Verurteilt wegen Outdoor-Aktshooting 101
30.04.2012
Naja, Abweisung an ein Schiedsgericht geht nicht, weil es keine Zivilsache ist.
Wahrscheinlich (ich vermute) kam da auch kein Urteil sondern ein Strafbefehl ins Haus geflattert, das ist schon die Billigversion eines Strafverfahrens.
Ein befreundeter Polizist von mir argumentiert bei dem Einwand "fangen Sie doch lieber Mörder ..." immer: "Müsste ich mich nicht um Ihren Murks kümmern, hätte ich schon längst einen fangen können!" :op
Wahrscheinlich (ich vermute) kam da auch kein Urteil sondern ein Strafbefehl ins Haus geflattert, das ist schon die Billigversion eines Strafverfahrens.
Ein befreundeter Polizist von mir argumentiert bei dem Einwand "fangen Sie doch lieber Mörder ..." immer: "Müsste ich mich nicht um Ihren Murks kümmern, hätte ich schon längst einen fangen können!" :op
#42Report
30.04.2012
wow... und ich dachte immer, bei uns in Bayern ist man streng, wenn's um Sitte und Moral geht.
Dabei liegen im Sommer bei schönem Wetter mitten in der Stadt hunderte Nackte am Isar-Ufer und im Englischen Garten und keinen interessiert's.
Letztes Jahr habe ich sogar miterlebt, wie sich ein nacktes Pärchen auf der Wiese im englischen Garten "intensiver miteinander beschäftigt" hat (bevor jemand nachfragt: ja, sie haben gevögelt) und ausser, dass sich der halbe englische Garten königlich drüber amüsiert hat und so mancher ein kleines Erinnerungs-Foto davon geschossen hat (nein, ich nicht!) ist nichts weiter passiert!
Ausserdem hält sich in München auch noch hartnäckig die Geschichte, dass sich jemand beim Nackt-Baden im Eisbach (ebenfalls im englischen Garten) etwas zu weit hat treiben lassen und jenseits des englischen Garten gelandet ist und um nicht den ganzen weg zurücklaufen zu müssen ist er halt die zwei Stationen einfach mit der U-Bahn gefahren (oder war's die Tram? Keine Ahnung... und fragt mich auch nicht, mit was er die Karte bezahlt hat) und ich trau mich wetten, dass auch dabei, sollte es wahr sein, nur gelacht und sich nicht aufgeregt wurde!
Dabei liegen im Sommer bei schönem Wetter mitten in der Stadt hunderte Nackte am Isar-Ufer und im Englischen Garten und keinen interessiert's.
Letztes Jahr habe ich sogar miterlebt, wie sich ein nacktes Pärchen auf der Wiese im englischen Garten "intensiver miteinander beschäftigt" hat (bevor jemand nachfragt: ja, sie haben gevögelt) und ausser, dass sich der halbe englische Garten königlich drüber amüsiert hat und so mancher ein kleines Erinnerungs-Foto davon geschossen hat (nein, ich nicht!) ist nichts weiter passiert!
Ausserdem hält sich in München auch noch hartnäckig die Geschichte, dass sich jemand beim Nackt-Baden im Eisbach (ebenfalls im englischen Garten) etwas zu weit hat treiben lassen und jenseits des englischen Garten gelandet ist und um nicht den ganzen weg zurücklaufen zu müssen ist er halt die zwei Stationen einfach mit der U-Bahn gefahren (oder war's die Tram? Keine Ahnung... und fragt mich auch nicht, mit was er die Karte bezahlt hat) und ich trau mich wetten, dass auch dabei, sollte es wahr sein, nur gelacht und sich nicht aufgeregt wurde!
#43Report
30.04.2012
Vor diesem Model ziehe ich nicht nur für diesen Beitrag den Hut!
Respekt für eine so sachliche, wenn auch ärgerliche, Reflektion auf das erlebte.
Brunotottis Meinung dass es Sache des Fotografen wäre - Ehrensache - teile ich uneingeschränkt.
Die Anmerkungen bezüglich - sinngemäß - die sollten sich mal um andere kümmern - bringt nix.
Anzeige wurde erstattet und die Mühle beginnt zu mahlen - das ist hier offenkundig passiert.
Die lachenden Polizeibeamten sind das eine - der Staatsanwalt, der nicht dabei war, sieht das (leider) anders.
