Shootings auf Ibiza oder Mallorca -> Genehmigung notwendig 15
15.03.2012
Da viele interessante Buchten und auch Strände in privater Hand liegen und oft nur zu Fuss erreichbar sind solltest denk ich da drauf achten.
#2Report
15.03.2012
Würde mich auch interessieren.
In Deutschland ist da so. Sobald man auf öffentlichem Grund ein kommerzielles Shooting durchführt (manche Gemeindeverwaltungen bewerten bereits das Aufstellen eines Stativs als kommerziell) ist das eine genehmigungspflichtige Sondernutzung (die auch an manchen Tagen auch mal versagt wird. Ich wollte mal am Aschermittwoch in Regensburg an der steinernen Brücke fotografieren, was mir vom Amt wegen des "stillen Tags" untersagt wurde. Am Tag darauf dann kein Problem.)
Aber wer weiß genaues, wie das in Spanien (insbes. Teneriffa) geregelt ist?
In Deutschland ist da so. Sobald man auf öffentlichem Grund ein kommerzielles Shooting durchführt (manche Gemeindeverwaltungen bewerten bereits das Aufstellen eines Stativs als kommerziell) ist das eine genehmigungspflichtige Sondernutzung (die auch an manchen Tagen auch mal versagt wird. Ich wollte mal am Aschermittwoch in Regensburg an der steinernen Brücke fotografieren, was mir vom Amt wegen des "stillen Tags" untersagt wurde. Am Tag darauf dann kein Problem.)
Aber wer weiß genaues, wie das in Spanien (insbes. Teneriffa) geregelt ist?
#3Report
15.03.2012
Hi also das mit Regensburg und spanien sind zwei paar Schuhe.
In Spanien sind es bei öffentlichen Plätzen schon mal Motivgründe Brücken auch Anlegestege, Kraftwerken und öffentliche Gebäude sind dort (wie in vielen ehemaligen Ostblockländern aber auch Frankreich Italien Grossbritannien) aus "sicherheitsgründen" genehmigungspflichtig gilt aber auch für nichtkommerzielle Aufnahmen.
Das mit dem Aschermitwoch liegt daran das in manchen Bundesländern (nicht nur das "konservative Bayern) an staatlichen aber auch kirchlichen "trauertagen" Vergnügungen und alles was damit verbunden ist nicht erlaubt ist um den Charakter des Tages nicht zu unterlaufen.
LG Micha
In Spanien sind es bei öffentlichen Plätzen schon mal Motivgründe Brücken auch Anlegestege, Kraftwerken und öffentliche Gebäude sind dort (wie in vielen ehemaligen Ostblockländern aber auch Frankreich Italien Grossbritannien) aus "sicherheitsgründen" genehmigungspflichtig gilt aber auch für nichtkommerzielle Aufnahmen.
Das mit dem Aschermitwoch liegt daran das in manchen Bundesländern (nicht nur das "konservative Bayern) an staatlichen aber auch kirchlichen "trauertagen" Vergnügungen und alles was damit verbunden ist nicht erlaubt ist um den Charakter des Tages nicht zu unterlaufen.
LG Micha
#4Report
15.03.2012
Hallo, ich hab grad für ein kommerzielles Shooting auf Mallorca genau das recherchiert. Und ja, leider ist es total genehmigungspflichtig. Der Antrag z.B. für die Hauptstadt findet man online, leider nur auf spanisch. Auch öffentliche Strände sind genehmigungspflichtig. Scheinbar wird das auch, weil gute Geldquelle für Strafgeld, von der Polizei überprüft. So bald man sieht, was ihr da macht, also Lichter aufbauen ect. kommt man wohl um eine Genehmigung nicht rum. Wenn man das von Deutschland aus einfach stellt, ist es wohl oft so, dass die erst mal alles ablehnen. Die besten Chancen hat man wohl wenn man sich an eine der Firmen wendet die genau darauf spezialisiert sind. Ich find das spricht leider schon dafür, dass wenn man den korrekten Weg gehen will, das ganze recht aufwändig ist. Am schlimmsten finde ich, dass es keine Drehgenehmigung für die Insel gibt oder so, sondern man in jedem Kaff einen eigenen Antrag stellen müsste.
#5Report
[gone] Christian Holthausen - Photography
15.03.2012
Hm ... das hört sich nicht gerade unkompliziert an ...
Hast du einen Link zu den offiziellen Infos bzw. dem Formular?
Hast du einen Link zu den offiziellen Infos bzw. dem Formular?
#6Report
15.03.2012
hier der Antrag
hier stand was zu Preisen wenn ich mich richtig erinnere
Ich hatte noch ein PDF gefunden, dass ich ja aber nicht verlinken kann. Auf dem wohl die rechtlichen Grundlagen basieren. Google mal nach "BASES DE ORDENACIÓN DE LAS ACTIVIDADES EN LAS VIAS Y ESPACIOS LIBRES PÚBLICOS"
Da die Anträge immer für Film und Foto sind, scheint auf Mallorca da nicht all zu viel Unterschied gemacht zu werden. Daher denke ich kann man einige Infos dieser Seite entnehmen. Sie ist auch auf Englisch. Dort hats viele Infos.
