Rechtliche Schritte? Focus: Negativer Artikel und MEIN Bild als Tietelbild!!! 145

[gone] VisualPursuit
23.04.2012
Original von Satyr Satyrography
Man kann (...)


...feststellen dass das was Du für ein Beispiel hältst völlig untauglich
als Vergleich zu diesem vorliegenden Fall istEdit

Ich kann auch nichts dafür dass Du immer tätowiert wirst wenn Du zu
solch einer Convention gehst. Ich kann Dir aber lebhaft versichern dass
es keinen Zwang dazu gibt, Du hättest auch ablehnen können.
#101Report
[gone] VisualPursuit
23.04.2012
Original von Satyr Satyrography
Die erwähnte "Studie" ist sowieso Bullshit hoch 10, (...)


Und auf welcher wissenschaftlichen Basis beruht diese Behauptung?
Die Franzosen haben immerhin einigermassen belastbare echte Daten.

Spannend wird es an der Stelle, wo der 2. Vorsitzende des Vereins
Deutsche Organisierte Tätowierer (Andy Schmidt) im Zusammenhang
mit der Studie sagt:

"Häufig machen sich die jungen Menschen dabei gar keine Gedanken,
wie sie ein Tattoo an einer gut sichtbaren Stelle später mit ihrer Arbeit
vereinbaren sollen. Ich erlebe viel No-Future-Denken."

Der Mann sagt auf Deutsch dass viele seiner Kunden/Opfer nicht
nachdenken bevor sie sich tätowieren lassen. Er bescheinigt seinen
Kunden Hirnlosigkeit. Auch schön, oder?

Damit belegt er gleichzeitig wie sehr diese Studie Recht hat, denn
etwas zu tun ohne darüber nachzudenken ist exakt das was die Studie
besagt: Mit höherer Wahrscheinlichkeit risikoreiche Dinge tun, weil nicht
nachgedacht wird.

Treffer, versenkt.
#102Report
23.04.2012
Du hast dich in einem öffentlichen Raum gezeigt, von dem du vermuten konntest, das dich viele da sehen und ggf. auch fotografieren. Da war nix privat, da war nix intim, und du bist nicht beschuldigt...

Der Focus schreibt ja nicht, das du Drogen und ungeschützten Sex konsumierst, und es hat das Bild auf deine Frage gleich raus genommen.

Ich glaube, damit gehst du baden. Ist keine Rechtsauskunft, ist meine Einschätzung...
#103Report
#104
23.04.2012
Original von Sylvio Dittrich (Studio für Körperkunst)
Was ist eigentlich ein: "MEIN Bild als Tietelbild!!! "


Ich würde sagen Unwissenheit gepaart mit einem Rechtschreibdefizit?
#105Report
23.04.2012
Ich habe nur den Anfang gelesen... hol dir Rat bei einem Profi, in diesem Hobbyfoum wirst Du mit den vielen Meinungen, was alles müsste und könnte nicht weit kommen. Der örtliche für dich zuständige Anwaltsverein kann dir weiterhelfen.

Mit sonnigem Gruß aus Hannover
#106Report
23.04.2012
Original von Merrily - im Heu
Ist so gut wie geritzt ;)



[quote]Original von Image Worx
[quote]Original von Merrily *doppelte news*
Mir ist es ähnlich ergangen!
Ich bin zum Anwalt. Das ist das einzig richtige was du tun kannst.
Klage geht gerade vor Gericht. Davon kauf ich mir dann ne neue Kamera und noch ein paar andere nette Dinge :)

Abwarten![/quote][/quote]
Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand...

Ich habe schon einige Leute sehr von ihrer Rechtsposition überzeugt in ein Gerichtsgebäude hineingehen und nach der Urteilsverkündung ziemlich konsterniert guckend wieder herauskommen sehen.
#107Report
23.04.2012
Original von schmaelter photography
Sehe ich das falsch oder ist das Bild nicht trotzdem bei Focus Online noch zu sehen ? Oder ging es nur um den Zusammenhang ?

Focus Online

Warum sollte das Bild denn auch nicht mehr zu sehen sein? Es ist ein Bild von der Tattoo Convention...
#108Report
90% haben Vertrauen in den Rechtsstaat, die restlichen 10% hatten schon mit ihm zu tun. :)
#109Report
23.04.2012
Original von 18% grey
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von 18% grey
Würdest du dich freuen, wenn du auf einem Fotokongress auf der Bühne eine Rede hälst und jemand dort von dir eine Foto macht. Und du dann Monate später als Bebilderung zu folgendem Beitrag auftauchst "Keine Haare - Ein Zeichen für Rechtsradikalität und niedrigen IQ?" Ich glaub deine Freude wird nicht grenzenlos sein. ;)

Der Vergleich ist querschnittsgelähmt...