Zwei Fragen habe ich dennoch:
1. War das ein Urteil - oder ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft?
2. Fand das Shooting auf dem Gelände besagten Baumarktes statt? Meines Wissens wären dann auch die Bilder des Shootings nicht verwertbar, weil ohne Properity Release auf fremden Grund & Boden entstanden
Zu zweitens - Das Hausverbot lässt leider darauf schliessen.
Mit einer Verneigung vor dem Model, kenne wenige die so ihren Fotografen schützen.
Respekt für eine so sachliche, wenn auch ärgerliche, Reflektion auf das erlebte.
Brunotottis Meinung dass es Sache des Fotografen wäre - Ehrensache - teile ich uneingeschränkt.
Die Anmerkungen bezüglich - sinngemäß - die sollten sich mal um andere kümmern - bringt nix.
Anzeige wurde erstattet und die Mühle beginnt zu mahlen - das ist hier offenkundig passiert.
Die lachenden Polizeibeamten sind das eine - der Staatsanwalt, der nicht dabei war, sieht das (leider) anders.
Zwei Fragen habe ich dennoch:
1. War das ein Urteil - oder ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft?
2. Fand das Shooting auf dem Gelände besagten Baumarktes statt? Meines Wissens wären dann auch die Bilder des Shootings nicht verwertbar, weil ohne Properity Release auf fremden Grund & Boden entstanden
Zu zweitens - Das Hausverbot lässt leider darauf schliessen.
Mit einer Verneigung vor dem Model, kenne wenige die so ihren Fotografen schützen.
#44Report
30.04.2012
Schöne Anekdote;) Witzig zu lesen. Wenn Bauhaus irgendwann mal Brüste in der Werbung Zeigt oder sonst irgendwelche "frauenfeindlichen" Anspielungen. Würde ich die aus Rache glatt verklagen:)
#45Report
30.04.2012
Original von Rambow-Images
Schöne Anekdote;) Witzig zu lesen. Wenn Bauhaus irgendwann mal Brüste in der Werbung Zeigt oder sonst irgendwelche "frauenfeindlichen" Anspielungen. Würde ich die aus Rache glatt verklagen:)
Aha und das ändert jetzt genau was? Das Sasa 75 € zurückbekommt? Dass der Baumarkt pleite geht?
Anekdote - klasse - klingt so nach Einzelschicksal - wie wärs mit: Location auf fremden Grund? Noch besser Location auf öffentlich zugänglichen Grund? Kann jedem Fotografen passieren - selbst eine vermeintlich öffentliche Location kann auf einmal geschützt sein - Akt iss da gar nicht mal zwingend.- Stichwort Preussische Stiftung - mal Googlen was die da so über Sansoussi denken und wie unterschiedlich Gerichte da urteilten ...
http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de/fotorecht/mitteilungen/751-bgh-revidiert-sanssouci-urteil-stiftung-darf-auf-ihrem-gelaende-gefertigte-foto-und-filmaufnahmen-von-ihren-schloessern-und-gaerten-untersagen-.html
Man braucht nicht viel Phantasie um das zitierte BGH Urteil auf den simplen Vorgang des Parkplatz Baumaktshoots umzuwerten.
Und ab wann eine Aufnahme gewerblich/komerziell ist - das ist ein Streitthema das nie endet ...
OK - ich bin schon weg aus dem Thread
#46Report
30.04.2012
Nochmal, willst du denn das vor deiner Wohnug Leute auftauchen die mit nackigen Mädchen irgendwas machen, und dein Name leuchtet in grosse Lettern?
Ich meine deinen richtigen Namen, der den deine Mutter kennt und mit dem du zur Arbeit musst.
Das ist hier echt Doppelmoral.
Ich meine deinen richtigen Namen, der den deine Mutter kennt und mit dem du zur Arbeit musst.
Das ist hier echt Doppelmoral.
Original von Rambow-Images
Schöne Anekdote;) Witzig zu lesen. Wenn Bauhaus irgendwann mal Brüste in der Werbung Zeigt oder sonst irgendwelche "frauenfeindlichen" Anspielungen. Würde ich die aus Rache glatt verklagen:)
#47Report
30.04.2012
Ich muß meinen beiden Vorschreibern recht geben. Wer auf privatem Grund (Parkplatz) Akt shootet, muß auch mit den evtl. Folgen leben.
