Verurteilt wegen Outdoor-Aktshooting 101

01.05.2012
Das nennst du glimpflich weil es den Fotografen nicht getroffen hat...
Das es das Model getroffen hat ist eigentlich die Sauerei.
Ein Fotograf mit Stil nimmt das aus sich und schützt sein Model vor so was!

Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Christian [ B o h n e n k a m p ]

Flüchten darf man soweit mir bekannt ist wann man will. AUSSER vor der Polizei.


Warum sollte man vor der Polizei nicht flüchten dürfen?

Sich der Strafverfolgung zu entziehen ist nicht strafbar. Selbst ein Gefängnisausbruch ist für sich genommen nicht strafbar. Nur geht der halt meist einher mit Sachbeschädigungen oder schlimmeren Sachen. Wie sich das dann auf Vergünstigungen während der Haft auswirkt oder auf die Aussichten einer vorzeitigen Entlassung steht auf einem anderen Blatt.



Zur Sache: Das kann durchaus auch den Fotografen treffen oder andere beteiligte. So gesehen ist das also ganz glimpflich ausgegangen.[/quote]
Danke Sasa für die Info was sowas kosten kann.
Das Bauhaus hat natürlich Hausrecht und kann selber entscheiden was auf ihren Gelände passiert. Vielleicht wäre es auch eine kleine, nette Anekdote für die Zeitung mit den 4 Buchstaben oder auch für die Lokalzeitung. Vielleicht einfach mal den Redaktionen mit vielleicht 1-2 entschärften Bilder anbieten? Hausverbot hast du ja eh schon, was soll also weiter passieren?
Sei auch froh das du kein Mann bist, sonst hätte es ein Strafverfahren werden können, so ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.
Ich mache sowas auch ganz gerne mal mit Models, ich versuche dann auch nach maximal 10min wieder weg zu sein, ausser in den Gegenden wo ich weiss das die Leute locker drauf sind. Und das habe ich schon oft erlebt das die unfreiwilligen Zuschauer es eigentlich positiv gesehen haben, selbst auf dem Weihnachtsmarkt wollten sehr viele Leute mit auf die Fotos.
Ich hatte beim Shooting im Industriehafen hier auch schon Polizeibesuch, die haben sich auch nur gefreut und sind dann weiter gefahren.
Lass dich nicht entmutigen, habe weiterhin deinen Spass dabei und lach in ein paar Wochen drüber.
01.05.2012
Du hast auf einem Weihnachtsmarkt Aktbilder gemacht????


Original von Fotosven
Danke Sasa für die Info was sowas kosten kann.
Das Bauhaus hat natürlich Hausrecht und kann selber entscheiden was auf ihren Gelände passiert. Vielleicht wäre es auch eine kleine, nette Anekdote für die Zeitung mit den 4 Buchstaben oder auch für die Lokalzeitung. Vielleicht einfach mal den Redaktionen mit vielleicht 1-2 entschärften Bilder anbieten? Hausverbot hast du ja eh schon, was soll also weiter passieren?
Sei auch froh das du kein Mann bist, sonst hätte es ein Strafverfahren werden können, so ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.
Ich mache sowas auch ganz gerne mal mit Models, ich versuche dann auch nach maximal 10min wieder weg zu sein, ausser in den Gegenden wo ich weiss das die Leute locker drauf sind. Und das habe ich schon oft erlebt das die unfreiwilligen Zuschauer es eigentlich positiv gesehen haben, selbst auf dem Weihnachtsmarkt wollten sehr viele Leute mit auf die Fotos.
Ich hatte beim Shooting im Industriehafen hier auch schon Polizeibesuch, die haben sich auch nur gefreut und sind dann weiter gefahren.
Lass dich nicht entmutigen, habe weiterhin deinen Spass dabei und lach in ein paar Wochen drüber.
[gone] Hermann Klecker
02.05.2012
Ja, ich nenne es glimpflich, wenn es statt dreier oder vierer am Shoot beteiligter nur eine Person trifft und wenn das Bußgeld dann auch noch recht niedrig ausfällt.

Ganz sicher werde ich nicht in ein öffentliches Forum schreiben, ob ich als Fotograf an dierser Stelle vielleicht - allerdings illegal - das Bußgeld für mein Modell beglichen hätte oder wir es uns geteilt hätten.

Jedenfalls habe ich ganz konkret erlebt, daß so etwas weniger glimpflich ausgegangen ist und deshalb erlaube ich mir, das hier als glimpflich zu bezeichnen.


Original von rgswa Münster - neue Bilder!
Das nennst du glimpflich weil es den Fotografen nicht getroffen hat...
Das es das Model getroffen hat ist eigentlich die Sauerei.
Ein Fotograf mit Stil nimmt das aus sich und schützt sein Model vor so was!

[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Christian [ B o h n e n k a m p ]

Flüchten darf man soweit mir bekannt ist wann man will. AUSSER vor der Polizei.