Es ging um ein Foto von einer Tätowierten, das auf einer Tattoo-Convention gemacht wurde, und einen Artikel, der über eine französische Studie berichtet, die festgestellt zu haben behauptet, daß Disco-Besucher mit Tattoos in der Disco mehr Alkohol trinken als Besucher ohne usw. und daraus gewisse Schlussfolgerungen zieht.

Insofern ist ein grundsätzlicher sachlicher Zusammenhang zwischen Bild und Bericht über die Studie durchaus schon gegeben.
[/quote]

Gut, der "Verknüpfungspunkt" ist "Frau mit Tattoo" und "Artikel mit direkten Bezug zu Tattoos"?[/quote]
Nein, die Verbindung ist Besucherin/Teilnehmerin der Tatttoo-Convention mit Tattoos zu Thema: Tattoos und Piercings.
#110Report
23.04.2012
Original von Satyr Satyrography
Mit etwas Intelligenz kommt man evtl. von selber darauf, dass sich das Tättowieren-lassen an einer Convention von einem öffentlichen Bühnenauftritt leicht unterscheidet.

In Bezug auf das "Recht am eigenen Bild" eigentlich ziemlich wenig.

Der Knackpunkt ist das "Ereignis der Zeitgeschichte" Tattoo-Convention.
#111Report
23.04.2012
Original von Klaus Becker - ausgebucht bis Ende Mai
Kommen wir doch einmal zurück zum Thema, ohne uns gegenseitig zu beharken, ok?

Im §23 KunstUrhG wird von Versammlungen gesprochen. Ich habe bisher nirgendwo gefunden, dass das mit den Veranstaltungen wie vor gleich zu setzen ist. Im Gegenteil, da werden auch noch die Aufzüge erwähnt, es handelt sich m.E. also um politische Versammlungen. Ob der Gesetzgeber dass heute mit Veranstaltunge gleichsetzt, ist mir nicht bekannt.

Im §23 KUG ist von "Ereignissen der Zeitgeschichte" die Rede, und außerdem von "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen".
Dazu passt ja auch der im Kontext stehende §24, der es den Ordnungsbehörden erlaubt, derartige Fotos zu verbreiten.

Nein, das hat damit überhaupt nichts zu tun.

§24 KUG soll sicherstellen, daß Polizei & Co. Fahndungsfotos und Beweisfotos ohne Einschränkung durch das "Recht am eigenen Bild" veröffentlichen und verbreiten dürfen. Das hat mit Demonstrationen oder Versammlungen überhaupt nichts zu tun. Das kann auch das Foto aus der Akte vom Einwohnermeldeamt sein, daß auf dem Fahnungsplakat in allen Postämtern hängt...


Selbst wenn man sie anläßlich des Besuchs der Convention als Person des Zeitgeschehens ansieht, so geht auch eine Veröffentlichung nur in Bezug auf das konkrete Zeitgeschehen. Es in einen anderen Kontext zu stellen ist nicht zulässig.

Nicht so pauschal, und außerdem gibt es ja einen klaren thematischen Zusammenhang.

Ich meine also auch, dass die T.O. eine gute Chance hat, hier etwas zu erreichen.

Die Chance dürfte meiner Einschätzung nach (und ich hab schon mit ein paar Prozessen zu dieser Materie zu tun gehabt) bei etwa 1:10000 liegen. Gegen die TE.

Wie wäre es eigentlich mit der Aufforderung zu einer Gegendarstellung durch den Verlag und einer entsprechenden öffentlichen Entschuldigung. Darauf hat sie m.E. einen berechtigten Anspruch.

Nein. Darauf hat sie überhaupt keinen Anspruch.

Eine Gegendarstellung setzt eine Tatsachenbehauptung über denjenigen voraus, der den Gegendarstellungsanspruch geltend macht.

Welche Tatsachenbehauptung wird hier über die TE aufgestellt?

Richtig: gar keine.
#112Report
23.04.2012
Original von Enno Kiel - Berlin
90% haben Vertrauen in den Rechtsstaat, die restlichen 10% hatten schon mit ihm zu tun. :)

Menschen in Syrien, Iran, der Ukraine und ungefähr 100 weiteren Staaten auf dieser Erde können über diesen Witz überhaupt nicht lachen.
#113Report
23.04.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Satyr Satyrography
Mit etwas Intelligenz kommt man evtl. von selber darauf, dass sich das Tättowieren-lassen an einer Convention von einem öffentlichen Bühnenauftritt leicht unterscheidet.