So eine Firma muß auf ihren Ruf achten und da ist sowas nicht sonderlich zuträglich dafür.
Ob Ihr das jetzt einseht oder nicht.
Wegen solcher "Spezialisten" wurde mir mal die einmalige Fotogenehmigung in einem Museum entzogen, nur weil Fotograf und Modell wohl unbedingt in aller Öffentlichkeit auf dem Museumsgelände Nackltbilder machen mußten.
Hab dann einen Haufen Überreduingskunst aufbrtingen müssen, um dort doch noch shooten zu dürfen. War auch eine absolut coole Location.
Deshalb kann ich nur sagen: selber schuld, vorher nachdenken.
So eine Firma muß auf ihren Ruf achten und da ist sowas nicht sonderlich zuträglich dafür.
Ob Ihr das jetzt einseht oder nicht.
Wegen solcher "Spezialisten" wurde mir mal die einmalige Fotogenehmigung in einem Museum entzogen, nur weil Fotograf und Modell wohl unbedingt in aller Öffentlichkeit auf dem Museumsgelände Nackltbilder machen mußten.
Hab dann einen Haufen Überreduingskunst aufbrtingen müssen, um dort doch noch shooten zu dürfen. War auch eine absolut coole Location.
Deshalb kann ich nur sagen: selber schuld, vorher nachdenken.
#48Report
30.04.2012
ich finde , man sollte sich vorher informieren was man macht und welche konsequenzen es haben kann.
darüber machen sich leider viel zu wenig leute gedanken.
vorallen WOZU aktfotos in der öffendlichkeit ???
lg narieen
darüber machen sich leider viel zu wenig leute gedanken.
vorallen WOZU aktfotos in der öffendlichkeit ???
lg narieen
#49Report
30.04.2012
Original von derMarc
Naja, Abweisung an ein Schiedsgericht geht nicht, weil es keine Zivilsache ist.
Wahrscheinlich (ich vermute) kam da auch kein Urteil sondern ein Strafbefehl ins Haus geflattert, das ist schon die Billigversion eines Strafverfahrens.
Lesen hilft wie üblich weiter: es war ein Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen §118 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz).
Da hätte man Widerspruch einlegen und die Behörde mit einer schönen Begründung, warum das ganze mitnichten ein Verstoß gegen §118 OWiG gewesen sei, noch ein bißchen weiter beschäftigen können...
#50Report
30.04.2012
Original von rgswa Münster
Nochmal, willst du denn das vor deiner Wohnug Leute auftauchen die mit nackigen Mädchen irgendwas machen, und dein Name leuchtet in grosse Lettern?
Erstens: warum sollte vor meiner Wohnung mein Name in großen Lettern leuchten?
Zweitens: warum sollte es mich stören, wenn nackige Mädchen vor meiner Wohnung rumlaufen?
#51Report
30.04.2012
Hi Sasa,
ich finde deine Einstellung absolut klasse!
Damit meine ich die Info an uns, deine Bereitschaft die Kosten zu übernehmen und deine Einstellung (erwischt ist halt erwischt).
Danke für die Info / Warnung !
Ich hoffe doch dein Fotograf übernimmt die 75 Euro - würde ich so machen.
VG
ich finde deine Einstellung absolut klasse!
Damit meine ich die Info an uns, deine Bereitschaft die Kosten zu übernehmen und deine Einstellung (erwischt ist halt erwischt).
Danke für die Info / Warnung !
Ich hoffe doch dein Fotograf übernimmt die 75 Euro - würde ich so machen.
VG
#52Report
01.05.2012
ich versuch jetzt mal, auf alle Beiträge nacheinander zu antworten....
@ rgswa : das ist natürlich verständlich. In diesem Fall war der Name der Firma aber nicht zu sehen und man konnte auch nicht (anhand Logo, Farben etc) direkt darauf schließen.
@ derMarc : Ja, es war ein "Bußgeldbescheid", wie anfangs schon geschrieben, ausgestellt von der Stadt Essen.
@ Imageworks : *weglach*, geile Story, muss ich auch mal machen xD
@ Sven Novak : Wir hatten keine Genehmigung, es sollte eben ein "shoot & run" werden, nur letzteres hat dann nicht geklappt. Der Fotograf hat die Bilder für seine (kommerzielle) Verwendung gemacht.
