Equipment-Verleih zwischen (Amateur-)Fotografen 26

19.03.2012
Hallo Kollegen.

Ich wollte mal fragen ob es Fotografen gibt, die anderen Fotografen Equipment leihen würden, natürlich NICHT unendgeltlich!
Es ginge mir hier vornehmlich um (Studio)Blitze, Akku-Generatoren und Lichtformer.
Ich denke, fast jeder war schon mal in der Situation, dass er für ein (Outdoor-)Shooting vielleicht noch einen zusätzlichen Blitzkopf gebrauchen könnte oder z.B. einen Akku-Generator (Explorer...). Diesen für ein Shooting anzuschaffen lohnt sich nicht, ihn im professionellen Verleih zu besorgen ist zu teuer. Aber ein anderer Fotograf (in der Nähe) hat vielleicht einen. Aber würde der mir seinen gegen eine - unter den Preisen der prof. Verleiher liegende - Gebühr zur Verfügung stellen?
Wie seht ihr das? Würdet ihr euer Equipment verleihen?
[gone] Fotograf Lollar
19.03.2012
Wenn ich ihn persöhnlich kenne und ihm vertraue, Warum nicht.

Bei fremden wäre ich schon vorsichtiger, aber gegen Kaution wäre das doch kein Problem.
19.03.2012
Wenn es ein privater, entgeltlicher Verleih sein soll, sehe ich zwei Fragen:

- wie versteuert ein Privatmann die Einnahmen aus Verleih?
- zahlt eine Privathaftpflicht falls etwas verschütt geht?
19.03.2012
Ich denke dabei kommt es vor allem drauf an, ob man den anderen Fotografen kennt oder nicht.

Wenn es ein mir bekannter Fotograf ist, zu dem ich ein gewisses Vertrauen habe, würde ich mein Equipment leihen und zur Verfügung stellen. Allerdings nur dann, wenn ich das Equipment in der Zeit nicht selber brauche. Dann würde ich das auch unentgeltlich machen. Ist bis jetzt noch nicht vorgekommen, also rein hypothetisch.

Wichtig ist gerade bei einem unbekannten Fotografen, die Haftungsfrage zu klären und einen Vertrag aufzusetzen. Denn wenn was passiert, sollte man schon abgesichert sein. Egal ob Geld geflossen ist oder nicht.

Allerdings ist das meine ganz persönliche Einschätzung.
19.03.2012
Ich verleihe öfter mal Equipment - meistens Kameras oder Objektive. Immer unentgeltlich. Auch weil ich, als ich das Zeug selbst noch nicht hatte, mir von Kollegen was leihen konnte. Solange man jemandem aus der Patsche helfen kann, ist das auch kein Problem. Wenn allerdings jemand sein Gsechäfsmodell drauf aufbaut, anderer Leute Equipment zu verschleissen, dann ist Schicht im Schacht. Sowas muss immer auf Gegenseitigkeit beruhen.
19.03.2012
Es wurden ein paar interessante Anregungen gegeben.

a) Wenn ein Privatmann seine Einnahmen aus der Vermietung versteuern will, kann er das ja ganz normal angeben. Da da sicherlich großen Umsätze erzeugt werden, sollte das kein Problem sein. Die Gebühren sollten ja unter denen der prof. Verleiher bleiben.
b) Ich bin auch der Meinung, dass zumindest eine Kaution hinterlegt werden sollte.
c) In wie weit eine Privathaftpflicht dafür aufkommt, müsste man mal klären. Dass ein evtl. entstandener Schaden ersetzt werden muss, ist aber selbstverständlich...
d) Wenn jemand sein Equipment unentgeltlich zur Verfügung stellt: umso besser. Ich bin bisher eher davon ausgegangen, dass das keiner mehr macht, bzw. wenn, dann nur im Bekanntenkreis.
19.03.2012
Wir haben sehr viel Equipment, das könnten wir verleihen, müssten uns dann aber um viel Drumherum (Zustand vor und nach Gebrauch, Steuern, etc.) kümmern.

Also verleihen wir nur unentgeldlich an befreundete Fotografen, wo wir uns das Drumherum sparen können.

Hat bislang immer funktioniert..

LG

Michael
19.03.2012
Nachtrag:
Ich habe mal ein wenig "gegoogelt" und festgestellt:
Ob die private Haftpflichtversicherung auch bei geliehenen Geräten zahlt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. In der Regel scheint diese Leistung nur ZUSÄTZLICH (also gegen höhere Gebühren) verfügbar zu sein. Auch variiert es zwischen den Versicherungen, ob der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt wird.

Bei den professionellen Verleihern kann man zusätzlich eine Versicherung gegen Reparaturschäden abschließen (mit bis zu 300 Euro Selbstbeteiligung, geht aber auch ohne SB, dafür aber zu höheren Konditionen). In der Regel fallen hier 5 bis 10 % der Mietgebühr zusätzlich an.

