Modelfotos für Escort-Seite verwendet: Berufung endgültig zurückgewiesen! 5
03.04.2012
Original von Daniel Kötz, Fachanwalt
Guten Tag,
hier hatte ich über den Fall einer früheren Escort-Dame berichtet, die verhindern wollte, daß die Agentur ihre Bilder weiter verwendet, obwohl sie längst ausgeschieden war. Die Klägerin obsiegte, der Beklagte zahlt seither, ging aber in die Berufung.
In 2. Instanz hat nunmehr das Oberlandesgericht Köln am 27. März 2012 die Berufung zurückgewiesen.
Begründet wurde dies u.a. damit, daß die Klägerin trotz Verfremdung erkennbar sei und durch die Fotoverwendung behauptet wird, die Klägerin sei weiterhin buchbar, was unwahr sei. Das OLG wiederholt, daß die Einwilligung in die Nutzung der Bildnisse nicht über die Dauer der Tätigkeit bei der Agentur hinaus gilt: "Eine erteilte Einwilligung ist grundsätzlich eng entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung auszulegen". Das Gericht wendet hier die eigentlich nur für das Urheberrecht geltende sog. Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG an.
Die Sache ist damit - einschließlich der ausgeurteilten Lizenz iHv. € 3.000,00 - endgültig beendet.
Dr. Daniel Kötz
Fein. Hätten die sich mal lieber ein freigegebenes Modelfoto gekauft.
Zwar könnten dann eventuell die Kunden klagen, aber ...
;-)
#2Report
03.04.2012
ein freigegebenes modelfoto? was ändert das?
die begründung scheint doch eindeutig.... fail?
die begründung scheint doch eindeutig.... fail?
#3Report
04.04.2012
Original von Paul Poleski
ein freigegebenes modelfoto? was ändert das?
die begründung scheint doch eindeutig.... fail?
Im Vertrag stand, daß der Agenturbetreiber ALLE RECHTE an den Fotos hat - und obwohl das dort stand, war es letztlich nicht so, sondern zweckbegrenzt.
#4Report
04.04.2012
ich beschäftige mich mit sowas nur nebenbei, aber das ist auch schon in anderen fällen so entschieden worden. wie ich finde völlgi zurecht...
der zweck kann beendet werden.... vielleicht könnten sie das urteil mal anonymisiert zur verfügung stellen. die begründungen in ähnlichen fällen waren nicht immer gleich.
selbst habe ich den fall verfolgt, dass der geschäftsführer einer firma für diese geworben hat. als die geschäftsführertätigkeit beendet wurde, gab es im anschluss eine ähnliche entscheidung.
der zweck kann beendet werden.... vielleicht könnten sie das urteil mal anonymisiert zur verfügung stellen. die begründungen in ähnlichen fällen waren nicht immer gleich.
selbst habe ich den fall verfolgt, dass der geschäftsführer einer firma für diese geworben hat. als die geschäftsführertätigkeit beendet wurde, gab es im anschluss eine ähnliche entscheidung.
#5Report
Topic has been closed
hier hatte ich über den Fall einer früheren Escort-Dame berichtet, die verhindern wollte, daß die Agentur ihre Bilder weiter verwendet, obwohl sie längst ausgeschieden war. Die Klägerin obsiegte, der Beklagte zahlt seither, ging aber in die Berufung.
In 2. Instanz hat nunmehr das Oberlandesgericht Köln am 27. März 2012 die Berufung zurückgewiesen.
Begründet wurde dies u.a. damit, daß die Klägerin trotz Verfremdung erkennbar sei und durch die Fotoverwendung behauptet wird, die Klägerin sei weiterhin buchbar, was unwahr sei. Das OLG wiederholt, daß die Einwilligung in die Nutzung der Bildnisse nicht über die Dauer der Tätigkeit bei der Agentur hinaus gilt: "Eine erteilte Einwilligung ist grundsätzlich eng entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung auszulegen". Das Gericht wendet hier die eigentlich nur für das Urheberrecht geltende sog. Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG an.
Die Sache ist damit - einschließlich der ausgeurteilten Lizenz iHv. € 3.000,00 - endgültig beendet.
Dr. Daniel Kötz