Verurteilt wegen Outdoor-Aktshooting 101

03.05.2012
"mit Bußgeld belegt"?

"mit Geldstrafe cerwarnt"?
[gone] User_313697
03.05.2012
Die 75 Euro ist es mir wert. Wenn es dich mal nach Leipzig verschlägt, melde Dich ;-)
LG
03.05.2012
Ihr habt natürlich alle Recht , aber mir ging es bei meinem Posting weniger um Formalitäten wie z.B. Genehmigungen , sondern um die Themen , über die man sich heutzutage aufregt , oder eben auch nicht .

Schönen Abend noch allerseits .
[gone] User_30919
03.05.2012
Können wir uns ja teilen ;)

Direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht... das beschleunigt das Verfahren :DDD


Original von Terry Crowley
Die 75 Euro ist es mir wert. Wenn es dich mal nach Leipzig verschlägt, melde Dich ;-)
LG
[gone] User_6449
03.05.2012
Original von TomRohwer
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.

Echt ...? Die Polizei darf entscheiden was mich belästigt und was nicht ...?

Ich möchte eine Anzeige erstatten und die Polizei darf das ablehnen ...?


Viele Grüße
Peter
03.05.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von TomRohwer
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.

Echt ...? Die Polizei darf entscheiden was mich belästigt und was nicht ...?

Ich möchte eine Anzeige erstatten und die Polizei darf das ablehnen ...?


Viele Grüße
Peter[/quote]
bei ordnungswidrigkeiten ist außerhalb der dienstzeiten des ordnungsamtes die polizei das ausführende organ. beispiel: ein anwohner beschwert sich über nächtlichen lärm aus einer gaststätte. die polizei fährt vor, stellt aber keine außergewöhnliche lärmbelästigung (ermessensspielraum) fest und unternimmt: nichts! eintrag ins diensttagebuch, und der fall ist erledigt. zigfach selbst erlebt...
03.05.2012
Das würde mich auch interessieren!
@Model: hast du PayPal? Ich würde etwas spenden ....

Viele Grüße,
Frank

Original von Peter Herhold
[quote]Original von TomRohwer
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.

Echt ...? Die Polizei darf entscheiden was mich belästigt und was nicht ...?

Ich möchte eine Anzeige erstatten und die Polizei darf das ablehnen ...?


Viele Grüße
Peter[/quote]
03.05.2012
Naja, als die Polizei in meinem Fall ankam, gabs auch nichts mehr festzustellen, ich war ja schon längst angezogen. Die Polizistin hat dann die Bilder auf der Kamera angeschaut, um den Sachverhalt klären bzw. aufnehmen zu können.

@ Henning : Bei zB. Lärmbelästigung ists im Nachhinein kaum feststellbar, wer den Lärm gemacht hat (bzw. ob überhaupt), das war ja hier eindeutig und durch die Bilder belegt.

Ja genau, richtet doch ein Spendenkonto für arme erwischte Aktmodelle ein *grins*
(Na, kleiner Spaß am Rande ;) ) Der Fotograf übernimmt das im Übrigen.
ich (wir) hatte neulich auch Besuch von der Polizei. Da waren beim Shooting noch Seile im Spiel und ich hatte das Modell soeben wieder losgebunden. Ein besorgter Bürger hatte die Polizei angerufen - wohl um zu verhindern, dass ich das Modell umbringe oder so ... da wir in eine alten Halle waren, war das Shooting eigentlich nicht so offensichtlich einsehbar. Der Polizist war dann auch zufrieden, als wir ihm erklärten, dass alles was dort abgelaufen ist, einvernehmlich war. Wir sollten halt nur drauf achten, dass besonders Kinder oder Jugendliche das nicht beobachten. Ansonsten wäre alles unproblematisch
03.05.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von TomRohwer
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.

Echt ...? Die Polizei darf entscheiden was mich belästigt und was nicht ...?

Ich möchte eine Anzeige erstatten und die Polizei darf das ablehnen ...?
[/quote]
Die Polizei kann es ablehnen, aufgrund der Anzeige zu ermitteln, wenn offensichtlich ist, daß ihr kein relevanter Sachverhalt zugrunde liegt.

Ja. Selbstverständlich. Zum Glück.

Stell Dir nur mal vor, die Polizei würde ein Ermittlungsverfahren einleiten, weil Herr Meier auf die Wache geht und seinen Nachbarn anzeigt, weil der unverheiratet mit seiner Freundin zusammenlebt...

Da wird ihm der Polizeibeamte freundlich sagen, daß das nicht strafbar ist, und auch nicht ordnungswidrig, und das war's.