Was für viele "Leiher" ein Problem sein dürfte: die Kaution in Höhe von 100 % des NEUWERTES. Da kommen dann schnell mal 100 Euro und mehr zusammen.
19.03.2012
Borgen bringt Sorgen...
Im engen Freundes- und Bekanntenkreis habe ich sowohl Geräte verliehen als auch leihweise bekommen. Bezahlung ging nie über eine Essenseinladung hinaus.
Darüber hinaus käme das Modell für mich nicht in Frage. Zum einen sind die kommerziellen Anbieter sehr unkompliziert und schnell in der Abwicklung (zumindest wenn man einen Anbieter direkt vor Ort hat). Und zum anderen sind sie auch nicht so schrecklich teuer. Die potentielle Ersparnis bei privater Vermietung steht da in keinem Verhältnis zu den Rennereien, wenn etwas schief geht.
Ja, definitiv! Gemeinsam mit einem Freund schmeiße ich unser gesamtes Equipment auf einen Haufen und bieten das zum Verleih an, worauf auch sehr gerne zurückgegriffen wird.

Eine Kaution verlangen wir nicht und die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Da sind wir halt vertrauensvoll und unkompliziert.

Und da wir keine festen Öffnungszeiten haben, sind wir im Regelfall spontan 24/7 erreichbar. Ich habe auch schon Equipment an einen MK-Fotografen kurz vor Mitternacht rausgegeben. :-)


Original von fashion-shoot
Wie seht ihr das? Würdet ihr euer Equipment verleihen?
19.03.2012
Ja, dass kann ich bestätigen! Danke für Deine Nachsicht Patrick :) !!! Und auch dafür, dass ich dass Equipment auch um 3Uhr morgens direkt wieder zurückbringen konnte! Das nenne ich Service ;)
Unter Freunden kein Problem ... meist bekomme ich ne Schachtel Kippen dafür .. die sind schon versteuert^^
19.03.2012
Blablabla...

Ich verleihe OHNE Entgelt an echte Freunde Systemblitze und Objektive...

An Fremde verleihe ich gar nix!

So gibt´s auch keinen Ärger.

Gruß Uwe
19.03.2012
@Patrick Michael Weber:
Wie macht ihr auf euren Service aufmerksam? Wie "findet" man euren Service?

Euer Vorgehen klingt klasse, birgt aber natürlich ein gewisses Risiko...
19.03.2012
@DOCTOR SPEEDLITE: das "Blablaba..." hättest du dir sparen können...

Ich kann mir aber vorstellen, dass sich im Schadensfalle eine solche "echte" Freundschaft auch mal schnell relativieren kann....
19.03.2012
Original von fashion-shoot
@DOCTOR SPEEDLITE: das "Blablaba..." hättest du dir sparen können...

Ich kann mir aber vorstellen, dass sich im Schadensfalle eine solche "echte" Freundschaft auch mal schnell relativieren kann....


Ich rede von echter Freundschaft, da relativiert sich nix!

Ergo gibts auch nur zwei Leute, denen ich was leihe! :)
19.03.2012
ich habe nix, was andere interessieren könnte. Wenn ich's hätte, würde ich es nicht hergeben; nicht dass jemand auf einmal mit meinem Equipment bessere Bilder macht als ich selbst :-)
19.03.2012
Unter Bekannten ja
Einfach so: Nein

Wenn ich unter der Hand was leihe, gebe ich was, auch ohne Nachfrage
des Eigentümers. Auch mal eine Flasche Wein

Heiner
Aktuell ist der Equipment-Rent noch ein Untergeschäft von unserer Studiovermietung. Auf der Studio-Homepage haben wir entsprechend eine kleine Untersektion dafür. Da das Studio aber demnächst zum rein privaten Foto-Hobbykeller umfunktioniert wird, wird die Homepage dann entsprechend nur noch den Equipment-Verleih beinhalten.

"Werbung" machen wir in dem Sinne keine. Wir sind über Google ordentlich zu finden und ansonsten läuft halt so einiges über Mundpropaganda. Und wenn ich hier in der MK mitbekomme, daß jemand aus der Nähe was braucht, klopfe ich auch schon mal initiativ an und mache auf unser Angebot aufmerksam.

Über das Risiko sind wir uns natürlich bewußt. Aber bislang hatten wir erst einen Schadensfall (2 demolierte Objektive auf einmal) und der ist zu unserem Glück auch absolut unproblematisch abgewickelt worden.



Original von fashion-shoot
@Patrick Michael Weber:
Wie macht ihr auf euren Service aufmerksam? Wie "findet" man euren Service?

Euer Vorgehen klingt klasse, birgt aber natürlich ein gewisses Risiko...
[gone] User_293587
19.03.2012
Original von Thomas Zeising

- wie versteuert ein Privatmann die Einnahmen aus Verleih?


Das versteuert man als „Sonstige Einkünfte“ i.S. des § 22 Nr. 3 EStG.

Topic has been closed