Warum sollte man vor der Polizei nicht flüchten dürfen?

Sich der Strafverfolgung zu entziehen ist nicht strafbar. Selbst ein Gefängnisausbruch ist für sich genommen nicht strafbar. Nur geht der halt meist einher mit Sachbeschädigungen oder schlimmeren Sachen. Wie sich das dann auf Vergünstigungen während der Haft auswirkt oder auf die Aussichten einer vorzeitigen Entlassung steht auf einem anderen Blatt.



Zur Sache: Das kann durchaus auch den Fotografen treffen oder andere beteiligte. So gesehen ist das also ganz glimpflich ausgegangen.[/quote][/quote]
02.05.2012
Original von Model-Sasa
@ Tom Rohwer : Du gehörst offensichlich zu den Leuten hier, die genau lesen können. Ich denke aber nicht, dass ein Einspruch da viel nutzen würde, ich hab da eben etwas verbotenes gemacht.

Darüber könnte man sehr lange streiten. Nichts ist mehr Auslegungssache als der §118 OwiG:

"Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Wo war denn die öffentliche Ordnung beeinträchtigt? (Das ist die Voraussetzung, wenn das nicht gegeben ist, ist der Tatbestand des §118 OWiG nicht erfüllt.)
ich hatte das schon mal das die cops zugeschaut haben und das bei ner gemischten besatzung... später stellte sich raus das ich kannte (von gemeinsamen einsätzen, bin ja bei der feuerwehr)... und die fanden es cool beim shooting zu zuschauen...
03.05.2012
Ich erinnere noch gut an das legendäre Aktshooting des "Aktfotclub" mit Elisa und anderen auf dem Kurfürstendamm in Berlin. Unter den Augen diverser Passanten, japanischer Touristen und der Polizei.

Das lief völlig friedlich und ohne jede Ordnungswidrigkeitenanzeige ab.

[gone] User_6449
03.05.2012
Original von TomRohwer
Ich erinnere noch gut an das legendäre Aktshooting des "Aktfotclub" mit Elisa und anderen auf dem Kurfürstendamm in Berlin. Unter den Augen diverser Passanten, japanischer Touristen und der Polizei.

Das lief völlig friedlich und ohne jede Ordnungswidrigkeitenanzeige ab.


Da ich dabei war (die Bildbeispiele von mir sind) kann ich ergänzen:

Im öffentlichen Raum lief alles gut. Als die Mädels jedoch versucht
haben sich hinterher noch in einem Eiscaffee auszuziehen, hat der
Inhaber die Polizei gerufen.

Eine Anzeige gab es in diesem Fall nicht, aber auf Privatgelände
sollte man mit solchen Aktionen vorsichtig sein ...

Viele Grüße
Peter
03.05.2012
Original von TomRohwer
"Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Wo war denn die öffentliche Ordnung beeinträchtigt? (Das ist die Voraussetzung, wenn das nicht gegeben ist, ist der Tatbestand des §118 OWiG nicht erfüllt.)


Also ich muß zugeben, daß die öffentliche Ordnung sehr wohl gefährdet ist, wenn ich im Auto da vorbeiführe und eine hübsche, nackte Frau stünde neben der Straße!
*glotzsabberrrrrumms* ;-)

Persönlich finde ich das lächerlich, nackte Körper als anstößig zu empfinden. Aber wer statt einfach nicht hinzuschauen gleich die Polizei rufen muß, der hat meiner Meinung nach ein massives psychisches Problem...
03.05.2012
Der Staatsdiener mit Kappe, gemeinhin als Bulle bezeichnet,
ist bestrebt, möglichst wenige Rapporte zu schreiben. Deren Fort-
setzung jene Tätigkeit erzeugt, die Arbeit genannt wird.

Sieht der Staatsdiener mit Kappe, dass trotz Rapport und Folgearbeit weniger
Arbeit entsteht, wie wenn er mit dem bösen Nachbarn diskutiert,
schreibt er den Rapport. Das war im Fall des TO offenbar so.
Und dann kann einiges schon geschehen, was mit Recht und Gesetz
nicht immer viel zu tun hat - ein Weiterzug an die höhere Gesichtsinstanz
aber trotzdem nicht anzustreben ist.

Bei diesem Urteil: Augen zu und durch.

Heiner
03.05.2012
Wären dort Szenen für einen Krimi gedreht worden , in denen Menschen verletzt oder gar getötet werden , hätte sich wahrscheinlich niemand aufgeregt .

Aber das nur nebenbei ...
03.05.2012
Original von König Urgan
Wären dort Szenen für einen Krimi gedreht worden , in denen Menschen verletzt oder gar getötet werden , hätte sich wahrscheinlich niemand aufgeregt .