Die Polizei hat genau wie die Staatsanwaltschaft einen Ermessensspielraum. Und der greift gerade bei Tatbeständen, die einer Interpretation bedürfen. "Belästigung" ist ein solcher Tatbestand, und da entscheidet die Polizei, ob es sich um eine solche handelt, oder eben nicht.

Wenn daraufhin der Bürger der Ansicht ist, die Polizei habe ihr "pflichtgemäßes Ermessen" verletzt, steht ihm der dafür vorgesehene Rechtsweg offen.

Er sollte allerdings nicht übersehen, daß auch die Gerichte einen Ermessensspielraum haben, und der ist noch wirksamer als der der Polizei...
03.05.2012
Original von TomRohwer

Stell Dir nur mal vor, die Polizei würde ein Ermittlungsverfahren einleiten, weil Herr Meier auf die Wache geht und seinen Nachbarn anzeigt, weil der unverheiratet mit seiner Freundin zusammenlebt...

Da wird ihm der Polizeibeamte freundlich sagen, daß das nicht strafbar ist, und auch nicht ordnungswidrig, und das war's.



Wenn Herr Nörgeler angerufen hat - einer der die Polizeidienststelle seit langer Zeit
regelmässig mit Briefen und Androhungen eindeckt - wird der Staatsdiener mit Kappe
die Anzeige von Herrn Nörgeler aufnehmen und weiter leiten - egal wie rechtens wäre.

Eben in diesem ThreadErst-Fall "einer nackten Dame" könnte das so gelaufen sein.
Offenbar hatte auch der Richter die Nase schon voll . . . .

Heiner
03.05.2012
@ Heiner : also ich hab an dem Tag das erste Mal die Polizei beim Shoot stehn gehabt, vorher nie jemand beschwert. (hatte aber ein halbes Jahr vorher schonmal Ärger weil ich -nicht wegen Shooting- auf den Bahngleisen war... vielleicht hat das Ordnungsamt das negativ für mich angesehn)
Es kann natürlich sein, dass der Baumarktangestellte ein "Herr Nörgeler" ist, das weiß ich natürlich nicht.
Grundsätzlich find ich aber gut, dass Anzeigen erstmal nachgegangen wird.... sonst könnte die Polizei theoretisch *alles* als harmlos abstempeln, auch üblere Dinge.
Mir ist es lieber, dass ich nu für etwas "eher harmloses" Ärger bekommen hab, als wenn unsere Helfer in Grün willkürlich bedeutendere Probleme nicht ernst nehmen würden.

@ Darth "icy" Peder : Bei einem Bondage-Shoot von mir sind auch mal Passanten vorbeigekommen und haben gefragt... hab denen versichert, ich mach alles freiwillig, dann wars okay.
04.05.2012
Original von Polarlicht
[quote]Original von TomRohwer

Stell Dir nur mal vor, die Polizei würde ein Ermittlungsverfahren einleiten, weil Herr Meier auf die Wache geht und seinen Nachbarn anzeigt, weil der unverheiratet mit seiner Freundin zusammenlebt...

Da wird ihm der Polizeibeamte freundlich sagen, daß das nicht strafbar ist, und auch nicht ordnungswidrig, und das war's.



Wenn Herr Nörgeler angerufen hat - einer der die Polizeidienststelle seit langer Zeit
regelmässig mit Briefen und Androhungen eindeckt - wird der Staatsdiener mit Kappe
die Anzeige von Herrn Nörgeler aufnehmen und weiter leiten - egal wie rechtens wäre.[/quote]
Nein, das ist nicht richtig. Die Polizei verfährt anders. Die Polizei - jedenfalls in Deutschland - prüft, ob ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, um die Sache weiter zu verfolgen. Und wenn die Polizei bereits von Anfang an zu der Erkenntnis kommt, daß entweder kein Sachverhalt vorliegt, der ein weiteres Vorgehen erfordert (Anruf wegen Ordnungswidrigkeit - Polizei kommt, weit und breit keine Ordnungswidrigkeit vorhanden), oder aber daß der Sachverhalt zwar vorliegt, aber weder straf- noch ordnungsrechtlich relevant ist (Anruf von Herrn Müller: "Mein Nachbar hat sich die Haare grün gefärbt, schreiten Sie ein!"), dann war's dann. Dann wird der Einsatz protokolliert, und weitere Maßnahmen können mangels Sachverhalt oder mangels Rechtsgrundlage nicht ergriffen werden.

Eben in diesem ThreadErst-Fall "einer nackten Dame" könnte das so gelaufen sein.

