hat das Sagen.
Der Klaus
Personen der Zeitgeschicht gilt nur für einen besonderen Personenkreis, also Staatspräsidenten, Oberhäuptern bestimmter Staaten und ähnlich, also sehr hoch angesiedelt.
Bei derartigen Anlässen handelt es sich um Personen des Zeitgeschehens, es gilt aber das gleiche, allerdings immer nur bezogen auf den Auftritt dieses Geschehens.
Ansonsten, bei entsprechender Bezahlung durch den Auftraggeber ist dieser der Herr aller Entscheidungen, also er allein bestimmt, wem Du außer ihm noch Fotos abgeben kannst. Und das wiederum hängt auch etwas vom Vertrag mit den Musikern ab, aber das sollte Dir egal sein. Wer zahlt, hat das Sagen.
Der Klaus
#16Report
02.05.2012
Wenn ich die Ausführungen von Tom richtig verstanden habe, ändert die Zahlung eines Honorars nichts an sein Recht auf die Nennung als Urheber, oder sehe ich das falsch?
#17Report
[gone] User_6449
02.05.2012
Original von TomRohwer
Ich wüsste nicht, welche besondere Rolle das spielen sollte außer der, daß der Fotograf dann einen Honoraranspruch hat.
Aus dem Honorar für den Fotografen ergeben sich allein noch gar keine automatischen Ansprüche des Veranstalters oder der Musiker.
Die Sache ist mal wieder relativ einfach, da praxisbezogen:
Wenn ich als Fotograf ein ausreichendes Honorar erhalte, ist es mir
absolut wurscht ob mein Name als Urheber genannt wird oder nicht.
Wenn ich als Fotograf kein ausreichendes Honorar erhalte, ist es mir
natürlich wichtig, daß mein Name als Urheber genannt wird, weil der
Nutzen für mich dann aus dem Werbeeffekt besteht.
Das klingt vielleicht etwas "professionell abgebrüht", aber die Band
welche vom TO fotografiert werden soll macht Auftritte vermutlich
auch nicht für lau ...
Viele Grüße
Peter
#18Report
02.05.2012
Also Konkret wurde ich vom Veranstalter nicht beauftragt und es gab auch keine Honorar.
Mündlich abgemacht war aber, "du darfst Fotografieren überall wo du Lust hast wir dürfen die Bilder Zeigen mit Nennung deines Namen"
Da sehe ich die Konkreten Rechte noch bei, nur habe ich sie für eben das Zeigen für den Veranstalter freigegeben.
Witzig war halt das die Band danach noch darauf pochte keine Einverständnis Erklärung gegeben zu haben. Das dass Schwachsinn ist haben sie aber mittlerweile eingesehen.
Konkret haben ja alle Parteien das Interesse die Bilder zu Zeigen, mittlerweile ist nun auch das Verständnis da bei den Muckern. Ob ich deren Musik mal in meinem Filmen Gratis ohne Nennung verwenden darf kam dann das einsehen.
Kann nur sagen vielen dank!:)
Hat mich im erstens Moment ein wenig überrumpelt.
Mündlich abgemacht war aber, "du darfst Fotografieren überall wo du Lust hast wir dürfen die Bilder Zeigen mit Nennung deines Namen"
Da sehe ich die Konkreten Rechte noch bei, nur habe ich sie für eben das Zeigen für den Veranstalter freigegeben.
Witzig war halt das die Band danach noch darauf pochte keine Einverständnis Erklärung gegeben zu haben. Das dass Schwachsinn ist haben sie aber mittlerweile eingesehen.
Konkret haben ja alle Parteien das Interesse die Bilder zu Zeigen, mittlerweile ist nun auch das Verständnis da bei den Muckern. Ob ich deren Musik mal in meinem Filmen Gratis ohne Nennung verwenden darf kam dann das einsehen.
Kann nur sagen vielen dank!:)
Hat mich im erstens Moment ein wenig überrumpelt.
#19Report
[gone] Hermann Klecker
02.05.2012
Original von Extänzer
Wenn ich die Ausführungen von Tom richtig verstanden habe, ändert die Zahlung eines Honorars nichts an sein Recht auf die Nennung als Urheber, oder sehe ich das falsch?
Nicht automatisch. Natürlich kann man sich dieses Recht auch abkaufen lassen. :)
#20Report
Topic has been closed
Bespiel: Ich bin vom Veranstalter als Fotograf auf seinem Event und mache Bilder von den Musikern. Gelten diese auf der Bühne, sowie Ausübung ihrer Funktion als "Personen der Zeitgeschichte" In dem ich ja Hauptsächlich die Veranstaltung Dokumentiere.
Welche Rechte haben die Musiker, gegen die Veröffentlichung der Bilder einzuwirken? Als Beispiel in meinem Blog/Portofolio.
Vom Veranstalter habe ich hier ein klares GO erhalten, frage nur wie sich das mit den Bands verhält. Oder kommt das noch auf den Konkreten Vertrag zwischen Veranstalter und Band an?
LG
Alex