Aber das nur nebenbei ...


die hätten sich aber vorher eine Drehgenehmigung geholt, zudem das Gelände abgesperrt und die Umgebung mit Statisten vollgestopft.

also wirklich etwas was man vergleichen kann.
03.05.2012
"Dabei wurden wir von einem Mitarbeiter des Ladens gesehen und festgehalten"

häää? ich hätte ihm gedroht (festgehalten????) und wäre sofort verschwunden.
[gone] User_6449
03.05.2012
Original von Polarlicht
Der Staatsdiener mit Kappe, gemeinhin als Bulle bezeichnet,
ist bestrebt, möglichst wenige Rapporte zu schreiben. Deren Fort-
setzung jene Tätigkeit erzeugt, die Arbeit genannt wird.

So sieht es aus und zumindest in liberalen Gegenden interessiert
sich die Polizei nicht wirklich für "nackte Mädels auf der Straße",
außer vielleicht selbst als Zuschauer ... ;-)

Aber wenn sie jemand ruft der sich belästigt fühlt, müssen sie
natürlich eingreifen und ggf. auch eine Anzeige aufnehmen ...


Viele Grüße
Peter
[gone] User_30919
03.05.2012
Schade, dass er mich nicht festhalten wollte. Ich warte seit Jahren auf so eine Situation; würde dafür sogar Geld bezahlen ;) ...das wäre dann mein Hornbach Projekt !


Original von Mister-No. *Unterwasser-Jobs*
"Dabei wurden wir von einem Mitarbeiter des Ladens gesehen und festgehalten"

häää? ich hätte ihm gedroht (festgehalten????) und wäre sofort verschwunden.
03.05.2012
Original von König Urgan
Wären dort Szenen für einen Krimi gedreht worden , in denen Menschen verletzt oder gar getötet werden , hätte sich wahrscheinlich niemand aufgeregt .

Aber das nur nebenbei ...

Eine Filmproduktionsfirma, die einen Krimi im öffentlichen Verkehrsraum dreht, braucht eine Genehmigung der Ordnungsbehörde, weil das eine "Sondernutzung" ist. Die kriegt sie gegen Zahlung einer Gebühr gemäß der jeweiligen Gebührensatzung, und dann regt sich auch keiner mehr auf, sondern die Polizei sperrt ggf. den Verkehr, wenn's nötig ist.
03.05.2012
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Polarlicht
Der Staatsdiener mit Kappe, gemeinhin als Bulle bezeichnet,
ist bestrebt, möglichst wenige Rapporte zu schreiben. Deren Fort-
setzung jene Tätigkeit erzeugt, die Arbeit genannt wird.

So sieht es aus und zumindest in liberalen Gegenden interessiert
sich die Polizei nicht wirklich für "nackte Mädels auf der Straße",
außer vielleicht selbst als Zuschauer ... ;-)

Aber wenn sie jemand ruft der sich belästigt fühlt, müssen sie
natürlich eingreifen und ggf. auch eine Anzeige aufnehmen ...
[/quote]
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.

Wenn jemand die Polizei ruft, weil auf dem Marktplatz Punker mit lila Haaren herumsitzen, nimmt die Polizei ja auch keine Anzeige auf.
03.05.2012
Original von TomRohwer
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.


yepp, so schon erlebt .... "mögen sich die jungen Damen bitte bedecken" ... Personalien aufgenommen und gebeten sich heute in der Stadt nicht nochmal erwischen zu lassen. Gerufen hatte die Freunde und Helfer ein Übereifriger an einer Überwachungskamera.
03.05.2012
"verurteilt"?? Verurteilt ist was anderes ;-)
03.05.2012
@ Mister No. : ich weiß, es ist kein Gerichtsurteil, wusste allerdings nicht, als was genau man das bezeichnet... klärt mich auf ! ;)


Original von TomRohwer
Nein, sie können auch durchaus sagen: "Hier liegt keine Belästigung vor", und es ablehnen, eine Anzeige aufzunehmen.

@ Tom Rohwer : also der Polizist meinte zu mir, er muss eine Anzeige erstmal aufnehmen, ihn selber hätte das nicht gestört (seine Kollegin war allerdings ziemlich entsetzt "wie ich nur sowas tun kann")
Er sagte auch, ich müsste da eigentlich später keine Folgen befürchten (naja, war wohl nix^^)

@ Brunototti : er wollte uns zuerst die Kamera aus der Hand nehmen, angeblich um die Bilder zu löschen... hats dann gelassen als der Fotograf mit Anzeige wegen Nötigung gedroht hatte (keine Ahnung ob das Nötigung wäre, zumindest hats gewirkt)

@ König Urgan : Kann man ja nu nicht vergleichen...
Mal abgesehen davon hatten wir natürlich keine Genehmigung, hätten also evtl tatsächlich den Verkehr beeinträchtigen können.

@ Fotosven : nee danke, auf das Niveau der "Zeitung mit 4 Buchstaben" lass ich mich nicht herab.. glaube kaum dass ein entsprechender Artikel mit Foto von mir drüber allzu förderlich für meine Zukunft ist ;)


Hoffe ich hab nu alles wichtige beantwortet (= Vorlesung gut genutzt^^)

LG

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