TFP Vertrag mit Veröffentlichunsrechten für Onlineshop 48
01.05.2012
Hi,
wenn es nicht um Geld geht würde ich einfach als Fotograf einen Vertrag gmachen, in dem ich auf alles und jedes verzichte und ich alles verschenke.
Vertragsformulare gibt es wahrscheinlich bei der Caritas
wenn es nicht um Geld geht würde ich einfach als Fotograf einen Vertrag gmachen, in dem ich auf alles und jedes verzichte und ich alles verschenke.
Vertragsformulare gibt es wahrscheinlich bei der Caritas
Original von PUPPENSPIELER | UNIQUE PHOTO & ART
Wieso sollte ich es nicht machen wollen, es geht doch nicht immer um den Profit, vor allem wenn die Firma noch klein ist und nicht die Kohle hat um groß Werbung zu machen ...
#42Report
01.05.2012
Ich habe das hier jetzt alles nur überflogen, aber ich glaube zu erkennen, dass die meisten hier die Lage nicht richtig einschätzen. Das geplante Shooting ist keineswegs ein MK-übliches Shooting, wo Fotomodell und Fotograf zusammenfinden, sondern eines, wo es offenbar einen echten Auftraggeber gibt. Dieser Auftraggeber müsste sich eigentlich um einen Vertrag kümmern, der entsprechende Rechte, Pflichten und Belohnungen verteilt. Hier arbeiten Fotograf und Fotomodell gemeinsam für einen Auftraggeber. Der Vorschlag unten ist daher nicht verkehrt. Ich finde es ein wenig frech, dass hier der Auftraggeber bezüglich der Vertragsgestaltung auch noch den Fotografen diese Arbeit aufdrückt. Vielleicht ist es auch nur Dummheit. Ich bin ein ehrlicher Mensch mit ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn - aber in diesem Fall würde ich mich herausgefordet fühlen, für mich, der auf TFP alles organisiert, bestmögliche Bedingungen herauszuholen. Dazu gehört besonders, dass die Nutzungsmöglichkeiten des Auftraggebers nicht zu weit gefasst werden.
Ich möchte einmal ein eigenes Erlebnis einstreuen: Ein Verkehrsunternehmen wollte ein Foto nutzen um innerhalb eines Flyers für ein Ausflugsziel zu werben. Es sollte dazu einen Artikel und eben jenes Foto geben. Das Ergebnis war dann ganz anders: Es gab einen Artikel und ein Foto von diesem Ausflugsziel - das war aber nicht meines. Mein Foto fand man so gut, dass man es stattdessen als Titelbild des Flyers nutzte. Dazu war es "interessant" beschnitten worden und mittendrauf prangte der Name des Verkehrsunternehmens. Ein Bezug zum Ausflugsziel, was ich gerne unterstützen wollte, war kaum noch vorhanden. Glücklicherweise hatte ich in weiser Vorahnung auf eben jenen Bezug bestanden und auch das Beschneiden des Bildes ausgeschlossen. Und dieses nicht kleine Verkehrsunternehmen mit Rechtsabteilung usw. musste dann auch klein beigeben. Also: Wer sich über den Tisch ziehen lassen will, der sollte vorher überlegen, wie weit!
Ich möchte einmal ein eigenes Erlebnis einstreuen: Ein Verkehrsunternehmen wollte ein Foto nutzen um innerhalb eines Flyers für ein Ausflugsziel zu werben. Es sollte dazu einen Artikel und eben jenes Foto geben. Das Ergebnis war dann ganz anders: Es gab einen Artikel und ein Foto von diesem Ausflugsziel - das war aber nicht meines. Mein Foto fand man so gut, dass man es stattdessen als Titelbild des Flyers nutzte. Dazu war es "interessant" beschnitten worden und mittendrauf prangte der Name des Verkehrsunternehmens. Ein Bezug zum Ausflugsziel, was ich gerne unterstützen wollte, war kaum noch vorhanden. Glücklicherweise hatte ich in weiser Vorahnung auf eben jenen Bezug bestanden und auch das Beschneiden des Bildes ausgeschlossen. Und dieses nicht kleine Verkehrsunternehmen mit Rechtsabteilung usw. musste dann auch klein beigeben. Also: Wer sich über den Tisch ziehen lassen will, der sollte vorher überlegen, wie weit!