In Bezug auf das "Recht am eigenen Bild" eigentlich ziemlich wenig.

Der Knackpunkt ist das "Ereignis der Zeitgeschichte" Tattoo-Convention.[/quote]

ging es in dem focus-artikel denn nicht um etwas anderes...?

und ist es sittsam, ein bild aus 2009 zu verwenden als headliner für eine (neue sicher nicht ganz unangreifbare) studie mit fragwürdiger grundthese?


ick gloob, da liegt der kasus knacktus (ja auch aus sicht der to, wenn ich sie richtig verstanden habe...).

---

und das das foto SO verwendet wird, konnte die betreffende person beim besten willen 2009 nicht erkennen/wissen, als sie die veranstaltung besuchte.

---

den richter möcht ich sehen/kennenlernen, der dieser jetzigen verwendung von focus tatsächlich zustimmt...die begründung tät mich extrem interessieren...
#114Report
23.04.2012
Es gibt übrigens, das nur am Rande angemerkt, im deutschen Medienrecht eine Einrichtung, die sich Agenturprivileg nennt.

Das bedeutet etwas vereinfacht gesagt, daß Zeitungen und andere Medien Meldungen von Nachrichtenagenturen ungeprüft übernehmen dürfen und nicht für Fehler in diesen Meldungen haften, wenn die Fehler nicht sofort offenkundig erkennbar sind.

Insofern dürfen Redaktionen sich auch auf die Richtigkeit der "Captions", also der Bildbeschreibungen und -informationen der Fotos von Nachrichtenagenturen verlassen. Das besagte Foto stammt von Reuters, also einer Nachrichtenagentur, die ohne Zweifel unter das Agenturprivileg fällt. Sollte mithin eine beanstandete Zuordnung des Fotos auf dem mitgelieferten Bildtext beruhen (also z.B. "Besucherin der Tattoo-Convention lässt sich tätowieren"), dann wird man sich im Streitfall hier u.U. an Reuters halten müssen.

(Was jetzt weiter kein Problem wäre, die sind mindestens genauso solvent wie Burda.)
#115Report
23.04.2012
Original von Herwig
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Satyr Satyrography
Mit etwas Intelligenz kommt man evtl. von selber darauf, dass sich das Tättowieren-lassen an einer Convention von einem öffentlichen Bühnenauftritt leicht unterscheidet.

In Bezug auf das "Recht am eigenen Bild" eigentlich ziemlich wenig.

Der Knackpunkt ist das "Ereignis der Zeitgeschichte" Tattoo-Convention.[/quote]

ging es in dem focus-artikel denn nicht um etwas anderes...?[/quote]
Es ging um eine Studio zum Thema "Erhöhter Alkohol- und Drogenkonsum bei jungen Menschen mit Tattoos und Piercings".

Der Zusammenhang ist evident. Der Text berichtet über eine Studie zum Thema Tattoo, das Foto illustriert es mit einem Blick auf eine große Tattoo-Veranstaltung.

und ist es sittsam, ein bild aus 2009 zu verwenden als headliner für eine (neue sicher nicht ganz unangreifbare) studie mit fragwürdiger grundthese?

Wo sollte das Problem sein?

Daß die Studie eine fragwürdige Grundthese haben mag, ist nicht relevant - der Artikel berichtet ja über die Studie, er ist nicht die Studie.

und das das foto SO verwendet wird, konnte die betreffende person beim besten willen 2009 nicht erkennen/wissen, als sie die veranstaltung besuchte.

Wie ein Foto von einem öffentlichen Ereignis in der Zukunft verwendet werden kann, kann niemand vorhersehen.

Es wäre ja auch ohne weiteres möglich, mit dem Foto von Tattoo-Convention einen Meinungsartikel zu illustrieren, der fordert, das Tätowieren aus volksgesundheitlichen Gründen gesetzlich stark einzuschränken. Wer auf dem 1.Mai-Umzug des DGB fotografiert wird, muß ja auch damit leben, daß das Foto in ungefähr 9999 möglichen inhaltlichen Zusammenhängen verwendet wird.

den richter möcht ich sehen/kennenlernen, der dieser jetzigen verwendung von focus tatsächlich zustimmt...die begründung tät mich extrem interessieren...

Du verkennst das Grundprinzip.

Das Gericht muß dem nicht zustimmen, das Gericht müsste eine Rechtsgrundlage finden, auf der es diese Veröffentlichung für rechtswidrig befinden kann. Und da sehe ich erhebliche Schwierigkeiten.
#116Report
[gone] VisualPursuit
23.04.2012
Original von Herwig
den richter möcht ich sehen/kennenlernen, der dieser jetzigen verwendung von focus tatsächlich zustimmt...die begründung tät mich extrem interessieren...


