Equipment-Verleih zwischen (Amateur-)Fotografen 26

Die Privathaftpflicht trägt bei geliehenen Sachen im Schadenfall keine Kosten. Könnte also u.U. teuer werden wenn mal was passiert.

Und verleihen? Klar, aber nur an Leute die ich so gut kenne das ich weiss wenn sie meinen Kram zerdeppern, kaufen sie ihn mir auch neu.
Klar... wenn ich die Leute kenne und weiß das sie mit geliehenen Sachen ebenso sorgsam umgehen wie mit den eigenen können sie sich auch mal was leihen. An Fremde allerdings nicht.
19.03.2012
Original von Shades of Grey
Die Privathaftpflicht trägt bei geliehenen Sachen im Schadenfall keine Kosten. Könnte also u.U. teuer werden wenn mal was passiert.


Wie weiter oben schon geschrieben stimmt das so pauschal nicht. Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die auch Schäden an geliehenen Gegenständen tragen...
Ist allerdings nicht Standard sondern ist eine Zusatzleistung, die natürlich auch bezahlt werden muss....
19.03.2012
Original von fashion-shoot
[quote]Original von Shades of Grey
Die Privathaftpflicht trägt bei geliehenen Sachen im Schadenfall keine Kosten. Könnte also u.U. teuer werden wenn mal was passiert.


Wie weiter oben schon geschrieben stimmt das so pauschal nicht. Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die auch Schäden an geliehenen Gegenständen tragen...
Ist allerdings nicht Standard sondern ist eine Zusatzleistung, die natürlich auch bezahlt werden muss....[/quote]

So ist es.

Beispiel HUK (soll keine Werbung sein, ist halt mein Versicherer):


Besondere Bedingung für den Einschluss von Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen, geleast oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind

Eingeschlossen ist – abweichend von § 4 Ziff. I 6 a) AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung – nicht Abhandenkommen – von zu privaten Zwecken überlassenen beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen, geleast oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.


aber auch

Bei jedem Schadenereignis hat der Versicherungsnehmer von der Schadenersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € zu tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz.
20.03.2012
Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Die Tendenz geht ja eher in die Richtung: "Ich verleihe (fremden) nichts".

Ich stelle die Frage jetzt mal anders herum: "Wer würde sich bei einem Kollegen was leihen WOLLEN?"
Wer hat, hin und wieder, einfach Bedarf an einem zusätzlichen Blitzkopf?
Oder wer braucht MAL einen Akku-Generator für ein Outdoor-Shooting, kann/will sich aber die Profi-Konditionen nicht leisten?
Original von fashion-shoot
Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Die Tendenz geht ja eher in die Richtung: "Ich verleihe (fremden) nichts".

Ich stelle die Frage jetzt mal anders herum: "Wer würde sich bei einem Kollegen was leihen WOLLEN?"
Wer hat, hin und wieder, einfach Bedarf an einem zusätzlichen Blitzkopf?
Oder wer braucht MAL einen Akku-Generator für ein Outdoor-Shooting, kann/will sich aber die Profi-Konditionen nicht leisten?


So teuer sind Profikonditionen nicht. Bei IPS bekommst nen Porty mit Kopf für 69 Euro das Wochenende. Jeder weiter Kopf 12 Euro...

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