@ Hadie : Mir ist wohl klar, dass ich schuld bin, das hatte ich schon erwähnt... wer Mist baut, muss auch die Folgen tragen, dazu steh ich.
@ Tom Rohwer : Du gehörst offensichlich zu den Leuten hier, die genau lesen können. Ich denke aber nicht, dass ein Einspruch da viel nutzen würde, ich hab da eben etwas verbotenes gemacht.
@ Steve : ich lach jetzt schon drüber, eben erstmal mit meinen Kumpels einen darauf getrunken^^
(aber nu bin ich erstmal off, Gehirn ist grad im Standby-Modus^^)
@ rgswa : das ist natürlich verständlich. In diesem Fall war der Name der Firma aber nicht zu sehen und man konnte auch nicht (anhand Logo, Farben etc) direkt darauf schließen.
@ derMarc : Ja, es war ein "Bußgeldbescheid", wie anfangs schon geschrieben, ausgestellt von der Stadt Essen.
@ Imageworks : *weglach*, geile Story, muss ich auch mal machen xD
@ Sven Novak : Wir hatten keine Genehmigung, es sollte eben ein "shoot & run" werden, nur letzteres hat dann nicht geklappt. Der Fotograf hat die Bilder für seine (kommerzielle) Verwendung gemacht.
@ Hadie : Mir ist wohl klar, dass ich schuld bin, das hatte ich schon erwähnt... wer Mist baut, muss auch die Folgen tragen, dazu steh ich.
@ Tom Rohwer : Du gehörst offensichlich zu den Leuten hier, die genau lesen können. Ich denke aber nicht, dass ein Einspruch da viel nutzen würde, ich hab da eben etwas verbotenes gemacht.
@ Steve : ich lach jetzt schon drüber, eben erstmal mit meinen Kumpels einen darauf getrunken^^
(aber nu bin ich erstmal off, Gehirn ist grad im Standby-Modus^^)
#53Report
01.05.2012
Hallo,
ohne jetzt die Bilder gesehen zu haben lässt es sich schwer beurteilen, ob es der Ärger wert war. Du warst nackt in der Öffentlichkeit und eventuell noch auf privatem Grund und jemand hat sich daran gestört, die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. OK, ich persönlich finde es gibt Schlimmeres, aber Du bist nun verurteilt und musst in Zukunft auf andere Bauhäuser ausweichen.
Nimm es einfach als lehrreiche Erfahrung und überlege Dir, ob Fotoevents dieser Art auch in Zukunft etwas für Dich sind. Ich bin ein großer Fan von künstlerischer Aktfotografie outdoor oder on location (die passenden Anglizismen fallen mir gerade nicht ein). NIP ist persönlich nicht so meines und bei Shootings in der Nähe oder in Industrieanlagen oder Industriegeländen bewegt man sich nunmal immer am Rande einer Anzeige.
Gruß,
Peter
ohne jetzt die Bilder gesehen zu haben lässt es sich schwer beurteilen, ob es der Ärger wert war. Du warst nackt in der Öffentlichkeit und eventuell noch auf privatem Grund und jemand hat sich daran gestört, die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. OK, ich persönlich finde es gibt Schlimmeres, aber Du bist nun verurteilt und musst in Zukunft auf andere Bauhäuser ausweichen.
Nimm es einfach als lehrreiche Erfahrung und überlege Dir, ob Fotoevents dieser Art auch in Zukunft etwas für Dich sind. Ich bin ein großer Fan von künstlerischer Aktfotografie outdoor oder on location (die passenden Anglizismen fallen mir gerade nicht ein). NIP ist persönlich nicht so meines und bei Shootings in der Nähe oder in Industrieanlagen oder Industriegeländen bewegt man sich nunmal immer am Rande einer Anzeige.
Gruß,
Peter
#54Report
[gone] jodoform
01.05.2012
Original von Narieen
vorallen WOZU aktfotos in der öffendlichkeit ???
Narieen,
weil viele schöne Locations einfach öffentlich sind. Wenn man nur Bilder mit Studiohintergrund haben will, stellt sich die Frage natürlich nicht.
Jo
#55Report
01.05.2012
Sagen wir es mal so ...