Viel Erfolg!
hier stand was zu Preisen wenn ich mich richtig erinnere
Ich hatte noch ein PDF gefunden, dass ich ja aber nicht verlinken kann. Auf dem wohl die rechtlichen Grundlagen basieren. Google mal nach "BASES DE ORDENACIÓN DE LAS ACTIVIDADES EN LAS VIAS Y ESPACIOS LIBRES PÚBLICOS"
Da die Anträge immer für Film und Foto sind, scheint auf Mallorca da nicht all zu viel Unterschied gemacht zu werden. Daher denke ich kann man einige Infos dieser Seite entnehmen. Sie ist auch auf Englisch. Dort hats viele Infos.
Viel Erfolg!
#7Report
[gone] Christian Holthausen - Photography
15.03.2012
Super! Schon mal vielen Dank für die Infos!!!!!!!!!
Original von Olivia W.
hier der Antrag
hier stand was zu Preisen wenn ich mich richtig erinnere
Ich hatte noch ein PDF gefunden, dass ich ja aber nicht verlinken kann. Auf dem wohl die rechtlichen Grundlagen basieren. Google mal nach "BASES DE ORDENACIÓN DE LAS ACTIVIDADES EN LAS VIAS Y ESPACIOS LIBRES PÚBLICOS"
Da die Anträge immer für Film und Foto sind, scheint auf Mallorca da nicht all zu viel Unterschied gemacht zu werden. Daher denke ich kann man einige Infos dieser Seite entnehmen. Sie ist auch auf Englisch. Dort hats viele Infos.
Viel Erfolg!
#8Report
15.03.2012
Falls du zufällig was gegenteilige rausfindest und es doch alles ganz einfach geht, würd ich mich freuen wenn du es mich wissen lässt. Malle is ja grad für den Winter doch immer wieder interessant.
#9Report
15.03.2012
Original von Reinhard Wagner
Würde mich auch interessieren.
In Deutschland ist da so. Sobald man auf öffentlichem Grund ein kommerzielles Shooting durchführt (manche Gemeindeverwaltungen bewerten bereits das Aufstellen eines Stativs als kommerziell) ist das eine genehmigungspflichtige Sondernutzung
Nein. Ist es nicht. Nicht so einfach.[/quote]
Eine "Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes" ist das, was über den normalen Gebrauch dieses Verkehrsraumes hinausgeht.
Keine "Sondernutzung" sind z.B.:
- Aufnahmen für Fernsehberichterstattung, auch mit großen Team. (Fernsehsender haben für ihre Ü-Wagen und ähnlichen LKW-großen Fahrzeuge dauerhafte Sondergenehmigungen, so daß die z.B. im Halteverbot oder in Fußgängerzonen stehen dürfen.)
- Normale Fotoaufnahmen, einschließlich Aufstellen eines Stativs, Hochzeitsfotos mit Brautpaar und Hochzeitsgesellschaft, u.ä.
- Modefotos, sofern der Aufwand und die Zahl der Beteiligten nicht so groß sind, daß der sonstige Verkehr erheblich beeinträchtigt wird. Wenn man also z.B. zwei Models in der Fußgängerzone gehen lässt und die fotografiert, dann ist das keine "Sondernutzung". Stellt man eine Leiterplattform auf, um einen erhöhten Standpunkt zu haben, eine Bliztanlage inkl. Verkabelung zum nächsten Laden, und acht Reflektoren und arbeitet mit drei Assis, dann dürfte das die Grenze zur "Sondernutzung" überschreiten.
(die auch an manchen Tagen auch mal versagt wird. Ich wollte mal am Aschermittwoch in Regensburg an der steinernen Brücke fotografieren, was mir vom Amt wegen des "stillen Tags" untersagt wurde.
Wenn's I.... gibt, die sich sowas gefallen lassen... Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür definitiv nicht.
Aber wer weiß genaues, wie das in Spanien (insbes. Teneriffa) geregelt ist?
Das sind Spanier. Keine Deutschen.
#10Report
15.03.2012
Original von Olivia W.
Da die Anträge immer für Film und Foto sind, scheint auf Mallorca da nicht all zu viel Unterschied gemacht zu werden. Daher denke ich kann man einige Infos dieser Seite entnehmen. Sie ist auch auf Englisch. Dort hats viele Infos.
Hier geht es ausschließlich um professionelle FILM-Aufnahmen. Nicht um Fotos.
Professionelle (die Betonung liegt auf: professionelle) Filmaufnahmen sind in erstaunlich vielen Ländern dieser Erde reguliert. (Wobei meist, jedenfalls in Demokratien, Reportagefilme nicht darunter fallen, sondern Spielfilme, Werbeaufnahmen u.ä.)
Ich habe noch nie gehört, daß Fotoaufnahmen auf Mallorca anders gehandhabt werden als in Deutschland. Ich kenne Fotografen, die haben ohne jeglichen Papierkram in Spanien Fotos mit Models produziert, am Strand, in der freien Natur.