Der Richter ist vermutlich in den mittleren Jahren, eher gutsituiert, vermutlich frei von
Tattoos. Er sueht sich einem smarten Anwalt eines oberflächlich renommierten
Verlages und dem vermutlich eher nicht so smarten Anwalt einer tätowierten
"Plüschpeitsche" nebst der Plüschpeitsche selbst gegenüber. Die Plüschpeitsche hat
im schlimmsten Fall Prozesskostenhilfe beantragt, und der Richter ist zwar dem Gesetz
verpflichtet, zahlt aber auch Steuern.

Ich würde nicht auf Plüschi setzen.

Ja, natürlich: Alles Vorurteile. Aber es wäre naiv diese zu leugnen und ihre
Auswirkungen gering zu schätzen.
#117Report
23.04.2012
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Herwig
den richter möcht ich sehen/kennenlernen, der dieser jetzigen verwendung von focus tatsächlich zustimmt...die begründung tät mich extrem interessieren...


Der Richter ist vermutlich in den mittleren Jahren, eher gutsituiert, vermutlich frei von
Tattoos. Er sueht sich einem smarten Anwalt eines oberflächlich renommierten
Verlages und dem vermutlich eher nicht so smarten Anwalt einer tätowierten
"Plüschpeitsche" nebst der Plüschpeitsche selbst gegenüber. Die Plüschpeitsche hat
im schlimmsten Fall Prozesskostenhilfe beantragt, und der Richter ist zwar dem Gesetz
verpflichtet, zahlt aber auch Steuern.

Ich würde nicht auf Plüschi setzen.

Ja, natürlich: Alles Vorurteile. Aber es wäre naiv diese zu leugnen und ihre
Auswirkungen gering zu schätzen.[/quote]

Wenn auch traurig, aber wahr. Es gibt auch genügend Gerichtsentscheidungen, wo man mit dem gesunden Menschenverstand nicht mitkommt. ;)

Ansonsten:
[IMG]
#118Report
23.04.2012
Original von TomRohwer
Der Zusammenhang ist evident.
...


sagst/behauptest du. ich halte ihn für fragwürdig/wenig evident (s.u.).


Original von TomRohwer
Daß die Studie eine fragwürdige Grundthese haben mag, ist nicht relevant - der Artikel berichtet ja über die Studie, er ist nicht die Studie.


er verwendet aber das foto zur illustration. und das halte ich für nicht sittsam. ich halte die verbindung eines fotos als illustration für einen artikel und seinen inhalt für äusserst relevant!

Original von TomRohwer
Es wäre ja auch ohne weiteres möglich, mit dem Foto von Tattoo-Convention einen Meinungsartikel zu illustrieren, der fordert, das Tätowieren aus volksgesundheitlichen Gründen gesetzlich stark einzuschränken.


ist ein schlechtes beispiel. es geht eben sehr wohl darum WOFÜR ein foto verwendet wird. für den von dir genannten zweck wäre es (sofern die urheberschaft/keine verletzung von persönlichkeitsrechten klar wäre) evtl. denkbar.

nach deiner argumentation wäre es auch absolut okay, wenn al kaida auf ihrer website ein foto von einer person mit einer waffe verwendet, z.b. einen bundeswehrsoldaten. ist ja auch artverwandt und passt grundsätzlich zusammen.

Original von TomRohwer
Das Gericht muß dem nicht zustimmen, das Gericht müsste eine Rechtsgrundlage finden, auf der es diese Veröffentlichung für rechtswidrig befinden kann. Und da sehe ich erhebliche Schwierigkeiten.


ich nicht. ich sehe ettliche rechtsgrundlagen und halte auch andere hier aufgeführte konstrukte von wegen "ereignis der zeitgeschichte" für megafragwürdig bei einer popeligen tattoo-convention (und den anwalt möcht ich übrigens sehen der gegenseite, der sich auf das wackelige eis dieser argumentation begibt...)


endet hier von mir. der beste tipp wurde genannt. fachanwalt. denn auch von mir kommen nur ideen/ahnungen/vermutungen/empfindungen - wie von allen anderen hier auch...

lg
h

edit: wrong quotes. sorry.
#119Report
Original von Belavue Fotografie
Geh zu einem Anwalt vom Fach...

hier bekommst Du nichts brauchbares für Deinen Fall !!

Netten Gruss


ich zitiere mal den dritten beitrag... und schliesse mich mal einfach an :D
rechtsberatung in der mk ist cool... 12 seiten, alter schwede... :')
#120Report

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