Es ist halt dumm gelaufen, sowohl der Bußgeldbescheid als auch das Hausverbot. Wobei es zum letzteren Wohl schlimmeres gibt ... Als Fotograf würde ich mich schon an dem Bußgeldbescheid beteiligen, immerhin hätte ich der Location ja zugestimmt oder sie sogar vorgeschlagen.
Trotzallem sollte man nicht vergessen, dass es genug Location gibt, bei denen man verdammt aufpassen sollte, was man da macht.
Fazit: Bußgeldbescheid einrahmen und als nicht so tolle Erfahrung im noch jungen Leben abhaken.
Es ist halt dumm gelaufen, sowohl der Bußgeldbescheid als auch das Hausverbot. Wobei es zum letzteren Wohl schlimmeres gibt ... Als Fotograf würde ich mich schon an dem Bußgeldbescheid beteiligen, immerhin hätte ich der Location ja zugestimmt oder sie sogar vorgeschlagen.
Trotzallem sollte man nicht vergessen, dass es genug Location gibt, bei denen man verdammt aufpassen sollte, was man da macht.
Fazit: Bußgeldbescheid einrahmen und als nicht so tolle Erfahrung im noch jungen Leben abhaken.
#56Report
01.05.2012
Der aufgebrachte Mitarbeiter hatte möglicherweise im Kopf, dass das Logo seines Arbeitgebers ('des Ladens') auf den Fotos erkennbar sein könnte, was ja nicht unbedingt erwünscht ist.
Wenn ich sowas in Hamburg auf der Mönckebergstrasse machen würde, gäb es wahrscheinlich auch Riesenärger.
Vlt war die Location auch nicht diskret genug gewählt. Da kenn ich andere Ecken hier.
However dumm gelaufen.
Aber vielen Dank für die Sensibilisierung zum Thema NIP.
Wenn ich sowas in Hamburg auf der Mönckebergstrasse machen würde, gäb es wahrscheinlich auch Riesenärger.
Vlt war die Location auch nicht diskret genug gewählt. Da kenn ich andere Ecken hier.
However dumm gelaufen.
Aber vielen Dank für die Sensibilisierung zum Thema NIP.
#57Report
#58
[gone] Hermann Klecker
01.05.2012
Original von Christian [ B o h n e n k a m p ]
Flüchten darf man soweit mir bekannt ist wann man will. AUSSER vor der Polizei.
Warum sollte man vor der Polizei nicht flüchten dürfen?
Sich der Strafverfolgung zu entziehen ist nicht strafbar. Selbst ein Gefängnisausbruch ist für sich genommen nicht strafbar. Nur geht der halt meist einher mit Sachbeschädigungen oder schlimmeren Sachen. Wie sich das dann auf Vergünstigungen während der Haft auswirkt oder auf die Aussichten einer vorzeitigen Entlassung steht auf einem anderen Blatt.
Zur Sache: Das kann durchaus auch den Fotografen treffen oder andere beteiligte. So gesehen ist das also ganz glimpflich ausgegangen.
#59Report
01.05.2012
Vielleicht kannst du dir das nicht vorstellen, aber es gibt Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Fotografen... deren Name steht draussen am Haus.
Die haben vielleicht Kunden, die finden das befremdlich. Ist aber nur so wenn man einen Ruf hat.
Erstens: warum sollte vor meiner Wohnung mein Name in großen Lettern leuchten?
Zweitens: warum sollte es mich stören, wenn nackige Mädchen vor meiner Wohnung rumlaufen?[/quote]
Die haben vielleicht Kunden, die finden das befremdlich. Ist aber nur so wenn man einen Ruf hat.
Original von TomRohwer
[quote]Original von rgswa Münster
Nochmal, willst du denn das vor deiner Wohnug Leute auftauchen die mit nackigen Mädchen irgendwas machen, und dein Name leuchtet in grosse Lettern?
Erstens: warum sollte vor meiner Wohnung mein Name in großen Lettern leuchten?
Zweitens: warum sollte es mich stören, wenn nackige Mädchen vor meiner Wohnung rumlaufen?[/quote]
#60Report
Topic has been closed
Hey, dafür dass Dich Dich wahrscheinlich Dein Leben lang daran erinnern wirst (ich hoffe, wenn der erste Schrecken vergessen ist, mit einem Lachen), ist das ein Schnäppchen!
Ansonsten paidiere ich für einen Aktsolidaritätfonds gegen den tierischen Ernst, da würde ich glatt was spenden!