#11Report
15.03.2012
Tip am Rande: wer es genau wissen will, wendet sich an das nächste spanische Konsulat und bittet dort um die Vermittlung eines zuständigen Ansprechpartners in Spanien.
Genau sowas ist nämlich nebst anderen die Aufgabe von Konsulaten.
Genau sowas ist nämlich nebst anderen die Aufgabe von Konsulaten.
#12Report
15.03.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Olivia W.
Da die Anträge immer für Film und Foto sind, scheint auf Mallorca da nicht all zu viel Unterschied gemacht zu werden. Daher denke ich kann man einige Infos dieser Seite entnehmen. Sie ist auch auf Englisch. Dort hats viele Infos.
Hier geht es ausschließlich um professionelle FILM-Aufnahmen. Nicht um Fotos.
Professionelle (die Betonung liegt auf: professionelle) Filmaufnahmen sind in erstaunlich vielen Ländern dieser Erde reguliert. (Wobei meist, jedenfalls in Demokratien, Reportagefilme nicht darunter fallen, sondern Spielfilme, Werbeaufnahmen u.ä.)
Ich habe noch nie gehört, daß Fotoaufnahmen auf Mallorca anders gehandhabt werden als in Deutschland. Ich kenne Fotografen, die haben ohne jeglichen Papierkram in Spanien Fotos mit Models produziert, am Strand, in der freien Natur.[/quote]
Ja, ich weiss, dass es bei der Seite nur um Film geht... hab ich ja geschrieben. Aber den Antrag den man bei der Gemeine Palma findet ist auf Film- und Foto ausgelegt. Einige der Infos sind daher sehr wohl übertragbar und auch interessant weil auch allgemeine Dinge erklärt sind... z.B. die Zuständigkeit von verschieden Locations (Kirche, Bahn, Strand mit Adressen, Telefonnummern) ect. Nur weil manche Leute ohne Papierkram arbeiten und dabei nicht erwischt wurden, heisst das nicht, dass es legal ist. Im Antrag steht „Fotografias comerciales, sin asentamiento fijo (no fotografía ambulante), por día o fracción“ und „Fotografías comerciales, con licencia de validez de 3 a 12 meses hasta el 31 de diciembre del año en curso, por trimestre o fracción.“ Wenn es einen solchen Antrag gibt liegt der Verdacht nahe, dass er nicht optional ist.
#13Report
15.03.2012
Original von Reinhard Wagner
Ich wollte mal am Aschermittwoch in Regensburg an der steinernen Brücke fotografieren, was mir vom Amt wegen des "stillen Tags" untersagt wurde.
Als ich in der 8.Klasse war (1973), da haben wir uns mal mit einigen Leuten am letzten Schultag vor den Ferien einen köstlichen Spaß gemacht.
Wir stellten uns in einer Einbahnstraße auf den Gehweg, und hielten alle Leute an, die ihr Fahrrad ganz ordnungsgemäß gegen die Einbahnstraßenrichtung auf dem Gehweg geschoben haben. (Man darf ja weder auf dem Gehweg radfahren, noch gegen die Einbahnstraßenrichtung mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren. Damals jedenfalls nicht.)
"Wissen Sie eigentlich", fragten wir die Leute, "daß Sie ein Fahrrad nicht mal gegen die Einbahnstraßenrichtung schieben dürfen? Da hinten steht die Polizei auf der Lauer und verteilt Strafzettel an alle, die ihr Fahrrad gegen die Einbahnstraßenrichtung schieben!"
Ungefähr 3 von 4 Leuten, so erinnere ich noch heute, bedankten sich und machten kehrt, und wählten einen Umweg....
#14Report
15.03.2012
Wenn's I.... gibt, die sich sowas gefallen lassen... Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür definitiv nicht.
Ok, es waren mehr Filmaufnahmen, und wir hatten ein 15-Mann-Team und eine fette Nebelmaschine, mit der wir am nächsten Tag dann die halbe Altstadt dicht gemacht haben - und da waren wir heilfroh, dass wir eine schriftliche Genehmigung hatten und auch die Feuerwehr vorab informiert war. Insofern wäre ich wohl eher der I..... gewesen, wenn ich die Genehmigung NICHT gehabt hätte.... Wir hätten sogar das Donauufer absperren dürfen, wenn wir gewollt hätten - was praktisch ist, weil dort dauernd Jogger entlanghumpeln
#15Report
Topic has been closed
bei der Planung für ein Shootingprojekt bin ich auf einen Punkt aufmerksam gemacht worden, den ich so überhaupt nicht vor Augen hatte und der mir auch nicht in den Sinn gekommen wäre.
Brauche ich grundsätzlich eine Genehmigung um auf Ibiza oder Mallorca kommerzielle Shootings durchzuführen?
Die Orte sind in erster Linie Strände, Buchten, vielleicht in der ein oder anderen Ortschaft ... also öffentlich Plätze.
Ich kann es mir nicht vorstellen ... aber man weiß ja nie :-)
Wer hat Erfahrung damit und kann mir da eine Info bzw. einen Tipp geben ...
Danke!
Christian