Ja, aber es hätte der Streifenführer vor Ort auch genauso gut entscheiden können: "Keine Belästigung der Allgemeinheit, also fahren wir wieder und wenden uns wichtigeren Aufgaben zu."

Obiges beruht übrigens auf der Auskunft der Pressestelle der hiesigen Polizeidirektion, das saug ich mir nicht aus den Fingern...
04.05.2012
Original von Model-Sasa
@ Heiner : also ich hab an dem Tag das erste Mal die Polizei beim Shoot stehn gehabt, vorher nie jemand beschwert. (hatte aber ein halbes Jahr vorher schonmal Ärger weil ich -nicht wegen Shooting- auf den Bahngleisen war... vielleicht hat das Ordnungsamt das negativ für mich angesehn)
Es kann natürlich sein, dass der Baumarktangestellte ein "Herr Nörgeler" ist, das weiß ich natürlich nicht.
Grundsätzlich find ich aber gut, dass Anzeigen erstmal nachgegangen wird.... sonst könnte die Polizei theoretisch *alles* als harmlos abstempeln, auch üblere Dinge.

Natürlich wird einer Anzeige nachgegangen.

Und dann wird in etwa 50 Prozent der Fälle, wenn es um Ordnungswidrigkeiten oder typische Kleinigkeiten geht, nichts weiter gemacht, weil nichts weiter zu machen ist. Weil der Nachbar, der mit seinem Gegenüber im Maschendrahtzaunkrieg liegt, mal wieder angerufen hat: "Der Ast ragt 20cm über die Grundstücksgrenze hinaus!" Unterhaltet Euch mal mit Polizisten, was da tagtäglich an Irren anruft... Wenn die aus jeder Anzeige eines erbosten Bürgers ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder gar ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat einleiten würden, anstatt den Anteil an offensichtlichem Humbug gleich wieder totzutreten, dann säßen in Deutschlands Ordnungsämtern 500.000 Beamte, allein nur um diesen Scheiß abzuarbeiten...

Aber das ist letztlich nicht Punkt. Der Punkt ist, daß ein Polizeibeamter hier meiner Ansicht nach völlig kleinlich und kleinkariert gehandelt hat, er hätte den §118 OWigG auch völlig anders auslegen können.

Ob er mit seiner Auslegung nun sein "pflichtgemäßes Ermessen" verletzt hat oder noch in dessen Rahmen geblieben ist - das kann man nur mit einem Einspruch bei der Ordnungsbehörde oder mit einem Gang vor Gericht klären.
04.05.2012
Original von TomRohwer

Ja, aber es hätte der Streifenführer vor Ort auch genauso gut entscheiden können: "Keine Belästigung der Allgemeinheit, also fahren wir wieder und wenden uns wichtigeren Aufgaben zu."

Obiges beruht übrigens auf der Auskunft der Pressestelle der hiesigen Polizeidirektion, das saug ich mir nicht aus den Fingern...


Hätte, würde und könnte sind Aussagen die mich immer begeistern.
Die Auskunft der hiesigen Polizeidirektion sind Aussagen eines Azubis
für Journalismus oder so - und ist gemäss Richtlinie absolut korrekt.

Ich war eben im Vogtland, Stadt mit 70'000 Einwohnern - in Deutschland.
Ich bin da angekommen. Stelle meine Rostlaube auf einem Parkverbotbereich
vor einem Geschäft in der Innenstadt - und klaube meine vorerworbene
Strassenkarte aus der Region um mir einen Überblick zu verschaffen.
Ich sitze im Auto, habe die Fenster runtergedreht - es schien die Sonne -
das ist noch keine Ordnungswidrigkeit.
Da klopft es deutlich auf meine Motorhaube. So ein weibliches Wesen mit Kappe
beugt sich nieder und meint: Hier ist parken verboten. Richtig, antworte ich,
ich parke nicht, ich halte an.
Junger Mann, meinte die alte Dame, etwas 30 Jahre jünger als ich, steigen sie mal
aus. Nein sagte ich, kann ich nicht, sonst parke ich.
Ich bin 5m gefahren auf ein Parkfeld - bin ausgestiegen und der Dame erklärt,
dass ich sie gerne zur Dienststelle begleiten würde - um die Sache mit ihrem Chef
zu klären - sofort war dann alles rechtens. Beim Kaffee in einer netten Seitengasse
hat die Bedienung mir erklärt, dass "man" es nicht möge, wenn Touristen die Autos
auf den Parkverbotszonen stoppen, man möchte, dass die Kunden da hinstellen
können - um schnell zu kaufen - und gleich wieder loszufahren - ohne PP-
Gebühren zu bezahlen.