Original von Galaxymodels
TFP zwischen Fotograf und Model --> NEIN ! (m.E. sollten Fotograf und Model gar kein direktes Vertragsverhältnis eingehen)
TFP zwischen Auftraggeber und Model --> NEIN ! (m.E. ... weil das/die Model(le) als Honorar Kleidung/Schmuck bekommen)
TFP zwischen Auftraggeber und Fotograf --> JA ! (Fotograf bekommt nur ein Nutzungsrecht einiger Bilder als Referenz für seine Werbung und fotografiert ansonsten ohne Honorar)
Noch einmal. Aus Sicht des Fotografen ist es geschickt das die Verträge so gestaltet sind das die Rechte zunächst komplett beim Auftraggeber vereinigt werden. Dieser erteilt dann ein entsprechendes Nutzungsrecht für den Fotografen.
#43Report
01.05.2012
Original von fotodA.S. Fotodesign Achim Schnick
Du machst für eine Firma und deren Produkte TFP Shootings? Gehts noch?
Verzichte lieber auf Veröffentlichungsrechte und lass Dir die Exklusivlizenz gut bezahlen.
Und geb den Models was.
"bekommen Sie als "Lohn" Bekleidung von diesem Label"
#44Report
01.05.2012
Original von Lee Pixels / suche das Model of the Week
Ich weis nicht was das mit einem tfp Vertrag zu tun hat?
Tfp bedeutet jeder bekommt die Fotos als Bezahlung.
Wenn das Model die Klamotten als Bezahlung bekommt und der Fotograf nichts, dann ist es kein tfp
TfP = Time for Plamotten...
#45Report
01.05.2012
... TfP = Time for Plamotten...
Nein. Kommt aus dem Ruhrpott und TFP bedeutet dann Time For Plörren :-)
#46Report
[gone] www.trash-pixel.de
02.05.2012
Wäre bei uns eine Mehrzahl von ungenießbaren, nicht schmeckenden oder unappetitlichen Getränken...
Nein. Kommt aus dem Ruhrpott und TFP bedeutet dann Time For Plörren :-)[/quote]
Original von Galaxymodels
[quote]... TfP = Time for Plamotten...
Nein. Kommt aus dem Ruhrpott und TFP bedeutet dann Time For Plörren :-)[/quote]
#47Report
[gone] Hermann Klecker
02.05.2012
Auf Ruhrdetusch auch.
Nein. Kommt aus dem Ruhrpott und TFP bedeutet dann Time For Plörren :-)[/quote][/quote]
Original von http://www.trash-pixel.de
Wäre bei uns eine Mehrzahl von ungenießbaren, nicht schmeckenden oder unappetitlichen Getränken...
[quote]Original von Galaxymodels
[quote]... TfP = Time for Plamotten...
Nein. Kommt aus dem Ruhrpott und TFP bedeutet dann Time For Plörren :-)[/quote][/quote]
#48Report
Topic has been closed
Der Auftraggeber ist in der Regel der Empfänger von Nutzungsrechten, nicht der Geber :)
Es wäre also eher eine Frage, wie genau zu formulieren wäre, damit der Auftragnehmer nicht den Eindruck erhält, die Bilder exclusiv nutzen zu können. Dazu genügt normalerwiese ein "nicht ausschließliches" an geeigneter Stelle einzupflegen.[/quote]
Richtig! Aus dem Grund handhabe ich es in der Regel so, dass ich die Nutzungsrechte als ausschließliches Nutzungsrecht gem. §31(3) an den Auftraggeber übertrage und ggf., wenn für mich wichtig, versuche den Vorbehalt der Nutzung durch den Urheber (also mich) gem. §31(3) Satz 2 für mich auszuhandeln.