Lieber Tom, das ist D life. Und in CH wird es nicht besser sein.

Heiner
04.05.2012
Original von Polarlicht
[quote]Original von TomRohwer

Ja, aber es hätte der Streifenführer vor Ort auch genauso gut entscheiden können: "Keine Belästigung der Allgemeinheit, also fahren wir wieder und wenden uns wichtigeren Aufgaben zu."

Obiges beruht übrigens auf der Auskunft der Pressestelle der hiesigen Polizeidirektion, das saug ich mir nicht aus den Fingern...


Hätte, würde und könnte sind Aussagen die mich immer begeistern.
Die Auskunft der hiesigen Polizeidirektion sind Aussagen eines Azubis
für Journalismus oder so - und ist gemäss Richtlinie absolut korrekt.[/quote]
Ach weißt Du... stirb meinetwegen dumm, wenn Du nicht lernen willst.

Der Ansprechpartner bei der PD war übrigens ein Polizeirat. (Vielleicht sagt Dir der Dienstgrad ja was...) Nur für die anderen erwähnt.
04.05.2012
Original von TomRohwer

Ach weißt Du... stirb meinetwegen dumm, wenn Du nicht lernen willst.

Der Ansprechpartner bei der PD war übrigens ein Polizeirat.
(Vielleicht sagt Dir der Dienstgrad ja was...) Nur für die anderen erwähnt.


Dumm sterben - nun danach spielt es keine Rolle.
Zuvor lebt es sich leichter. Ich finde es aber schön, wenn Du dich
um meine Zeit nach der Baumschule kümmerst . . . . .
04.05.2012
Original von Polarlicht
................................
steigen sie mal
aus. Nein sagte ich, kann ich nicht, sonst parke ich.
...........................
Heiner


War es nicht so, dass das Be- und Entladen auch noch zum Halten zählt ?
Also auch das Aus- und gleich wieder Einsteigen ?
04.05.2012
Original von Fotocowboy
[quote]Original von Polarlicht
................................
steigen sie mal
aus. Nein sagte ich, kann ich nicht, sonst parke ich.
...........................
Heiner


War es nicht so, dass das Be- und Entladen auch noch zum Halten zählt ?
Also auch das Aus- und gleich wieder Einsteigen ?[/quote]

Ja, ist so. Aber plaudern ist weder einladen noch ausladen.
Und die Dame wollte mit mir nix einladen oder nix ausladen,
die wollte mich sprechen.

Heiner
04.05.2012
Hi,
ich habe mich beim Lesen köstlich amüsiert. Für das Model war es nicht so angenehm, aber für uns andere, klasse.

So wie es dargestellt wurde ist der Mitarbeiter des Baumarktes (es muss ja der Leiter sein, denn nur der darf ein Hausverbot erteilen) in meinen Augen (soll keine Beleidigung sein!) ein echtes Pubertätskarnickel.

Statt seiner Arbeit nachzugehen schaut er aus dem Fenster auf eine öffentliche Straße und beobachtet etwas "verbotenes" ... Der gute Mann ist etwas verklemmt, was schaut er auch hin, wenn er's nicht mag. Wenn er Bedenken um seine Firma hat, hätte er nett Fragen können und sich die Bilder zeigen lassen...

Aber so ist das nun mal. Wäre eine Frau belästigt worden, wäre er der Held gewesen.

Ein entfernter Bekannter macht das ständig (Aktfotos, manchmal auch mehr, in der Öffentlichkeit). Nur ist er schnell wieder verschwunden. Aber für den Fall der Fälle hat er immer ein hautfarbenes Outfit dabei und leere Speicherkarten. Der Anzeigeerstatter muss sich dann wohl vertan haben mit dem Nacktshooting. Und aus Erfahrung weiß ich, dass ihm keiner seine Kamera ohne sein Einverständnis aus der Hand nimmt.

Aber auch Er musste einmal tief in die Tasche greifen, da er mal im Cabrio eine nackte Schaufensterpuppe zur Location gefahren hatte und sich wegen mehrere Auffahrunfälle auf seiner Fahrstrecke zu verantworten hatte.

Und zum Schluss noch die Definition des Minirocks: Ein Minirock ist wie ein Gartenzaun. Er soll sein Eigentum schützen , aber nicht die Sicht verwehren.

Der Mitarbeiter in dem Bauhaus sollte auf seinen Job aufpassen, bei Aldi könnte er nicht arbeiten....

Grüsse
#100Report

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